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PDF-Dokument downloaden - Auswirkungen auf die Institution

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erzieherischen oder bildungspolitischen Entscheidungen zugrunde legen, aber<strong>die</strong>se Entscheidungen folgen nicht aus ihnen. Auch wenn logisch und empirischbegründete Entscheidungen mehr Überzeugungskraft besitzen und ihnen grösseresGewicht zukommt, können solche Begründungen weder Entscheidungenersetzen, noch kann aus ihnen ein Anspruch <strong>auf</strong> allgemeine Anerkennung desInhalts der dar<strong>auf</strong> beruhenden Entscheidungen abgeleitet werden.b) Die Kritik an der empirisch-analytischen NormbegründungDie empirisch-analytische Normbegründung wird nun beispielsweise vonOSTERLOH kritisiert, weil - wie er ausführt - eine rationale Normbegründung normativenSätzen "intersubjektive Verbindlichkeit" verleihen müsse. Eine solcherationale Begründung müsse von jedem akzeptiert werden. "Normative Sätze, <strong>die</strong>mit intersubjektiver Verbindlichkeit gebieten, sind für jeden Vernünftigenverbindlich!" Wer dagegen verstößt "- sozusagen bar jeder Vernunft - ... handeltin jedem Falle unvernünftig, irrational, und vermag keine intersubjektiv überzeugendenGründe für sein Verhalten anzugeben". Nicht <strong>die</strong> "allgemeineVerbindlichkeit" einer begründeten Norm sei anzuzweifeln, sondern "einzig undallein das von der Norm zu Unrecht abweichende Verhalten" 61 .Es gehöre zur Aufgabe der Erziehungswissenschaft, "rational und intersubjektivbegründete Normen und Ziele ... auszuarbeiten" 62 . Dabei unterscheidetOSTERLOH zwischen moralischen Idealen, denen bloß subjektive Geltung zukomme,und rational begründeten "Normen von intersubjektiver Verbindlichkeit, <strong>die</strong>also allgemeingültig und insofern objektiv sind ...". So sei "das christliche Gebotder Feindesliebe ... als moralisches Ideal" <strong>auf</strong>zufassen, während das "Gebotandere Menschen ... nicht zu töten" eine Norm von "objektiver Geltung" sei 63 .Es ist nicht ganz klar, was OSTERLOH mit "objektiver Geltung" meint. Wenndamit gemeint sein sollte, daß es objektive, d.h. intersubjektiv prüfbareSachverhalte gibt, <strong>die</strong> beachtet werden müssen, wenn man bestimmte Zieleerreichen möchte, dann kann man auch aus empirisch-analytischer Sichtzustimmen. Wenn damit aber gemeint sein sollte, daß <strong>die</strong> Sachverhalte selbst <strong>die</strong>absolute Geltung einer Norm erzwingen würden, kann man <strong>die</strong>s mit gutenGründen bezweifeln.61 OSTERLOH 1991, S. 273 (im Original z.T. kursiv).62 Ebenda, S. 276 f.63 Ebenda, S. 274 (z.T. kursiv).121

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