Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...
Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ... Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...
- 144 -1.3.2.4.2.2.3 Stellungnahmen von SachverständigenkommissionenIn den letzten Jahren haben sich mehrfach Sachverständigenkommissionen mit der Fragebefasst, ob die bestehende Rechtslage geändert werden soll.Die im Jahre 1994 eingesetzte Unabhängige Expertenkommission zur Untersuchung derProblematik steigender Beiträge der privat Krankenversicherten im Alter (im Folgenden: Expertenkommission)hat diese Frage intensiv untersucht und ist (BT-Drucksache 13/4945 - imFolgenden: Gutachten - Abschnitt 14) zu dem Ergebnis gekommen, dass die Übertragungder kalkulierten Alterungsrückstellung nicht empfohlen werden kann (Gutachten, Abschnitt14.4.1, letzter Absatz). Für die Übertragung einer individuellen, d. h. der künftigen Gesundheitsentwicklungdes wechselnden Versicherten entsprechenden Alterungsrückstellung istdie Expertenkommission zu dem Ergebnis gekommen (Gutachten, Abschnitt 14.4.3.4),„dass dieses Modell einen theoretisch attraktiven und theoretisch weiterführendenAnsatz .... darstellt, dass jedoch theoretische Fragen offen sind und es in praktischerHinsicht erhebliche Probleme aufweist, so dass es dem Gesetzgeber derzeit nichtempfohlen werden kann“;insbesondere erscheine es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht realisierbar, die mitzugebendeindividuelle Alterungsrückstellung mit der erforderlichen Sicherheit zu bestimmen.Die Monopolkommission hat in ihrem 12. Hauptgutachten 1996/97 (BT-Drucksache13/11291) bei den Ausführungen zur marktwirtschaftlichen Ausrichtung des deutschen Gesundheitswesensim Zusammenhang mit einem privaten Versicherungspflichtsystem die Mitgabevon Alterungsrückstellungen empfohlen, welche „die individuellen Kostenprospektewiderspiegeln“ (Hauptgutachten 1996/97, Seite 342, Textziffer 676). Die Berechnungsproblemebezeichnet die Monopolkommission als vorübergehend und überwindbar (a.a.O. Seite343, Textziffer 677) und die zu erwartenden Transaktionskosten als nicht so hoch, dass vonder Mitgabe Abstand genommen werden müsse (a.a.O. Textziffer 676, zweiter Absatz). DieBundesregierung hat in ihrer Stellungnahme dazu ausgeführt, die bei einer Mitgabe von Alterungsrückstellungenentstehenden Umsetzungsprobleme seien gravierend (BT-Drucksache14/1274, Seite 17).Der Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinemJahresgutachten 2000/2001 (BT-Drucksache 14/4792) im Zusammenhang mit der wett-
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