28.11.2012 Aufrufe

SVOT-Tarif Kapitel B1

SVOT-Tarif Kapitel B1

SVOT-Tarif Kapitel B1

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

B I – 1<br />

Orthopädische Schuhzurichtungen<br />

Orthopädische Zurichtungen bezwecken<br />

die Linderung von Funktionsausfällen, die<br />

Ermöglichung therapeutischer Massnahmen<br />

oder die Anpassung an pathologische<br />

Fussformen. Sie ergänzen in bestimmten<br />

Fällen auch die Versorgung mit orthopädischen<br />

Fusseinlagen, Innenschuhen, Orthesen<br />

und Prothesen.<br />

Schuhzurichtungen dürfen nur an Spezialschuhen,<br />

oder an qualitativ geeigneten<br />

Konfektionsschuhen vorgenommen werden,<br />

die eine angemessene Tragedauer<br />

sicherstellen (keine Billigschuhe).<br />

2009 <strong>SVOT</strong>-<strong>Tarif</strong>: <strong>Kapitel</strong> BI (Auszug aus OSM-<strong>Tarif</strong>) 1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!