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Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

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- 238 -§ 107 Fälligkeit <strong>der</strong> VersicherungsleistungDer Versicherer hat den Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Wochen von dem Zeitpunktan, zu dem <strong>der</strong> Anspruch <strong>des</strong> Dritten durch rechtskräftiges Urteil, Anerkenntnis o<strong>der</strong>Vergleich festgestellt worden ist, vom Anspruch <strong>des</strong> Dritten freizustellen. Ist <strong>der</strong> Dritte vondem Versicherungsnehmer befriedigt worden, so hat <strong>der</strong> Versicherer die Entschädigung innerhalbvon zwei Wochen nach <strong>der</strong> Befriedigung <strong>des</strong> Dritten an den Versicherungsnehmerzu zahlen. Kosten, die gemäß § 102 zu ersetzen sind, hat <strong>der</strong> Versicherer innerhalb von zweiWochen nach <strong>der</strong> Mitteilung <strong>der</strong> Berechnung zu zahlen.§ 108 Rentenanspruch(1) Ist <strong>der</strong> Versicherungsnehmer dem Dritten <strong>zur</strong> Zahlung einer Rente verpflichtet, so ist <strong>der</strong>Versicherer, wenn die Versicherungssumme den Kapitalwert <strong>der</strong> Rente nicht erreicht, nur <strong>zur</strong>Zahlung eines verhältnismäßigen Teiles <strong>der</strong> Rente verpflichtet.(2) Hat <strong>der</strong> Versicherungsnehmer für die von ihm geschuldete Rente dem Dritten kraft GesetzesSicherheit zu leisten, so erstreckt sich die Verpflichtung <strong>des</strong> Versicherers auf die Leistung<strong>der</strong> Sicherheit. Absatz 1 gilt entsprechend.§ 109 Verfügung über den Freistellungsanspruch(1) Verfügungen <strong>des</strong> Versicherungsnehmers über den Freistellungsanspruch gegen denVersicherer sind dem Dritten gegenüber unwirksam. Der rechtsgeschäftlichen Verfügungsteht eine Verfügung im Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung o<strong>der</strong> Arrestvollziehung gleich.(2) Die Abtretung <strong>des</strong> Freistellungsanspruchs kann nicht durch Allgemeine Versicherungsbedingungenausgeschlossen werden.§ 110 Mehrere GeschädigteIst <strong>der</strong> Versicherungsnehmer gegenüber mehreren Dritten verantwortlich und übersteigen<strong>der</strong>en Ansprüche die Versicherungssumme, so hat <strong>der</strong> Versicherer diese Ansprüche nachdem Verhältnis ihrer Beträge zu erfüllen. Ist hierbei die Versicherungssumme erschöpft, so

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