12.07.2015 Aufrufe

Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 373 -Für die zusätzliche Anzeigepflicht nach § 158d Abs. 2 VVG besteht kein Bedürfnis, da demDritten nunmehr ein Direktanspruch gegen den Versicherer zusteht und sich seine Obliegenheitennur auf diesen Anspruch beziehen.Absatz 2Die Vorschrift stimmt sachlich mit §158d Abs. 3 VVG, auf den <strong>der</strong> bisherige § 3 Nr. 7 Satz 2PflVG verweist, überein. Der geän<strong>der</strong>te Wortlaut stimmt mit dem neuen § 34 Abs. 1 Satz 2 Eüberein.Zu § 120Obliegenheitsverletzung <strong>des</strong> DrittenDie Vorschrift stimmt sachlich mit § 158e Abs. 1 VVG in Verbindung mit § 3 Nr. 7 Satz 2PflVG überein.Die bisherige Regelung <strong>des</strong> § 158e Abs. 2 VVG in Verbindung mit § 3 Nr. 7 Satz 3 PflVGentfällt wegen <strong>der</strong> Neuregelung in § 106 E.Zu § 121Aufrechnung gegenüber DrittenDie Vorschrift stimmt mit § 158g VVG überein.Zu § 122GesamtschuldnerDie Vorschrift übernimmt in Satz 1 die Regelung <strong>des</strong> § 3 Nr. 9 PflVG. Zusätzlich ist § 426Abs. 2 BGB anzuwenden; <strong>der</strong> bisherige § 158f VVG kann entfallen. Satz 2 stimmt mit <strong>der</strong>bisherigen Regelung in § 3 Nr. 10 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Nr. 11 Satz 2 PflVG überein.Zu § 123VeräußerungDie Vorschrift stimmt mit § 158h Satz 1 VVG überein.Da § 158h Satz 2 VVG sich ausschließlich auf die Kfz-Haftpflichtversicherung bezieht, wirddiese Vorschrift in das Pflichtversicherungsgesetz übernommen (Artikel 6 Nr. 4 <strong>des</strong> Gesetzentwurfs).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!