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Amtsblatt Klingenberg a.Main - Klingenberg am Main

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§ 2<br />

Amtlicher Teil<br />

Im <strong>Amtsblatt</strong> werden veröffentlicht:<br />

1) Gemeindeverordnungen (Art. 51 LStVG)<br />

2) Satzungen (Art. 26 GO)<br />

3) Verzeichnisse der Personenstandsfälle<br />

4) Amtliche Bekanntmachungen und Hinweise<br />

§ 3<br />

Nicht<strong>am</strong>tlicher Teil<br />

Dem <strong>Amtsblatt</strong> wird ein nicht<strong>am</strong>tlicher Teil angegliedert. In ihn werden aufgenommen:<br />

o Kostenfreie Informationen der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften<br />

o Kostenfreie Rubrik „Von Bürgern für Bürger“ mit kostenfreien Schenkungen<br />

oder Tauschangeboten<br />

o Kostenfreie Anzeigen die sportliche, kulturelle, politische oder sonstige Veranstaltungen<br />

örtlicher Vereine und Verbände ankündigen<br />

o Kostenpflichtige Anzeigen von Privatpersonen<br />

o Kostenpflichtige Anzeigen, die wirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken<br />

dienen<br />

§ 4<br />

Berichterstattung<br />

Berichterstattungen sind im nicht<strong>am</strong>tlichen Teil nicht gestattet, sondern können nur<br />

als kostenpflichtige Anzeige geschaltet werden.<br />

§ 5<br />

Leserbriefe<br />

Leserbriefe und Anzeigen mit entsprechend ähnlichem Inhalt werden nicht veröffentlicht.<br />

§ 6<br />

Inhalt der Anzeigen und Informationen im nicht<strong>am</strong>tlichen Teil<br />

Der Inhalt der Anzeigen und Informationen darf keine diskriminierenden, beleidigenden<br />

oder staatsfeindlichen Äußerungen enthalten. Ständig sich wiederholende<br />

Hinweise oder Informationen werden gestrichen.<br />

§ 7<br />

Anzahl der Veröffentlichungen<br />

Hinweise zu Veranstaltungen können maximal zweimal vor dem Termin veröffentlicht<br />

werden.<br />

§ 8<br />

Kostenpflichtige Anzeigen<br />

Die Preise für kostenpflichtige Anzeigen richten sich nach deren Größe. Die Preise<br />

werden durch Beschluss des Stadtrates festgelegt.<br />

976 <strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Klingenberg</strong> Nr. 48 vom 22.12.2011

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