Sicherheitsdatenblatt (1907/2006/EG) - Vinnolit

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28.11.2012 Aufrufe

Sicherheitsdatenblatt (1907/2006/EG) Material: VINNOLIT S 3268 Version: 3.1 (DE) Druckdatum: 23.02.2012 Überarbeitungs-Datum: 21.02.2012 2.3 Sonstige Gefahren entfällt ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe 3.1.1 Chemische Charakterisierung CAS-Nr. Chemische Charakterisierung 9002-86-2 Polyvinylchlorid 3.2 Gemische nicht anwendbar ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeines: - Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser spülen. Bei anhaltender Reizung ärztlichen Rat einholen. Nach Verschlucken: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich, Etikett vorzeigen). 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Relevante Angaben befinden sich in anderen Teilen dieses Abschnitts. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Es liegen keine Angaben vor. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl , Schaum , Löschpulver , Kohlendioxid . Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: entfällt 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefährliche Brandprodukte: Kohlenmonoxid und Chlorwasserstoff . 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Seite: 2/7

Sicherheitsdatenblatt (1907/2006/EG) Material: VINNOLIT S 3268 Version: 3.1 (DE) Druckdatum: 23.02.2012 Überarbeitungs-Datum: 21.02.2012 ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mechanisch aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Relevante Angaben in anderen Abschnitten sind zu beachten. Dies gilt im Besonderen für Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung (Abschnitt 8) und zur Entsorgung (Abschnitt 13). ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang: Keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Allgemeine Regeln des vorbeugenden Brandschutzes beachten. Produkt ist nicht staubexplosionsfähig nach VDI 2263. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter: entfällt Zusammenlagerungshinweise: Nicht mit brennbaren Stoffen zusammenlagern. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: entfällt 7.3 Spezifische Endanwendungen Es liegen keine Angaben vor. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Luftgrenzwerte am Arbeitsplatz (DE: TRGS 900; AT: MAK-Werte; CH: SUVA-Liste): CAS-Nr. Stoff Typ mg/m 3 ppm Staubfrakt. Fasern/m 3 Allgemeiner Staubgrenzwert - AGW 3,0 Alveolengängig alveolengängige Fraktion Allgemeiner Staubgrenzwert - einatembare Fraktion Seite: 3/7 er Staub AGW 10,0 Atembarer Staub - Allgemeiner Staubgrenzwert - alveolengängige Fraktion: Überschreitungsfaktor 2(II); Anmerkung AGS. (Stand: Januar 2006) Allgemeiner Staubgrenzwert - einatembare Fraktion: Überschreitungsfaktor 2(II); Anmerkung AGS. (Stand: Januar 2006) 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition 8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Allgemeine Hygienemaßnahmen beim Umgang mit chemischen Stoffen beachten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> (<strong>1907</strong>/<strong>2006</strong>/<strong>EG</strong>)<br />

Material: VINNOLIT S 3268<br />

Version: 3.1 (DE) Druckdatum: 23.02.2012 Überarbeitungs-Datum: 21.02.2012<br />

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren<br />

Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.<br />

6.2 Umweltschutzmaßnahmen<br />

Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.<br />

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung<br />

Mechanisch aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.<br />

6.4 Verweis auf andere Abschnitte<br />

Relevante Angaben in anderen Abschnitten sind zu beachten. Dies gilt im Besonderen für Angaben zur persönlichen<br />

Schutzausrüstung (Abschnitt 8) und zur Entsorgung (Abschnitt 13).<br />

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung<br />

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung<br />

Hinweise zum sicheren Umgang:<br />

Keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich.<br />

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:<br />

Allgemeine Regeln des vorbeugenden Brandschutzes beachten. Produkt ist nicht staubexplosionsfähig nach VDI 2263.<br />

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten<br />

Anforderung an Lagerräume und Behälter:<br />

entfällt<br />

Zusammenlagerungshinweise:<br />

Nicht mit brennbaren Stoffen zusammenlagern.<br />

Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:<br />

entfällt<br />

7.3 Spezifische Endanwendungen<br />

Es liegen keine Angaben vor.<br />

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen<br />

8.1 Zu überwachende Parameter<br />

Luftgrenzwerte am Arbeitsplatz (DE: TRGS 900; AT: MAK-Werte; CH: SUVA-Liste):<br />

CAS-Nr. Stoff Typ mg/m 3 ppm Staubfrakt. Fasern/m 3<br />

Allgemeiner Staubgrenzwert - AGW 3,0 Alveolengängig<br />

alveolengängige Fraktion<br />

Allgemeiner Staubgrenzwert -<br />

einatembare Fraktion<br />

Seite: 3/7<br />

er Staub<br />

AGW 10,0 Atembarer<br />

Staub<br />

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Allgemeiner Staubgrenzwert - alveolengängige Fraktion: Überschreitungsfaktor 2(II); Anmerkung AGS. (Stand: Januar <strong>2006</strong>)<br />

Allgemeiner Staubgrenzwert - einatembare Fraktion: Überschreitungsfaktor 2(II); Anmerkung AGS. (Stand: Januar <strong>2006</strong>)<br />

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition<br />

8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz<br />

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:<br />

Allgemeine Hygienemaßnahmen beim Umgang mit chemischen Stoffen beachten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

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