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Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

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- 130 -1.3.2.2 Berufsunfähigkeitsversicherung1.3.2.2.1 RegelungsbedarfEine ausdrückliche gesetzliche Regelung für Versicherungsverträge, die das Risiko einerBeeinträchtigung <strong>der</strong> Fähigkeit, einen bestimmten Beruf auszuüben, abdecken sollen, bestehtbisher nicht. Nach <strong>der</strong> Rechtsprechung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofs (BGH VersR 1988,1233 und VersR 1991, 289), <strong>der</strong> auch in <strong>der</strong> Literatur gefolgt wird (vgl. z.B. Prölss/Martin/Voit, Teil III, J III Rn. 3), ist die Berufsunfähigkeitsversicherung sowohl in Form <strong>der</strong> Berufsunfähigkeitszusatzversicherung,die zusammen mit einer Lebensversicherung abgeschlossenwird und ohne diese nicht fortgesetzt werden kann, als auch in Form <strong>der</strong> selbständigenBerufsunfähigkeitsversicherung <strong>der</strong> Lebensversicherung zu<strong>zur</strong>echnen.Wenn rechtliche Regelungen an den Begriff <strong>der</strong> Lebensversicherung anknüpfen, dann geltensie danach auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung, soweit die Regeln <strong>des</strong> betreffendenRechtsgebiets das zulassen und die Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Berufsunfähigkeitsversicherungdem nicht entgegenstehen. Es findet also keine schematische Übertragung statt (BGHVersR 1991, 289). Im übrigen wird die Berufsunfähigkeitsversicherung heute nur durch AVBgeregelt.Dies wird we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bedeutung noch den praktischen Problemen dieser Versicherungsspartegerecht. Lange Zeit standen Zusatzversicherungen im Vor<strong>der</strong>grund, die im Zusammenhangmit einer Lebensversicherung bestimmte zusätzliche Versicherungsleistungen, oftauch nur eine Prämienreduzierung o<strong>der</strong> Prämienfreiheit für den Fall <strong>der</strong> Berufsunfähigkeitvorsehen. Inzwischen haben sich aber selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen zueinem Versicherungszweig entwickelt, <strong>der</strong> insbeson<strong>der</strong>e seit <strong>der</strong> Kürzung entsprechen<strong>der</strong>Leistungen <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung zunehmende Bedeutung erlangt hat und inZukunft noch größere Bedeutung erlangen wird. Für den Versicherungsnehmer geht es bei<strong>der</strong> Berufsunfähigkeitsversicherung um die Absicherung seines Einkommens bei Verlust <strong>der</strong>Berufsfähigkeit und damit um die wirtschaftliche Existenzgrundlage für ihn und seine Familienangehörigen.Unter diesen Umständen soll die Berufsunfähigkeitsversicherung zwar nicht aus dem Zusammenhangmit <strong>der</strong> Lebensversicherung herausgelöst werden. Dies wäre schon <strong>des</strong>wegennicht sachgerecht, weil bei den im vertraglichen Zusammenhang mit einer Lebensversicherungabgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen für die meisten Fragen eine über-

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