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Paul Scharpf - wuestemann - Universität Mannheim

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Anzuwendende Vorschriften ab 1.1.2005IASB• IFRS 1 (2003)• First-time Adoption of IFRS• IAS 21 (2003)• Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse• IAS 32 (2003)*• Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung• IAS 39 (2003)* unter Beachtung der überarbeiteten Guidance on Implementing• Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung• Interpretationen des IFRIC (ehemals: SIC)• SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften2* Für erstmals vor dem 1.1.2006 nach IFRS bilanzierende Unternehmen gelten für IAS 32/39 Sonderregelungen in IFRS 1.Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Gliederung IAS 32/39 (2003)• IAS 32: Disclosure and Presentation• Standard IAS 32.1-100100• Appendices• Application Guidance IAS 32.AG1-AG40AG40• Basis for Conclusions IAS 32.BC1-49• Illustrative Examples IAS 32.IE1-IE50• IAS 39: Recognition and Measurement• Standard IAS 39.1-110110• Appendices• Appendix A: Application Guidance IAS 39.AG1-AG113AG113• Appendix B: Amendments to other Pronouncements IAS 39.B1-B7B7• Basis for Conclusions IAS 39.BC1-BC174• Guidance on Implementing A.1-G.2 (132 Q&As)3Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.120 Seiten412 Seiten


Zum Anwendungsbereich von IAS 39 (2003)Neun Ausnahmen(3) IAS 39.2(c) Altersvorsorgepläne(IAS 19)(4) IAS 39.2(d) Ansprüche undVerpflichtungen ausVersicherungsverträgen (ED 5)(5) IAS 39.2(e) Eigenkapitalinstrumentebeim Emittenten(IAS 32)(6) IAS 39.2(f) Ausfallbürgschaftenund Garantien (IAS 37)(2) IAS 39.2(b) Ansprüche undVerpflichtungen aus Leasingverträgen(IAS 17) (1) IAS 39.2(a) Ausschlussregel:Anteile an Tochterunternehmen,assoziierten Unternehmen und JointVentures, soweit konsolidiert/at equity(IAS 27, 28, 31)IAS 39Grundsatz:• alle Finanzinstrumente• sämtliche Unternehmen(7) IAS 39.2(g) Verträge mit bedingter Gegenleistungi.R. eines Unternehmenszusammenschlussesbeim Erwerber (IAS 22)(9) IAS 39.2(i)Kreditzusagen(8) IAS 39.2(h)Wetterderivate4Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Definition FinanzinstrumentIAS 32.11Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zurEntstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen zur Begründungeiner finanziellen Verpflichtung oder einem Eigenkapitalinstrument führt (IAS 32.11)FinanzinstrumentefinanzielleVermögenswertefinanzielleVerbindlichkeitenEigenkapitalInstrumente• Kassenbestand• Recht auf Barmittel oderandere finanzielleVermögenswerte• Sonderregelung, wennErfüllung in eigenenAnteilen möglich• Verpflichtung zurLieferung von Barmitteln• oder anderen finanziellenVerpflichtungen• Sonderregelung, wennErfüllung in eigenenAnteilen möglich• Aktien / GmbH-Anteile• begebene Optionen,wenn Lieferung ineigenen Anteilen erfolgt5Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Es liegt ein derivativesFinanzinstrumenti.S.v. IAS 39 vorDefinition DerivateIAS 39.9Merkmal 1:Ist die Wertentwicklungabhängig von einer vorgegebenenVariablen(Basisobjekt)?Merkmal 2:keine oder nur geringeanfängliche Nettoinvestition?Ausnahmen:• normale (Ver-)Käufe von nicht-finanziellen Vermögenswerten /Verpflichtungen• übliche Erfüllungsfrist (2 Tage)• traditionelle Versicherungs-verträgeMerkmal 3:• ZahlungsbürgschaftenErfüllung zu einem späterenZeitpunkt (Termingeschäft)?6Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Definition DerivateBeispiele• Devisentermingeschäft• Wert des Devisentermingeschäfts ist abhängig von der Wertentwicklung der zugrunde liegendenWährung• keine anfängliche Nettoinvestition notwendig, da symmetrisches Risikoprofil• Erfüllung der Verpflichtung bei Fälligkeit (unbedingtes Termingeschäft)• Aktienoption• Wert der Option hängt v.a. von der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Aktie ab• i.d.R. eine geringe anfängliche Nettoinvestition (Optionsprämie) im Vergleich zur Investition in denBasiswert, da asymmetrisches Risikoprofil (Margins sind keine anfänglichen Nettoinvestitionen)• Verfall oder Ausübung der Option während (amerikanische) oder am Ende der Laufzeit (europäischeOption)• Vgl. für weitere Beispiele zu Derivaten auch Implementation Guidance, B.2 Definition of aderivative: examples of derivatives and underlyings7Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Definition von eingebetteten DerivatenIAS 39.10eingebetteten Derivaten sind Finanzinstrumente zu verstehen, die mit anderen nichtInstrumenten zu wirtschaftlich neuen, rechtlich aber nicht trennbaren zusam-Unter eingebetteten Derivatenderivativen Instrumenten zu wirtschaftlich neuen, rechtlich abermengesetzten InstrumentenInstrumenten – hybriden oder strukturierten Produkten – kombiniert werden.In der Regel bestehen strukturierte Produkte aus mindestens einem m originären Instrumentals Trägervertrag (sog. Host Contract) ) und einem oder mehreren Derivaten.Beispiele:• Aktienanleihen• Anleihen mit an den DAX gekoppelter Rückzahlung• Credit Linked Notes• Schuldscheindarlehen mit Währungswahlrecht8Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Kategorien finanzieller VermögenswerteIAS 39.9 i.V.m. IAS 39.105Finanzielle Vermögenswerte (Financial Assets)(1a) At Fair Value throughprofit or loss(1b) Held forTrading(2) Held-toto-MaturityInvestments(3) Loans andReceivables(4) Available-for-SaleFinancialAssetsBei erstmaliger Anwendung von IAS 39 (2003) darf eine Neu-Designation in die Kategorien(1a) At Fair Value through profit or loss* und (4) Available-for-Sale erfolgen* Der Kategorie At Fair Value through profit or loss dürfen jedoch keine nicht notierten Eigenkapitaltitel zugeordnet t werden.9Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Umwidmungen zwischen den KategorienIAS 39.50-54At Fair Value throughprofit or lossHeld-toto-MaturityInvestmentsLoans and ReceivablesAvailable-forfor-SaleAssetszulässig,wenn begründetTainting beachten!keine Regelung10Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Kategorien finanzieller VerbindlichkeitenIAS 39.9 i.V.m. IAS 39.105Finanzielle Verbindlichkeiten (Financial Liabilities)At Fair Value through profit or lossHeld forTradingOther LiabilitiesBei erstmaliger Anwendung von IAS 39 (2003) darf eine Neu-Designation in die KategorieAt Fair Value through profit or loss erfolgen11Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Eigenkapitalinstrumente• Eigenkapitalinstrument• Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nachAbzug aller Schulden begründet• Beispiele:• Aktien• Optionsscheine und Rückkaufsrechte auf eigene Aktien• GmbH-Anteile• Anwendung von IAS 39• Nicht beim Emittenten von Eigenkapitalinstrumenten (hier IAS 32.15-27, AG25-AG29)• Nur beim Erwerber/Inhaber von Eigenkapitalinstrumenten12Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Bilanzierung von Financial Instruments nachInternational Financial Reporting StandardsB. Bilanzansatz© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Einbuchung von KassageschäftenEinmaliges Wahlrecht für jede BewertungskategorieTrade Date Accounting• Einbuchung des Vermögenswerts am Handelstag(Trade Date) zu Anschaffungskosten• Einbuchung einer finanziellen Schuld amHandelstag i.H.d. Kaufpreises (=Anschaffungskosten)• Ausbuchung der finanziellen Schuld amAbrechnungstag (Settlement Date)• Bewertung• Held-to-Maturity: fortgeführte Anschaffungskosten• At Fair Value through profit or loss/Held for Trading/Available-for-Sale:Fair Value (= aktueller Marktwert)• Verpflichtung: Kaufpreis14Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004Settlement Date Accounting• Einbuchung des Vermögenswerts erst amErfüllungstag zu Anschaffungskosten• Für At Fair Value through profit or loss, Heldfor Trading und Available-for-Sale Assets sinddie Wertveränderungen des Vermögenswertszwischen Trade Date und Settlement Date alsVermögenswerte oder Schulden anzusetzen• Bewertung• Held-to-Maturity: Einbuchung in Höhe derAnschaffungskosten• At Fair Value through profit or loss/Held for Trading/Available-for-Sale:Einbuchung des Vermögenswerts zumFair Value (= aktueller Marktwert)© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Bilanzierung von Financial Instruments nachInternational Financial Reporting StandardsC. Bewertung© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


BewertungIAS 39 Measurement – ohne Hedge AccountingKategorien:Finanzielle Vermögenswerte(1) Financial Assets at Fair Value einschl. Held forTrading(2) Available-for-Sale(3) Held-to-Maturity Investments(4) Loans and ReceivablesKategorien:(1) Financial Liabilities at Fair Value einschl. Held forTrading(5) Other LiabilitiesFinanzielle SchuldenBewertungsmaßstäbe:(1) Fair Value mit unmittelbar erfolgswirksamer Erfassung im Periodenergebnis(2) Fair Value mit zunächst erfolgsneutraler Verrechnung im Eigenkapital(3) + (4) + (5) Fortgeführte Anschaffungskosten (mit Effektivzinsmethode)Ausnahme: Hedge Accounting16Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Fair ValueDefinitionDer Fair Value ist der Wert, zu dem zwei Parteien im Rahmen einer freiwilligenMarkttransaktion bereit sind, einen Vermögenswert zu tauschen oder zu dem einefinanzielle Verpflichtung abgelöst werden kann.(keine Berücksichtigung von Paketzuschlägen bei öffentlich notierten Marktpreisen)MarktwertMark-toto-Market als RegelMark-toto-Model Model, wenn kein Marktvorhanden oder der Marktpreisnicht zuverlässig ist17Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


EWB – pauschalierte EWB1. Einzelwertberichtigungen• Auf jede wesentliche Einzelforderung ist, soweit die Uneinbringlichkeit wahrscheinlich ist, eine EWB zubilden (IAS 39.58)2. Pauschalierte Einzelwertberichtigung• Pauschalierte EWB werden für eine Gruppe gleichartiger finanzieller Vermögenswerte (= Portfolio)ermittelt (IAS 39.64)• Die Forderungen innerhalb der Gruppe müssen ähnliche Kreditrisikocharakteristika aufweisen(Laufzeit, Effektivverzinsung, Währung, Rating)• Es muss für sämtliche Vermögenswerte innerhalb der Gruppe ein Abwertungsbedarf bestehen, d.h. esdarf kein Risikoausgleich zwischen den einzelnen Forderungen vorgenommen werden• Sobald der Wertberichtigungsbedarf individualisiert werden kann, ist eine Individualbetrachtungdurchzuführen und eine EWB zu bilden18Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Bilanzierung von Financial Instruments nachInternational Financial Reporting StandardsD. Ausweis und Offenlegung© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Ausweis und OffenlegungÜberblick• Angaben zur Risikomanagementpolitik IAS 32.56-6666• Konzern-Risikoberichterstattung:Marktpreis-, , Ausfall-, , Liquiditäts- und Cashflow-Risiken• Ausstattungsmerkmale, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden IAS 32.60-6666• Angaben zum Zinsrisiko IAS 32.67-7575• Angaben zu Zinsänderungsrisiken im Konzern-Risikobericht• Angaben zum Ausfallrisiko IAS 32.76-85• Angaben zu Adressrisiken im Konzern-Risikobericht• Ergänzende Angaben zum Fair Value IAS 32.86-93• Angabepflicht der Marktwerte sämtlicher wesentlicher Bilanzpositionenionen20Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Bilanzierung von Financial Instruments nachInternational Financial Reporting StandardsE. Hedge Accounting© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Grundlagen des Hedge AccountingSicherungsinstrumente (Hedging Instruments)AbsicherungsgeschäfteDerivateFinanzinstrumenteFutures/ForwardsSwapsOptionen1. Gedeckte Short Calls gelten danach nicht alsgehedgte Position2. Kombination zulässig, wenn keine Prämievereinnahmt wird (Question F.1.3)erworbeneOptionen22Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.Nicht-derivativeFinanzinstrumentenur in Bezug aufeine Absicherungvon FX-RisikengeschriebeneOptionen(IAS 39.AG94)nur wenn Absicherungzu erworbener Option mit gleichemBasiswert


Grundlagen des Hedge AccountingSicherungsinstrumente (Hedging Instruments)• Sicherungsinstrumente können sein...• direkt am Markt kontrahierte Derivate• bisher dem Handel zugeordnete Derivate• „Umwidmung“ von Handel nach Hedging ist möglich (aber: Bewertung bei Übergang)!• Nicht als Sicherungsinstrumente geeignet sind• Eigene Eigenkapitalinstrumente• Derivate, deren Fair Value nicht hinreichend verlässlich ermittelt werden kann• Grundsätzlich geschriebene Optionen!• Grundsätzlich interne Geschäfte!• Absicherung des Zinsänderungsrisikos mittels Swaps• Zinsswap kann (wahlweise) einem Aktivum (z.B. i.R.e. Fair Value-Hedges) oder einem Passivum (z.B.i.R.e. Cashflow-Hedges) zugeordnet werden• Beachte: Unterschiedliche Konsequenzen aus dieser Zuordnung bezüglich der Anforderungen an dieDokumentation dieser Geschäfte23Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Hedge AccountingGrundgeschäfte (Hedged Items)• Die Grundgeschäfte können jeweils einzeln oder in Gruppen risikoähnlicher(gleichartiger) Geschäfte abgesichert werden (IAS 39.78)• Grundsätzlich ist eine 1:1-Zuordnung erforderlich• Eine Gruppen- (Portfolio-) Bildung ist nur in engen Grenzen möglich• Enger gefasst als nach HGB: Bestandteil eines solchen Portfolios können nurVermögenswerte und Verpflichtungen mit jeweils ähnlichen Risikostrukturen mitproportionaler Reaktion bezüglich des gesicherten Risikos sein• Absicherung von DAX- oder Index-Portfolios grundsätzlich nicht möglich• Bei Kreditportfolios müssen die Forderungen annähernd eine gleiche Laufzeit undRisikoklasse aufweisen• Korrelationsanalyse des Kreditbestandes, um festzustellen, welche Forderungen innerhalbwelches Restlaufzeitenbandes annähernd proportional reagiert haben• Problem: Verkürzung der Restlaufzeit Umgliederung24Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Hedge AccountingGrundgeschäfte (Hedged Items)• IAS 39.84 verneint die Absicherung einer Nettoposition• Widerspruch zur derzeitigen handelsrechtlichen Praxis bei Kreditinstituten, insbes. in der Aktiv-Passiv-Steuerung• Ausweg: Möglich ist, einen Teil eines Grundgeschäfts abzusichern (z.B. 50 %)• Aber: Bei Veränderungen der Nettoposition müssen neue Hedges gebildet werden• Dokumentation!!25Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Hedge AccountingVoraussetzungen: IAS 39.88(a)-(e)1Dokumentation und formale Designation (u.a. Sicherungsbeziehung,Risikomanagementziele und -strategien usw.)2Zu Beginn und während des Bestehens der Sicherungsbeziehung wird erwartet, dass dieAbsicherung „highly effective“ ist (prospektive Sicht auch im Zeitablauf)3Während des Bestehens des Hedges muss laufend nachgewiesen werden, dass dieSicherungsbeziehung nach wie vor „highly effective“ ist (retrospektive Sicht)4Effektivität (Wirksamkeit) des Hedges muss verlässlich bestimmt werden können5Regelmäßige Messung der Wirksamkeit (quartalsweise, mindestens zum Bilanzstichtag)6Geplante Transaktion (z.B. künftiger Zins- bzw. FX-Cashflow) muss nachhaltig hochwahrscheinlich sein26Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Hedge AccountingMethoden IAS 39.86-87Hedge Accounting-MethodenFair Value-Hedge Cashflow-HedgeHedge of a NetInvestment in aForeign Entity• Bilanzposten (festverzinslich)• Bilanzposten (variabel verzinslich)• Schwebende Geschäfte(Firm Commitments)• Schwebende FX-Geschäfte (Firm Commitments)• Geplante Transaktionen (Forecast (Transactions)27Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Fair Value-HedgeÜberblickFair Value-HedgeSicherungsinstrument(Hedging Instrument)Grundgeschäft(Hedged Item)Bilanzansatz:beizulegender Zeitwert(Fair Value)Anpassung des Buchwerts umdie Erfolgsbeiträge, die sichauf das gesicherte Risikozurückführen lassenBewertungsgewinne sind erfolgswirksam über die Gewinn- undVerlustrechnung zu buchen28Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Fair Value-HedgeHedge-Effektivität• Voraussetzungen für Hedge-Effektivität:• gegenläufige Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft bewegen sich innerhalb derBandbreite von 80% bis 125%• Idealerweise: identische Volumina von Grund- und Sicherungsgeschäft (z.B. € 10 Mio.)• Beispiel zu einem voraussichtlich effektiven Hedge:• Gesichertes Grundgeschäft: Verbindlichkeit über € 10 Mio. mit einer Laufzeit von 5 Jahrenund einem Zinssatz von 5%, zahlbar jährlich am 1.7.• Sicherungsinstrument: Sicherung gegen fallende Zinsen durch einen Zinsswap (ReceiverSwap) über € 10 Mio. mit einer Laufzeit von 5 Jahren• Erhalt eines Festsatzes von 5%, jährlich am 1.7.• Zahlung des 6-M-Euribor, jeweils am 1.1. und am 1.7.29Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Fair Value-Hedge AccountingZusammenfassung• Die Bewertung des Grundgeschäfts richtet sich nach der Bewertung des Sicherungsgeschäfts(Derivat)• Ansatz eines Derivats mit dem Fair Value in der Bilanz• Korrektur des Buchwerts des Grundgeschäfts um die FV-Änderung des Derivats• Die aus der Marktbewertung resultierenden Gewinne und Verluste aus dem Sicherungsgeschäftund dem Grundgeschäft sind in der GuV der laufenden Periode zu erfassen• Sicherungs- und Grundgeschäft sind nach der Neubewertung mit ihrem aktuellen Marktwert in derBilanz anzusetzen• War nur ein genau identifizierter Teil des Grundgeschäfts Objekt der Absicherungsmaßnahme, sindWertänderungen des nicht gehedgten Teils entsprechend den allgemeinen Vorschriften zu erfassen(offene Position)30Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Cashflow-Hedge• Wann kommt ein Cashflow-Hedge in Betracht?• Absicherung geplanter Geldanlagen bzw. Kreditaufnahmen (FX-Risiko,Zinsrisiko)• Absicherung von Währungsrisiken bei einer vertraglichen Kauf- oderVerkaufsverpflichtung in Fremdwährung, die noch ein schwebendes Geschäftist• Absicherung künftiger (geplanter) Umsätze in Fremdwährung• Absicherung variabel verzinslicher Aktiva bzw. Passiva• Absicherung börsennotierter zu beschaffender Werte gegenPreisschwankungen31Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Cashflow-Hedge AccountingZusammenfassung• Das den Cashflows zugrunde liegende bilanzielle Geschäft wird zu fortgeführtenAnschaffungskosten angesetzt• Das Sicherungsinstrument (Derivat) ist mit dem Marktwert anzusetzen• Buchung der Bewertungsgewinne und -verlusteaus dem Derivat alsSicherungsgeschäft• Gewinne / Verluste, die mit dem abzusichernden Risiko im Zusammenhang stehen, sind überdas Eigenkapital (Cashflow-Rücklage) zu buchen (d.h. soweit Hedge wirksam ist)• Gewinne / Verluste, die nicht mit dem abzusichernden Risiko im Zusammenhang stehen, sind indie GuV zu buchen (d.h. soweit der Hedge nicht wirksam ist)• Die im Eigenkapital aufgelaufenen Gewinne und Verluste sind in der Periodeerfolgswirksam umzubuchen, in der das Grundgeschäft erfolgswirksam wird32Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Cashflow-Hedge AccountingZusammenfassung• Läuft die Absicherungsmaßnahme aus, bevor das Grundgeschäft abgewickeltwurde, bleiben die im Eigenkapital erfassten Bewertungsunterschiede aus demSicherungsgeschäft „eingeschlossen“, bis das Grundgeschäft selbst erfolgswirksamwird• Kann mit dem Zustandekommen des Grundgeschäfts nicht mehr gerechnetwerden, sind die im Eigenkapital erfassten Bewertungsunterschiede sofort nachAuflösung des Hedges erfolgswirksam umzubuchen• Keine Beendigung liegt vor bei...33• ... rollierender Absicherung, wobei• ... ein auslaufendes Sicherungsinstrument durch ein neues Sicherungsgeschäft ersetzt wirdUniversität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


Bilanzierung von Financial Instruments nachInternational Financial Reporting StandardsExkurs:Umstellungsbedarf zu IAS 32/39 (2003)© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


UmstellungsfragenBilanzansatz und Kategorisierung• Feststellung des konzernweiten IAS 39-Bestands anFinanzinstrumenten• Identifizierung und ggf. Erfassung der Finanzinstrumente in Special PurposeEntities (wie bspw. in Spezialfonds, Leasingobjektgesellschaften,Verbriefungsgesellschaften etc.)• Abgrenzung Fremd- und Eigenkapital (Genussrechte, rückzahlbareVorzugsaktien, Wandelanleihen)• Erfassung der freistehenden und eingebetteten Derivate• Beachtung Sonderfälle der Ausbuchung (Wertpapierleihe, Pensionsgeschäfte)• Die Frage des Abgangs von Forderungen i.R.v. ABS-Transaktionen stellt sicherst dann, wenn die SPE nicht zu konsolidieren sind35Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


UmstellungsfragenBilanzansatz und Kategorisierung• Zuordnung der Finanzinstrumente in die Bewertungskategorien• Eindeutige Arbeitsanweisungen zur Wahlrechtsausübung und Festlegung derErmessensspielräume• Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe• Erarbeitung instrumentspezifischer Fachkonzepte, Qualitätskontrolle• Anpassung IFRS-Reporting Manual (einschl. der Notes-Angaben)• Trainings und Workshops für Mitarbeiter, Umsetzung IT36Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


UmstellungsfragenBewertung• Loans and Receivables, Held-to-Maturity Investments und finanziellenVerbindlichkeiten• Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten• Amortisation (Agien, Disagien, Transaktionskosten) erfolgt nicht linear, sondernauf Basis der Effektivzinsmethode• Festlegung einer konzernweiten IAS 39-konformen Impairment Policy37Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


UmstellungsfragenBewertung• Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie Available-for-Sale• Bewertung der Eigenkapitalinstrumente (Equity Instruments) zum Fair Value• Liegen öffentlich notierte Marktpreise für den Aktienbestand vor?• Festlegung einer konzernweiten IAS 39-konformen Impairment Policy• Bewertung der Fremdkapitalinstrumente (Debt Instruments) zum Fair Value• Zur Folgebewertung benötigt man neben den ursprünglichenAnschaffungskosten die aktuellen Marktwerte sowie weiterhin diefortgeführten Anschaffungskosten• Festlegung einer konzernweiten IAS 39-konformen Impairment Policy38Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


UmstellungsfragenBewertung• Financial instruments At Fair Value through profit or loss (einschl. der Derivate)• Fair Value-Bewertung mit unmittelbarer Ergebniswirkung für sämtliche Positionen• Inventur der Derivate• Erweiterung der Positionskataloge• In welchem Umfang soll die neue Kategorie „At Fair Value through profit or loss" genutztwerden?• Prüfung der Methoden zur Wertermittlung von Derivaten• Clean Price versus Dirty Price• Rückgriff auf Daten der Kreditinstitute• Implementierung einer eigenen Bewertungssoftware39Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


UmstellungsfragenEmbedded Derivatives• Identifizierung aller eingebetteten Derivate:• Finanzinstrumente,• andere Verträge (Versicherungs- und Leasingverträge, normale Einkaufs- undVerkaufsverträge)• Bilanzgliederung• Die eingebetteten Derivate müssen separierbar sein, können in der Bilanz aber im selbenPosten wie der Host Contract ausgewiesen werden• Bewertung der Derivate bei Trennung• Folgebewertung der Derivate• ...40Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


UmstellungsfragenHedge Accounting• Identifikation aller im Bestand befindlichen Derivate nach derDefinition von IAS 39 und Bewertung zum Fair Value• Überprüfung dieser Derivate, inwieweit eine Qualifikation alsSicherungsinstrument nach IAS 39 gegeben ist• Analyse der zu sichernden Posten (entsprechend denBewertungskategorien) auf ihre Eignung als gesicherteGrundgeschäfte nach IAS 3941Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


UmstellungsfragenHedge Accounting• Entscheidung, wie die nach HGB bestehenden Sicherungsbeziehungennunmehr nach IAS 39 abgebildet werden sollen und Erarbeitung vonFachkonzepten zur bilanziellen Abbildung bei• Verzicht auf Hedge Accounting• Abbildung als Fair Value-Hedge(respektive Portfolio-HedgingvonZinsrisiken nach ED)• Nutzung der neuen Bewertungskategorie At Fair Value through profit orloss• Abbildung als Cashflow-Hedge42Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.


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