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GesCHäFTsbeRiCHT 2011 - Mobimo

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6.6 VergütungsberichtDer Verwaltungsrat hat entschieden, den Aktionärenjeweils einen Vergütungsbericht als Bestandteildes Geschäftsberichts vorzulegen und bei wesentlichenÄnderungen eine Konsultativabstimmungdarüber durchzuführen. Dies wurde an der ordentlichenGeneralversammlung am 6. April <strong>2011</strong> zumersten Mal durchgeführt.7 Kontrollwechsel undAbwehrmassnahmen7.1 AngebotspflichtWer direkt, indirekt oder in gemeinsamer Absprachemit Dritten Aktien erwirbt und damit zusammenmit den Papieren, die er bereits besitzt, denGrenzwert von 33 % der Stimmrechte, ob ausübbaroder nicht, überschreitet, muss ein Angebotunterbreiten für alle kotierten Aktien der Gesellschaft(Art. 32 BEHG).Aus Gründen des BewG hat die Gesellschaft gegenüberden Bewilligungsbehörden auf die Aufnahmeeiner statutarisch zulässigen «Opting out»-oder «Opting up»-Klausel verzichtet. Es gilt somitdie gesetzliche Regelung nach Art. 32 BEHG betrefendder Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots.7.2 KontrollwechselklauselnEs bestehen keine entsprechenden Klauseln.8 Revisionsstelle8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer desleitenden RevisorsGesetzliche Revisionsstelle und Konzernprüferinder <strong>Mobimo</strong> Holding AG ist seit der Gründung imDezember 1999 KPMG AG, Root / Luzern. Die Revisionsstelleund der Konzernprüfer werden jährlichvon der Generalversammlung gewählt. Bedingtdurch den 7-jährigen Rotationsrhythmus hat RetoBenz, Partner, ab dem Geschäftsjahr 2007 die Verantwortungals leitender Revisor übernommen.8.2 RevisionshonorarFür Dienstleistungen im Zusammenhang mitder Prüfung der Zwischenberichterstattung undJahresrechnung <strong>2011</strong> wurde eine Gesamtentschädigungvon CHF 0,4 Mio. (inkl. LO-Gruppe) anKPMG bezahlt.8.3 Zusätzliche HonorareFür Transaktionsdienstleistungen (v. a. Steuerberatungund Due Dilligence) im Zusammenhangmit der Kapitalerhöhung und anderen Mandatenwurden KPMG CHF 0,2 Mio. bezahlt. Für den LiegenschaftenschätzerWüest & Partner, Zürich,fielen im Berichtsjahr Honorare von insgesamtCHF 0,4 Mio. an.8.4 Aufsichts- und Kontrollinstrumentegegenüber der RevisionDas AC überprüft den jährlichen Revisionsplanund -umfang und beurteilt die Leistung, dieHonorierung sowie die Unabhängigkeit der externenRevisoren und gibt dem VR eine Empfehlungab.Das AC beurteilt die Einstufung der Risiken vonFalschdarstellungen in der Jahresrechnung durchdie Geschäftsleitung und die externen Revisorenund beurteilt und überwacht die Umsetzung vonGegenmassnahmen.Das AC diskutiert mit der Geschäftsleitung undden externen Revisoren den revidierten Jahresabschlusssowie den Zwischenabschluss undnimmt eine kritische Analyse insbesondere imHinblick auf besondere Vorfälle vor. Das AC entscheidet,ob der Einzel- und Konzernabschlussdem VR zur Genehmigung und Publikation vorgeschlagenwerden kann, bevor der VR diesengenehmigt und publiziert.Das AC diskutiert mit den externen Revisorenwesentliche im Rahmen der Revision aufgetauchteProbleme sowie alle Management Lettersoder andere bedeutende Berichte über dasIKS, die von den externen Revisoren verfasstoder deren Verfassung von ihnen vorgeschlagenwerden, sowie die Antworten der Geschäftsleitungauf solche Berichte, berichtet an den VRgegebenenfalls mit Vorschlägen für zweckmässigeLösungen und überwacht die Umsetzung vonGegenmassnahmen.Das AC diskutiert mit der Geschäftsleitung undden externen Revisoren deren Einschätzung derallgemeinen Qualität der Rechnungslegungspolitikder <strong>Mobimo</strong>, die in der Finanzberichterstattungzur Anwendung kommt, nimmt einekritische Analyse vor und berichtet an den VR.Die Vertreter der Revisionsstelle nehmen auf Einladungdes Verwaltungsrates an den diese Themenkreisebehandelnden AC- oder Verwaltungsratssitzungenpersönlich oder telefonisch teil.9 informationspolitikDie <strong>Mobimo</strong> Holding AG informiert ihre Aktionäreund den Kapitalmarkt offen, aktuell und mit grösstmöglicherTransparenz. Am 6. März 2012 findet dieMedien- und Analystenkonferenz zum Geschäftsergebnis<strong>2011</strong> statt.Die finanzielle Berichterstattung erfolgt in Formder Halbjahres- und Jahresberichte. Diese werdenin Übereinstimmung mit den InternationalFinan cial Reporting Standards (IFRS) des InternationalAccounting Standards Board (IASB) erstelltund entsprechen dem schweizerischen Gesetz sowieden Vorschriften des Kotierungsreglementsund des Zusatzreglements für die Kotierung vonImmobiliengesellschaften der SIX Swiss Exchange.Im Weiteren untersteht die Gesellschaft der Pflichtzur Ad-hoc-Publizität gemäss Art. 72 des Kotierungsreglements.Weitere Informationen über die Gesellschaft befindensich auf der Website www.mobimo.ch.KontaktDr. Christoph CaviezelCEOTel. +41 44 397 11 56christoph.caviezel@mobimo.Geschäftsbericht <strong>2011</strong>135

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