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Abmeldung eines Wohnsitzes - Verwaltungsgemeinschaft Igling

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Bitte Ausfüllanleitung beachten!Bei mehr als 4 abzumeldenden PersonenBitte weiteren Meldeschein verwenden!Die nachstehenden Daten werden aufgrund vonArt. 13, 16 und 18 des Bayer. Meldegesetzes erhoben.Tagesstempel der MeldebehördeABMELDUNG bei der MeldebehördeSchraffierte Felder bitte nicht ausfüllen!Gemeindeschlüssel Auszugsdatum GemeindeschlüsselBisherige Wohnung (Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk)Künftige Wohnung (Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk)(PLZ, Ort, Gemeinde)(PLZ, Ort, Gemeinde, Lkr.; falls Ausland: auch Staat angeben)Die bisherige Wohnungwar zuletztHaupt-WohnungNebenwohnungWeitere Wohnung (Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk)Die künftige Wohnung wirdHauptwohnungNebenwohnung1.(PLZ, Ort, Gemeinde, Lkr.)Weitere Wohnung (Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk)Diese Wohnung istHauptwohnungNebenwohnung2.(PLZ, Ort, Gemeinde, Lkr.)Diese Wohnung istHauptwohnungNebenwohnungFür Personen, die weitere oder andere Wohnungen benutzen, sowie für Personen mit unterschiedlichenHaupt- und Nebenwohnungen, ist ein eigener Abmeldeschein auszufüllen!Lfd. Nr.11Familienname (Ehename)Frühere Namen (z.B. Geburtsname)234Lfd. Nr. Vorname(n) (Rufnamen unterstreichen) Doktorgrad Familienstand Geschlecht Religion11 M W2 M W3 M W4 M WLfd. Nr. Geburtsdatum Geburtsort (Gemeinde, Lkr.; falls Ausland: auch Staat angeben) Erwerbstätig Staatsangehörigkeit(en)1 nein ja2 nein ja3 nein ja4 nein jaGesetzliche Vertreter (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift)Ort, DatumUnterschrift <strong>eines</strong> Meldepflichtigen


Allgemeine Hinweise−−−−−−−−Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist k e i n e <strong>Abmeldung</strong> erforderlich.Der Meldeschein ist wahrheitsgemäß und vollständig in deutlicher Schrift auszufüllen, zuunterschreiben und innerhalb einer Woche nach dem Wegzug der Meldebehörde (Gemeinde,<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong>, Stadt) zuzuleiten.Der Meldepflichtige hat der Meldebehörde auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen,persönlich zu erscheinen und die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen.Falls eine Antwort – weil unzutreffend – ausfällt, ist ein Strich zu machen. Soweit Kästchenvorhanden, zutreffende Antworten ankreuzen.Für jede abzumeldende Person muß grundsätzlich ein eigener Meldeschein verwendet werden.Ehegatten, Eltern und Kinder mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen gemeinsameinen Meldeschein verwenden. Es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldescheinunterschreibt. Bei <strong>Abmeldung</strong> von mehr als 4 Personen bitte weiteren Meldeschein verwenden.Die <strong>Abmeldung</strong> bei der Meldebehörde befreit nicht von der Verpflichtung, den Wohnungswechsel ggf.anderen Behörden mitzuteilen.Kann die künftige Wohnung noch nicht angegeben werden, genügt zur Angabe des Verbleibs dieBenennung des Arbeitgebers, <strong>eines</strong> Verwandten oder Bekannten, bei dem den Abgemeldeten bis zuseiner Anmeldung Zuschriften erreichen. Die Angaben “auf Reisen” oder ähnliche Vermerke sind nichtstatthaft.DatenübermittlungVon den Meldebehörden werden regelmäßig Daten an andere Behörden übermittelt. Anlaß undZweck der Datenübermittlungen, Datenempfänger sowie die übermittelten Daten werden durch dasMeldegesetz und durch die 1. und 2. Meldedaten-Übermittlungsverordnung des Bundes und durch dieBayerische Meldedaten-Übermittlungsverordnung geregelt.

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