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Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

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- 250 -§ 138 Herbeiführung <strong>des</strong> Versicherungsfalles(1) Der Versicherer ist nicht <strong>zur</strong> Leistung verpflichtet, wenn <strong>der</strong> Versicherungsnehmer denVersicherungsfall vorsätzlich o<strong>der</strong> grob fahrlässig herbeiführt.(2) Der Versicherungsnehmer hat das Verhalten <strong>der</strong> Schiffsbesatzung als solcher nicht zuvertreten.§ 139 Veräußerung <strong>der</strong> versicherten Sache(1) Ist eine versicherte Sache, für die eine Einzelpolice o<strong>der</strong> ein Versicherungszertifikat ausgestelltworden ist, veräußert worden, so haftet <strong>der</strong> Erwerber abweichend von § 96 nicht fürdie Prämie. In diesem Fall kann sich <strong>der</strong> Versicherer nicht auf Leistungsfreiheit wegen Nichtzahlung<strong>der</strong> Prämie o<strong>der</strong> wegen Nichtleistung einer Sicherheit berufen, es sei denn, <strong>der</strong> Erwerberkannte den Grund für die Leistungsfreiheit o<strong>der</strong> hätte ihn kennen müssen.(2) Der Versicherer ist abweichend von § 97 nicht berechtigt, das Versicherungsverhältniswegen Veräußerung <strong>der</strong> versicherten Güter zu kündigen.(3) Der Versicherungsnehmer ist abweichend von § 98 nicht verpflichtet, dem Versicherer dieVeräußerung anzuzeigen.§ 140 Veräußerung <strong>des</strong> versicherten SchiffesWird ein versichertes Schiff veräußert, so endet abweichend von § 96 die Versicherung mit<strong>der</strong> Übergabe <strong>des</strong> Schiffes an den Erwerber, für unterwegs befindliche Schiffe mit <strong>der</strong> Übergabean den Erwerber im Bestimmungshafen.§ 141 Abandon(1) Der Versicherer ist nach Eintritt <strong>des</strong> Versicherungsfalles berechtigt, sich durch Zahlung<strong>der</strong> Versicherungssumme von allen weiteren Verbindlichkeiten zu befreien. Der Versichererbleibt zum Ersatz <strong>der</strong> Kosten verpflichtet, die <strong>zur</strong> Abwendung o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Schadenso<strong>der</strong> <strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung o<strong>der</strong> Ausbesserung <strong>der</strong> versicherten Sache aufgewendet worden

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