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PDF-Dokument downloaden - Auswirkungen auf die Institution

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notwendig etwas mit ihrer praktischen Brauchbarkeit zu tun haben muß, obwohl sieauch nicht im Widerspruch dazu steht 38 . Aber soll und kann man <strong>die</strong> Erkenntnisbemühungenvon Erziehungswissenschaftlern <strong>auf</strong> einen irgendwie gearteten Bezugzur Erziehungspraxis einengen? Das könnte zur Folge haben, daß Theorien, <strong>die</strong> zunächstin hohem Maße von der Praxis abgehoben sind, aber später, z.B. durchKombination mit anderen Theorien, doch zum Verständnis und zur Lösung praktischerProbleme beitragen, nicht entwickelt würden. Es wird aber immer Forschermit eher theoretischen und solche mit eher praktischen Interessen geben, so daß derPraxis-Bezug - auch ohne eine Beschränkung der Erziehungswissenschaft als"praktische Disziplin" <strong>auf</strong> praxisnahe Aufgaben - immer wieder hergestellt werdendürfte. Es scheint also durchaus gerechtfertigt, zwischen der Erklärung vonErziehungsphänomenen und Technologien zu ihrer Beeinflussung zuunterscheiden.Der dritte Aufgabenbereich pädagogischer Theorie umfaßt <strong>die</strong> Analyse undKonstruktion von Erziehungsnormen. Welches sind nun <strong>die</strong> Charakteristika<strong>die</strong>ses Aufgabenbereichs?c) Der Aufgabenbereich der Konstruktion und Analyse von ErziehungsnormenDer Bereich "Erziehungsnormen" läßt sich gut von anderen Gegenständenabgrenzen. Auch in der pädagogischen Tradition hat man immer Fragen nachdem "Was", d.h. dem, was gelehrt werden soll, also den Zielen, von Fragen nachdem "Wie", also den Mitteln der Erziehung, unterschieden. Die Analyse undKonstruktion von Erziehungszielen als gesonderten Aufgabenbereich zu betrachten,erscheint auch deshalb zweckmäßig, weil <strong>die</strong>ser Bereich in besonderer Weiseanfällig ist für Forderungen und Wertungen, <strong>die</strong> man aus wissenschaftlichenBetrachtungen möglichst heraushalten sollte. Daher konzentriert sich <strong>die</strong> Auseinandersetzungum den Wissenschaftscharakter der Pädagogik im wesentlichen <strong>auf</strong><strong>die</strong>sen Arbeitsbereich.Aus empirisch-analytischer Sicht ist es äußerst fragwürdig, wenn in <strong>die</strong>semArbeitsbereich, über <strong>die</strong> bloße Information hinausgehend, Forderungen mit demAnspruch <strong>auf</strong> allgemeine Anerkennung und Befolgung erhoben werden. SolcheForderungen als Erkenntnis auszugeben bedeutet, einen intersubjektiv prinzipiellnicht nachprüfbaren Erkenntnisanspruch zu erheben. Da Forderungen aus Entscheidungenentspringen, kann man sie immer mit einer verneinenden Gegen-38 Vgl. ebenda, S. 291.93

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