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Abschlussbericht der Kommission zur Reform des ...

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- 92 -Dem einzelnen Versicherungsnehmer dient sie <strong>zur</strong> Absicherung seiner Familie im Falle <strong>des</strong>vorzeitigen To<strong>des</strong> o<strong>der</strong> <strong>zur</strong> eigenen Altersversorgung. Damit ist sie existentieller Teil seinerVorsorge insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn an<strong>der</strong>e Sicherungsinstrumente wie die Sozialversicherungnicht o<strong>der</strong> nicht in ausreichendem Umfang <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Die von dem Versicherungsnehmerdafür aufgewandten Prämien sind häufig im Verhältnis zum laufenden Einkommen<strong>des</strong> Versicherungsnehmers erheblich, da die private Altersversorgung nur durch dieAnsammlung eines hohen Sparkapitals gesichert werden kann.Für die Versicherungswirtschaft stellt die Lebensversicherung - an welcher Kennzahl (Prämieneinnahmen,Erträge, Ergebnis, Kapitalanlagen usw.) auch immer gemessen - einen <strong>der</strong>wichtigsten Geschäftsbereiche dar. Auf sie entfällt fast die Hälfte <strong>der</strong> Prämieneinnahmen <strong>der</strong>deutschen Versicherungsunternehmen im deutschen Geschäft.Die beson<strong>der</strong>e gesamtwirtschaftliche Bedeutung <strong>der</strong> Lebensversicherung schließlich folgtdaraus, dass sie eine herausragende Kapitalsammelfunktion hat. Dies beruht insbeson<strong>der</strong>eauf dem Teilbereich <strong>der</strong> kapitalbildenden Lebensversicherung, die vor allem dem Aufbaueiner Altersvorsorge <strong>der</strong> Versicherungsnehmer dient. Die deutschen Lebensversicherungsunternehmensind mit ihren Kapitalanlagen von 541 Mrd. Euro (Quelle: GDV, StatistischesTaschenbuch 2003, Tabelle 30) ein wesentlicher Faktor <strong>des</strong> deutschen Kapitalmarktes.Gerade an <strong>der</strong> kapitalbildenden Lebensversicherung ist aber auch erhebliche Kritik geübtworden. Die Abschlusskosten seien häufig sehr hoch. Diese würden dem Versicherungsnehmerzum großen Teil zu Beginn <strong>des</strong> Vertrags angelastet, so dass eine vorzeitige Lösungvon dem Vertrag für ihn mit wirtschaftlichen Einbußen verbunden sei; er könne <strong>des</strong>halb seinje<strong>der</strong>zeitiges gesetzliches Kündigungsrecht nur unter Inkaufnahme finanzieller Nachteileausüben. Es ist auch fraglich, ob <strong>der</strong> Verbraucher im Allgemeinen vor dem Vertragsabschlusseinen hinreichenden Überblick über seinen Absicherungsbedarf im Alter und für denFall <strong>des</strong> vorzeitigen Ausscheidens aus dem Beruf hat und über an<strong>der</strong>e Anlage- und Absicherungsmöglichkeitenausreichend informiert ist. Weitere Gesichtspunkte sind die Unübersichtlichkeit<strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Überschussbeteiligung und <strong>der</strong> Rückkaufswerte.Unter dem Gesichtspunkt <strong>des</strong> Verbraucherschutzes ist daher <strong>der</strong> vertragsrechtlichen Seite<strong>der</strong> Lebensversicherung beson<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit zu widmen. Allerdings muss den Unternehmendie Freiheit <strong>der</strong> Gestaltung ihres Lebensversicherungsgeschäftes und ihrer Produkteebenso erhalten bleiben wie dem Versicherungsnehmer die Auswahlfreiheit. Einewohlmeinend unter Verbraucherschutzgesichtspunkten verordnete Reglementierung würdeletztlich zu einer Verteuerung <strong>der</strong> Versicherungsprodukte führen, ohne dem Versicherungs-

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