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GesCHäFTsbeRiCHT 2011 - Mobimo

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Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung an dieGeneralversammlung der <strong>Mobimo</strong> Holding AG, LuzernAls Revisionsstelle haben wir die auf den Seiten34 bis 104 wiedergegebene Konzernrechnungder <strong>Mobimo</strong> Holding AG, bestehend aus Bilanz,Erfolgsrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Eigen -kapitalnachweis, Geldflussrechnung und Anhangfür das am 31. Dezember <strong>2011</strong> abgeschlosseneGeschäftsjahr geprüft.Verantwortung des VerwaltungsratesDer Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Konzernrechnungin Übereinstimmung mit den InternationalFinancial Reporting Standards (IFRS), demArtikel 17 der Richtlinie betr. Rechnungslegung(Richtlinie Rechnungslegung, RLR) der SIX SwissExchange und den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.Diese Verantwortung beinhaltet dieAusgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltungeines internen Kontrollsystems mit Bezugauf die Aufstellung einer Konzernrechnung, diefrei von wesentlichen falschen Angaben als Folgevon Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinausist der Verwaltungsrat für die Auswahl und dieAnwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethodensowie die Vornahme angemessenerSchätzungen verantwortlich.Verantwortung der RevisionsstelleUnsere Verantwortung ist es, aufgrund unsererPrüfung ein Prüfungsurteil über die Konzernrechnungabzugeben. Wir haben unsere Prüfungin Übereinstimmung mit dem schweizerischenGesetz und den Schweizer Prüfungsstandardssowie den International Standards on Auditingvorgenommen. Nach diesen Standards haben wirdie Prüfung so zu planen und durchzuführen, dasswir hinrei chende Sicherheit gewinnen, ob die Konzernrechnungfrei von wesentlichen falschen Angabenist.Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung vonPrüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisenfür die in der Konzernrechnung enthaltenenWertansätze und sonstigen angaben.Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt impflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Diesschliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicherfalscher Angaben in der Konzernrechnung alsFolge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei derBeurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüferdas interne Kontrollsystem, soweit es für dieAufstellung der Konzernrechnung von Bedeutungist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungenfestzulegen, nicht aber um einPrüfungsurteil über die Wirksamkeit des internenKontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasstzudem die Beurteilung der Angemessenheit derangewandten Rechnungslegungsmethoden, derPlausibilität der vorgenommenen Schätzungensowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung derKonzernrechnung. Wir sind der Auffassung, dassdie von uns erlangten Prüfungsnachweise eineausreichende und angemessene Grundlage fürunser Prüfungsurteil bilden.PrüfungsurteilNach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnungfür das am 31. Dezember <strong>2011</strong> abgeschlosseneGeschäftsjahr ein den tatsächlichenVerhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmungmit den International Financial ReportingStandards (IFRS) und entspricht dem Artikel 17 derRichtlinie betr. Rechnungslegung (Richtlinie Rechnungslegung,RLR) der SIX Swiss Exchange sowiedem schweizerischen Gesetz.Berichterstattung aufgrund weiterergesetzlicher VorschriftenWir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungenan die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz(RAG) und die Unabhängigkeit(Art. 728 OR und Art. 11 RAG) erfüllen und keinemit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhaltevorliegen.In Übereinstimmung mit Artikel 728a Abs. 1Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard890 bestätigen wir, dass ein gemäss denVorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetesinternes Kontrollsystem für die Aufstellung derKonzernrechnung existiert.Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnungzu genehmigen.KPMG AGReto BenzZugelassenerRevisionsexperte,Leitender RevisorReto KaufmannZugelassenerRevisionsexperteRoot / Luzern, 20. Februar 2012Geschäftsbericht <strong>2011</strong>105

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