Amtsblatt Klingenberg a.Main - Klingenberg am Main
Amtsblatt Klingenberg a.Main - Klingenberg am Main
Amtsblatt Klingenberg a.Main - Klingenberg am Main
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
§ 9 Abs. 1 Satz 2 lautet:<br />
Der Stadtrat bestellt für jedes der acht übrigen Mitglieder jeweils ein/e persönliche/n<br />
Vertreter/in, die/der nur im Vertretungsfall ein Stimmrecht hat.<br />
§ 9 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:<br />
§ 2<br />
Jedes Mitglied des Verwaltungsrates sowie die persönlichen Vertreter können das<br />
Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />
dem Kommunalunternehmen niederlegen.<br />
§ 3<br />
§ 9 Abs. 6 wird wie folgt neu gefasst:<br />
Von dem Stadtrat bestellte Verwaltungsratsmitglieder sowie deren persönliche Vertreter<br />
können durch einen mit einer Dreiviertelmehrheit gefassten Beschluss des<br />
Stadtrates jederzeit abberufen werden. Die jeweiligen Nachfolger werden von der<br />
politischen Gruppierung des Stadtrats benannt und vom Stadtrat bestellt, der die/der<br />
Abberufene angehörte.<br />
Scheidet ein Verwaltungsratsmitglied oder ein/e persönliche/r Vertreter/in vor Ablauf<br />
seiner Amtsdauer aus, bestellt der Stadtrat für die restliche Amtszeit eine/n<br />
Nachfolger/in.<br />
§ 4<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese 1. Änderungssatzung tritt <strong>am</strong> 01.01.2012 in Kraft.<br />
<strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong>, 13.12.2011<br />
gez. Simon<br />
1. Bürgermeister<br />
Aufgrund der Artikel 5,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die<br />
Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong> folgende<br />
1. Änderung der Satzung<br />
über die Erhebung von Friedhofs- und Bestattungsgebühren für<br />
die Friedhöfe der Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong><br />
§ 1<br />
§ 3 der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong><br />
vom 17.02.2009 wird wie folgt geändert:<br />
(1) Die Gebühren für den Erwerb von Grabstätten betragen für<br />
Nr.3 ein Einzelgrab (doppeltief) mit einer Ruhefrist von 25 Jahren 450,00 €<br />
Nr.4 ein Einzelgrab (doppeltief)mit einer Ruhefrist von 30 Jahren 540,00 €<br />
Nr.5 ein F<strong>am</strong>iliengrab<br />
(4 Belegungen) mit einer Ruhefrist von 25 Jahren 900,00 €<br />
Nr.6 ein F<strong>am</strong>iliengrab<br />
(4 Belegungen) mit einer Ruhefrist von 30 Jahren 1.080,00 €<br />
Nr.7 ein Urnenwandgrab mit einer Ruhefrist von 15 Jahren 1.000,00 €<br />
978 <strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Klingenberg</strong> Nr. 48 vom 22.12.2011