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GesCHäFTsbeRiCHT 2011 - Mobimo

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der zu Verkehrswerten bewerteten Vermögenswerte,Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten.Goodwill wird zu Anschaffungskosten abzüglichallfälliger Impairment-Verluste bilanziert.Er wird nicht amortisiert, sondern einem jährlichenWerthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen(vgl. Impairment).Software und andere immaterielle anlagen (z. B.Kaufrechte) werden zu Anschaffungskosten abzüglichkumulierter amortisationen, gegebenenfallsvermindert durch zusätzliche Amortisationeninfolge Wertbeeinträchtigung (Impairment),bewertet. Die Software wird über die geschätzteNutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.FinanzanlagenDie Finanzanlagen umfassen langfristige Darlehenan Dritte sowie nicht konsolidierte Beteiligungen.Die Bilanzierung der Darlehen erfolgtzu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglichnotwendiger Wertberichtigungen. Eine Wertberichtigungwird berechnet als Differenz zwischendem Buchwert und dem mit dem ursprünglicheneffektivzinssatz abdiskontierten Barwert der erwartetenkünftigen Zahlungsströme. Die nicht konsolidiertenBeteiligungen werden als «zur Veräusserungverfügbar» klassiert und zu Verkehrswertenbewertet, wobei die Verkehrswertanpassungen– mit Ausnahme von Wertbeeinträchtigungen –erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden. ImZeitpunkt der Veräusserung oder im Falle einerWertbeeinträchtigung werden die kumuliertennicht realisierten Gewinne / Verluste in die Erfolgsrechnungumgebucht und im Finanzergebnisausgewiesen. Eine Wertaufholung auf den nichtkonsolidierten Beteiligungen wird erfolgsneutralerfasst.Wertminderung des nicht finanziellenAnlagevermögensDie Werthaltigkeit der Sachanlagen und immateriellenAnlagen werden mindestens einmal jährlichbeurteilt. Liegen Indikatoren einer nachhaltigenWerteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbarenWerts durchgeführt (Impairment-Test).Für Goodwill, andere immaterielle Anlagen mitunbestimmter Lebensdauer und immaterielleAnlagen, die noch nicht für die Nutzung zur Verfügungstehen, wird der realisierbare Wert jährlichermittelt, auch wenn keine Anzeichen für eineWertminderung vorliegen.Übersteigt der Buchwert eines Vermögensgegenstandesoder der zahlungsmittelgenerierendenEinheit (Cash Generating Unit), zu der der Vermögensgegenstandgehört, den erzielbaren Wert,erfolgt eine erfolgswirksame Wertanpassung.Der erzielbare Wert ist der grössere Wert von Verkehrswertabzüglich Verkaufskosten und Nutzwert.Bei der Ermittlung des Nutzwertes werden die geschätztenzukünftigen Zahlungsströme mit einemVorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser Vorsteuerzinssatzberücksichtigt zum einen die momentaneMarktwerteinschätzung über den Zeitwert desGeldes, und zum anderen die dem Vermögenswertinhärenten Risiken, insoweit diese nichtbereits Eingang in die Schätzung der Zahlungsströmegefunden haben.Eine Wertaufholung auf Goodwill erfolgt nicht.Wertminderungen auf den übrigen Aktiven werdenrückgängig gemacht, wenn sich die Schätzungen,die in die Berechnung des erzielbaren Werteseingeflossen sind, verändert haben und sich dieWertverminderung verringert hat oder nicht mehrbesteht. Die Erhöhung des Buchwerts ist auf denWert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn fürden Vermögenswert in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwanderfasst worden wäre.Zur Veräusserung gehaltene,langfristige VermögenswerteLangfristige Vermögenswerte sowie Gruppen vonVermögenswerten inkl. direkt zurechenbarerVerbindlichkeiten (sog. «Verkaufsgruppen» oder«Disposal Groups») werden als «zum Verkauf gehalten»klassiert und in der Bilanz in einer separatenPosition in den Aktiven bzw. Verbindlichkeitenausgewiesen, wenn der Buchwert nicht durch dieNutzung, sondern durch den Verkauf der Vermögensgegenständeeingebracht werden soll. Voraussetzungist, dass der Verkauf hochwahrscheinlichist und die Vermögensgegenstände für einenunmittelbaren Verkauf in ihrem gegenwärtigenZustand bereit sind. Damit ein Verkauf als hochwahrscheinlicheingestuft werden kann, ist dieErfüllung verschiedener Kriterien notwendig, u. a.muss er erwartungsgemäss innerhalb eines Jahresstattfinden.Unmittelbar bevor langfristige Vermögenswerteals zur Veräusserung gehalten klassifiziert werden,werden die Buchwerte in Anwendungder entsprechenden IFRSs bewertet. Nach derUmklassierung erfolgt die Bewertung für alle Vermögensgegenständemit Ausnahme von zumVerkehrswert bewerteten Renditeliegenschaften,Finanzaktiven, latenten Steueraktiven und Aktivenaus Vorsorgeplänen zum tieferen Wert von Buchwertund Verkehrswert abzüglich Verkaufskosten.Abzuschreibende Vermögenswerte werdenab dem Zeitpunkt der Umklassierung nicht mehrabgeschrieben. Für die übrigen Vermögenswerteerfolgt die Bewertung auch nach der Umklassierunggemäss den entsprechenden Standards.Verbindlichkeiten aus Lieferungenund Leistungen und sonstige kurzfristigeVerbindlichkeitenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungensowie die sonstigen Verbindlichkeiten werden zufortgeführten Anschaffungskosten, welche in derRegel dem Nominalwert der Verbindlichkeitenentsprechen, bewertet.FinanzverbindlichkeitenFinanzverbindlichkeiten werden bei der erstmaligenErfassung zu Verkehrswerten abzüglich Transaktionskostenbilanziert. In der Folge werden dieFinanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskostenbewertet, wobei die Differenz zwischendem Rückzahlungsbetrag und dem Buchwertüber die Laufzeit gemäss der Effektivzinsmethodeamortisiert wird.RückstellungenRückstellungen werden vorgenommen, soweitein vergangenes Ereignis zu einer gegenwärtigenrechtlichen oder faktischen Verpflichtung geführthat, ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und dieserzuverlässig bemessen werden kann.PersonalvorsorgeDie <strong>Mobimo</strong> hat sich für die obligatorischePersonalvorsorge gemäss BVG einer Sammelstiftungangeschlossen. Die Sammelstiftung ist wederfür den Sparprozess noch für die Risiken Tod,Invalidität und Alter vollständig rückversichert. DerArbeitgeber trägt deshalb sämtliche Risiken mit.Diese Pläne werden deshalb unter IAS 19 als leistungsorientiertqualifiziert.Geschäftsbericht <strong>2011</strong>45

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