Zweitens kann <strong>die</strong> logische Konsistenz der gewünschten oder vorgeschlagenenErziehungsnormen geprüft werden. Sind sie untereinander und mit anderen, damit zusammenhängenden,bereits geltenden Normen, sowie mit den vorausgesetztenWertgesichtspunkten vereinbar? Wo bestehen Widersprüche, und wie können <strong>die</strong>sebeseitigt werden?Drittens können <strong>die</strong> psychischen, sozialen, ökonomischen und andere Konsequenzenvorgeschlagener oder angewandter Erziehungsnormen untersucht werden.Zu <strong>die</strong>ser Analyse kann man sozialwissenschaftliches Gesetzeswissen heranziehen.Die daraus folgenden Annahmen über <strong>die</strong> zu erwartenden Konsequenzen sollten empirischenPrüfungen zugänglich sein. Die Konsequenzen können dann <strong>auf</strong> der Grundlageder vorausgesetzten Wertgesichtspunkte zur Bewertung der Normen herangezogenwerden. Man kann in <strong>die</strong>sem Sinne auch von einer empirischen Bewährung derErziehungsnormen an <strong>die</strong>sen Wertgesichtspunkten sprechen und somit Vergleichezwischen verschiedenen Normen oder Normsystemen <strong>auf</strong> Erfahrung gründen 58 .Die wissenschaftliche Analyse der Folgen und der Realisierbarkeit vonErziehungszielen ermöglicht, vernünftig über sie zu diskutieren und zu klären, waswir wirklich wollen. Wenn wir beispielsweise wissen, daß ein Ziel nur durch einbestimmtes Mittel zu erreichen ist, das wir ablehnen, weil es Nebenwirkungen hat,<strong>die</strong> zu anderen Zielen oder Normen im Widerspruch stehen, werden Entscheidungenerheblich erleichtert, und wir werden das Ziel möglicherweise <strong>auf</strong>geben. Auch wenn<strong>die</strong> Normen selbst Mittel sind, <strong>die</strong> der Erreichung übergeordneter Ziele <strong>die</strong>nen, sindrationale Ziel-Mittel-Analysen zur Entscheidungsfindung nützlich 59 . Da Normendurch ihre soziale Verankerung in der Regel einen Realitätsbezug haben, steht ihrerempirischen Bewährung in <strong>die</strong>sen Fällen nichts im Wege. Man kann fast immerfragen, ob bestimmte Normen das gestellte Problem lösen, ob sie es besser lösen alsandere, ob sie irgendwelchen Erziehungsprinzipien widersprechen usw. 60 Allerdingsmuß man stets mit Fehlern oder Irrtümern rechnen, da auch unser Wissen überNormen und ihre Folgen stets begrenzt und irrtumsanfällg ist.Wenn Erziehungsnormen <strong>auf</strong> <strong>die</strong>se Weise "begründet" werden, kann das ineiner ausschließlich deskriptiven Sprache geschehen, also ohne daß erkenntnisfremdeWerturteile gefällt werden müßten. Die Aussagen sollten intersubjektivlogisch und/oder empirisch überprüfbar sein. Solche Informationen kann man58 Vgl. ALBERT 1972, S. 163.59 Vgl. allgemein hierzu Viktor KRAFT 1951, S. 203 ff., hier besonders S. 215.60 Vgl. allgemein hierzu EIDLIN 1989, S. 172 ff.; ALBERT 1978, S. 75 ff.; 1988, S. 12 ff.; FEIGL1971, S. 145.120
erzieherischen oder bildungspolitischen Entscheidungen zugrunde legen, aber<strong>die</strong>se Entscheidungen folgen nicht aus ihnen. Auch wenn logisch und empirischbegründete Entscheidungen mehr Überzeugungskraft besitzen und ihnen grösseresGewicht zukommt, können solche Begründungen weder Entscheidungenersetzen, noch kann aus ihnen ein Anspruch <strong>auf</strong> allgemeine Anerkennung desInhalts der dar<strong>auf</strong> beruhenden Entscheidungen abgeleitet werden.b) Die Kritik an der empirisch-analytischen NormbegründungDie empirisch-analytische Normbegründung wird nun beispielsweise vonOSTERLOH kritisiert, weil - wie er ausführt - eine rationale Normbegründung normativenSätzen "intersubjektive Verbindlichkeit" verleihen müsse. Eine solcherationale Begründung müsse von jedem akzeptiert werden. "Normative Sätze, <strong>die</strong>mit intersubjektiver Verbindlichkeit gebieten, sind für jeden Vernünftigenverbindlich!" Wer dagegen verstößt "- sozusagen bar jeder Vernunft - ... handeltin jedem Falle unvernünftig, irrational, und vermag keine intersubjektiv überzeugendenGründe für sein Verhalten anzugeben". Nicht <strong>die</strong> "allgemeineVerbindlichkeit" einer begründeten Norm sei anzuzweifeln, sondern "einzig undallein das von der Norm zu Unrecht abweichende Verhalten" 61 .Es gehöre zur Aufgabe der Erziehungswissenschaft, "rational und intersubjektivbegründete Normen und Ziele ... auszuarbeiten" 62 . Dabei unterscheidetOSTERLOH zwischen moralischen Idealen, denen bloß subjektive Geltung zukomme,und rational begründeten "Normen von intersubjektiver Verbindlichkeit, <strong>die</strong>also allgemeingültig und insofern objektiv sind ...". So sei "das christliche Gebotder Feindesliebe ... als moralisches Ideal" <strong>auf</strong>zufassen, während das "Gebotandere Menschen ... nicht zu töten" eine Norm von "objektiver Geltung" sei 63 .Es ist nicht ganz klar, was OSTERLOH mit "objektiver Geltung" meint. Wenndamit gemeint sein sollte, daß es objektive, d.h. intersubjektiv prüfbareSachverhalte gibt, <strong>die</strong> beachtet werden müssen, wenn man bestimmte Zieleerreichen möchte, dann kann man auch aus empirisch-analytischer Sichtzustimmen. Wenn damit aber gemeint sein sollte, daß <strong>die</strong> Sachverhalte selbst <strong>die</strong>absolute Geltung einer Norm erzwingen würden, kann man <strong>die</strong>s mit gutenGründen bezweifeln.61 OSTERLOH 1991, S. 273 (im Original z.T. kursiv).62 Ebenda, S. 276 f.63 Ebenda, S. 274 (z.T. kursiv).121
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EINFÜHRUNG IN DIEEMPIRISCH-ANALYTI
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VorwortDie Diskussion erkenntnisthe
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3.2.2 Technologie und Praxis ......
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1. Einleitung1.1 Der Richtungsstrei
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können. Tatsächlich muß man vor
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Pädagogik als "Gesetzeswissenschaf
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nissen ermöglichen, die unter best
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der "richtigen" bzw. "falschen" Erz
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interessierte Verkündigung dessen,
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Pluralismus der Ansätze und Meinun
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sie nicht eine kräftige und ehrlic
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unter Erkenntnis verstehen wollen.
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Wie der folgende Abschnitt zeigt, l
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c) Zur Universalität der wissensch
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fen, ob das Ziel der Berufstüchtig
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d) Selektion von TheorienDer Selekt
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werden, unabhängig vom Untersucher
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entspringen und doch in ihrer Besti
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alles enthält, "was in allgemeiner
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sie Ideen als bloß psychische Phä
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optimistische These, daß "Entmytho
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2.1.3 Die Diskussion des empirisch-
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versucht werden. Erforscht man näm
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Gründen dieses Ziel befürwortet b
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Gewiß steckt in methodologischen F
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Wenden wir uns nun dem Einwand zu,
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nämlich nicht die übliche Bedeutu
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würde zugleich Verantwortungslosig
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2.2 Zur Methodologie der Erkenntnis
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SCHWARZER, RALF/STEINHAGEN, KLAUS (
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