12.07.2015 Aufrufe

GesCHäFTsbeRiCHT 2011 - Mobimo

GesCHäFTsbeRiCHT 2011 - Mobimo

GesCHäFTsbeRiCHT 2011 - Mobimo

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Corporate Governance5 VergÜtung undBeteiligungenDer Vergütungsbericht beinhaltet eine Übersichtüber die Festsetzung der Vergütungen und der Beteiligungsprogramme.Weiter ist die Vergütung desVerwaltungsrates und der Geschäftsleitung für dasGeschäftsjahr <strong>2011</strong> aufgeführt, die auch Bestandteilder Konzernrechnung (Erläuterung 37 und Erläuterung41) und der Jahresrechnung der <strong>Mobimo</strong> HoldingAG (Anhang 7) sind.5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren derEntschädigung und der BeteiligungsprogrammeDie Mitglieder des Verwaltungsrates haben gemässArt. 20 der Statuten Anspruch auf eine ihrerTätigkeit entsprechende Vergütung, die der Verwaltungsratselber festlegt. Die Entschädigungdes Verwaltungsrates besteht seit 2009 nur nochaus einer fixen Vergütung, die je nach Tätigkeit desVerwaltungsrates modulartig aufgebaut ist. DieVergütung setzt sich zusammen aus einer Basisentschädigungvon CHF 70 000 pro Jahr plus fixenZuschlägen für die Mitarbeit in einem Verwaltungsratsausschuss(CHF 70 000 für IC undCHF 50 000 für AC) sowie fixen Zuschlägen fürdie Ausübung des Präsidiums des Verwaltungsrates(CHF 340 000) sowie für das Amt als Vorsitzendereines Verwaltungsratsausschusses (jeCHF 30 000). Damit wird für den Verwaltungsrateine aufwands- und verantwortungsgerechte Vergütungsichergestellt. Diese Vergütungen wurdenvom Verwaltungsrat in einem Entschädigungsreglementauf unbestimmte Zeit in Kraft gesetzt. DerVerwaltungsrat hat <strong>2011</strong> daran keine Änderungenvorgenommen. Die Mitglieder des Verwaltungsrateswerden weiter langfristig am Unternehmenserfolgbeteiligt, indem die Entschädigung teilweiseoder insgesamt in Aktien der <strong>Mobimo</strong> Holding AGbezogen werden kann. Welcher Anteil der Gesamtentschädigungin Aktien bezogen wird, wird jährlichvom Verwaltungsrat festgelegt.Der Bezug erfolgt zum 20-Tages-Durchschnittskursvor dem Bezugstermin. Alle ausgegebenen Aktiensind mit einer definierten Sperrfrist belegt, in derRegel beträgt die Sperrfrist fünf Jahre. Die Sperrfristder Aktien sowie der Bezugstermin für die Aktienwerden jährlich vom Verwaltungsrat festgelegt (sieheauch Erläuterung 41 der Konzernrechnung sowieim Anhang 7 der Jahresrechnung der <strong>Mobimo</strong>Holding). Im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> wurden dem Verwaltungsratinsgesamt 1 708 Aktien als Anteil derfixen Entschädigung zugesprochen.Die Vergütung der Geschäftsleitung ist aufgeteiltin einen fixen Vergütungsteil und in eine vom Geschäftsgangabhängige variable Vergütung, welcheauf dem konsolidierten Jahresgewinn der Gesellschaftnach Abzug einer Hurdle (siehe nachfolgend)basiert.Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlichbetreuten Aufgabengebiet, den fachlichen Voraussetzungenund den Kompetenzen eines jeden Mitgliedsder Geschäftsleitung bzw. der hierzu notwendigenArbeitsleistung. Die Vergütungen werdenvom Gesamtverwaltungsrat im Rahmen der Marktverhältnisse,insb. auch unter Berücksichtigungdes Lohnniveaus im Immobilienmarkt, festgelegt.Dadurch soll die Gesellschaft aus der relativ kleinenAnzahl von geeigneten Geschäftsleitungsmitgliederndurch konkurrenzfähige Vergütungs systemedie gewünschten Kadermitarbeiter rekrutieren undlangfristig binden können. Auf den Beizug von externenBeratern wurde verzichtet.Die variable Vergütung bildet Teil eines Reglementsder Gesellschaft, wonach 7 % des konsolidiertenJahresgewinns der <strong>Mobimo</strong> Holding AGnach Abzug einer Mindestschwelle (Hurdle) von5 % des inneren Werts (Net Asset Value, Aktienkapital,Aktionärsdarlehen, offene und stille Reserven)der Geschäftsleitung zugewiesen werden.Die maximale variable Vergütung wird für jedeseinzelne Geschäftsleitungsmitglied auf maximal150 % seines fixen Bruttojahreslohns beschränkt.Mindestens 50 % der erfolgsabhängigen variablenVergütung muss vom Geschäftsleitungsmitgliedin Form von Aktien der <strong>Mobimo</strong> Holding AG bezogenwerden. Die entsprechenden Aktien sindi. d. R. mit einer Sperrfrist von fünf Jahren belegt,die auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnissesbestehen bleibt. Damit soll auch auf Stufeder Geschäftsleitung der langfristige, nachhaltigeUnternehmenserfolg als wichtiges Kriterium fürdie Vergütung der Geschäftsleitung implementiertwerden. Der Verwaltungsrat legt jährlich denBezugstermin für die Aktien fest. Der Verkehrswerteiner Aktie wird jeweils auf den Durchschnittskursder letzten 20 Handelstage (20-Tages-VWAP) vordem Bezugstermin ermittelt. Die ausgegebenenAktien sind voll dividendenberechtigt. Die Anzahlder zugeteilten Aktien wird auf Basis desSteuerwertes der Aktie berechnet (erfolgsabhängigeVergütung, die in Aktien zu beziehen ist, inCHF / Steuerwert der Aktien in CHF = Anzahl derAktien).Dieses Reglement für die variable Vergütung derGeschäftsleitungsmitglieder wurde fest bis undmit dem Geschäftsjahr 2012 in Kraft gesetzt undersetzt das bisherige Beteiligungsreglement.Der den übrigen Mitarbeitern zustehende Anteilan der variablen Entschädigung wird gemäss individuellerLeistung unter den Mitarbeitern aufgeteiltund ausschliesslich in bar bezahlt.Von den Vergütungen im Berichtsjahr an die Geschäftsleitungwurden 48 % als fixe Vergütungund 52 % als variable Vergütung in bar und in Aktienausgerichtet.Weder beim Verwaltungsrat noch der Geschäftsleitungbestehen vertraglich vereinbarte Abgangsentschädigungen.Weitere Angaben zu den Entschädigungen, Beteiligungenund Darlehen finden Sie in Erläuterung41 der Konzernrechnung sowie im Anhang 7der Jahresrechnung der <strong>Mobimo</strong> Holding.132

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!