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Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

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- 333 -Absatz 5Da die Vorschriften <strong>des</strong> § 55 E in erster Linie dem Schutz <strong>des</strong> Versicherungsnehmers dienen,werden Vereinbarungen, die zum Nachteil <strong>des</strong> Versicherungsnehmers von den Absätzen1 bis 4 abweichen, ausgeschlossen.Zu § 56AnmeldepflichtDie Vorschrift begründet die Rechtspflicht <strong>zur</strong> Anmeldung <strong>der</strong> Einzelrisiken, für die unter einerlaufenden Versicherung Versicherungsschutz gewährt werden soll. Sowohl für bereitsbestehende, hauptsächlich aber für künftige Interessen gewähren laufende VersicherungenVersicherungsschutz in Form von General- o<strong>der</strong> Pauschalpolicen, Umsatz-, Summen- o<strong>der</strong>Abschreibepolicen für eine bestimmte Versicherungszeit. Die Konkretisierung <strong>des</strong> versichertenInteresses erfolgt mit <strong>der</strong> Anmeldung. Die Anmeldung ist keine Willenserklärung,son<strong>der</strong>n Tatsachenerklärung, Erfüllungshandlung und Leistung <strong>des</strong> Versicherungsnehmers.Je nach Versicherungszweig sowie nach Art und Kategorie <strong>der</strong> versicherten Risiken kann dieAnmeldepflicht aber unterschiedlich gestaltet sein und etwa bei <strong>der</strong> Kreditversicherung auchden Fall einschließen, dass über die Bestätigung <strong>der</strong> Anmeldung hinaus für die Begründung<strong>des</strong> Versicherungsschutzes die Deckungszusage im Einzelfall vertraglich ausbedungen ist.Zu § 57Verletzung <strong>der</strong> AnmeldepflichtAbsatz 1Die Vorschrift regelt in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 die Rechtsfolgen einer Verletzung <strong>der</strong>Anmeldepflicht. Unterlässt <strong>der</strong> Versicherungsnehmer die für die Konkretisierung <strong>des</strong> versichertenInteresses erfor<strong>der</strong>liche Anmeldung, so fehlt die für die Gewährung von Versicherungsschutznotwendige Bestimmtheit <strong>des</strong> versicherten Interesses. Eine schuldlos o<strong>der</strong>leicht fahrlässig unterlassene o<strong>der</strong> fehlerhafte Anmeldung soll nach Absatz 1 Satz 2 folgenlosbleiben, wenn sie unverzüglich nachgeholt o<strong>der</strong> berichtigt wird. Die Erwähnung <strong>der</strong> Prämiengrundlagein Satz 1 berücksichtigt Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Umsatzpolice, die insbeson<strong>der</strong>ebei <strong>der</strong> Warenkreditversicherung eine beson<strong>der</strong>s weitgehende Form von laufenden Policendarstellt.

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