12.07.2015 Aufrufe

Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 199 -2. welche weiteren Mitteilungen bei Verträgen mit Überschussbeteiligung erfor<strong>der</strong>lichsind, und3. welche Mitteilungen erfor<strong>der</strong>lich sind, wenn <strong>der</strong> Versicherer mit dem Versicherungsnehmertelefonisch Kontakt aufgenommen hat.(3) In <strong>der</strong> Rechtsverordnung nach Absatz 2 sind ferner die Informationen zu bestimmen, die<strong>der</strong> Versicherer während <strong>der</strong> Laufzeit <strong>des</strong> Vertrags im Hinblick auf Än<strong>der</strong>ungen erteilter Informationensowie bei <strong>der</strong> Krankenversicherung im Falle von Prämienerhöhungen in Textformzu erteilen hat.(4) Der Versicherungsnehmer kann während <strong>der</strong> Laufzeit <strong>des</strong> Vertrags je<strong>der</strong>zeit vom Versichererverlangen, dass ihm dieser die Vertragsbestimmungen einschließlich <strong>der</strong> AllgemeinenVersicherungsbedingungen in Papierform <strong>zur</strong> Verfügung stellt.(5) Die Absätze 1 bis 4 sind auf Versicherungsverträge über ein Großrisiko im Sinne <strong>des</strong>Artikels 10 Abs. 1 <strong>des</strong> Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz 2006 nichtanzuwenden. Ist bei einem solchen Vertrag <strong>der</strong> Versicherungsnehmer eine natürliche Person,so hat ihm <strong>der</strong> Versicherer vor Vertragsschluss das anwendbare Recht und die zuständigeAufsichtsbehörde in Textform mitzuteilen.§ 8 Wi<strong>der</strong>ruf <strong>des</strong> Versicherungsnehmers(1) Dem Versicherungsnehmer steht bis zum Ablauf <strong>der</strong> Frist nach Absatz 2 ein Wi<strong>der</strong>rufsrechtzu. Vor diesem Zeitpunkt ist <strong>der</strong> Versicherungsnehmer an seine auf den Vertragsschlussgerichtete Willenserklärung nicht gebunden.(2) Der Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung ist innerhalb vonzwei Wochen in Textform zu erklären. Er muss keine Begründung enthalten; <strong>zur</strong> Fristwahrunggenügt die rechtzeitige Absendung. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem1. <strong>der</strong> Versicherungsschein, die maßgeblichen Versicherungsbedingungen und dieweiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnungnach § 7 Abs. 2 und

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!