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Bescheinigung gemäß Artikel 39 über Entscheidungen in Ehesachen

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5.4. Erg<strong>in</strong>g die Entscheidung im Versäumnisverfahren5.4.1. Ne<strong>in</strong>5.4.2. Ja 1)6. Namen der Parteien, denen Prozesskostenhilfe gewährt wurde7. Können gegen die Entscheidung nach dem Recht des Ursprungsmitgliedstaates weitere Rechtsbehelfe e<strong>in</strong>gelegtwerden?7.1. Ne<strong>in</strong>7.2. Ja:8. Datum der Rechtswirksamkeit <strong>in</strong> dem Mitgliedstaat, <strong>in</strong> dem die Entscheidung erg<strong>in</strong>g8.1. Scheidung8.2. Trennung ohne Auflösung des EhebandesGeschehen zu : ........................................................ am: ....................................................................Unterschrift und/oder Dienstsiegel_______________1) Die <strong>in</strong> <strong>Artikel</strong> 37 Absatz 2 genannten Urkunden s<strong>in</strong>d vorzulegen.RH 900 <strong>Besche<strong>in</strong>igung</strong> <strong>gemäß</strong> <strong>Artikel</strong> <strong>39</strong> <strong>über</strong> <strong>Entscheidungen</strong> <strong>in</strong> <strong>Ehesachen</strong> - Verordnung (EG) 2201/2003 Seite 2

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