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Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

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- 160 -Geldleistung ausgezahlt wird, die seine Beitragslast im gleichen Umfang reduziert, wiewenn er das PKV-Unternehmen nicht gewechselt hätte.Eine weitere Überlegung aus <strong>der</strong> Gesetzesgeschichte bestätigt die Sinnhaftigkeit <strong>der</strong>prinzipiellen Vererbung im Kollektiv <strong>des</strong> bisherigen PKV-Unternehmens: Der Beitragszuschlagwurde <strong>des</strong>halb eingeführt, weil die ursprünglich angedachte Lösung (nämlich <strong>zur</strong>Beitragsverstetigung im Alter einen Inflationsfaktor in die Kalkulation einzubauen) auswährungspolitischen Gründen nicht verwirklicht werden konnte; <strong>der</strong> aus dem Inflationsfaktorresultierende höhere Beitrag wäre aber in jedem Fall in die normale Alterungsrückstellungeingegangen und damit im Falle eines PKV-Wechsels im bisherigen PKV-Unternehmen verblieben. Das gleiche hätte gegolten, wenn die ebenfalls als Alternativediskutierte Absenkung <strong>des</strong> Rechnungszinses verwirklicht worden wäre.b) Ein Fortführungsmodell müsste gleichfalls die schon für das Übertragungsmodell festgestelltenAnfor<strong>der</strong>ungen und Rahmenbedingungen erfüllen. Insbeson<strong>der</strong>e wäre die Fortführung<strong>der</strong> aus den Beitragszuschlägen angesammelten Mittel durch das bisherigePKV-Unternehmen mit <strong>der</strong> Verpflichtung <strong>zur</strong> Zahlung einer rentenähnlichen Leistung anden Versicherten aus wirtschaftlichen Gründen nur zu rechtfertigen, wenn diese Beträgeeine Min<strong>des</strong>tgrößenordnung erreichen; denn es wäre nicht zu vertreten, wenn wesentlicheTeile <strong>der</strong> angesammelten Beitragszuschläge durch Verwaltungsaufwand aufgezehrtwerden.1.3.2.4.3.1.4 Fortgeltung <strong>der</strong> bisherigen Rechtslagea) Die erörterten Modelle verfolgen den Zweck, die aus dem obligatorischen Beitragszuschlagangesammelten Mittel dem wechselnden Versicherten wertmäßig zu erhalten. Daunter den notwendigen Rahmenbedingungen <strong>des</strong> bestehenden PKV-Systems ein Versichererwechselzwingend mit einer erneuten Risiko- und Gesundheitsprüfung verbundenist, können von <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Wechselmöglichkeit nur Gesunde Gebrauch machen.Dies würde die systematische Entmischung <strong>der</strong> Versichertenkollektive för<strong>der</strong>n, was vermiedenwerden muss. Ebenso sollte vermieden werden, dem Versicherungsnehmerdurch die Übertragung o<strong>der</strong> Fortführung <strong>der</strong> Beitragszuschläge einen zusätzlichen Anreizzum Versichererwechsel zu geben, obwohl je<strong>der</strong> Wechsel - jedenfalls bei einer Beibehaltung<strong>des</strong> Verfalles <strong>der</strong> allgemeinen Alterungsrückstellungen - mit Nachteilen verbundenist.

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