12.07.2015 Aufrufe

Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 161 (Kenntnis- und Verhaltens<strong>zur</strong>echnung)Soweit nach den Vorschriften dieses Gesetzes die Kenntnis und das Verhalten <strong>des</strong>Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung ist, kommt bei <strong>der</strong> Versicherung aufdie Person eines an<strong>der</strong>en als <strong>des</strong> Versicherungsnehmers auch die Kenntnis und dasVerhalten <strong>des</strong> an<strong>der</strong>en in Betracht.§ 162 (Unrichtige Altersangabe)1 Ist das Alter <strong>des</strong>jenigen, auf <strong>des</strong>sen Person die Versicherung genommen werden soll,unrichtig angegeben worden und infolge <strong>der</strong> unrichtigen Angabe die Prämie zu niedrigbestimmt, so min<strong>der</strong>t sich die Leistung <strong>des</strong> Versicherers nach dem Verhältnis, in welchemdie dem wirklichen Alter entsprechende Prämie zu <strong>der</strong> vereinbarten Prämie steht.2 Das Recht, wegen Verletzung <strong>der</strong> Anzeigepflicht von dem Vertrag <strong>zur</strong>ückzutreten,steht dem Versicherer nur zu, wenn das wirkliche Alter außerhalb <strong>der</strong> Grenzen liegt,welche durch den Geschäftsplan für den Abschluß von Verträgen festgesetzt sind.§ 163 (Verletzung <strong>der</strong> Anzeigepflicht)1 Wegen einer Verletzung <strong>der</strong> dem Versicherungsnehmer bei <strong>der</strong> Schließung <strong>des</strong> Vertragsobliegenden Anzeigepflicht kann <strong>der</strong> Versicherer von dem Vertrag nicht mehr<strong>zur</strong>ücktreten, wenn seit <strong>der</strong> Schließung zehn Jahre verstrichen sind. 2 Das Rücktrittsrechtbleibt bestehen, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt worden ist.§ 164 (Gefahrerhöhung)(1) Als Erhöhung <strong>der</strong> Gefahr gilt nur eine solche Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gefahrumstände, welchenach ausdrücklicher Vereinbarung als Gefahrerhöhung angesehen werden soll; dieErklärung <strong>des</strong> Versicherungsnehmers bedarf <strong>der</strong> schriftlichen Form.(2) 1 Eine Erhöhung <strong>der</strong> Gefahr kann <strong>der</strong> Versicherer nicht mehr geltend machen, wennseit <strong>der</strong> Erhöhung zehn Jahre verstrichen sind. 2 Der Versicherer bleibt jedoch <strong>zur</strong> Geltendmachungbefugt, wenn die Pflicht, seine Einwilligung einzuholen o<strong>der</strong> ihm Anzeigezu machen, arglistig verletzt worden ist.- 480 -dass es sich bei <strong>der</strong> Modellrechnung nur um ein Rechenmodell handelt, dem fiktiveAnnahmen zu Grunde liegen, und dass <strong>der</strong> Versicherungsnehmer aus <strong>der</strong> Modellrechnungkeine vertraglichen Ansprüche gegen den Versicherer ableiten kann.§ 147 Jährliche Unterrichtung(1) 1 Bei <strong>der</strong> Versicherung auf den To<strong>des</strong>- o<strong>der</strong> Erlebensfall mit Überschussbeteiligunghat <strong>der</strong> Versicherer den Versicherungsnehmer jährlich unaufgefor<strong>der</strong>t in Textform überdie tatsächliche Entwicklung seiner Ansprüche unter Einbeziehung <strong>der</strong> Überschussbeteiligungzu unterrichten. 2 Dabei ist im einzelnen für das Ende <strong>des</strong> abgelaufenen Versicherungsjahresanzugeben1. die To<strong>des</strong>fallleistung,2. <strong>der</strong> Rückkaufswert,3. <strong>der</strong> erreichte Stand <strong>der</strong> Erlebensfallleistung und4. die prämienfreie Versicherungssumme.(2) Hat <strong>der</strong> Versicherer über die Modellrechung hinaus bezifferte Angaben <strong>zur</strong> möglichenzukünftigen Entwicklung <strong>der</strong> Überschussbeteiligung gemacht, so hat er den Versicherungsnehmerjährlich unaufgefor<strong>der</strong>t in Textform auf Abweichungen <strong>der</strong> tatsächlichenEntwicklung von den anfänglichen Angaben hinzuweisen.§ 148 Kenntnis und Verhalten <strong>der</strong> versicherten PersonSoweit nach den Vorschriften dieses Gesetzes die Kenntnis und das Verhalten <strong>des</strong>Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung ist, wird bei <strong>der</strong> Versicherung auf diePerson eines an<strong>der</strong>en auch <strong>der</strong>en Kenntnis und Verhalten berücksichtigt.§ 149 Unrichtige Altersangabe1 Ist das Alter <strong>der</strong> versicherten Person unrichtig angegeben worden, so verän<strong>der</strong>t sichdie Leistung <strong>des</strong> Versicherers nach dem Verhältnis, in welchem die dem wirklichen Alterentsprechende Prämie zu <strong>der</strong> vereinbarten Prämie steht. 2 Das Recht, wegen <strong>der</strong> Verletzung<strong>der</strong> Anzeigepflicht von dem Vertrag <strong>zur</strong>ückzutreten, steht dem Versicherer abweichendvon § 21 Abs. 2 nur zu, wenn er nachweist, dass er den Vertrag bei richtigerAltersangabe nicht geschlossen hätte.§ 150 AnzeigepflichtverletzungDie Rechte <strong>des</strong> Versicherers nach § 21 Abs. 2 bis 4 wegen einer Verletzung <strong>der</strong> demVersicherungsnehmer bei Vertragsschluss obliegenden Anzeigepflicht erlöschen abweichendvon § 23 Abs. 3 Satz 1 nach Ablauf von fünf Jahren.§ 151 Gefahrän<strong>der</strong>ung(1) Als Erhöhung <strong>der</strong> Gefahr gilt nur eine solche Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gefahrumstände, dienach ausdrücklicher Vereinbarung als Gefahrerhöhung angesehen werden soll; dieVereinbarung bedarf <strong>der</strong> Textform.(2) 1 Eine Erhöhung <strong>der</strong> Gefahr kann <strong>der</strong> Versicherer nicht mehr geltend machen, wennseit <strong>der</strong> Erhöhung fünf Jahre verstrichen sind. 2 Dies gilt nicht, wenn <strong>der</strong> Versicherungsnehmerarglistig gegen § 25 verstoßen hat.(3) § 44 ist mit <strong>der</strong> Maßgabe anzuwenden, dass eine Herabsetzung <strong>der</strong> Prämie nurwegen solcher Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gefahrumstände verlangt werden kann, die nach aus-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!