12.07.2015 Aufrufe

Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 235 -Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen, und <strong>der</strong> Versicherer nachweist, dass erden mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 bleibt <strong>der</strong> Versicherer <strong>zur</strong> Leistung verpflichtet, wennihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehenmüssen, o<strong>der</strong> <strong>zur</strong> Zeit <strong>des</strong> Eintrittes <strong>des</strong> Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung <strong>des</strong>Versicherers abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.§ 99 Schutz <strong>des</strong> ErwerbersDer Versicherer kann sich auf eine Bestimmung <strong>des</strong> Versicherungsvertrags, durch die vonden §§ 96 bis 98 zum Nachteil <strong>des</strong> Erwerbers abgewichen wird, nicht berufen. Jedoch kannfür die Kündigung <strong>des</strong> Erwerbers nach § 97 Abs. 2 und die Anzeige <strong>der</strong> Veräußerung dieSchriftform o<strong>der</strong> die Textform bestimmt werden.§ 100 ZwangsversteigerungBei einer Zwangsversteigerung <strong>der</strong> versicherten Sache sind die §§ 96 bis 99 entsprechendanzuwenden.Kapitel 2Abschnitt 1Titel 1Untertitel 1Einzelne VersicherungszweigeHaftpflicht-, Rechtsschutz- und TransportversicherungHaftpflichtversicherungAllgemeine Vorschriften§ 101 Leistung <strong>des</strong> VersicherersBei <strong>der</strong> Haftpflichtversicherung ist <strong>der</strong> Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmervon Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund <strong>der</strong> Verantwortlichkeit <strong>des</strong>Versicherungsnehmers für eine während <strong>der</strong> Versicherungszeit eintretende Tatsache geltendgemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!