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GesCHäFTsbeRiCHT 2011 - Mobimo

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Corporate Governance3.6 KompetenzregelungDie Grundsätze der obersten Führung inkl. Kompetenzordnungsind im Organisationsreglementder Gesellschaft festgehalten. Dem Verwaltungsratobliegen die oberste Leitung der Gesellschaft unddie Überwachung der Geschäftsleitung. Er vertrittdie Gesellschaft nach aussen und beschliesstüber alle Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz,Statuten oder Reglement einem anderen Organder Gesellschaft vorbehalten sind. In Ergänzungund Konkretisierung der unübertragbaren Aufgabengemäss Art. 716a OR kommen dem Verwaltungsratüberdies folgende Aufgaben und Kompetenzenzu:a) Festlegung der Konzernpolitik sowie der Geschäftspolitikder Konzerngesellschaften (wieFestlegung der Leitlinien für die strategischeAusrichtung des Konzerns und der Konzerngesellschaften/ Portfolioansatz),b) Festlegung und Kontrolle der Finanz- und Investitionsbudgetsder Konzerngesellschaften,c) Grundsatzentscheide betreffend Wahl undAbberufungsanträge von Verwaltungsratsmitgliedernund Revisionsstellen der Konzerngesellschaftensowie des Liegenschaftenschätzers,d) Beschlüsse über die Gründung sowie den Erwerbund die Veräusserung von Konzern- oderBeteiligungsgesellschaften,e) Initiierung von Geschäftsbeziehungen der<strong>Mobimo</strong>-Gruppe zu wichtigen Drittparteien,f) Kontrolle der mit der Börsenkotierung durchzuführendenMassnahmen,g) Festlegung der Corporate Identity,h) Festlegung der Grundsätze im Rechnungsweseninkl. Konsolidierung aller Jahresrechnungen,i) Genehmigung von Beteiligungs- und Optionsplänen.Die Geschäftsleitung führt die Konzerngesellschaftenals VR und / oder Geschäftsleitungsmitgliederin Nachachtung der Kompetenzregelung und derlokalen Organisationsreglemente.Das Entscheidungsrecht betreffend Liegenschaftentransaktionenmit einer Gesamtsummevon über CHF 30 Mio. übt der Verwaltungsrat der<strong>Mobimo</strong> Holding AG aus, solche zwischen CHF 10und 30 Mio. der Immobilien-Ausschuss. OperativeEntscheidungen betreffend Liegenschaftentransaktionenbis zu einem Investitionsvolumen vonCHF 10 Mio. sind an die Geschäftsleitung delegiert.3.7 Informations- und Kontrollinstrumentegegenüber der GeschäftsleitungDer Verwaltungsratspräsident hält alle zweiWochen Koordinations- und Informationssitzungenmit dem CEO. Der Immobilien-Ausschusstagte im Geschäftsjahr an sieben Sitzungen. DerVorsitzende des Immobilien- ausschusses kann jederzeitzusätzliche Sitzungen einberufen. Der CEOnimmt üblicherweise an den Sitzungen teil. Überjede Sitzung ist ein Protokoll zu erstellen, welchesdem Gesamtverwaltungsrat zugestellt wird. DerVerwaltungsrat wird zudem mit einem monatlichenReporting über die aktuelle Entwicklung desGeschäftsverlaufs orientiert.Der Vergütungs-Ausschuss führte im <strong>2011</strong> drei Sitzungendurch.Das Audit & Risk Committee traf sich in diesem Geschäftsjahrfünfmal. An seinen Sitzungen behandeltdas Audit & Risk Committee u. a. die JahresundHalbjahresabschlüsse, Berichte der externenrevisoren und der externen Schätzer, wesentlicherechnungslegungstechnische, rechtliche, steuerlicheund regulatorische Angelegenheiten sowieweitere erforderliche Berichte und das Risikomanagement/ IKS.Die Erfordernisse des Risikomanagements erfülltder Verwaltungsrat mit dem Audit & Risk Committee(AC). Die Hauptaufgabe des AC ist es, denVerwaltungsrat durch Vorbereitungen, Prüfungenund Abklärungen zu unterstützen. Einmal jährlicherstellt das AC zusammen mit dem Managementein Risikoinventar, welches die wesentlichen Risikennach Risikobereichen enthält. Pro Risiko werdenRisk Owner, Auswirkungen und umgesetzteMassnahmen analysiert und nach den KriterienWahrscheinlichkeit, finanzielle Auswirkungen undImageschaden bewertet. Sofern nötig werdenweitere Massnahmen definiert, um das beurteilteRisiko weiter zu bewirtschaften.Der Vorsitzende Audit & Risk Committee kannjederzeit zusätzliche Sitzungen einberufen.Das audit & Risk Committee kann je nach BedarfMitglieder der Geschäftsleitung, anderemitarbeitende, externe Berater oder Revisorenan seine Sitzungen einladen oder sie auffordern,sich mit Mitgliedern oder Beratern desAudit & Risk Committee zu treffen. Der CFO nimmtüblicherweise an den Sitzungen teil. Über jedeSitzung wird ein Protokoll erstellt, welches demGesamtverwaltungsrat zugestellt wird.Der Gesamtverwaltungsrat wird vierteljährlichmittels Management Report umfassend über dieBereiche Finanzlage / Budgeterreichung, Risikoreport,Fortschrittsreport und geplante Aktivitätender operativen und administrativen bereichesowie Personalreport orientiert. Die Informationenbetreffen einerseits die Entwicklungen undEreignisse seit dem letzten Management reportund andererseits erwartete Entwicklungen undgeplante Aktivitäten. Die Geschäftsleitung istwährend den Verwaltungsratssitzungen anwesendund erstattet zu traktandierten ThemenBericht bzw. steht für generelle Fragen und Auskünftezur Verfügung.Aufgrund der Grösse der Gesellschaft ist eineformelle interne Revision nicht zweckmässig. Dieinterne Kontrolle und das Risikomanagementwerden durch das Controlling wahrgenommen.Die Umsetzung von Entwicklungen im regulatorischenUmfeld und bei der Rechnungslegung wirdfrühzeitig mit der externen Revision erarbeitet. Dieexterne Revision und der Liegenschaftenschätzerwerden auch sonst regelmässig beigezogen, umgrössere Transaktionen zu beurteilen.130

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