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GesCHäFTsbeRiCHT 2011 - Mobimo

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4.5 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der <strong>Mobimo</strong> Holding AGAls Revisionsstelle haben wir die auf den Seiten 112bis 118 wiedergegebene Jahresrechnung der <strong>Mobimo</strong>Holding AG, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnungund Anhang, für das am 31. Dezember<strong>2011</strong> abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.Verantwortung des VerwaltungsratesDer Verwaltungsrat ist für die Aufstellung derJahresrechnung in Übereinstimmung mit dengesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich.Diese Verantwortung beinhaltet dieAusgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltungeines internen Kontrollsystems mitBezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung,die frei von wesentlichen falschen Angaben alsFolge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüberhinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahlund die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethodensowie die Vornahme angemessenerSchätzungen verantwortlich.Verantwortung der RevisionsstelleUnsere Verantwortung ist es, aufgrund unsererPrüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnungabzugeben. Wir haben unsere Prüfungin Übereinstimmung mit dem schweizerischenGesetz und den Schweizer Prüfungsstandardsvorgenommen. Nach diesen Standards haben wirdie Prüfung so zu planen und durchzuführen, dasswir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnungfrei von wesentlichen falschen Angabenist.Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung vonPrüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisenfür die in der Jahresrechnung enthaltenenWertansätze und sonstigen Angaben. DieAuswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässenErmessen des Prüfers. Dies schliessteine Beurteilung der Risiken wesentlicher fal scherAngaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössenoder Irrtümern ein. Bei der Beurteilungdieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interneKontrollsystem, soweit es für die Aufstellung derJahresrechnung von Bedeutung ist, um die denUmständen entsprechenden Prüfungshandlungenfestzulegen, nicht aber um ein Prüfungs urteilüber die Wirksamkeit des internen Kontrollsystemsabzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilungder Angemessenheit der angewandtenRechnungslegungsmethoden, der Plausibilität dervorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigungder Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangtenPrüfungsnachweise eine ausreichende undangemessene Grundlage für unser Prüfungsurteilbilden.PrüfungsurteilNach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnungfür das am 31. Dezember <strong>2011</strong> abgeschlosseneGeschäftsjahr dem schweizerischenGesetz und den Statuten.Berichterstattung aufgrund weiterergesetzlicher VorschriftenWir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungenan die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz(RAG) und die Unabhängigkeit(Art. 728 OR und Art. 11 RAG) erfüllen und keinemit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhaltevorliegen.In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 ORund dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigenwir, dass ein gemäss den Vorgaben desVerwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystemfür die Aufstellung der Jahresrechnungexis tiert.Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über dieVerwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischenGesetz und den Statuten entspricht, undempfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zugenehmigen.KPMG AGReto BenzZugelassenerRevisionsexperte,Leitender RevisorReto KaufmannZugelassenerRevisionsexperteRoot / Luzern, 20. Februar 2012Geschäftsbericht <strong>2011</strong>119

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