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Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

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- 165 -Unter Leistungsmanagement werden alle Maßnahmen <strong>des</strong> Versicherers verstanden, diemit <strong>der</strong> Erbringung <strong>der</strong> von ihm tariflich geschuldeten Leistungen gegenüber dem Versicherungsnehmerzusammenhängen. Dazu gehören u.a. die Feststellung <strong>der</strong> medizinischenNotwendigkeit <strong>der</strong> erbrachten Behandlungsleistungen nach Grund und Umfangsowie <strong>der</strong> korrekten Anwendung <strong>der</strong> zugrunde liegenden Gebührenordnungen.b) Managed Care im engeren Sinn:Unter Managed Care im engeren Sinn werden Instrumente <strong>zur</strong> Kosten- und Qualitätssteuerungzusammengefasst, die vor o<strong>der</strong> unmittelbar bei <strong>der</strong> Erbringung <strong>der</strong> medizinischenLeistung wirken. Eine Vielzahl unterschiedlicher Ansätze ist bekannt, wie z. B.:Disease Management (Behandlung schwerer chronischer Erkrankungen anhand vonevidenzbasierten medizinischen Leitlinien), Case Management (umfassende Betreuungund Therapie schwerer Einzelfallerkrankungen), Drug Utilisation Review (System <strong>zur</strong>Identifikation von Kontraindikationen von Arzneimitteln), IT-basierte Kartensysteme, Versorgungsstrukturen(Health Maintenance Organisations, Prefered Provi<strong>der</strong> Organisations),Pharmaceutical Benefit Management (Einkaufs- und Verteilungsmanagement vonArzneimitteln), Klinikketten in Trägerschaft von Versicherungsunternehmen.1.3.2.4.4.3 RegelungsbedarfIn Übereinstimmung mit <strong>der</strong> Expertenkommission ist davon auszugehen, dass das Leitbild<strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung zukunftsbezogen nicht nur auf die reine Kostenerstattungbegrenzt werden kann, son<strong>der</strong>n den Rahmen eröffnen muss, auch neue Formen und Methoden<strong>zur</strong> wirksamen Kostensteuerung bei gleichzeitigem Erhalt bzw. Steigerung <strong>der</strong> medizinischenBehandlungsqualität zu ermöglichen. Im einzelnen bedarf es für den Bereich <strong>der</strong>Kranken- und Pflegeversicherung folgen<strong>der</strong> Gesetzesän<strong>der</strong>ungen:a) Gesetzlicher Übergang <strong>der</strong> Ansprüche <strong>des</strong> Versicherten gegen den Leistungserbringeraus ungerechtfertigter Bereicherung (Rückzahlung überhöhter Entgelte).b) Abwehr unberechtigter Entgeltansprüche von Leistungserbringern gegenüber dem Versicherten,soweit dieser die unberechtigten Entgeltansprüche nicht auf eigene Kosten,d.h. ohne Inanspruchnahme <strong>des</strong> Versicherers erfüllen will.

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