12.07.2015 Aufrufe

Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 220 -Versicherung dieser Einzelrisiken endet. Der Versicherer kann ferner die Prämie verlangen,die bis zum Wirksamwerden <strong>der</strong> Kündigung zu zahlen gewesen wäre, wenn <strong>der</strong> Versicherungsnehmerdie Anmeldepflicht erfüllt hätte.§ 58 Einzelpolice(1) Ist bei einer laufenden Versicherung für ein einzelnes Risiko eine Einzelpolice o<strong>der</strong> einVersicherungszertifikat ausgestellt worden, so ist <strong>der</strong> Versicherer nur gegen Vorlage <strong>der</strong> Urkunde<strong>zur</strong> Leistung verpflichtet. Durch die Leistung an den Inhaber <strong>der</strong> Urkunde wird er befreit.(2) Ist die Urkunde abhanden gekommen o<strong>der</strong> vernichtet, so ist <strong>der</strong> Versicherer erst <strong>zur</strong> Leistungverpflichtet, wenn die Urkunde für kraftlos erklärt o<strong>der</strong> Sicherheit geleistet ist; eine Sicherheitsleistungdurch Bürgen ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt von <strong>der</strong> Verpflichtung<strong>des</strong> Versicherers <strong>zur</strong> Ausstellung einer Ersat<strong>zur</strong>kunde.(3) Der Inhalt <strong>der</strong> Einzelpolice o<strong>der</strong> eines Versicherungszertifikats gilt abweichend von § 5als vom Versicherungsnehmer genehmigt, wenn dieser nicht unverzüglich nach <strong>der</strong> Aushändigungwi<strong>der</strong>spricht. Das Recht <strong>des</strong> Versicherungsnehmers, die Genehmigung wegen Irrtumsanzufechten, bleibt unberührt.§ 59 Obliegenheitsverletzung(1) Verletzt <strong>der</strong> Versicherungsnehmer bei einer laufenden Versicherung schuldhaft eine vorEintritt <strong>des</strong> Versicherungsfalles zu erfüllende Obliegenheit, so ist <strong>der</strong> Versicherer in Bezugauf ein versichertes Einzelrisiko, auf das sich die verletzte Obliegenheit bezieht, nicht <strong>zur</strong>Leistung verpflichtet.(2) Bei schuldhafter Verletzung einer Obliegenheit kann <strong>der</strong> Versicherer den Vertrag innerhalbeines Monats, nachdem er Kenntnis von <strong>der</strong> Verletzung erlangt hat, mit einer Frist voneinem Monat kündigen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!