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Amtsblatt Klingenberg a.Main - Klingenberg am Main

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§ 9 Abs. 1 Satz 2 lautet:<br />

Der Stadtrat bestellt für jedes der acht übrigen Mitglieder jeweils ein/e persönliche/n<br />

Vertreter/in, die/der nur im Vertretungsfall ein Stimmrecht hat.<br />

§ 9 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:<br />

§ 2<br />

Jedes Mitglied des Verwaltungsrates sowie die persönlichen Vertreter können das<br />

Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />

dem Kommunalunternehmen niederlegen.<br />

§ 3<br />

§ 9 Abs. 6 wird wie folgt neu gefasst:<br />

Von dem Stadtrat bestellte Verwaltungsratsmitglieder sowie deren persönliche Vertreter<br />

können durch einen mit einer Dreiviertelmehrheit gefassten Beschluss des<br />

Stadtrates jederzeit abberufen werden. Die jeweiligen Nachfolger werden von der<br />

politischen Gruppierung des Stadtrats benannt und vom Stadtrat bestellt, der die/der<br />

Abberufene angehörte.<br />

Scheidet ein Verwaltungsratsmitglied oder ein/e persönliche/r Vertreter/in vor Ablauf<br />

seiner Amtsdauer aus, bestellt der Stadtrat für die restliche Amtszeit eine/n<br />

Nachfolger/in.<br />

§ 4<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese 1. Änderungssatzung tritt <strong>am</strong> 01.01.2012 in Kraft.<br />

<strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong>, 13.12.2011<br />

gez. Simon<br />

1. Bürgermeister<br />

Aufgrund der Artikel 5,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die<br />

Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong> folgende<br />

1. Änderung der Satzung<br />

über die Erhebung von Friedhofs- und Bestattungsgebühren für<br />

die Friedhöfe der Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong><br />

§ 1<br />

§ 3 der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong><br />

vom 17.02.2009 wird wie folgt geändert:<br />

(1) Die Gebühren für den Erwerb von Grabstätten betragen für<br />

Nr.3 ein Einzelgrab (doppeltief) mit einer Ruhefrist von 25 Jahren 450,00 €<br />

Nr.4 ein Einzelgrab (doppeltief)mit einer Ruhefrist von 30 Jahren 540,00 €<br />

Nr.5 ein F<strong>am</strong>iliengrab<br />

(4 Belegungen) mit einer Ruhefrist von 25 Jahren 900,00 €<br />

Nr.6 ein F<strong>am</strong>iliengrab<br />

(4 Belegungen) mit einer Ruhefrist von 30 Jahren 1.080,00 €<br />

Nr.7 ein Urnenwandgrab mit einer Ruhefrist von 15 Jahren 1.000,00 €<br />

978 <strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Klingenberg</strong> Nr. 48 vom 22.12.2011

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