12.07.2015 Aufrufe

Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 205 -(2) Verletzt <strong>der</strong> Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, so kann <strong>der</strong> Versicherervom Vertrag <strong>zur</strong>ücktreten.(3) Das Rücktrittsrecht <strong>des</strong> Versicherers ist ausgeschlossen, wenn <strong>der</strong> Versicherungsnehmernachweist, dass er die Anzeigepflicht we<strong>der</strong> vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Indiesem Falle hat <strong>der</strong> Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist voneinem Monat zu kündigen.(4) Das Rücktrittsrecht <strong>des</strong> Versicherers und sein Kündigungsrecht nach Absatz 3 Satz 2sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag bei Kenntnis <strong>der</strong> nicht angezeigten Umstände zuan<strong>der</strong>en Bedingungen geschlossen hätte; dies gilt nicht, wenn <strong>der</strong> Versicherungsnehmer dieAnzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Die an<strong>der</strong>en Bedingungen werden auf Verlangen <strong>des</strong>Versicherers rückwirkend Inhalt <strong>des</strong> Vertrags.(5) Hat <strong>der</strong> Versicherungsnehmer erhebliche Gefahrumstände, nach denen <strong>der</strong> Versicherernicht in Textform gefragt hat, nicht angezeigt, so stehen dem Versicherer die Rechte nachden Absätzen 2 bis 4 nur zu, wenn die Nichtanzeige auf Arglist <strong>des</strong> Versicherungsnehmersberuht.(6) Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 außer im Falle <strong>des</strong> Absatzes5 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer bei Antragstellung in Textform auf dieFolgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Die Rechte nach den Absätzen 2 bis4 sind ausgeschlossen, wenn <strong>der</strong> Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand o<strong>der</strong>die Unrichtigkeit <strong>der</strong> Anzeige kannte.(7) Erhöht sich im Falle <strong>des</strong> Absatzes 4 Satz 2 durch eine Vertragsän<strong>der</strong>ung die Prämie ummehr als 20 Prozent o<strong>der</strong> schließt <strong>der</strong> Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigtenUmstand aus, so kann <strong>der</strong> Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monatsnach Zugang <strong>der</strong> Erklärung <strong>des</strong> Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. DerVersicherer hat den Versicherungsnehmer bei seiner Erklärung auf dieses Recht hinzuweisen.§ 22 Vertreter <strong>des</strong> VersicherungsnehmersWird <strong>der</strong> Vertrag von einem Vertreter <strong>des</strong> Versicherungsnehmers geschlossen, so sind bei<strong>der</strong> Anwendung <strong>des</strong> § 21 Abs. 1 bis 5 sowohl die Kenntnis und die Arglist <strong>des</strong> Vertreters als

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!