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Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

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- 4 -1.1.3 Bereits erstattete Berichte1.1.3.1 Verwendung von Gentests durch VersichererDie <strong>Kommission</strong> hat im Dezember 2001 dem Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>der</strong> Justiz eine Stellungnahme<strong>zur</strong> Frage <strong>der</strong> zukünftigen Regelung <strong>der</strong> Verwendung von Gentests durch Versichererzugeleitet; dieser Bericht ist später in dem Zwischenbericht (Ziff. 1.1.3.2) als <strong>des</strong>sen TeilC wie<strong>der</strong>gegeben. Er ist von <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong> mit einer Gegenstimme verabschiedet worden;das abweichend votierende <strong>Kommission</strong>smitglied befürwortete ein an <strong>der</strong> österreichischenRegelung orientiertes gesetzliches Verbot <strong>der</strong> Verwendung von Gentests durch Versicherer.1.1.3.2 ZwischenberichtDie <strong>Kommission</strong> hat am 30. Mai 2002 einen Zwischenbericht über ihre Arbeit verabschiedetund anschließend dem Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>der</strong> Justiz zugeleitet, das ihn im September 2002veröffentlicht und den interessierten Kreisen <strong>zur</strong> Verfügung gestellt hat. Neben <strong>der</strong> Unterrichtung<strong>des</strong> auftraggebenden Ministeriums sollte dieser Bericht je<strong>der</strong>mann einen Einblick inden Stand <strong>der</strong> Überlegungen <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong> und damit die Möglichkeit zu Gegenäußerungengeben, bevor die <strong>Kommission</strong> zu ihren endgültigen Vorschlägen kommt. Davon ist vielfachGebrauch gemacht worden. Die <strong>Kommission</strong> hat daraufhin ausführliche Diskussioneninsbeson<strong>der</strong>e mit interessierten Verbänden geführt. Allen, die sich dieser Mühe unterzogenhaben, sei an dieser Stelle ausdrücklich gedankt; die Diskussionen haben viel zu <strong>der</strong> endgültigenMeinungsbildung <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong> beigetragen.1.1.3.3 Stellungnahme <strong>zur</strong> RichtlinienumsetzungDie <strong>Kommission</strong> hat am 2. Juni 2003 eine Stellungnahme <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinien2002/65/EG (Fernabsatz-Richtlinie II) und 2002/92/EG (Vermittler-Richtlinie) verabschiedetund dem Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>der</strong> Justiz zugeleitet, das diese Stellungnahme interessiertenKreisen <strong>zur</strong> Verfügung gestellt hat. Beide Richtlinien müssen vor einer grundlegenden <strong>Reform</strong>im deutschen Versicherungsvertragsrecht umgesetzt werden. Die <strong>Kommission</strong> wolltedie Bun<strong>des</strong>regierung noch rechtzeitig vor Beginn <strong>der</strong> Arbeiten an <strong>der</strong> unvermeidlichen Zwischenlösungdarüber unterrichten, wie diese und die anschließende endgültige Lösung imRahmen <strong>der</strong> <strong>Reform</strong> nach Auffassung <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong> gestaltet werden sollte.

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