Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ... Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

12.07.2015 Aufrufe

- 150 -Versicherungsbranche, auch ohne dass im Einzelnen zwingende Aussagen über den Zusammenhangzwischen den Risikoindikatoren und dem möglichen Schaden gemachtwerden können; dabei werden z. B. das Simon-Bailey- und das Marginalsummen-Verfahren angewendet. Möglicherweise können in ähnlicher Weise statistisch abgesicherteInformationen zu den bei bestimmten Risikoindikator-Konstellationen zu erwartendenKrankheitsverläufen und zu erwartenden Kostenverläufen erarbeitet werden.Die Kommission ist der Auffassung, dass Zweifel an der hinreichend sicheren Berechnungeiner individuellen prospektiven Alterungsrückstellung auch heute noch berechtigt sind; siefolgt insoweit den Überlegungen der Expertenkommission (Gutachten, Abschnitt 14.4.3.4)und zieht deshalb eine allein darauf beruhende Übertragungsregelung letztlich nicht in Betracht.Grundlage dieses Übertragungsmodells wäre der Durchschnittswert aller künftigen Versicherungsleistungenfür einen Versicherten unter Berücksichtigung seines zu erwartenden Todeszeitpunktes;das Modell geht davon aus, dass dieser Wert aus hinreichend großen Datenbeständenals Erwartungswert berechenbar sei. Prospektive Erwartungswerte basierenauf der statistischen Verarbeitung von Erfahrungswerten der Vergangenheit. Prognosewertegründen sich auf Schätzverfahren, deren Ergebnisse Durchschnitts- und Wahrscheinlichkeitscharakterhaben. Die Erforschung des künftigen individuellen Krankheits- und Todesfallrisikosist kein versicherungsmathematisches oder statistisches, sondern ein medizinischesProblem. Das Modell der individuellen prospektiven Alterungsrückstellung muss letztlichauch auf durchschnittliche Erwartungswerte zurückgreifen, so dass die Probleme der Risikoselektionund Entmischung gleichfalls auftreten. Das Modell der individuellen prospektivenAlterungsrückstellung hätte darüber hinaus zur Konsequenz, dass infolge der Orientierungdes Übertragungsbetrags an den künftigen Versicherungsleistungen bei entsprechend negativerGesundheitsprognose und nur kurzer Versicherungsdauer des wechselwilligen Versichertenein Wert übertragen würde, der keinerlei Bezug zu der aus den Beiträgen diesesVersicherten aufgebauten Alterungsrückstellung hätte.1.3.2.4.2.3.3 Wirtschaftstheoretisches ÜbertragungsmodellDas Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte das ifo-Institut beauftragt, Modelle zurÜbertragung von Alterungsrückstellungen zu überprüfen. Das Gutachten des ifo-Institutskommt zu folgenden Ergebnissen (Vorläufiger Endbericht Juli 2003, S. 303 ff.):

- 151 -- Die Übertragung kalkulatorischer Alterungsrückstellungen zerstört eine Grundfunktionder lebenslangen Krankenversicherungsverträge, nämlich die Absicherung gegen Prämienänderungenauf Grund dauerhafter Verschlechterungen des Gesundheitszustandes– sog. Prämienversicherungsfunktion (S. 303).- Die aus wirtschaftstheoretischer Sicht ideale individualisierte Mitgabe der Alterungsrückstellungerscheint als sehr problematisch, wenn der aktuelle Gesundheitszustand nichtkostengünstig gerichtlich verifiziert werden kann (S. 304).- Da die Implementierung von Rückstellungstransfers, die nach dem Gesundheitszustanddifferenziert sind, sich als hochgradig problematisch erweist, liegt der Schwerpunkt derwirtschaftstheoretischen Studie auf der Untersuchung von Transfers, die vom Gesundheitszustandunabhängig sind (S. 304). Im Hauptszenario wechseln ausschließlich guteRisiken und werden schlechte Risiken durch die entstehenden Wechselverluste abgeschreckt;dem Interesse schlechter Risiken wird insoweit gedient, als sie keine Prämienerhöhungenaufgrund der Risikoentmischung durch die Abwanderung guter Risikenerleiden (S. 305). Letztlich führt das Modell zur Übertragung der kalkulatorischen Alterungsrückstellungabzüglich eines Abschlags (S. 306).- In einem weiteren Modell wird die Alterungsrückstellung in eine „Prämienversicherung“und eine „Rentenversicherung“ zerlegt, letztere soll übertragbar gestaltet sein. Die Höhedes übertragbaren Teils hängt von unterstellten Wahrscheinlichkeiten ab, mit denen guteRisiken im Zeitablauf ihren Status verlieren und zu schlechten Risiken werden (S. 306).Zur Umsetzung sind Datengrundlagen erforderlich, die bisher nicht existieren (S. 307).Außerdem ergibt sich das Problem unvorhergesehener Kostensteigerungen im Gesundheitswesen,die allerdings durch den gesetzlichen Beitragszuschlag neutralisiert werdensollen. Hierbei wird unterstellt, dass der Kapitalstock, der aus dem gesetzlichen Zuschlaggebildet wurde, genau wie die Alterungsrückstellung gleichzeitig der Prämienversicherungund der Rentenversicherung dient, also einen übertragungsfähigen und einennicht übertragungsfähigen Anteil besitzt (S. 307).- Die Untersuchung alternativer institutioneller Arrangements der Vorfinanzierung derKrankheitskosten im Alter kommt zu keinem positiven Ergebnis (S. 308).Im Ergebnis stellt das ifo-Institut nach eigener Einschätzung ein wirtschaftstheoretischesModell vor, für dessen Umsetzung die erforderlichen Datengrundlagen nicht vorhanden sind.Damit bleibt die für die versicherungstechnische Durchführbarkeit entscheidende Frage un-

- 150 -Versicherungsbranche, auch ohne dass im Einzelnen zwingende Aussagen über den Zusammenhangzwischen den Risikoindikatoren und dem möglichen Schaden gemachtwerden können; dabei werden z. B. das Simon-Bailey- und das Marginalsummen-Verfahren angewendet. Möglicherweise können in ähnlicher Weise statistisch abgesicherteInformationen zu den bei bestimmten Risikoindikator-Konstellationen zu erwartendenKrankheitsverläufen und zu erwartenden Kostenverläufen erarbeitet werden.Die <strong>Kommission</strong> ist <strong>der</strong> Auffassung, dass Zweifel an <strong>der</strong> hinreichend sicheren Berechnungeiner individuellen prospektiven Alterungsrückstellung auch heute noch berechtigt sind; siefolgt insoweit den Überlegungen <strong>der</strong> Expertenkommission (Gutachten, Abschnitt 14.4.3.4)und zieht <strong>des</strong>halb eine allein darauf beruhende Übertragungsregelung letztlich nicht in Betracht.Grundlage dieses Übertragungsmodells wäre <strong>der</strong> Durchschnittswert aller künftigen Versicherungsleistungenfür einen Versicherten unter Berücksichtigung seines zu erwartenden To<strong>des</strong>zeitpunktes;das Modell geht davon aus, dass dieser Wert aus hinreichend großen Datenbeständenals Erwartungswert berechenbar sei. Prospektive Erwartungswerte basierenauf <strong>der</strong> statistischen Verarbeitung von Erfahrungswerten <strong>der</strong> Vergangenheit. Prognosewertegründen sich auf Schätzverfahren, <strong>der</strong>en Ergebnisse Durchschnitts- und Wahrscheinlichkeitscharakterhaben. Die Erforschung <strong>des</strong> künftigen individuellen Krankheits- und To<strong>des</strong>fallrisikosist kein versicherungsmathematisches o<strong>der</strong> statistisches, son<strong>der</strong>n ein medizinischesProblem. Das Modell <strong>der</strong> individuellen prospektiven Alterungsrückstellung muss letztlichauch auf durchschnittliche Erwartungswerte <strong>zur</strong>ückgreifen, so dass die Probleme <strong>der</strong> Risikoselektionund Entmischung gleichfalls auftreten. Das Modell <strong>der</strong> individuellen prospektivenAlterungsrückstellung hätte darüber hinaus <strong>zur</strong> Konsequenz, dass infolge <strong>der</strong> Orientierung<strong>des</strong> Übertragungsbetrags an den künftigen Versicherungsleistungen bei entsprechend negativerGesundheitsprognose und nur kurzer Versicherungsdauer <strong>des</strong> wechselwilligen Versichertenein Wert übertragen würde, <strong>der</strong> keinerlei Bezug zu <strong>der</strong> aus den Beiträgen diesesVersicherten aufgebauten Alterungsrückstellung hätte.1.3.2.4.2.3.3 Wirtschaftstheoretisches ÜbertragungsmodellDas Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>der</strong> Finanzen (BMF) hatte das ifo-Institut beauftragt, Modelle <strong>zur</strong>Übertragung von Alterungsrückstellungen zu überprüfen. Das Gutachten <strong>des</strong> ifo-Institutskommt zu folgenden Ergebnissen (Vorläufiger Endbericht Juli 2003, S. 303 ff.):

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