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Amtsblatt Klingenberg a.Main - Klingenberg am Main

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Die Finanzierung ist so aufgebaut, dass die kostenpflichtigen Anzeigen alle weiteren<br />

Nachrichten ob im <strong>am</strong>tlichen oder nicht<strong>am</strong>tlichen Teil abdecken sollen. Bereits seit<br />

einigen Jahren ist dies nicht mehr möglich. Das Defizit liegt hier jährlich im Schnitt<br />

bei 30.000 €. Zum einen liegt es daran dass die Druck- und Herstellungskosten gestiegen<br />

sind andererseits sich aber auch das Informationsbedürfnis der Vereine, Kirchen<br />

und sonstigere Institutionen deutlich ausgeweitet hat. Verwaltung und Stadtrat<br />

haben hier nach Lösungen gesucht.<br />

Letztlich blieb kein Ausweg als eine moderate Preisanpassung von 5 % vorzunehmen.<br />

Seit 1992 sind die Anzeigenpreise im <strong>Amtsblatt</strong> stabil geblieben. Die neue<br />

Preistabelle ist nachstehend abgedruckt und gilt ab 01.01.2012.<br />

Diskutiert wurde auch die Vereins- und sonstigen Nachrichten nach einem bestimmten<br />

Schlüssel zu begrenzen und darüber hinausgehende Veröffentlichungen in Rechnung<br />

zu stellen. Dies hätte aber mit großer Sicherheit zu Ungerechtigkeiten und vor<br />

allem zu einem großen Verwaltungsaufwand geführt. So hat der Stadtrat in seiner<br />

letzten Sitzung festgelegt die Satzung für das <strong>Amtsblatt</strong> zu ändern. Kostenfreie Mitteilungen<br />

werden nur noch im absolut notwendigen Maß veröffentlicht. Sachberichterstattungen<br />

und Erläuterungen sind nicht möglich. Der <strong>Amtsblatt</strong>redaktion wurde<br />

dazu ein Kürzungsrecht eingeräumt. Ständig sich wiederholende Informationen werden<br />

gestrichen. Das Jahr 2012 soll hier als Erprobung dienen. Sollten sich wider Erwarten<br />

nur geringe Einspareffekte erzielen lassen, muss nach weiteren Lösungen gesucht<br />

werden.<br />

Auch für das <strong>Amtsblatt</strong> gilt: Weniger ist oft mehr!<br />

Satzung<br />

über das <strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong><br />

Die Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong> erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für<br />

den Freistaat Bayern (GO) folgende<br />

Satzung<br />

§ 1<br />

Allgemeines<br />

(1) Die Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong> gibt für ihr Stadtgebiet ein <strong>Amtsblatt</strong> heraus. Es<br />

erscheint wöchentlich donnerstags.<br />

(2) Das <strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong> hat primär die Aufgabe, die Einwohner<br />

der Stadt über die <strong>am</strong>tlichen Bekanntmachungen zu unterrichten.<br />

(3) Das <strong>Amtsblatt</strong> wird an jeden Haushalt der Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong> unentgeltlich<br />

abgegeben und den zuständigen Behörden übermittelt.<br />

(4) Redaktionsschluss ist der vorausgehende Freitag. Abweichungen wegen Feiertagen<br />

und sonstigen Anlässen werden rechtzeitig bekannt gegeben.<br />

<strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Klingenberg</strong> Nr. 48 vom 22.12.2011 975

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