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Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

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- 180 -nicht. Selbständiger Auslöser einer Beitragsanpassung sollte daher auch die Veröffentlichungneuer Sterbetafeln durch die DAV o<strong>der</strong> BaFin sein. Auslösende Faktoren wie im Falle<strong>der</strong> Versicherungsleistungen kann es hier nicht geben.1.3.2.4.5.8.3.3 RechnungszinsDer <strong>der</strong>zeitige Rechnungszins von 3,5 % ist ein Höchstzins, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Kalkulation nichtüberschritten werden darf. Er kann aber – wenn die tatsächlichen Kapitalanlageergebnisse<strong>des</strong> Versicherungsunternehmens dies erfor<strong>der</strong>n – unterschritten werden. Nach den geltendenVorschriften kommt es nicht darauf an, welche Gründe dafür maßgeblich sind.Objektive Größe für den Rechnungszins ist die „Nettoverzinsung“. Wenn die tatsächlicheNettoverzinsung <strong>des</strong> Versicherers (nicht nur vorübergehend) unter den <strong>der</strong> Kalkulation zugrundegelegten Rechnungszins sinkt, muss das Versicherungsunternehmen seinen Rechnungszinssenken, was zu entsprechenden Beitragserhöhungen führt. Nach gelten<strong>der</strong>Rechtslage ist dies erst möglich, wenn wegen gestiegener Versicherungsleistungen eineBeitragsanpassung durchgeführt wird. Künftig soll daher ein dauerhaft verän<strong>der</strong>ter Rechnungszinsauch für sich alleine eine Beitragsanpassung auslösen.Die Formel für die Nettoverzinsung ist in § 1 ÜbschV festgelegt; sie wird für die Ermittlung<strong>des</strong> Überzinses benötigt. Kurz gefasst bildet sie das Kapitalanlageergebnis bezogen auf denmittleren Kapitalanlagebestand ab.Es ist notwendig, auch beim Rechnungszins einen auslösenden Faktor (s.u. Ziff. 1.3.2.4.5.8.4)zu definieren, <strong>der</strong> mit demjenigen im Falle <strong>des</strong> Schadenaufwan<strong>des</strong> identisch ist: Bezogen aufden <strong>der</strong>zeitigen Rechnungszins von 3,5 % entspricht eine um 10 % (dauerhaft) niedrigereNettoverzinsung einer Senkung <strong>des</strong> Rechnungszinses um 0,35 %-Punkte; dies ist wegen <strong>der</strong>Hebelwirkung <strong>des</strong> Zinses ein beachtlicher Wert.

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