Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

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12.07.2015 Aufrufe

- 144 -1.3.2.4.2.2.3 Stellungnahmen von SachverständigenkommissionenIn den letzten Jahren haben sich mehrfach Sachverständigenkommissionen mit der Fragebefasst, ob die bestehende Rechtslage geändert werden soll.Die im Jahre 1994 eingesetzte Unabhängige Expertenkommission zur Untersuchung derProblematik steigender Beiträge der privat Krankenversicherten im Alter (im Folgenden: Expertenkommission)hat diese Frage intensiv untersucht und ist (BT-Drucksache 13/4945 - imFolgenden: Gutachten - Abschnitt 14) zu dem Ergebnis gekommen, dass die Übertragungder kalkulierten Alterungsrückstellung nicht empfohlen werden kann (Gutachten, Abschnitt14.4.1, letzter Absatz). Für die Übertragung einer individuellen, d. h. der künftigen Gesundheitsentwicklungdes wechselnden Versicherten entsprechenden Alterungsrückstellung istdie Expertenkommission zu dem Ergebnis gekommen (Gutachten, Abschnitt 14.4.3.4),„dass dieses Modell einen theoretisch attraktiven und theoretisch weiterführendenAnsatz .... darstellt, dass jedoch theoretische Fragen offen sind und es in praktischerHinsicht erhebliche Probleme aufweist, so dass es dem Gesetzgeber derzeit nichtempfohlen werden kann“;insbesondere erscheine es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht realisierbar, die mitzugebendeindividuelle Alterungsrückstellung mit der erforderlichen Sicherheit zu bestimmen.Die Monopolkommission hat in ihrem 12. Hauptgutachten 1996/97 (BT-Drucksache13/11291) bei den Ausführungen zur marktwirtschaftlichen Ausrichtung des deutschen Gesundheitswesensim Zusammenhang mit einem privaten Versicherungspflichtsystem die Mitgabevon Alterungsrückstellungen empfohlen, welche „die individuellen Kostenprospektewiderspiegeln“ (Hauptgutachten 1996/97, Seite 342, Textziffer 676). Die Berechnungsproblemebezeichnet die Monopolkommission als vorübergehend und überwindbar (a.a.O. Seite343, Textziffer 677) und die zu erwartenden Transaktionskosten als nicht so hoch, dass vonder Mitgabe Abstand genommen werden müsse (a.a.O. Textziffer 676, zweiter Absatz). DieBundesregierung hat in ihrer Stellungnahme dazu ausgeführt, die bei einer Mitgabe von Alterungsrückstellungenentstehenden Umsetzungsprobleme seien gravierend (BT-Drucksache14/1274, Seite 17).Der Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinemJahresgutachten 2000/2001 (BT-Drucksache 14/4792) im Zusammenhang mit der wett-

- 145 -bewerbsorientierten Weiterentwicklung des Gesundheitssystems ausgeführt, es müsse einWeg gefunden werden, der es erlaube, die für jeden Versicherten gebildeten Alterungsrückstellungenbei einem Wechsel der Versicherung mitzunehmen; ein solcher Rückstellungstransferwerde zwar von Experten für möglich gehalten, ein gangbarer Weg sei bisheraber noch nicht aufgezeigt worden (Jahresgutachten, Seite 246).Die Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme(Rürup-Kommission) hat in ihrem Bericht (Seiten 168 bis 170) ausgeführt, als Voraussetzungfür einen effizienz-orientierten Wettbewerb müsse der Versicherungswechsel zu jedem Zeitpunktermöglicht werden; dazu sei die Portabilität von Alterungsrückstellungen zu gewährleisten(Seite 170, linke Spalte). „Genau wie ein funktionierender Risikostrukturausgleich dienotwendige Voraussetzung eines funktionsfähigen Wettbewerbs zwischen den GesetzlichenKrankenversicherungen ist, so sind portable und individualisiert bemessene Alterungsrückstellungendie notwendige Voraussetzung eines funktionsfähigen Wettbewerbs im Segmentder privaten Krankenversicherungen“ (Seite 168, Kasten 4-3, unten).In dem Bericht (Seite 169, Kasten 4-4) stellt die Rürup-Kommission die Grundzüge des voneinem Kommissionsmitglied erarbeiteten Konzeptes zur Weitergabe von Alterungsrückstellungenvor, das auch auf die weiteren Umsetzungsvoraussetzungen eingeht, die erfüllt seinmüssten, um der Gefahr einer Risikoentmischung zu begegnen. Dieses Kommissionsmitgliedhat sein Konzept in einem Schreiben vom 23. Dezember 2003 der VVG-Kommissiongegenüber erläutert und dabei die im Bericht (Seite 169) genannte Größenordnung von 10bis 20% für die Beitragserhöhung bei wegfallenden Kündigungsgewinnen als realistisch bezeichnet.Das erläuterte und weiter ausgestaltete Konzept wird hier unter Ziff. 1.3.2.4.2.3.5„Weitergehende Wechselmodelle“ erörtert.Die Kommission „Soziale Sicherheit“ („Herzog-Kommission“) hat in ihrem Bericht vom 29.September 2003 zur Reform der sozialen Sicherungssysteme erklärt:„Im Bereich der privaten Krankenversicherung empfiehlt die Kommission eine Stärkungdes Wettbewerbs durch die Schaffung von Wechselmöglichkeiten, um es demBestandskunden zu erleichtern, eine für ihn günstige Versicherung zu wählen.“

- 144 -1.3.2.4.2.2.3 Stellungnahmen von SachverständigenkommissionenIn den letzten Jahren haben sich mehrfach Sachverständigenkommissionen mit <strong>der</strong> Fragebefasst, ob die bestehende Rechtslage geän<strong>der</strong>t werden soll.Die im Jahre 1994 eingesetzte Unabhängige Expertenkommission <strong>zur</strong> Untersuchung <strong>der</strong>Problematik steigen<strong>der</strong> Beiträge <strong>der</strong> privat Krankenversicherten im Alter (im Folgenden: Expertenkommission)hat diese Frage intensiv untersucht und ist (BT-Drucksache 13/4945 - imFolgenden: Gutachten - Abschnitt 14) zu dem Ergebnis gekommen, dass die Übertragung<strong>der</strong> kalkulierten Alterungsrückstellung nicht empfohlen werden kann (Gutachten, Abschnitt14.4.1, letzter Absatz). Für die Übertragung einer individuellen, d. h. <strong>der</strong> künftigen Gesundheitsentwicklung<strong>des</strong> wechselnden Versicherten entsprechenden Alterungsrückstellung istdie Expertenkommission zu dem Ergebnis gekommen (Gutachten, Abschnitt 14.4.3.4),„dass dieses Modell einen theoretisch attraktiven und theoretisch weiterführendenAnsatz .... darstellt, dass jedoch theoretische Fragen offen sind und es in praktischerHinsicht erhebliche Probleme aufweist, so dass es dem Gesetzgeber <strong>der</strong>zeit nichtempfohlen werden kann“;insbeson<strong>der</strong>e erscheine es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht realisierbar, die mitzugebendeindividuelle Alterungsrückstellung mit <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Sicherheit zu bestimmen.Die Monopolkommission hat in ihrem 12. Hauptgutachten 1996/97 (BT-Drucksache13/11291) bei den Ausführungen <strong>zur</strong> marktwirtschaftlichen Ausrichtung <strong>des</strong> deutschen Gesundheitswesensim Zusammenhang mit einem privaten Versicherungspflichtsystem die Mitgabevon Alterungsrückstellungen empfohlen, welche „die individuellen Kostenprospektewi<strong>der</strong>spiegeln“ (Hauptgutachten 1996/97, Seite 342, Textziffer 676). Die Berechnungsproblemebezeichnet die Monopolkommission als vorübergehend und überwindbar (a.a.O. Seite343, Textziffer 677) und die zu erwartenden Transaktionskosten als nicht so hoch, dass von<strong>der</strong> Mitgabe Abstand genommen werden müsse (a.a.O. Textziffer 676, zweiter Absatz). DieBun<strong>des</strong>regierung hat in ihrer Stellungnahme dazu ausgeführt, die bei einer Mitgabe von Alterungsrückstellungenentstehenden Umsetzungsprobleme seien gravierend (BT-Drucksache14/1274, Seite 17).Der Sachverständigenrat <strong>zur</strong> Beurteilung <strong>der</strong> gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinemJahresgutachten 2000/2001 (BT-Drucksache 14/4792) im Zusammenhang mit <strong>der</strong> wett-

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