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PDF-Dokument downloaden - Auswirkungen auf die Institution

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mulieren und festzusetzen, <strong>die</strong> eine wertende Erziehungswissenschaft begründen.Den vermutlich differenziertesten Ansatz hierzu hat KÖNIG vorgelegt. SeineAuffassung läßt sich folgendermaßen zusammenfassen:Wer erzieht, braucht Ziele; wenn <strong>die</strong> Erziehungswissenschaft nicht sagenkann, wozu wir erziehen sollen, läßt sie den Praktiker in Bezug <strong>auf</strong> seine zentralenProbleme allein. Die "Ausklammerung normativer Fragen aus derErziehungswissenschaft" sei daher "wenig sinnvoll"; sie solle vielmehr als eineDisziplin entworfen werden, "in der sich Normen rechtfertigen bzw. begründeterKritik unterziehen lassen" 130 . Erziehungswissenschaft sei "nur dann sinnvoll,wenn sie letztlich ausmündet in Handlungsanweisungen für <strong>die</strong> Erziehungspraxis"131 . KÖNIG entwickelt dazu ein formales Verfahren, durch das in praktischen"Diskursen" Erziehungsziele begründet oder gerechtfertigt werden sollen. Zueiner explizierten Erziehungsnorm sollen Alternativen formuliert, Gründe undGegengründe gesammelt und schließlich soll <strong>die</strong> geeignetste Alternative ausgewähltwerden 132 .Dieses hier sehr vereinfacht dargestellte Verfahren dürfte für <strong>die</strong> rationaleNormanalyse in hervorragender Weise geeignet sein. Aber kann der Wissenschaftlerüber <strong>die</strong> Analyse hinaus auch zu einer rationalen Entscheidung darübergelangen, was Erzieher tun sollen? KÖNIG bejaht <strong>die</strong>se Frage. Wenn <strong>die</strong>Pimärziele der Erziehung erst einmal entschieden wären, dann könnten <strong>die</strong>se zurRechtfertigung von Sekundärzielen herangezogen werden 133 . Das ist natürlichrein logisch möglich, aber dennoch ist jede Zielsetzung mit einer Entscheidungverbunden. Nur weil Ziele in einem logischen Verfahren begründet werden können,sind sie noch nicht verbindlich. Verbindlich werden Ziele nur, weil wir eswollen, d.h. daß man darüber abstimmen muß, ob sie gelten sollen oder nicht.Dieser dezisionistische Akt ist unumgänglich und <strong>die</strong>ser Akt hat nichts mit Erkenntniszu tun 134 . Nur weil jemand glaubt alle wichtigen Informationen berücksichtigtzu haben, hat er nicht automatisch auch das Recht wegen seines angeblichsuperioren Wissens, das er nach bestimmten Regeln anwendet, auch fürandere zu entscheiden. In <strong>die</strong>sem Fall könnten sich <strong>die</strong> Wissenschaftler, bloßindem sie Verfahrensregeln <strong>auf</strong>stellten, durch <strong>die</strong> Entscheidungen wissenschaftlichwürden, zu Richtern und Lenkern sämtlicher Lebensbereiche <strong>auf</strong>werfen.130 KÖNIG. 1978, Bd. 3, S. 10 ff. (Hervorhebung H.L.)131 Ebenda, S. 28; ähnlich HOSFORD 1973, S. 7 ff.132 Vgl. KÖNIG 1975, Bd. 2, S. 173 f. Kritisch dazu ZECHA 1979, S. 78.133 Vgl. KÖNIG 1975, Bd. 2, S. 164 ff.134 Vgl. LÜBBE 1980, S. 175 f.164

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