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Campingplatz Neuhaus

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Gemeinde Ostseebad DierhagenBegründung zum VorentwurfVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 „<strong>Campingplatz</strong> <strong>Neuhaus</strong>“ Februar 2012& Runze GbR, Mai 2008)• Umweltbericht zum B-Plan Nr. 19 “<strong>Campingplatz</strong> <strong>Neuhaus</strong>",(PfaU Dr. Bönsel & Runze GbR, März 2008)Aufgrund der bereits 3 Jahre zurückliegenden Erfassungen,die Grundlage des Umweltberichts und des Grünordnungsplanswaren, wurde der erfasste Bestand auf seine Aktualitäthin überprüft. Alle erfassten Biotoptypen entsprechen nochdem zum damaligen Zeitpunkt kartierten Zustand.UntersuchungsraumDer Untersuchungsraum ist der Plangeltungsbereich des BebauungsplansNr. 19 sowie dessen Umgebung, die durch dievorgesehenen Maßnahmen betroffen sein könnte.PlanungsvorhabenDie Betreiberin des <strong>Campingplatz</strong>es <strong>Neuhaus</strong> beabsichtigt,den Platz neu zu gestalten, zu modernisieren und geringfügigzu erweitern und damit die Voraussetzungen für ein qualitativhochwertiges touristisches Angebot zu schaffen. Es ist vorgesehen,sowohl Dauercamper als auch Tagesgäste auf demPlatz unterzubringen.Festgelegte Ziele desUmweltschutzes und derenBerücksichtigung beider AufstellungDer Gutachterliche Landschaftsrahmenplan Vorpommern(Erste Fortschreibung Oktober 2009) stellt alle Flächen rundum den Plangeltungsbereich als Bereiche mit sehr hoherSchutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume dar. Als Bestandwerden für die angrenzenden Flächen naturnahe Wäldersowie naturnahe Küstenlebensräume angegeben. Eshandelt sich um bedeutende Schwerpunkträume.In den Planungskarten werden die Flächen des RibnitzerGroßen Moores sowie das Dierhäger Moor und die <strong>Neuhaus</strong>-Dierhäger Dünen als Biotopverbundflächen dargestellt.Als Ziele für die Raumordnung wird formuliert: Es handeltsich bei den das Plangebiet umgebenden Flächen um Bereichemit herausragender Bedeutung für die Sicherung ökologischerStrukturen bzw. um Bereiche mit sehr hoher Funktionsbewertungfür die Sicherung der Freiraumstruktur.Teile der Waldflächen werden als Kompensations- und Entwicklungsflächenvorgeschlagen.Die Ziele des Landschaftsrahmenplanes werden dahingehendberücksichtigt, dass keine Erweiterung des <strong>Campingplatz</strong>esin schutzwürdige Bereiche stattfindet.Anderweitige Lösungsmöglichkeiten/ Entwicklungdes Gebietes ohnedas VorhabenIn diesem B-Plan-Gebiet gibt es schon seit Jahrzehnten eine<strong>Campingplatz</strong>-Nutzung, d.h. es ist eine bauliche Nutzungschon vorhanden. Das bedeutet, die Entwicklung der Plan-Fläche ist auch ohne weitere bauliche Änderungen vonWohnnutzungen und ihren dazugehörigen Nutzungen ge-AC PLANERGRUPPE Seite 11

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