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GesCHäFTsbeRiCHT 2011 - Mobimo

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Basierend auf der seit dem Geschäftsjahr 2009 gültigen Regelung besteht für den Verwaltungsrat eine fixe Entschädigung, die modulartig aufgebaut ist. DieModule entsprechen den einzelnen Tätigkeiten im Verwaltungsrat, damit wird eine aufwand- und verantwortungs gerechte Vergütung sichergestellt. JedemVerwaltungsrat kann die Entschädigung in bar, teilweise oder ganz in Aktien gemäss dem Zuteilungsbeschluss ausgerichtet werden. Insgesamt wurden <strong>2011</strong>Vergütungen in Höhe von CHF 1,0 Mio. in bar und CHF 0,4 Mio. in Form von Aktien (1 708 Stück) ausgerichtet.Bis zum 31. Dezember 2009 galt für die Geschäftsleitung und Mitarbeiter bzw. für den Verwaltungsrat bis zum 31. Dezember 2008 die folgende Regelung derGewinnbeteiligung:Für Geschäftsleitung und Mitarbeiter war bis zum 31. Dezember 2009 ein Reglement über Gewinnbeteiligung in Kraft, nach welchem im Falle der Überschreitungeiner Hur dle in der Höhe von 5 % Eigen kapitalrendite Optionen (mit Verwässerungsschutz) zum Bezug von Aktien im Umfang von 20 % der jährlichennicht realisierten Gewinne (Bewertungsgewinne auf Liegenschaften nach Abzug der latenten Steuern) zugeteilt wurden. Die High-Water-Mark legte fest, dasseine Gewinnbeteiligung bei Unterschreitung der 5 %-Hurdle erst wieder möglich war, wenn die Differenz aufgeholt wurde. Die Anzahl Optionen wurde seitdem 1. Januar 2006 aufgrund des Verkehrswertes der Option auf Basis des Black-Scholes-Modells festgelegt. Dieses Optionsprogramm lief seit dem 1. Juli 2000und das Reglement wurde aufgrund der Neuregelung der Erfolgsbeteiligung für Mitarbeitende per 1. Januar 2005 und per 1. Januar 2006 aktualisiert. Im Weiterenwurden dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung im Jahr 2001 ein malig Optionen für den erfolgreichen Aufbau der <strong>Mobimo</strong>-Gruppe zugesprochen.Der Ausübungspreis für sämtliche Optionen entspricht jeweils dem Nennwert zum Aus übungszeitpunkt. Aufgrund der Nennwertreduk tion vom 12. August 2010hatte sich der Aus übungspreis im Vorjahr von CHF 38.– auf CHF 29.– reduziert. Im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> wurde keine Nennwertreduktion durchgeführt, damit bleibtder Ausübungspreis unverändert bei CHF 29.–.Auf sämtlichen ausgegebenen Optionen lasten individuelle Sperrfristen von mindestens drei Jahren ab Ausgabe termin (21. November 2001 für Gruppenaufbauund Gewinnbe teiligung 2000, 28. August 2002 für Gewinnbeteiligung 2001). Erstmalig war eine Ausübung am 21. November 2004 möglich. Das Beteiligungsreglement,gültig ab dem 1. Januar 2006, für die Optionszuteilungen ab dem Ge schäfts jahr 2006, legt eine Ausübungsfrist zwischen dem dritten und zehntenJahr fest.38. Verpflichtungen für zukünftige InvestitionsausgabenPer 31. Dezember <strong>2011</strong> bestehen insgesamt im Betrag von CHF 72,1 Mio. Verpflichtungen für zukünftige Investitionsausgaben. Die Verpflichtungen stammenaus den Anlageliegenschaften im Bau Zürich City West Baufeld C, Lausanne «La Poste», Aarau Polygon, Affoltern am Albis Obstgartenstrasse und RegensdorfSchulstrasse.39. EventualverbindlichkeitenEs bestehen keine Eventualverpflichtungen.40. Bedeutende AktionäreDie folgenden Aktionäre halten per Bilanzstichtag einen Anteil von mehr als 3 % der Aktien und Optionen der <strong>Mobimo</strong> Holding AG:31. Dezember <strong>2011</strong> 2010Pensionskasse des Kantons Zug 3,40 % 3,41 %Familie Dr. Alfred Meili 1 – 3,19 %1Durch die Veräusserung von Aktien zu Beginn des Jahres <strong>2011</strong> unterschreitet die Aktionärsgruppe Dr. Alfred Meili per Stichtag <strong>2011</strong> die 3 %-Schwelle.Geschäftsbericht <strong>2011</strong>87

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