Jahresbericht - Die Vereinigung ehemaliger Thuner Prögeler (VTP)...
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• Das Interesse an einer Mitarbeit im Elternrat,<br />
den nun auch wir auf der Oberstufe einführen<br />
«dürfen», ist äusserst gering.<br />
<strong>Die</strong> Wirtschaft beklagt sich einerseits über<br />
schlecht ausgebildete SchulabgängerInnen, andererseits<br />
ist in der Schweizerischen Lehrerzeitung<br />
folgendes zu lesen:<br />
Wir müssen nicht alle die Besten sein; wer nicht<br />
Spitze oder wenigstens Elite ist, hat es schwer,<br />
in unserer Superlativgesellschaft. Doch jetzt tritt<br />
endlich ein Buch dem um sich greifenden Zwang<br />
zur Exzellenz entgegen: «Lob dem Mittelmass»<br />
Schon das klassische Griechenland habe erkannt,<br />
dass die Exzellenz den Göttern vorbehalten sei.<br />
Der Verfasser meint weiter, dass schliesslich in<br />
allen Unternehmen die Mittelmässigen die Hauptlast<br />
der Arbeit tragen und nur umsetzen, was sich<br />
die Spitze ausgedacht habe. Sie seien die Ruderer,<br />
ohne die das Boot selbst mit dem besten Steuermann<br />
den Strömungen ausgeliefert wäre. Er<br />
folgert, dass gute Schulen für alle ertragreicher<br />
und volkswirtschaftlich sinnvoller seien als Spitzenschulen<br />
für einige wenige.<br />
Juristen haben das Sagen<br />
Vermehrt versuchen Eltern Entscheide der Schulleitung<br />
mit juristischer Hilfe umzustossen. Da<br />
kann doch nun ein Schüler, dem der Besuch des<br />
freiwilligen 10. Schuljahres wegen inakzeptablen<br />
Verhaltens verweigert wurde, nach einer juristischen<br />
Intervention bleiben, obschon eine klar<br />
formulierte Vereinbarung nicht eingehalten wurde.<br />
Begründung: Ein Schüler in dem Alter (15) könne<br />
noch gar nicht in der Lage sein, einen solchen<br />
persönlichen Vertrag einzuhalten (mit Bedingungen<br />
wie … Arbeiten fristgerecht abgeben, den<br />
Unterricht nicht stören, die Anweisungen der LehrerInnen<br />
befolgen, beweisen, dass der Besuch des<br />
10. Schuljahres wirklich angestrebt wird …) Wozu<br />
soll denn der Artikel 42.2 des Volkschulgesetzes<br />
noch angewendet werden? Der Kanton sieht vor:<br />
(…) zur Erlangung einer abgeschlossenen Volksschulbildung<br />
können Schülerinnen und Schüler auf<br />
Gesuch der Eltern die neunte Klasse als zehntes<br />
Schuljahr unentgeltlich an der bisherigen Schule<br />
besuchen. Vermögen sie dem Unterricht nicht zu<br />
folgen oder bereiten sie durch ihr Verhalten besondere<br />
Schwierigkeiten, kann die Schulkommission<br />
den Besuch verweigern oder sie vom Besuch ausschliessen.<br />
Wir fragen uns, wo für die Lehrpersonen<br />
die Akzeptanz von Verhaltensauffälligkeiten,<br />
von Arbeitsverweigerung und von Desinteresse an<br />
einer Weiterentwicklung noch zumutbar ist. Ein<br />
10. Schuljahr (das übrigens pro Schülerin oder<br />
Schüler mehr als Fr. 11000.– pro Jahr kostet)<br />
wird im Normalfall bewilligt, wenn keine besonderen<br />
Probleme bestehen. Sind solche vorhanden,<br />
geben wir den SuS in Zusammenarbeit mit den<br />
internen Fachpersonen eine oder mehrere zusätzliche<br />
Chancen, einen Vertrag zu erfüllen. Da<br />
treten nun eben die Juristen auf den Plan, und<br />
wir geraten in die unerfreuliche Situation, dass<br />
wir dann unter Umständen das Volksschulgesetz<br />
nicht mehr anwenden können.<br />
Wir stellen folgendes fest: Jene SuS, die von uns<br />
die Bewilligung eines zehnten Schuljahres an der<br />
Volksschule nicht bekommen haben, aber durch<br />
externe Beurteilung nun doch bleiben können,<br />
sollten doch besser mit ihren gleichaltrigen Kameraden<br />
die Schule verlassen und in die «Freiheit<br />
des Erwachsenenlebens» entlassen werden. <strong>Die</strong><br />
Schulvorschriften sind ihnen offenbar unbequem.<br />
Wir würden es daher sehr begrüssen, wenn an<br />
den Berufsvorbereitenden Schulen im Kanton<br />
Bern solche SuS in ein 10. Schuljahr aufgenommen<br />
werden könnten.<br />
Politischer Umbruch<br />
<strong>Die</strong> kantonalen Politiker haben beschlossen, die<br />
Kosten der Volksschule im Lastenausgleich neu zu<br />
regeln: Gemeinden spüren nun direkter die finanzielle<br />
Entlastung, wenn sie Klassen schliessen. Wir<br />
befürchten, dass finanzielle Überlegungen über<br />
die pädagogischen Erfordernisse gestellt werden.<br />
Aber uns Lehrern/Lehrerinnen, die wir ja den Beruf<br />
nicht «des Geldes wegen, sondern aus Berufung»<br />
ergriffen haben, traut man zu, dass wir auch<br />
diese kommende Sparübung zur Kenntnis nehmen<br />
werden. <strong>Die</strong> Entwicklung könnte schneller, als allen<br />
lieb ist, zur gleichen Situation wie im Kanton<br />
Zürich führen, wo die Verweildauer im Beruf bei<br />
jungen Lehrkräften und Schulleitungen nur mehr<br />
drei bis vier Jahre beträgt, bevor sie das Bildungs-