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Golfreise mit PGA Pro Hans Werner Kahre - Golf-Club Burgwedel

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<strong><strong>Golf</strong>reise</strong> <strong>mit</strong> <strong>PGA</strong><strong>Pro</strong> <strong>Hans</strong> <strong>Werner</strong> <strong>Kahre</strong>09. bis 16. Januar 2013Spanien I Festland I Costa de la LuzElba Costa Ballena Beach <strong>Golf</strong>Thalasso & Convention Hotel ★★★★Dedicated Poolpartner of the<strong>PGA</strong> of Germany since 1999.


Spanien | Festland | Costa de la LuzElba Costa Ballena Beach <strong>Golf</strong>Thalasso & Convention HotelEin zweites Hotel auf der <strong>Golf</strong>anlage des <strong>Golf</strong>clubs Costa Ballena,das keine Wünsche offen lässt. Genießen Sie fantastische Ausblickeauf den Atlantischen Ozean und den <strong>Golf</strong>platz.SpanienEntfernung zum FlughafenJerez de la Frontera 37 kmMadrid<strong>Golf</strong>pätze der UmgebungCosta Ballena, 27 Loch0,5 kmEl Puerto 10 kmSherry <strong>Golf</strong> 15 kmMontecastillo 30 kmLageDas Hotel liegt zwischen den beiden Städten Rota und Sanlucar,direkt am gleichnamigen <strong>Golf</strong>platz. Zum Flughafen vonJerez de la Frontera sind es ca. 37 km. Der lange, feinsandigeStrand ist ca. 1 km entfernt.HotelDas Elba Costa Ballena bietet Ihnen eine wunderbare <strong>Golf</strong>destinationim Süden von Andalusien. Ein modernes komfortables4 Sterne Hotel, welches Ihnen einen idealen Ort für erholsameUrlaubstage <strong>mit</strong> Blick über den <strong>Golf</strong>platz und auch den AtlantischenOzean bietet. Genießen Sie die wunderbar angelegtenGärten des Hauses.RestaurantsZu allen gebuchten Mahlzeiten bedienen Sie sich an reichhaltigen-und abwechslungsreichen Buffets <strong>mit</strong> Show-Cooking.


09. bis 16. Januar 2013<strong><strong>Golf</strong>reise</strong> <strong>mit</strong> <strong>PGA</strong><strong>Pro</strong> <strong>Hans</strong> <strong>Werner</strong> <strong>Kahre</strong>im Elba Costa Ballena <strong>Golf</strong> Thalasso & Convention Hotel ★★★★Alle Beträge in Euro. Getränke, Trinkgelder sowie Ausflüge undkostenpflichtige Leistungen während der Reise sind nicht inklusive!GEsamtleistungen:• 7 Tage Leihwagen Kat. A, à 2 Personen ab/bisFlughafen Jerez de la Frontera• 7 Übernachtungen im Doppelzimmer Standard• Halbpension• 5 Greenfees auf Costa Ballena• 5x 9 Loch auf dem Par 3 Platz inkludiert• Training <strong>mit</strong> <strong>PGA</strong> <strong>Pro</strong>fessional<strong>Hans</strong> <strong>Werner</strong> <strong>Kahre</strong> nach Trainingsplan• unbegrenzte Rangebälle pro Personpro <strong>Golf</strong>tag• Trolleys an den <strong>Golf</strong>tagen inklusive• sämtliche Buchungs- und Handlinggebühren• SicherungsscheinFlüge ab allen Flughäfen buchen wir gernezu tagesaktuellen Preisen dazu.<strong>Golf</strong>gepäckbeförderung:- nicht inklusive, Kosten siehe Anmeldeformular;Mindestteilnehmer: 7 Personenab 930,– €Preis pro Person im Doppelzimmer<strong><strong>Golf</strong>reise</strong> gebucht?Auch an den Reiseschutz denken!Unsere Leistungen im <strong>Pro</strong>scott-<strong><strong>Golf</strong>reise</strong>-Schutz1 Stornokosten–Versicherung3 Reisekranken-Versicherung5 Reisegepäck-Versicherung7 <strong>Golf</strong>-Schlägerbruch-Versicherung2 Reiseabbruch-Versicherung4 RundumSorglos-Service6 <strong>Golf</strong>-Ausfall-Versicherung8 <strong>Golf</strong>-Hole-in-One-VersicherungAlle Prämienpro Einzelpersonin €Reisepreisin € bisReiserücktritts-Versicherunginkl. Abbruch-Schutz 1 + 2<strong>Pro</strong>scott-<strong><strong>Golf</strong>reise</strong>-SchutzReisen bis 45 Tage 1 – 8Welt Europa Welt (ohne USA / Kanada)<strong>mit</strong> Selbstbeteiligung<strong>mit</strong> Selbstbeteiligung1.000,– 34,– 59,– 76,–1.200,– 41,– 69,– 82,–1.400,– 46,– 79,– 89,–1.600,– 51,– 89,– 101,–1.800,– 57,– 99,– 111,–2.000,– 65,– 109,– 119,–2.200,– 71,– 116,– 126,–Tarife für höhere Reisepreise auf Anfrage!Selbstbeteiligung gemäß den Versicherungsbedingungender ERV.Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungender Europäische ReiseversicherungAG (VB-ERV 2012).Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten.Gerne beraten wir Sie. Bitte rufen Sie uns an!<strong>Pro</strong>scott-<strong>Golf</strong>tours-Endkunde-1550229-190x80-0412.indd 1 27.04.12 14:24PROSCOTT <strong>Golf</strong>tours GmbH & Co. KGSperberhorst 8 | 22459 HamburgTel. +49 (0)40 - 55 20 10 0 | Fax. +49 (0)40 - 55 20 10 11info@proscott.com | www.proscott.com


Spanien | Festland | Costa de la LuzElba Costa Ballena Beach <strong>Golf</strong>Thalasso & Convention Hotel


Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen der <strong>Pro</strong>scott <strong>Golf</strong>tours GmbH & Co.KGteiL 1 – 81. ALLGeMeine GRUnDSätZeDie nachstehenden Reisebedingungen (AGB) bilden dieGrundlage des Reisevertrages, der zwischen dem Reisendenals Anmelder und PROSCOTT <strong>Golf</strong>toursGmbH& Co. KG <strong>mit</strong> Sitz in 22459 Hamburg, Sperberhorst 8,nachstehend <strong>Pro</strong>scott genannt – als Reiseveranstalterabgeschlossen wird. <strong>Pro</strong>scott ist eingetragen unter HRA90864 beim Amtsgericht Hamburg und wird gesetzlichvertreten durch den Geschäftsführer Vicente SalamancaAguilera. Sie sind in Anlehnung an die Empfehlungdes Deutschen Reiseverbandes für Reiseverträge 2010entstanden.<strong>Pro</strong>scott ist insoweit Reiseveranstalter i. S. des § 651aBGB. Handelt <strong>Pro</strong>scott nicht als Reiseveranstalter, sondernals Leistungsträger für bestellte Einzelleistungenoder als Ver<strong>mit</strong>tler, ist der Auftraggeber jeweils gesondertund unmissverständlich darauf hinzuweisen.Vertragspartner des abzuschließenden Reisevertragessind der Reiseveranstalter und der Reisende, der für sichselbst und/oder Dritte handelt. Die insoweit begünstigtenDritten sind die Reiseteilnehmer, die nachfolgendauch als Reisende bezeichnet werden und berechtigt sindaus einem Vertrag zugunsten Dritter. In diesem Fall haftetder buchende Reisende für die Einhaltung der Verpflichtungenaus dem Reisevertrag insbesondere für dieZahlungsverpflichtung auch der von ihm <strong>mit</strong> angemeldetenReiseteilnehmer. Dies gilt dann nicht, wenn dieseTeilnehmer sich selbst durch besondere Erklärung gegenüberdem Reiseveranstalter verpflichtet haben.Ein Reisevertrag liegt auch dann vor, wenn die Reise ganzoder teilweise durch einen <strong>Golf</strong>lehrer für Einzelreisendeoder für eine <strong>Golf</strong>gruppe zusammengestellt wird. In einemsolchen Fall ist der <strong>Golf</strong>lehrer Ver<strong>mit</strong>tler.2. ABSCHLUSS DeS ReiSeVeRtRAGeS2.1 Nur <strong>mit</strong> einer schriftlichen Anmeldung per Brief, Faxoder E-Mail bietet der Reisende <strong>Pro</strong>scott den Abschlussdes Reisevertrages für die angegebenen Personen verbindlichan. Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibungvon <strong>Pro</strong>scott.2.2 Der Reisevertrag kommt <strong>mit</strong> Zugang der schriftlichenReisebestätigung/ Rechnung von <strong>Pro</strong>scott beim Reisendenoder der von ihm beauftragten Person <strong>mit</strong> Wirkungfür alle in der Anmeldung benannten Teilnehmerund auf Grundlage dieser Reisebedingungen zustande.Bei elektronischen Buchungen bestätigt <strong>Pro</strong>scott denEingang der Buchung elektronisch, dies stellt noch keineBestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar.2.3 Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Anmeldungab, so gilt diese Reisebestätigung als ein neuesAngebot, an das <strong>Pro</strong>scott für die Dauer von 10 Kalendertagengebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf derGrundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn derReisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklichoder schlüssig (z. B. durch Zahlung oder Anzahlungdes Reisepreises, Antritt der Reise) erklärt.2.4 Für behinderte Reiseteilnehmer muss bei der Anmeldungdie Art der Behinderung <strong>mit</strong>geteilt werden.<strong>Pro</strong>scott behält sich das Recht vor, Anmeldungen ablehnenzu können, wenn im Einzelfall die Reisetauglichkeitdes Teilnehmers medizinisch nicht bestätigt ist.2.5 Durch eine Vorausbuchung kommt noch kein Reisevertragzustande. Vorausbuchungen und Vormerkungenfür noch nicht katalogmäßig aus geschriebene Reisenwerden in der Reihenfolge des Posteinganges bearbeitetund bei Platzverfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt,sobald der Katalog für die kommende Saison bzw.die entsprechende Reiseausschreibung erschienen ist.2.6 Reservierungen sind grundsätzlich nur aufgrund gesonderterVereinbarung zwischen Veranstalter und demReisenden zulässig.3. LeiStUnGSUMFAnG UnD ReiSeDokUMente3.1 Der Umfang der Reiseleistung – das sind in der Regeldie <strong><strong>Golf</strong>reise</strong>n – bestehend aus: Hin- und Rückbeförderungzum Zielort und vom Zielort, die Unterkunft undVerpflegung. Die Leistungen ergeben sich grundsätzlichaus der Leistungsbeschreibung für den im Reisezeitraummaßgeblichen Reisekatalog, Reiseprospekt sowie aufden hierauf Bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung.Es wird empfohlen, Änderungen und Nebenabreden,die den Umfang und die Abwicklung der Leistungenbetreffen, schriftlich zu vereinbaren.3.2 Die Über<strong>mit</strong>tlung der Reisedokumente hat gegenüberdem Reisenden oder dem von ihm beauftragtenReisebüro bis spätestens 7 Tage vor dem Reisebeginn zuerfolgen unter der Voraussetzung, dass auch der Reisepreisvollständig gezahlt ist. Sind die Unterlagen widerErwarten noch nicht angekommen, hat sich der Reisendedringend <strong>mit</strong> dem von ihm beauftragten Reisebüro, dem<strong>Golf</strong>lehrer, wenn er der Ver<strong>mit</strong>tler ist, oder un<strong>mit</strong>telbar<strong>mit</strong> <strong>Pro</strong>scott zur Klärung in Verbindung zu setzen.4. ZAHLUnG4.1 Nach Vertragsabschluss wird <strong>Pro</strong>scott eine Anzahlungbis zur Höhe von 25 % des Reisepreises verlangen,sofern der Sicherungsschein dem Reisenden übergebenwurde. Der Restbetrag ist grundsätzlich frühestens 4Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Die Fälligkeitergibt sich im Einzelfall aus der Reisebestätigung und/oder der Rechnung. Sollte keine Vereinbarung getroffensein, wird sie fällig, wenn die Reise nicht mehr aus den inZiffer 6 genannten Gründen abgesagt werden kann undden Reisenden ein Sicherungsschein im Sinne von § 651kAbs. 3 BGB übergeben wird.4.2 Bei kurzfristigen Buchungen, das sind Buchungen,die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der gesamteReisepreis bereits fällig ist oder der Veranstalterdie Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Teilnehmerzahlab sagen kann, ist der gesamte Reisepreisunverzüglich zur Zahlung <strong>mit</strong> Aushändigung des Sicherungsscheinesgem. § 651k Abs. 3 BGB fällig.4.3 Für zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittsversicherungenoder sonstige Versicherungen sind die vereinbartenPrämien <strong>mit</strong> der Anzahlung vollständig zu leisten.4.4 Ist der abgerechnete Reisepreis nicht rechtzeitigeingegangen und wird er auch nach Aufforderung unterFristsetzung nicht geleistet, ist <strong>Pro</strong>scott berechtigt, vomVertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt <strong>Pro</strong>scottdie in Ziffer 10.2 geregelten Stornierungskosten. Ziffer10.3 gilt unverändert.5. LeiStUnGSänDeRUnGen5.1 Im Einzelfall kann es notwendig werden, einzelneReiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertragsabschlusszu ändern.5.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungenvon den vertraglich vereinbarten Leistungen,die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von<strong>Pro</strong>scott nicht unter Verletzung des Grundsatzes von Treuund Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,soweit diese Abweichungen und Änderungen nicht erheblichsind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reisenicht beeinträchtigen und unter Beachtung auch der Interessender Reiseteilnehmer zumutbar sind. <strong>Pro</strong>scottunterrichtet den Reiseteilnehmer über wesentliche Leistungsänderungenunverzüglich nach Kenntnis von demÄnderungsgrund und bietet <strong>mit</strong> einer Erklärungsfrist von7 Werktagen alternativ eine kostenlose Umbuchung odereinen kostenlosen Rücktritt an, sofern die Änderungenerheblich sind und unzumutbar.6. PReiSänDeRUnGen6.1 Die im <strong>Pro</strong>spekt/Katalog genannten Preise sind für<strong>Pro</strong>scott verbindlich. Preisänderungen sind nach Veröffentlichungdes <strong>Pro</strong>spektes wie nachfolgend möglich: ImFalle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondereTreibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungenwie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitszuschlägeoder einer Änderung der für die betreffendeReise geltenden Wechselkurse, aber auch dann, wenndie vom Reisenden gewünschte und im <strong>Pro</strong>spekt ausgeschriebenePauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicherKontingente nach Veröffentlichung des <strong>Pro</strong>spektes/Katalogs möglich wird.6.2 Die Preisänderungen werden wie folgt berechnet:Bei der Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertragesbestehenden Beförderungskosten, insbesondere derTreibstoffkosten, kann <strong>Pro</strong>scott den Reisepreis nach Maßgabeder nach folgenden Berechnung erhöhen.a) Bei einer auf den Sitzplatz/Kabinenbett bezogenenErhöhung kann <strong>Pro</strong>scott vom Reiseteilnehmer/Anmelderden konkreten Erhöhungsbetrag verlangen.b)Soweit vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungs<strong>mit</strong>teleine Preiserhöhung gefordert wird, werdendie zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl derSitzplätze des vereinbarten Beförderungs<strong>mit</strong>tels geteilt.Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatzkann <strong>Pro</strong>scott vom Reisenden verlangen. Werdendie bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenAbgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüberdem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um denentsprechenden, auf den jeweiligen Reisepreis entfallendenanteiligen Betrag heraufgesetzt werden.Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenWechselkurse dergestalt, dass sich Kosten fürdie Reise erhöhen, so ist <strong>Pro</strong>scott berechtigt, die tatsächlichhierdurch entstandenen Mehrkosten für die Reise vomReisenden zu fordern.6.3 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischenVertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monateliegen. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird derReisende unverzüglich <strong>mit</strong> genauen Angaben zur Berechnungdes neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. Injedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vorReiseantritt möglich, danach ist eine Preiserhöhung nichtmehr zulässig.6.4 Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 %des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderungeiner wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vomVertrag zurücktreten, oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsagedurch <strong>Pro</strong>scott die Teilnahme an einer mindestensgleichwertigen anderen Reise verlangen, soweit dies<strong>Pro</strong>scott aus seinem Angebot ohne Mehrpreis möglichist. Der Reisende ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglichnach dem Erhalt der Änderungs<strong>mit</strong>teilung gegenüber<strong>Pro</strong>scott geltend zu machen. Dies sollte aus Nachweisgründenschriftlich geschehen.6.5 Eine Preiserhöhung ist auch zulässig, wenn die fürdie Reise erforderliche Personenzahl nicht erreicht wird,die angemeldeten Personen aber auf der Durchführungder Reise bestehen. In diesem Fall ist <strong>Pro</strong>scott berechtigt,den Preis den sich daraus ergebenden tatsächlichenund rechtlichen Verhältnissen anzupassen, sieheZiffer 8.1.7. ZUSAtZLeiStUnGen<strong>Pro</strong>scott kann dem Reisenden zusätzliche Leistungen ver<strong>mit</strong>teln.Diese Leistungen werden nicht von <strong>Pro</strong>scott, sondernvon dem jeweiligen Leistungsträger erbracht. Siesind nicht Bestandteil des Reisevertrages.Ver<strong>mit</strong>tlung eines MietwagensDie Reservierung des Mietwagens kann über <strong>Pro</strong>scott erfolgen,das Vertragsverhältnis über den Mietwagen wirdzwischen dem Leistungsträger und dem Reisenden begründet. <strong>Pro</strong>scott tritt nur als Ver<strong>mit</strong>tler auf, haftet nurfür die ordnungs gemäße Ver<strong>mit</strong>tlung der Leistung undnicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben überver<strong>mit</strong>telte Leistungen fremder Leistungsträger beruhenausschließlich auf deren Angaben <strong>Pro</strong>scott gegenüber;sie stellen keine Zusicherung von <strong>Pro</strong>scott gegenüberdem Reiseteilnehmer dar. Für den Leistungsumfang geltengrundsätzlich die Bedingungen des Leistungsunternehmens,für das ver<strong>mit</strong>telt wurde. <strong>Pro</strong>scott wird demReisenden auf Anfrage die jeweiligen AGB des Leistungsträgersverschaffen.Ver<strong>mit</strong>tlung eines HotelzimmersBei der Ver<strong>mit</strong>tlung eines Hotelzimmers haftet <strong>Pro</strong>scottnur für die ordnungsgemäße Ver<strong>mit</strong>tlung der Leistungund nicht für die Leistungserbringung selbst. Angabenüber ver<strong>mit</strong>telte Leistungen fremder Leistungsträger beruhenausschließlich auf deren Angaben <strong>Pro</strong>scott gegenüber;sie stellen keine Zusicherung von <strong>Pro</strong>scott gegenüberdem Reiseteilnehmer dar. Für den Leistungsumfangsind grundsätzlich die Bedingungen des Leistungsunternehmens,für das ver<strong>mit</strong>telt wurde, maßgeblich. <strong>Pro</strong>scottwird dem Reisenden auf Anfrage die jeweiligen AGB desLeistungsträgers verschaffen.Greenfees und Startzeiten-ReservierungIm Rahmen der Serviceleistungen bietet <strong>Pro</strong>scott die ReservierungIhrer Wunsch- Startzeiten vor Reiseantritt an.Die gewünschten Startzeiten können von <strong>Pro</strong>scott nichtgarantiert werden. Sollten die Startzeiten nicht mehr wievom Reisenden gewünscht verfügbar sein, ist <strong>Pro</strong>scottberechtigt, für den Reisenden andere Startzeiten zu reservieren,es sei denn, dass der Reisende dies ausgeschlossenhat. Geringfügige Abweichungen von festgelegtenStartzeiten begründen keinen Mangel. Es geltendie Handicap-Bestimmungen der örtlichen <strong>Golf</strong>clubs/<strong>Golf</strong>plätze. Zu beachten ist, dass vor Ort ein gültigerNachweis über das aktuelle Handicap verlangt werdenkann. Das Nichterbringen des entsprechenden Nachweisesdurch den Kunden/Spieler kann zum Platzverweisführen. Nicht in Anspruch genommene Greenfees (hierzuzählt auch wetterbedingter Ausfall) sind von einer Rückerstattungausgeschlossen.8. RÜCktRitt Bei niCHteRReiCHen DeR Min-DeSt teiL neHMeRZAHL – VeRtRAGSBeenDi-GUnG DURCH Den ReiSeVeRAnStALteR8.1 Bis 22 Tage vor Reiseantritt kann der Reiseveranstalterdie Reise absagen (Rücktritt), wenn die für dieDurchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl,gleich ob vom Veranstalter vorgegeben oderbehördlich festgelegt, nicht erreicht wird. Auf diese Mindestteilnehmerzahlist im <strong>Pro</strong>spekt, im Katalog oder inder konkreten Reiseausschreibung hinzuweisen. Sagt<strong>Pro</strong>scott aus diesem Grund die Reise ab, sind bereits geleisteteAnzahlungen zurückzuzahlen.8.2 <strong>Pro</strong>scott kann den Reisevertrag kündigen, wenn derReisende die Durchführung der Reise ungeachtet einerAbmahnung von <strong>Pro</strong>scott nachhaltig stört, oder wennsich einer der Reisenden in solchem Maße vertragswidrigverhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertragesgerechtfertigt ist.8.3 Soweit der Kunde seine vertragliche Verpflichtungverletzt, der <strong>Pro</strong>scott bereits vor der Abreise die erforderlichenPassdaten zur Weitergabe an die entsprechendenEinreisebehörden zu über<strong>mit</strong>teln, kann der Reisevertragohne Setzung einer weiteren Frist gekündigt bzw.die Beförderung verweigert werden.8.4 Soweit aus den o. g. Gründen ein Reisevertrag von<strong>Pro</strong>scott gekündigt und eine weitere Beförderung verweigertwird, behält <strong>Pro</strong>scott den Anspruch Allgemeine Reise-und Zahlungsbedingungen der PROSCOTT <strong>Golf</strong>toursGmbH & Co. KG auf den Reisepreis, muss sich jedochden Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigenVorteile anrechnen lassen, die ihr aus einer anderweitigenVerwendung der nicht in Anspruch genommenenLeistungen entstehen. Für eventuell entstehende Mehrkostendes Reisenden steht <strong>Pro</strong>scott nicht ein.teiL 8 – 16Insbesondere hat der Reisende die ihm oder dem Reiseteilnehmerentstehenden Mehraufwendungen für einenRücktransport an seinen Heimatort selbst zu tragen.8.5 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nichtvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdetoder beeinträchtigt, so kann <strong>Pro</strong>scott den Vertraggemäß § 651j BGB kündigen. Der Vertrag gilt als nach §651j BGB durch <strong>Pro</strong>scott gekündigt, wenn die Kontaktaufnahmezwischen den Vertragsparteien infolge dieserEreignisse erheblich beeinträchtigt ist, aber jede der Parteienrechtlich die Möglichkeit einer Kündigung hatte. Estreten dann die Folgen aus § 651j BGB ein, der nachstehendim Wortlaut wiedergegeben wird:(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nichtvoraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdetoder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalterals auch der Reisende den Vertrag alleinnach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findetdie Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderungsind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigenfallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.9. ABReCHnUnG Von MeHRAUFWAnD9.1 Der Reisende hat nach Abschluss des Vertrages keinenAnspruch auf Umbuchung hinsichtlich des Reiseziels,des Termins, des vereinbarten Ortes für den Reiseantritt,der Unterkunft oder der Beförderungsart. Umbuchungenwerden nicht durchgeführt, wenn sich dadurch derReisepreis reduziert. Ist eine Umbuchung möglich, hatder Reisende die dadurch entstehenden Mehrkosten dievon den Leistungsträgern wegen der Umbuchung verlangtwerden, gegen Nachweis der Mehrkosten zuzüglicheines Bearbeitungsentgeltes zu zahlen.9.2 Für Umbuchungen nach Ziffer 9.1 bis 22 Tage vorReiseantritt beträgt das zusätzlich zu zahlende Bearbeitungsentgelt75,– €. Ab dem 21. Tag vor Reise beginnkönnen Umbuchungswünsche nur nach Rücktrittvom Reisevertrag zu den in Ziffer 10 insbesondere unterEinbeziehung der Ziffern 10.2 – 10.3 genannten Bedingungenund gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführtwerden.9.3. Verlangt der Kunde vor Reisebeginn, dass an seinerStelle ein Dritter die Reise antritt, wird für die Umschreibungauf einen anderen Teilnehmer ein Bearbeitungsentgeltin Höhe von 75,– € pro Person erhoben. Die Regelungin Ziffer 9.1 Satz 2 gilt entsprechend.10. VeRtRAGSBeenDiGUnG DURCH Den ReiSen-Den UnD StoRnoGeBÜHRen10.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vonder Reise zurücktreten und den Rücktritt auch für dieweiteren von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer erklären.Dieser Rücktritt gilt dann nur für die Leistungen desReisevertrages unter Einschluss des Zusatzpakets im Zusammenhang<strong>mit</strong> zusätzlich oder gesondert gebuchtenLeistungen, soweit sie Teil des Reisevertrages gewordensind. Er gilt nicht für gesondert ver<strong>mit</strong>telte Fremdleistungen,die unabhängig von der Reiseveranstaltung sind.Soll der Rücktritt auch für ver<strong>mit</strong>telte Fremdleistungengelten, hat der Reisende dies gesondert gegenüber dem/den weiteren Leistungsträger/n zu erklären.Seine Rücktrittserklärung sollte aus Beweisgründengrundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Reisende ist verpflichtet,bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen.Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wieein Rücktritt gewertet. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunktist der Eingang der Rücktrittserklärung bei<strong>Pro</strong>scott.10.2 <strong>Pro</strong>scott ist berechtigt, eine angemessene Entschädigungunter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungenzu verlangen, und unter Berücksichtigung einesmöglichen Vorteils aus der anderweitigen Verwendungder Reiseleistung. Anstelle eines nachzuweisenden Aufwandesist <strong>Pro</strong>scott berechtigt, eine Rücktrittspauschalegeltend zu machen, die wie folgt zu berechnen ist, undzwar bei Rücktritt:• bis zum 31. Tag vor Abreise 20 % des Reisepreises• bis zum 21. Tag vor Abreise 25 % des Reisepreises• bis zum 14. Tag vor Abreise 50 % des Reisepreises• bis zum 02. Tag vor Abreise 75 % des Reisepreises• ab dem 01. Tag vor Abreise 95 % des ReisepreisesTritt der Reisende die Reise nicht an und hat auch keinenRücktritt erklärt, ist der vereinbarte Reisepreis zu zahlen.10.3 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, <strong>Pro</strong>scottgegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht odernur ein geringerer Schaden entstanden ist als die gefordertePauschale. <strong>Pro</strong>scott behält sich vor, anstelle dervorstehenden Pauschalen im Einzelfall die ihr entstandenenhöheren Aufwendungen geltend zu machen undnachzuweisen. In diesem Fall ist <strong>Pro</strong>scott verpflichtet, diegeforderte Entschädigung unter Anrechnung ersparterAufwendungen und einer möglichen anderweitigen Verwendungkonkret zu belegen und zu beziffern.11. BeSonDeRe PFLiCHten UnD ReCHte DeSReiSenDen11.1 Der Reisende hat <strong>Pro</strong>scott unverzüglich zu informieren,wenn er die er forderlichen Reiseunterlagennicht in der von <strong>Pro</strong>scott angegebenen Zeit erhalten hat.11.2 Wird die Reise nach Auffassung des Reisenden nichtvertragsgemäß erbracht, kann er Abhilfe verlangen. DerReisende ist verpflichtet, der von <strong>Pro</strong>scott angegebenenReiseleitung vor Ort die Mängel unverzüglich <strong>mit</strong>zuteilen.Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden, ist <strong>Pro</strong>scott selbstüber den Mangel in Kenntnis zu setzen. Über die Erreichbarkeitder Reiseleitung bzw. von <strong>Pro</strong>scott ist der Reisendespätestens <strong>mit</strong> Aushändigung der Reiseunterlagen zuinformieren. Die Reiseleitung ist befugt, für Abhilfe zusorgen, soweit dies möglich ist. Sie ist nicht berechtigt,Ansprüche des Reisenden anzuerkennen. In jedem Fallsollte der Reisende Beweis<strong>mit</strong>tel sichern und <strong>Pro</strong>scottvorlegen, um auch eine Verfolgung dieser Ansprüche gegenden Verursacher zu ermöglichen.11.3 Beabsichtigt der Reisende, den Reisevertrag wegeneines Mangels der in § 651c BGB zu kündigen, sohat er <strong>Pro</strong>scott zuvor eine angemessene Frist zur Klärungund Abhilfe einzuräumen. Dies gilt dann nicht, wenn dieAbhilfe unmöglich ist oder die sofortige Kündigung auseiner besonderen Interessenlage des Reisenden gerechtfertigtist.12. HAFtUnG12.1 <strong>Pro</strong>scott haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichteines ordentlichen Reisekaufmannes für die gewissenhafteReisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl undÜberwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit derBeschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibungangegebenen Reiseleistungen; und die ordnungsgemäßeErbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen,unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriftendes jeweiligen Ziellandes und -ortes.12.2 Eine Haftung von <strong>Pro</strong>scott für vertragliche Schadensersatzansprüche,die nicht Körperschäden sind, sindgemäß § 651h BGB insgesamt auf die Höhe des dreifachenReisepreises beschränkt:a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlichnoch grob fahrlässig durch <strong>Pro</strong>scott herbeigeführt wird.b) soweit <strong>Pro</strong>scott für einen dem Reisenden entstehendenSchaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgersverantwortlich ist.12.3 Die deliktische Haftung von <strong>Pro</strong>scott für Sachschäden,die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,ist auf den dreifachen Reisepreis des Reisendenbeschränkt. Soweit dem Reisenden aufgrund zwingenderinternationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhendengesetzlichen Vorschriften darüber hinausgehendeAnsprüche zustehen sollten, bleiben diese von derBeschränkung unberührt.12.4 Eine Haftung von <strong>Pro</strong>scott ist ausgeschlossen oderbeschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommenoder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die aufderartigen Übereinkommen beruhen, es zulässig ist,dass Leistungsträger insoweit in der Haftung für die vonihnen zu erbringenden Leistungen beschränkt sind oderderen Haftung ausgeschlossen ist.12.5 <strong>Pro</strong>scott haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-und Sachschäden im Zusammenhang <strong>mit</strong> Leistungen,die als Fremdleistungen von <strong>Pro</strong>scott lediglichver<strong>mit</strong>telt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibungund der Buchungsbestätigung ausdrücklichund unter Angabe des ver<strong>mit</strong>telnden Vertragspartnersals Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet werden.12.6 <strong>Pro</strong>scott haftet nicht für Schreib- und Rechenfehlerund andere offenbare Unrichtigkeiten. OffensichtlicheRechenfehler berechtigen <strong>Pro</strong>scott zur Anfechtung desReisevertrages. <strong>Pro</strong>scott haftet nicht für Angaben inReiseausschreibungen Dritter, z. B. der Reisebüros, aufderen Entstehung sie keinen Einfluss nehmen und derenRichtigkeit sie nicht überprüfen konnte. Leistungsträgerund/oder Dritte sind nicht ermächtigt, Zusicherungen für<strong>Pro</strong>scott abzugeben oder Vereinbarungen zu treffen, dienicht <strong>mit</strong> den Angaben in <strong>Pro</strong>spekten bzw. in Reise ausschreibungenoder über die Reservierungsbestätigunghinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder denbestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.13. BeSonDeRe SoRGFALtSBeStiMMUnGen, PASS-,ViSA- UnD GeSUnDHeitSBeStiMMUnGen13.1 <strong>Pro</strong>scott wird die Angehörigen eines Mitgliedsstaatesder EU, in denen die Reiseangeboten wird, über dieBestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriftenvor Vertragsschluss sowie über deren eventuelleÄnderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörigeanderer Staaten gibt das zuständige KonsulatAuskunft. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflichtdurch den Reiseveranstalter hat der Reisende dieVoraussetzungen für die Reise zu schaffen.13.2 Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungenfür die Reise Schwierigkeiten, die auf dasVerhalten des Reisenden zurückzuführen sind, so kannder Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelneReiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. In diesenFällen gelten die Regelungen in Ziffer 8.1 und 9.2entsprechend.13.3 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästenüber die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens(EuVO 2111/05) verpflichtet <strong>Pro</strong>scott,den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft/(en)sämtlicher im Rahmen der gebuchtenReise zu erbringenden Flüge bei der Buchung zu informieren.Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaftnoch nicht fest, so nennt <strong>Pro</strong>scott dem Reisendendie Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, diewahrscheinlich den Flug durchführen/durchführt bzw.durchführen werden. Sobald <strong>Pro</strong>scott die Fluggesellschafterfährt, die den Flug tatsächlich durchführt, wird <strong>Pro</strong>scottden Kunden darüber informieren. Wechselt die dem Reisendenals ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,hat <strong>Pro</strong>scott den Kunden über den Wechselzu informieren. Die Liste der Fluggesellschaften, <strong>mit</strong> denennach EU-Recht eine Beförderung nicht zulässig ist,ist über die Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm abrufbar.13.4 <strong>Pro</strong>scott empfiehlt dringend, eine Versicherungüber Reiserücktrittskosten bei Buchung abzuschließen,da eine solche Versicherung im Reisepreis nicht eingeschlossenist.14. ABtRetUnGSVeRBotDie Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmersan Dritte, die nicht Reiseteilnehmer oder Mitglieder einergebuchten Gruppenreise sind, bedarf der Zustimmungvon <strong>Pro</strong>scott. Diese darf nur aus wichtigem Grundversagt werden.15. DAtenSCHUtZ15.1 Die personenbezogenen Daten, die der Reisendezur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet undgenutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlichist. Bei personenbezogenen Daten handelt es sichum Informationen zur Identität einer Person, wie etwaName, Anschrift, Geburtsdatum oder E-Mail- Adresse.Bei Nutzungsdaten handelt es sich um Daten, die nichtaktiv zur Verfügung gestellt werden, sondern die passiverhoben werden können, z. B. bei Nutzung einer Websiteoder der Online-Angebote.15.2 <strong>Pro</strong>scott wird anfallende Daten der Reisenden nurim Zusammenhang <strong>mit</strong> der Erfüllung des Reisevertrageserheben, bearbeiten, speichern und verwenden. DieseDaten werden nur zur Buchungsabwicklung an die in dieErfüllung des Reisevertrages eingebundenen Unternehmenim erforderlichen Umfang weitergegeben. Auf Anforderungwird <strong>mit</strong>geteilt, welche persönlichen Daten derKunden gespeichert sind.16. SCHLUSSBeStiMMUnGen16.1 Es gelten zunächst die Vertragsbestimmungen, diedurch diese allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungenergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch dieseallgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen eine Regelungvorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungeninsbesondere des Rechts zum Reise vertrag unter Einbeziehungder BGB-InfoV § 4 ff. sowie der EU Pauschal-Reiserichtlinie 90/314 EWG in ihrer jeweils geltendenFassung.16.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisendenund <strong>Pro</strong>scott und die sich daraus ergebenden Rechteund Pflichten findet deutsches Recht Anwendung. Soweitbei Klagen des Reisenden gegen <strong>Pro</strong>scott im Ausland fürdie Haftung von <strong>Pro</strong>scott dem Grunde nach nicht deutschesRecht angewendet wird, findet bzgl. der Rechtsfolgen,insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhevon Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutschesRecht Anwendung.16.3 Der Reisende kann <strong>Pro</strong>scott nur an deren Sitz verklagen.16.4 Für Klagen von <strong>Pro</strong>scott gegen Reisende als Privatpersonenist der jeweilige Wohnsitz maßgeblich für dieBestimmung des Gerichtsstandes.16.5 Für Klagen gegen Vertragspartner von <strong>Pro</strong>scott,die nicht Verbraucher sind oder Personen sind, die ihrenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland habenoder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltim Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wirdals Gerichtsstand der Sitz von <strong>Pro</strong>scott vereinbart.16.6 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden inihrer jeweils geltenden Fassung wirksamer Bestandteildes Reisevertrages.VeRAnStALteR:<strong>Pro</strong>scott <strong>Golf</strong>tours GmbH & Co. kG,Sperberhorst 8, 22459 Hamburg, GermanyTel. +49 (0)40-55 20 10 0, Fax +49 (0)40-55 20 10 11Stand: April 2012

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