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Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

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- 151 -- Die Übertragung kalkulatorischer Alterungsrückstellungen zerstört eine Grundfunktion<strong>der</strong> lebenslangen Krankenversicherungsverträge, nämlich die Absicherung gegen Prämienän<strong>der</strong>ungenauf Grund dauerhafter Verschlechterungen <strong>des</strong> Gesundheitszustan<strong>des</strong>– sog. Prämienversicherungsfunktion (S. 303).- Die aus wirtschaftstheoretischer Sicht ideale individualisierte Mitgabe <strong>der</strong> Alterungsrückstellungerscheint als sehr problematisch, wenn <strong>der</strong> aktuelle Gesundheitszustand nichtkostengünstig gerichtlich verifiziert werden kann (S. 304).- Da die Implementierung von Rückstellungstransfers, die nach dem Gesundheitszustanddifferenziert sind, sich als hochgradig problematisch erweist, liegt <strong>der</strong> Schwerpunkt <strong>der</strong>wirtschaftstheoretischen Studie auf <strong>der</strong> Untersuchung von Transfers, die vom Gesundheitszustandunabhängig sind (S. 304). Im Hauptszenario wechseln ausschließlich guteRisiken und werden schlechte Risiken durch die entstehenden Wechselverluste abgeschreckt;dem Interesse schlechter Risiken wird insoweit gedient, als sie keine Prämienerhöhungenaufgrund <strong>der</strong> Risikoentmischung durch die Abwan<strong>der</strong>ung guter Risikenerleiden (S. 305). Letztlich führt das Modell <strong>zur</strong> Übertragung <strong>der</strong> kalkulatorischen Alterungsrückstellungabzüglich eines Abschlags (S. 306).- In einem weiteren Modell wird die Alterungsrückstellung in eine „Prämienversicherung“und eine „Rentenversicherung“ zerlegt, letztere soll übertragbar gestaltet sein. Die Höhe<strong>des</strong> übertragbaren Teils hängt von unterstellten Wahrscheinlichkeiten ab, mit denen guteRisiken im Zeitablauf ihren Status verlieren und zu schlechten Risiken werden (S. 306).Zur Umsetzung sind Datengrundlagen erfor<strong>der</strong>lich, die bisher nicht existieren (S. 307).Außerdem ergibt sich das Problem unvorhergesehener Kostensteigerungen im Gesundheitswesen,die allerdings durch den gesetzlichen Beitragszuschlag neutralisiert werdensollen. Hierbei wird unterstellt, dass <strong>der</strong> Kapitalstock, <strong>der</strong> aus dem gesetzlichen Zuschlaggebildet wurde, genau wie die Alterungsrückstellung gleichzeitig <strong>der</strong> Prämienversicherungund <strong>der</strong> Rentenversicherung dient, also einen übertragungsfähigen und einennicht übertragungsfähigen Anteil besitzt (S. 307).- Die Untersuchung alternativer institutioneller Arrangements <strong>der</strong> Vorfinanzierung <strong>der</strong>Krankheitskosten im Alter kommt zu keinem positiven Ergebnis (S. 308).Im Ergebnis stellt das ifo-Institut nach eigener Einschätzung ein wirtschaftstheoretischesModell vor, für <strong>des</strong>sen Umsetzung die erfor<strong>der</strong>lichen Datengrundlagen nicht vorhanden sind.Damit bleibt die für die versicherungstechnische Durchführbarkeit entscheidende Frage un-

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