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Forschungsbericht Nr. 138 - Umweltverträgliche und ...

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1 Einleitung<br />

1.1 Gründe für die biologische Abluftreinigung an Tierhaltungsanlagen<br />

1<br />

Die moderne Tierhaltung ist mit der Bildung von mehr oder weniger belasteter Abluft verb<strong>und</strong>en.<br />

Diese Abluft kann durch ihren Geruch, hervorgerufen durch flüchtige organische<br />

Kohlenstoffverbindungen (Volatile organic compo<strong>und</strong>s, VOC), bei der Bevölkerung zu erheblichen<br />

Belästigungen führen. Probleme für den Menschen können aber auch durch Staub<br />

<strong>und</strong> Keime entstehen, weshalb eine Abluftreinigung besonders in Ortslagen erforderlich<br />

werden kann. Als weitere Komponenten finden sich in der Stallabluft Ammoniak, Methan,<br />

Lachgas <strong>und</strong> natürlich CO2 aus der Atmung der Tiere.<br />

Neuerdings wird verstärkt der Umweltbelastung durch NH3-Emissionen Rechnung getragen<br />

(Eutrophierung, Versauerung etc.), was z.B. in den Abstandsregelungen der neuen TA-Luft<br />

zum Ausdruck kommt. Hierbei richtet sich das Ziel weniger auf den Menschen, sondern es<br />

soll der Schutz vor erheblichen Nachteilen durch Schädigung empfindlicher Pflanzen (Kulturpflanzen,<br />

Baumschulen) <strong>und</strong> Ökosysteme durch die Einwirkung von Ammoniak gewährleistet<br />

werden. Mit dem sog. Göteborg-Protokoll (in Verbindung mit der Richtlinie 2001/81/EG des<br />

Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 23. Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstgrenzen<br />

für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-RL)) hat sich die B<strong>und</strong>esregierung dazu<br />

verpflichtet, die NH3-Emissionen bis zum Jahr 2010 auf 550.000 t zu reduzieren.<br />

NH3-Emissionen<br />

(kg ha -1 Kreisfläche)<br />

< 10<br />

10 - 20<br />

20 - 30<br />

30 - 50<br />

> 50<br />

Abbildung 1: Berechnete NH3-Emissionen<br />

aus der Tierhaltung je Hektar landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche bzw. Landkreisfläche<br />

(WERNER 2005, nach DÄMMGEN et<br />

al. 2002, ergänzt von OSTERBURG 2005).

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