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Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

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- 149 -- Bei <strong>der</strong> Festsetzung <strong>des</strong> Risikozuschlags für einen Neukunden gibt es bei allen UnternehmenÜberlegungen bzw. Rechnungen, die <strong>der</strong> Versicherer <strong>zur</strong> Abschätzung <strong>der</strong> zuerwartenden Mehrkosten aufgrund von Vorerkrankungen durchführen muss. In den letztenJahren sind von einzelnen Versicherungsunternehmen detaillierte computergestützteModelle <strong>zur</strong> Ermittlung <strong>der</strong> gesundheitszustandsabhängigen zukünftigen Krankheitskostenentwickelt worden.- Für den Tarifwechsel muss ein Versicherer bereits bisher nach § 178f VVG die rechnungsmäßigeAlterungsrückstellung berechnen, die <strong>der</strong> wechselnde Versicherungsnehmerin dem alten Tarif erreicht hat und die ihm in dem neuen Tarif an<strong>zur</strong>echnen ist.- Auch die GKV muss zukünftig im Zusammenhang mit dem Risikostrukturausgleich individuelleKrankheitsrisiken einschätzen, denn ab 2007 wird <strong>der</strong> Risikostrukturausgleichdurch eine morbiditätsabhängige Komponente ergänzt werden. Dazu müssen alle Versicherten<strong>der</strong> GKV aufgrund ihres individuellen Krankheitsrisikos in Klassen mit unterschiedlichenzu erwartenden Krankheitskosten eingeteilt werden. Hierzu werden seit2001 (also mit einem Vorlauf von sechs Jahren) auf Basis einer groß angelegten Studiegeeignete Indikatoren <strong>zur</strong> Einteilung <strong>der</strong> Versicherten entwickelt werden. Möglicherweisekönnen die hierbei zu gewinnenden neuen Erkenntnisse bei <strong>der</strong> Ermittlung individuellerprospektiver Alterungsrückstellungen verwendet werden.- Um die erfor<strong>der</strong>liche Datenbasis für die erfor<strong>der</strong>lichen Untersuchungen bezüglich <strong>der</strong>Berechenbarkeit von individuellen prospektiven Alterungsrückstellungen zu erhalten,kann eine geeignete Institution mit dem Führen einer Statistik beauftragt werden, in welchedie relevanten Daten aller Krankenversicherungsunternehmen in Deutschland eingespeistwerden. Durch statistische Verfahren könnte auf <strong>der</strong> Grundlage einer solchen Datenbasisdie Abhängigkeit <strong>des</strong> individuellen Krankheitsrisikos einzelner Versicherter vongeeigneten Indikatoren analysiert werden. Als Indikator käme dabei insbeson<strong>der</strong>e diequalitative Variable „durchlittene Vorerkrankungen“, ergänzt und präzisiert durch weiterequalitative und quantitative Variablen wie „Schwere <strong>der</strong> Erkrankung“, „Dauer <strong>der</strong> Erkrankung“,„Zahl <strong>der</strong> dabei im Krankenhaus verbrachten Tage“, „Zeitspanne <strong>des</strong> Zurückliegens<strong>der</strong> Erkrankung“ und „Alter <strong>des</strong> Erkrankten“, in Betracht.- Eine verwandte Fragestellung liegt bei <strong>der</strong> Tarifierung in <strong>der</strong> Kraftfahrtversicherung vor:Aus einer großen Fülle beobachtbarer Risikoindikatoren ist zum Zwecke einer risikogerechtenFestsetzung <strong>der</strong> Versicherungsprämie auf die zu erwartende Höhe <strong>des</strong> Schadenszu schließen. Durch umfangreiche statistische Analysen gelingt das in <strong>der</strong> Kfz-

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