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PDF-Dokument downloaden - Auswirkungen auf die Institution

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So ist beispielsweise <strong>die</strong> Vernünftigkeit eines Tötungsverbots nicht zu bestreiten.Aber selbst <strong>die</strong>ses Gebot gilt keineswegs absolut, denn wahrscheinlichist <strong>die</strong> gesellschaftliche Geltung und Sanktionierung von Normen stets von Umständenabhängig 64 . Angenommen, durch eine plötzliche Umweltkatastrophewürden <strong>die</strong> Nahrungsgrundlagen in allen Ländern der Erde <strong>auf</strong> einen Bruchteilder heutigen beschränkt. Man stünde vor der Wahl, <strong>die</strong> vorhandenen Nahrungsmittelgerecht zu verteilen - was zur Schwächung und zum langsamen Tod allerführen würde - oder sie nur einem Teil der Bevölkerung zu gewähren und denübrigen vorzuenthalten. Letzteres würde das Überleben wenigstens einigerermöglichen. Aber wie immer <strong>die</strong> Regierung in einer solchen Situation entschiede,<strong>die</strong> Norm, andere Menschen nicht zu töten (z.B. durch Nahrungsentzugoder -verweigerung), wäre in <strong>die</strong>ser Situation kaum durchzusetzen, auch wennman sie vermutlich als Lippenbekenntnis <strong>auf</strong>rechterhalten würde. Auch <strong>die</strong> Geltungdes Gebots, nicht zu töten, wäre also von Umständen, der Interpretation undBewertung <strong>die</strong>ser Umstände und übergeordneten Zielen (Überleben) abhängig.Nehmen wir ein Beispiel, das dem Bereich der Erziehung näher steht. NachTheorien einiger Vertreter der Verhaltensbiologie ist Aggressivität auch beimMenschen als angeborene Disposition zu betrachten. Aggressivität läßt sich danachalso gar nicht vermeiden. Aber Aggressivität muß nicht in einer Weisewirksam werden, <strong>die</strong> wir als zerstörerisch bewerten und daher ablehnen, sondernkann auch konstruktiv genutzt werden. Durch Schaffung bestimmter Bedingungenkann man versuchen, Aggressivität so zu kanalisieren, daß sie für alle zumVorteil eingesetzt wird 65 . Für <strong>die</strong> normative Forderung der Verwirklichung solcherBedingungen in der Schule wie auch in der Familienerziehung lassen sichalso durchaus gute Gründe angeben. Man kann aber annehmen, daß <strong>die</strong>seBedingungen in Erziehungssituationen häufig nur sehr unvollkommen und invielen Fällen gar nicht herbeigeführt werden. Es kann also auch keine Rede davonsein, daß Erziehungsnormen durch Begründung irgendwie verbindlich (oder"objektiv") würden. Auch wenn gute Gründe Menschen überzeugen können,folgt daraus kein automatischer oder rationaler Zwang zur Einhaltung so begründeterNormen.Was <strong>die</strong> Möglichkeit oder besser Unmöglichkeit der Begründung einer"intersubjektiven Verbindlichkeit" von Erziehungsnormen angeht, braucht mansich nur einmal zu vergegenwärtigen, was im L<strong>auf</strong>e der Geschichte alles an64 Vgl. auch ebenda, §§ 6 ff.65 Vgl. hierzu im einzelnen CUBE/ ALSHUTH 1986; CUBE 1988.122

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