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TARIF 2009

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TA.F619 08.09 Tarif Rechtsschutz<br />

<strong>TARIF</strong> <strong>2009</strong><br />

für die Rechtsschutzversicherung<br />

nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB <strong>2009</strong>)<br />

der Badischen Rechtsschutzversicherung AG (gültig ab 01.10.<strong>2009</strong>).<br />

Dieser Tarif ist Eigentum des Versicherers und nur für Mitarbeiter bestimmt.<br />

Badische Rechtsschutzversicherung AG<br />

Durlacher Allee 56 / 76131 Karlsruhe // Telefon 0721 660-1840 // Telefax 0721 660-1688 // E-Mail ksc@bgv.de // www.badische-rechtsschutz.de


INHALTSVERZEICHNIS<br />

Seite(n)<br />

Allgemeine Tarifbestimmungen 3 - 7<br />

Verkehrs-RS (§ 21 Abs. 1 ARB <strong>2009</strong>) 8 - 9<br />

Verkehrs-RS (§ 21 Abs. 3 ARB <strong>2009</strong>) 10 - 11<br />

Verkehrs-RS für Nichtselbstständige (für alle auf den VN und<br />

die mitversicherten Personen zugelassenen Fahrzeuge)<br />

(§ 21 a ARB <strong>2009</strong>) 12<br />

Fahrer-RS/Verkehrsteilnehmer-RS (§ 22 ARB <strong>2009</strong>) 13 - 14<br />

Privat-RS für Selbstständige (§ 23 ARB <strong>2009</strong>) 15<br />

Berufs-RS für Selbstständige/Firmen-RS<br />

(§ 24 Abs. 1 a ARB <strong>2009</strong>) 16<br />

RS für Betriebe des Kfz-Handels/<br />

Fahrschulen/Tankstellen (§ 24 Abs. 4 ARB <strong>2009</strong>) 17<br />

Vereins-RS (§ 24 Abs. 1 b ARB <strong>2009</strong>) 18<br />

Privat- und Berufs-RS für Nichtselbstständige<br />

(§ 25 ARB <strong>2009</strong>)<br />

- proSB<br />

- proComfort<br />

- proSenioren<br />

19 - 21<br />

Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS für Nichtselbstständige<br />

(§ 26 ARB <strong>2009</strong>)<br />

- proSB<br />

- proComfort<br />

- proSenioren<br />

22 - 24<br />

Landwirtschafts- und Verkehrs-RS<br />

(§ 27 ARB <strong>2009</strong>) 25 - 28<br />

Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS<br />

für Selbstständige (§ 28 ARB <strong>2009</strong>) 29 - 31<br />

Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS für Ärzte<br />

(§ 28 ARB <strong>2009</strong>) 31<br />

RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen<br />

und Grundstücken (§ 29 ARB <strong>2009</strong>) 32 - 34<br />

Klauseln 35


ALLGEMEINE <strong>TARIF</strong>BESTIMMUNGEN<br />

Versicherungssumme/Strafkaution<br />

Den Beiträgen liegt im Tarif proComfort eine Versicherungssumme von 1 000 000 EUR und in allen anderen Tarifen von<br />

500 000 EUR je Rechtsschutzfall zugrunde.<br />

Für die Bereitstellung der Kaution (Darlehen) gemäß § 5 Absatz 5 b ARB <strong>2009</strong> gilt im Tarif proComfort ein Höchstbetrag von 200 000 EUR<br />

und in allen anderen Tarifen von 100 000 EUR.<br />

Geltungsbereich<br />

(1) Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den<br />

Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder<br />

zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde.<br />

(2) Bei Rechtsschutzfällen außerhalb des Geltungsbereiches nach Abs. 1, die dort während eines längstens dreimonatigen dauernden<br />

Aufenthaltes eintreten, trägt der Versicherer abweichend von § 5 die Kosten des vom Versicherungsnehmer beauftragten ausländischen<br />

Rechtsanwaltes bis zum dreifachen Betrag, wie er sich bei entsprechender Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes<br />

(RVG) ergeben würde, höchstens jedoch 50 000 EUR (Tarif proComfort 100 000 EUR).<br />

Bei Internet-Rechtsschutzfällen (§ 2 Buchstabe d ARB <strong>2009</strong>) beträgt die Höchstgrenze der zu tragenden Kosten 50 000 EUR (Tarif<br />

proComfort 100 000 EUR).<br />

Es besteht kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen<br />

Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.<br />

Versicherungsdauer<br />

Die Versicherungsdauer beträgt 1 Jahr bis 5 Jahre.<br />

Wartezeit<br />

3 Monate Wartezeit: - Arbeits-Rechtsschutz<br />

- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz<br />

Auf die Wartezeit wird verzichtet, wenn das Risiko anderweitig versichert war und im unmittel baren Anschluss an die Vorversicherung<br />

übernommen wird.<br />

Keine Wartezeit: - Schadenersatz-Rechtsschutz<br />

- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht<br />

- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten<br />

- Verwaltungs-Rechtsschutz<br />

- Sozialgerichts-Rechtsschutz<br />

- Straf-Rechtsschutz<br />

- Opfer-Rechtsschutz<br />

- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz<br />

- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz<br />

- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht<br />

Beiträge<br />

Die Beiträge des Tarifes sind Jahresbeiträge. Sie werden mit Versicherungsteuer (Brutto) von z. Zt. 19 % ausgewiesen.<br />

Nebengebühren werden nicht erhoben.<br />

Zahlungsweise<br />

Die Beiträge sind im Voraus zu zahlen. Bei halbjährlicher Zahlungsweise wird ein Zuschlag von 3 %, bei vierteljährlicher Zahlungsweise<br />

ein Zuschlag von 5 % berechnet.<br />

Erläuterungen<br />

RS = Rechtsschutz<br />

SB = Selbstbeteiligung<br />

VN = Versicherungsnehmer<br />

Vers. = Versicherung<br />

ARB <strong>2009</strong> = ARB <strong>2009</strong> der Badischen Rechtsschutzversicherung AG<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

3


Deckungen/Produktbausteine<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

4 N . . . . = Normaltarif. (Die Beiträge des Tarifes gelten für die Tarifgruppe N, es sei denn, ein spezieller Beitrag ist für<br />

die Tarifgruppe B ausgewiesen.)<br />

4NB = proSB - 4NC = proComfort - 4NS = proSenioren<br />

4 B . . . . = Tarif für Behördenbedienstete.<br />

Für die Anwendung dieser Tarifgruppe gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen Tarifes für die Kraftfahrtversicherung.<br />

Wenn für Risiken des Verkehrs-Rechtsschutzes, auf die die Tarifgruppe B anwendbar<br />

ist, kein besonderer Beitrag genannt ist, wird auf den Beitrag der Tarifgruppe N ein<br />

Rabatt von 10 % eingeräumt (ausgenommen Zweiräder).<br />

4BB = proSB – 4BC = proComfort – 4BS = proSenioren<br />

Rabatte<br />

Mengenrabatt bei Verkehrs-RS § 21 Abs. 1 ARB <strong>2009</strong><br />

Verkehrs-RS § 21 Abs. 3 ARB <strong>2009</strong> (Fahrzeug-RS)<br />

Fahrer-RS für Unternehmen § 22 Abs. 2 ARB <strong>2009</strong><br />

BRUTTo BRUTTo<br />

MIT VERS.-STEUER MIT VERS.-STEUER<br />

1-JAhRES<strong>TARIF</strong> MENGENRABATT 5-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />

mit SB ohne SB mit SB ohne SB<br />

472 667 10 % 425 600<br />

975 1 293 15 % 877 1 163<br />

1 405 1 990 20 % 1 265 1 791<br />

2 431 3 324 25 % 2 188 2 991<br />

Bestandsrabatt bei Verkehrs-RS § 21 Abs. 1 ARB <strong>2009</strong><br />

Fahrer-RS für Unternehmen § 22 Abs. 2 ARB <strong>2009</strong><br />

Voraussetzung ist, dass mindestens 5 Motorfahrzeuge oder 5 Fahrer versichert werden. Der Bestandsrabatt<br />

beträgt 10 %. Bei Berechnung des Bestandsrabat tes ist von dem Beitrag nach Abzug des Mengenrabattes<br />

auszugehen.<br />

Single-Tarif<br />

für alleinstehende/alleinerziehende und unverheiratete oder getrennt lebende Versicherungsnehmer (ggf. mit Kindern), bei<br />

// Privat-, Berufs-, und Verkehrs-RS proComfort für Nichtselbstständige § 26 ARB <strong>2009</strong> mit Klausel 08 und Klausel 01<br />

// Privat-, Berufs-, und Verkehrs-RS proSB für Nichtselbstständige § 26 ARB <strong>2009</strong> mit Klausel 08, auch ohne Berufs-RS<br />

// Privat- und Verkehrs-RS proSenioren für Nichtselbstständige § 26 ARB <strong>2009</strong> mit Klausel 08 und Klausel 02<br />

// Privat- und Berufs-RS proComfort für Nichtselbstständige § 25 ARB <strong>2009</strong> mit Klausel 08 und Klausel 01<br />

// Privat- und Berufs-RS proSB für Nichtselbstständige § 25 ARB <strong>2009</strong> mit Klausel 08, auch ohne Berufs-RS<br />

// Privat-RS proSenioren für Nichtselbstständige § 25 ARB <strong>2009</strong> mit Klausel 08 und Klausel 02<br />

Heiratet oder führt der Versicherungsnehmer eine eingetragene Lebenspartnerschaft, erweitert sich der Versicherungsschutz von diesem<br />

Zeitpunkt an auf den Ehepartner/Lebenspartner, wenn die Heirat/Eintragung der Lebenspartnerschaft dem Versicherer innerhalb von zwei<br />

Monaten angezeigt wird. Erfolgt die Anzeige später als zwei Monate nach der Heirat bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft, beginnt<br />

der Versicherungsschutz für den Ehepartner/Lebenspartner erst mit dem Eingang der Anzeige beim Versicherer. Von dem Zeitpunkt der<br />

Mitversicherung an ist der im Tarif des Versicherers für den jeweiligen Versicherungsschutz von Familien geltende Beitrag zu zahlen.<br />

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer einer Änderung seiner Lebensumstände, die zur Änderung (Eheschließung,<br />

Eintragung der Lebenspartnerschaft) des Single-Tarifes führen, unverzüglich anzuzeigen.<br />

Personen unter 28 Jahre<br />

Für Personen bis zum 28. Lebensjahr wird bei den §§ 25 und 26 ARB proSB und proComfort ein Nachlass von 10 % gewährt. Der Nachlass<br />

entfällt mit der auf die Vollendung des 28. Lebensjahres folgenden Hauptfälligkeit des Vertrages.<br />

4


Tarif proComfort für §§ 25, 26 ARB <strong>2009</strong> (Klausel 01)<br />

Für Nichtselbstständige bieten wir diesen speziellen Versicherungsschutz an.<br />

Dieser Versicherungsschutz umfasst zusätzlich zum Tarif proSB nach §§ 25 und 26 ARB <strong>2009</strong>:<br />

// Versicherungssumme in Höhe von insgesamt 1 000 000 EUR je Rechtsschutzfall. Für eine Strafkaution steht ein Darlehen bis insgesamt<br />

200 000 EUR zur Verfügung.<br />

// Weltweiter Versicherungsschutz mit einer Versicherungssumme von 100 000 EUR.<br />

// Im Vertrags- und Sachenrecht besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen<br />

Verträgen im Zusammenhang mit dem Kauf und Einbau einer Küche in eine neu errichtete oder umgebaute Wohneinheit.<br />

// Im Sozialgerichts-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in dem der Klage<br />

vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.<br />

// Verwaltungs-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im privaten Bereich in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten<br />

vor deutschen Verwaltungsgerichten.<br />

// Im Straf-Rechtsschutz besteht auch für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines sonstigen Vergehens rückwirkend Versicherungsschutz,<br />

wenn rechtskräftig festgestellt wurde, dass der Versicherungsnehmer nicht vorsätzlich gehandelt hat.<br />

// Im Arbeits-Rechtsschutz besteht für den Versicherungsnehmer auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

um die Aufhebung des Arbeitsvertrages mit dem Arbeitgeber außerhalb der einzuhaltenden gesetzlichen Fristen zu erreichen, und<br />

dies zu einem schriftlichen Angebot zur Aufhebung des Arbeitsvertrages (Aufhebungsvertrag) führen soll.<br />

Die Kostenübernahme ist insoweit auf 500 EUR für einen Leistungsfall pro Kalenderjahr begrenzt.<br />

// Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht besteht Versicherungsschutz auch für eine über das<br />

erste Beratungsgespräch hinausgehende Tätigkeit.<br />

Die Kostenerstattung ist hier auf einen Betrag von maximal 500 EUR begrenzt.<br />

// Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Statt der Kosten für Rat oder Auskunft übernimmt der<br />

Versicherer die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation für bis zu sechs Sitzungsstunden à maximal 180 EUR.<br />

Premium-Service für proComfort Kunden im Privaten Lebensbereich<br />

Serviceleistungen im Bereich der Rechtsberatung.<br />

Unabhängig von der versicherten Leistung,<br />

a) kann der Versicherungsnehmer in eigenen Rechtsangelegenheiten unabhängig vom Eintritt eines Rechtsschutzfalles auch im nichtversicherten<br />

Bereich einen telefonischen Rat oder eine telefonische Empfehlung eines von der Badischen Rechtsschutzversicherung<br />

AG ausgewählten Rechtsanwaltes einholen. Die Vermittlung dieser Beratung erfolgt ausschließlich über die Badische Rechtsschutzversicherung<br />

AG. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.<br />

b) stellt der Versicherer via Internet über das Kundenportal der BGV I Badischen Versicherungen eine schriftliche Online-Rechtsberatung<br />

in allen versicherten Angelegenheiten und Rechtsgebieten zur Verfügung. Im Rahmen dieser Online-Rechtsberatung erhält der<br />

Versicherungsnehmer durch kompetente und unabhängige Rechtsanwälte eine erste schnelle schriftliche Einschätzung des rechtlichen<br />

Problems und eine Beurteilung der Erfolgsaussichten für eine Weiterverfolgung der möglichen Ansprüche bzw. eine konkrete<br />

Hilfestellung für die weitere Vorgehensweise. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.<br />

c) kann der Versicherungsnehmer den Online-Formularservice mit vielen Standarddokumenten nutzen und via Internet über das Kundenportal<br />

der BGV I Badischen Versicherungen umfangreiche Mustervorlagen downloaden und so selbständig individuelle Verträge<br />

oder Erklärungen gestalten.<br />

Tarif proSB nach §§ 25, 26 ARB <strong>2009</strong><br />

Für Nichtselbstständige bieten wir diesen Grund-Versicherungsschutz an.<br />

Dieser Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß nach §§ 25 bzw. 26 ARB <strong>2009</strong>.<br />

Tarif proSenioren für §§ 25, 26 ARB <strong>2009</strong> (Klausel 02)<br />

Für Rentner und Pensionäre ab dem 58. Lebensjahr bieten wir für die Zeit nach dem Berufsleben diesen speziellen Versicherungsschutz<br />

an. Die Zusatzleistungen gemäß Klausel 02 gelten ab dem 58. Lebensjahr auch für den Ehegatten bzw. den mitzuversichernden Lebenspartner,<br />

wenn dieser nicht mehr berufstätig ist. Die Zusatzleistung gilt nicht für evtl. noch mitversicherte Kinder. Dieser Versicherungsschutz<br />

umfasst zusätzlich zum Tarif proSB nach §§ 25 und 26 ARB <strong>2009</strong>:<br />

// Im Arbeits-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz aus einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis, als Arbeitgeber<br />

von hauswirtschaftlichem oder pflegerischem Personal; sowie bei Streitigkeiten aus Beihilfe- und Pensionszusagen oder aus betrieblichen<br />

Altersversorgungen und beihilferechtliche Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis;<br />

// Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen (Vorsorgeverfügungen = Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht).<br />

Versichert ist der erste Rat oder die erste Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts oder Notars. Kosten<br />

werden maximal bis zu 250 EUR erstattet. Der vereinbarte Selbstbehalt wird hierbei nicht in Abzug gebracht.<br />

// Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Erbrecht: Versicherungsschutz besteht für das Beratungsgespräch sowie für eine darüber<br />

hinausgehende Tätigkeit eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes oder Notars, die zu Erstellung eines eigenen Testaments<br />

führt. Kosten hierfür werden bis zu 250 EUR erstattet. Der vereinbarte Selbstbehalt wird hierbei nicht in Abzug gebracht.<br />

// Rechtsschutz in Betreuungsverfahren für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers als Betroffener im<br />

unmittelbaren Zusammenhang mit einer Anordnung gem. § 1896 ff. BGB, aufgrund derer für den Versicherungsnehmer ein Betreuer<br />

bestellt werden soll.<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

5


Tarif proSenioren für §§ 25, 26 ARB <strong>2009</strong> (Klausel 02)<br />

// Mobiler Anwaltsservice für maximal drei Besuche des Rechtsanwaltes am Wohnort des Versicherungsnehmers in Deutschland,<br />

wenn der Versicherungsnehmer nicht in der Lage ist, den Rechtsanwalt aufzusuchen und dieser in dem Landgerichtsbezirk in dem der<br />

Versicherungsnehmer wohnt, zugelassen ist.<br />

// Vorsorge-Arbeits-Rechtsschutz, für den Fall, der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit (Wartezeitwegfall).<br />

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung nach § 29 ARB – Wohnung eines Kindes am Ausbildungsort im Inland<br />

// Im Inland gelegene Miet- bzw. Eigentumswohnungen, die von studierenden bzw. sich in der Schul- oder beruflichen Erstausbildung<br />

befindlichen Kindern genutzt werden, sind beitragsfrei mitversichert.<br />

Dies gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer seine selbstgenutzte Wohneinheit bei der Badischen Rechtsschutzversicherung AG<br />

versichert hat.<br />

Zusatzleistungen für alle Versicherungsformen<br />

// Exklusiver Service im Schadenfall: Der Versicherungsnehmer genießt die Vorteile der kostenlosen telefonischen Rechtsberatung im<br />

Versicherungsfall durch unabhängige, kompetente Rechtsanwälte. Dieser Service ist beitragsfrei mitversichert.<br />

// Wegfall des Selbstbehalts, wenn der Rechtsschutzfall mit der Erstberatung abgeschlossen wurde.<br />

// Vereinbaren Sie einen Selbstbehalt von 150 EUR! Sichern Sie dem Versicherungsnehmer so einen niedrigeren Beitrag und der Selbstbehalt<br />

vermindert sich nach jedem schadenfreien Jahr um 50 EUR. Nach drei schadenfreien Jahren reduziert sich der Selbstbehalt<br />

dann auf NULL Euro. Bei einer Schadenzahlung wird der Selbstbehalt auf den ursprünglich vereinbarten Betrag zurückgesetzt.<br />

Beitragsanpassung<br />

Verträge mit Beiträgen nach diesem Tarif unterliegen der Beitragsanpassung gemäß § 10 ARB <strong>2009</strong>.<br />

Nichtehelicher Lebenspartner<br />

Die Mitversicherung eines nichtehelichen (auch gleichgeschlechtlichen) Lebenspartners ist nur dann möglich, wenn folgende Voraussetzungen<br />

vorliegen:<br />

1. Sowohl der Antragsteller als auch der mitzuversichernde nichteheliche Lebenspartner dürfen nicht verheiratet sein.<br />

2. Beide müssen in häuslicher Gemeinschaft leben. Voraussetzung hierfür ist eine gemeinschaftliche Lebensführung sowie die Erfassung<br />

im Melderegister unter der gleichen Anschrift.<br />

Mitversicherung von Kindern<br />

Zu den mitversicherten Kindern zählen nicht nur die leiblichen Kinder, sondern auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder, für die der VN oder<br />

die mitversicherte Person sorgeberechtigt ist.<br />

Die Mitversicherung der unverheirateten, volljährigen Kinder endet automatisch:<br />

a) mit Verheiratung oder<br />

b) mit dem Zeitpunkt, an dem diese erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes<br />

Entgelt erhalten.<br />

Beitragsanpassung<br />

Verträge mit Beiträgen nach diesem Tarif unterliegen der Beitragsanpassung gemäß § 10 ARB <strong>2009</strong>.<br />

Begriffsbestimmungen für Art und Verwendung von Kraftfahrzeugen<br />

Fahrzeug Ein Fahrzeug im Sinne der ARB <strong>2009</strong> ist ein zulassungspflichtiges oder mit einem Ver siche rungs kennzeichen<br />

zu versehendes Motorfahrzeug zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie<br />

Anhänger.<br />

Personenkraftwagen sind als Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen zugelassene Kraft fahrzeuge mit Ausnahme<br />

von Mietwagen, Kraftdroschken und Selbstfahrer vermietfahrzeugen.<br />

Selbstfahrer- sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet<br />

vermietfahrzeuge werden.<br />

Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen<br />

(einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind.<br />

Campingfahrzeuge sind als sonstige Kraftfahrzeuge/Wohnwagen zugelassene Kraftfahrzeuge.<br />

bzw. Wohnmobile<br />

Krafträder mit sind a) Fahrräder mit Hilfsmotor (Hubraum nicht mehr als 50 ccm, Geschwin digkeit nicht über<br />

Versicherungs- 50 km/h);<br />

zeichen b) Kleinkrafträder (Geschwindigkeit nicht über 60 km/h).<br />

Krafträder mit amt- sind alle übrigen Krafträder (auch Kleinkrafträder über 60 km/h).<br />

lichen Zulassungskennzeichen<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

6


Annahmerichtlinien<br />

1. Rechtsschutzversicherungsverträge dürfen nur auf der Grundlage und unter Beachtung des Tarifes, der ARB <strong>2009</strong>, der gegebenenfalls<br />

vereinbarten Sonderbedingungen und Klauseln sowie den nachfolgenden Richtlinien für die Auslese und Antragsaufnahme<br />

vermittelt bzw. aufgenommen werden.<br />

1.1 Bei der Antragsaufnahme dürfen nur die von der Badischen Rechtsschutzversicherung AG bzw. dem BGV zur Verfügung gestellten<br />

Antragsformulare auf Kraftfahrt-/Rechtsschutzversicherung verwendet werden. Im Übrigen gelten die Antragsformulare der Badischen<br />

Rechtsschutzversicherung AG.<br />

1.2 Mündliche Zusagen über den Antragsinhalt und die besonderen Bedingungen und Risikobeschrei bungen hinaus dürfen nicht gemacht<br />

werden.<br />

1.3 Alle Anträge sind unverzüglich der Badischen Rechtsschutzversicherung AG zuzuleiten.<br />

1.4 Unerwünscht ist die Vermittlung von Anträgen<br />

- für Risiken mit wesentlichen oder zahlreichen Vorschäden,<br />

- für Risiken, die von anderen Versicherungsunternehmen abgelehnt oder aufgehoben bzw. gekündigt worden sind,<br />

- von Versicherungsnehmern, deren Verhältnisse in persönlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht nicht einwandfrei sind,<br />

- für Risiken, die bereits bei einem anderen Rechtsschutzversicherer zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns versichert sind.<br />

Der Antragsteller ist daher vor Antragsaufnahme nach weiteren Rechtsschutzversicherungen, die bestehen oder bestanden haben,<br />

zu befragen. Gegebenenfalls ist der Versicherungsschein einzusenden.<br />

1.5 Es dürfen keine Anträge von Minderjährigen angenommen werden.<br />

2. Antragsannahme/Beginn des Versicherungsschutzes<br />

2.1 Versicherungsverträge beginnen im Falle der Annahme des Vertrages ab Antragseingang beim Versicherer.<br />

2.2 Wird ein früherer Beginn gewünscht, ist dies nur durch Erteilung von vorläufiger Deckungszusage möglich. Der Beginn darf nicht vor<br />

Tag und Uhrzeit der Antragsaufnahme liegen. Vorläufige Deckung dürfen jedoch nur die dazu ermächtigten Mitarbeiter erteilen und<br />

auf dem Antrag vermerken.<br />

2.3 Wird Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt gewünscht, so darf der Vertragsbeginn nur auf einen Termin innerhalb eines<br />

Jahres nach Antragstellung gelegt werden, d. h. über ein Jahr hin aus vordatierte Verträge können nicht angenommen werden.<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

7


I. VERKEhRS-RS NACh § 21 ABS. 1 ARB <strong>2009</strong><br />

DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />

Versicherter Personenkreis<br />

VN in der Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der<br />

Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versiche rungskennzeichen<br />

versehenen Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers<br />

VN als Mieter jedes von ihm als Selbstfahrervermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten<br />

Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers<br />

berechtigte Fahrer<br />

berechtigte Insassen<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

} dieser Motorfahrzeuge<br />

VN bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in der Eigenschaft<br />

als Fahrer jedes Fahrzeuges, das weder ihm gehört noch auf ihn zugelassen oder auf seinen<br />

Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist (Fahrer-RS)<br />

als Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer und sonstiger Teilnehmer (z.B. Reiter, Skater)<br />

Fahrer-RS und Fußgänger-RS gelten nur für natürliche Personen. Ist VN eine juristische Person (Firma), so muss anstelle des VN<br />

eine Person im Antrag namentlich benannt werden, für die der Versicherungsschutz gelten soll.<br />

Versicherte Leistungsarten<br />

/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Verkehrs-Steuer-RS vor Gerichten<br />

/ Verkehrs-Straf-RS / Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen<br />

/ Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS / Allgemeiner Schadenersatz-RS<br />

/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht / Allgemeiner Straf-RS<br />

/ Verwaltungs-RS in Verkehrssachen / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />

/ Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz<br />

in Verkehrssachen<br />

Besondere hinweise<br />

Versicherungsschutz nach § 21 Absatz 1 ARB <strong>2009</strong> besteht für den VN im privaten und beruflichen Bereich in Ausübung nichtselbstständiger<br />

Tätigkeiten sowie auch gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeiten.<br />

Verkehrs-RS gemäß § 21 Absatz 1 ARB <strong>2009</strong> kann nur abgeschlossen werden, wenn der Antrag steller sein einziges Fahrzeug oder<br />

alle Fahrzeuge versichert. Der Beitrag ist für jedes Fahr zeug zu berechnen. Neu hinzukommende Fahrzeuge sind ab Zulassung<br />

mitversichert. Der VN ist verpflichtet, neu hinzukommende Fahrzeuge innerhalb eines Monates zu melden. Die dem geänderten<br />

Fahrzeugbestand entsprechende Beitragsberechnung erfolgt ab Beginn der folgen den Versicherungsperiode.<br />

8


Beiträge<br />

1. Zweiräder mit<br />

Versicherungskennzeichen<br />

2. Zweiräder mit amtlichen<br />

Zulassungskennzeichen<br />

3. PKW, Kombi bis 9 Sitze,<br />

Campingfahrzeuge, Wohnmobile<br />

Für Behördenbedienstete (Tarifgruppe B)<br />

4. Nutzfahrzeuge bis 2 t Nutzlast<br />

(Lieferwagen, LKW bis 2 t)<br />

5. Nutzfahrzeuge<br />

über 2 bis 4 t Nutzlast<br />

6. Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast<br />

und Sattelzugmaschinen<br />

(mit Aufliegern)<br />

7. Kraftomnibusse über 9 Sitze<br />

8. Zugmaschinen<br />

(nicht Sattelzug maschinen)<br />

mit amtlichen schwarzen Kennzeichen<br />

9. Zugmaschinen<br />

(nicht Sattelzug maschinen)<br />

mit amtlichen grünen oder steuerfreien<br />

schwarzen Kennzeichen<br />

10. Anhänger für LKW und PKW<br />

(auch Auflieger und Wohnwagen)<br />

Beitragsfrei eingeschlossen,<br />

wenn mindestens 5 Motorfahrzeuge<br />

versichert sind.<br />

11. Motorisierte Spezialfahrzeuge<br />

für Versehrte (ohne PKW)<br />

12. Kfz-zulassungspflichtige,<br />

selbstfahrende Sonderfahrzeuge<br />

und Arbeitsmaschinen<br />

Als Sonderfahrzeuge gelten:<br />

Abschleppwagen, Ausstellungswagen, Bagger,<br />

Elektro-Güterfahrzeuge, Elektro-Karren, Erd-Arbeitsmaschinen,<br />

Fernmeldewagen, Feuerwehrmannschafts-/-gerätewagen,<br />

Funkwagen, Kanalreinigungswagen,<br />

Kranwagen, Krankenwagen, Lader, Leichenwagen,<br />

Messwagen, Milch-Sammeltankwagen, Müllwagen, Schlammsaugwagen,<br />

Straßenbaumaschinen, Straßenreinigungs maschinen,<br />

Tieflader, Verkaufswagen, Werkstattwagen.<br />

Nicht als Sonderfahrzeuge gelten:<br />

Betontransportmischer, Kraftfahrzeug-<br />

Transporter, Kraftstoff-Kesselwagen,<br />

Milch-Tank wagen, Tankwagen,<br />

Turm wagen.<br />

Diese Fahrzeuge werden als Nutzfahrzeuge<br />

tarifiert.<br />

Als Kfz-zulassungspflichtige,<br />

selbstfahrende Arbeits maschinen<br />

gelten:<br />

Hubstapler, Gabelstapler,<br />

Geräteträger für Land- oder<br />

Forstwirtschaft.<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />

5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />

Ergänzungsmöglichkeiten<br />

Privat-RS für Selbstständige § 23 ARB - siehe Seite 15<br />

Berufs-RS für Selbstständige, RS für Firmen und Vereine § 24 ARB - siehe Seite 16<br />

Privat- und Berufs-RS für Nichtselbstständige § 25 ARB - siehe Seite 19<br />

mit SB<br />

mit SB<br />

objektohne<br />

SB<br />

ohne SB<br />

150 EUR 150 EUR art<br />

37,85<br />

52,63<br />

43,40<br />

33,24<br />

43,40<br />

43,40<br />

82,17<br />

53,55<br />

71,09<br />

58,17<br />

46,16<br />

58,17<br />

58,17<br />

113,56<br />

Direktionsanfrage<br />

34,16<br />

28,62<br />

9,23<br />

9,23<br />

35,08<br />

47,09<br />

41,54<br />

13,85<br />

13,85<br />

48,02<br />

42,05<br />

58,48<br />

48,22<br />

36,93<br />

48,22<br />

48,22<br />

91,30<br />

59,50<br />

78,99<br />

64,63<br />

51,29<br />

64,63<br />

64,63<br />

126,18<br />

Direktionsanfrage<br />

37,96<br />

31,80<br />

10,26<br />

10,26<br />

38,98<br />

52,32<br />

46,16<br />

15,39<br />

15,39<br />

53,35<br />

11<br />

12<br />

20<br />

30<br />

40<br />

50<br />

70<br />

80<br />

90<br />

100<br />

110<br />

120<br />

9


II. VERKEhRS-RS NACh § 21 ABS. 3 ARB <strong>2009</strong><br />

DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />

Versicherter Personenkreis<br />

VN in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter der/des im Versicherungsschein bezeichneten<br />

Motorfahrzeuge(s) zu Lande sowie Anhänger(s)<br />

VN als Mieter jedes von ihm als Selbstfahrervermietfahrzeug zum vorüber gehenden Gebrauch gemieteten<br />

Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers<br />

berechtigte Fahrer<br />

berechtigte Insassen<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

} dieser Motorfahrzeuge<br />

VN bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in der Eigenschaft<br />

als Fahrer jedes Fahrzeuges, das weder ihm gehört noch auf ihn zuge lassen oder auf seinen Namen mit<br />

einem Versicherungskennzeichen versehen ist (Fahrer-RS)<br />

als Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer und sonstiger Teilnehmer (z.B. Reiter, Skater)<br />

Fahrer-RS und Fußgänger-RS gelten nur für natürliche Personen. Ist VN eine juristische Person (Firma), so muss anstelle des VN<br />

eine Person im Antrag namentlich benannt werden, für die der Versicherungsschutz gelten soll.<br />

VERSIChERTE LEISTUNGSARTEN<br />

/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Verkehrs-Steuer-RS vor Gerichten<br />

/ Verkehrs-Straf-RS / Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen<br />

/ Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS / Allgemeiner Schadenersatz-RS<br />

/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht / Allgemeiner Straf-RS<br />

/ Verwaltungs-RS in Verkehrssachen / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />

/ Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz<br />

in Verkehrssachen<br />

Besondere hinweise<br />

Versicherungsschutz nach § 21 Absatz 3, 10 ARB <strong>2009</strong> besteht für den VN im privaten und berufl ichen Bereich in Ausübung<br />

nichtselbstständiger Tätigkeiten sowie auch gewerblicher, freiberufl icher oder sonstiger selbstständiger Tätig keiten.<br />

Verkehrs-RS gemäß § 21 Absatz 3 ARB <strong>2009</strong> ist dann abzuschließen, wenn außer dem zu versi chernden Fahrzeug noch andere<br />

Fahrzeuge vorhanden sind, die nicht versichert werden sollen oder für die bereits bei einer anderen Gesellschaft eine<br />

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung gemäß § 21 (3)<br />

besteht. Es ist nicht erforderlich, dass die zu versichernden Fahrzeuge auf den VN zugelassen oder auf seinen Namen mit einem<br />

Versicherungskennzeichen versehen sind.<br />

Die amtlichen Kennzeichen der zu versichernden Fahrzeuge sind im Antrag anzugeben. Ein tretende Änderungen, wie Fahrzeugwechsel,<br />

müssen vom VN sofort gemeldet werden. Neu hin zukommende Fahrzeuge können zusätzlich versichert werden.<br />

Der Beitrag ist für jedes versicherte Fahrzeug zu berechnen.<br />

10


Beiträge<br />

1. Zweiräder mit<br />

Versicherungskennzeichen<br />

2. Zweiräder mit amtlichen<br />

Zulassungskennzeichen<br />

3. PKW, Kombi bis 9 Sitze,<br />

Campingfahrzeuge, Wohnmobile<br />

Für Behördenbedienstete (Tarifgruppe B)<br />

4. Nutzfahrzeuge bis 2 t Nutzlast<br />

(Lieferwagen, LKW bis 2 t)<br />

5. Nutzfahrzeuge<br />

über 2 bis 4 t Nutzlast<br />

6. Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast<br />

und Sattelzugmaschinen<br />

(mit Aufliegern)<br />

7. Kraftomnibusse über 9 Sitze<br />

8. Zugmaschinen<br />

(nicht Sattelzug maschinen)<br />

mit amtlichen schwarzen Kennzeichen<br />

9. Zugmaschinen<br />

(nicht Sattelzug maschinen)<br />

mit amtlichen grünen oder steuerfreien<br />

schwarzen Kennzeichen<br />

10. Anhänger für LKW und PKW<br />

(auch Auflieger und Wohnwagen)<br />

Beitragsfrei eingeschlossen,<br />

wenn mindestens 5 Motorfahrzeuge<br />

versichert sind.<br />

11. Motorisierte Spezialfahrzeuge<br />

für Versehrte (ohne PKW)<br />

12. Kfz-zulassungspflichtige,<br />

selbstfahrende Sonderfahrzeuge<br />

und Arbeitsmaschinen<br />

Als Sonderfahrzeuge gelten:<br />

Abschleppwagen, Ausstellungswagen, Bagger, Elektro-Güter fahrzeuge,<br />

Elektro-Karren, Erd-Arbeitsmaschinen, Fernmeldewagen, Feuerwehrmannschafts-/-gerätewagen,<br />

Funkwagen, Kanalreinigungswagen, Kranwagen,<br />

Krankenwagen, Lader, Leichenwagen, Messwagen, Milch-Sammeltankwagen,<br />

Müllwagen, Schlammsaugwagen, Straßenbaumaschinen, Straßenreinigungsmaschinen,<br />

Tieflader, Verkaufswagen, Werkstattwagen.<br />

Nicht als Sonderfahrzeuge gelten<br />

Betontransportmischer, Kraftfahrzeug-Transporter,<br />

Kraftstoff-Kesselwagen, Milch-Tank wagen, Tankwagen,<br />

Turm wagen.<br />

Diese Fahrzeuge werden als Nutzfahrzeuge<br />

tarifiert.<br />

Als Kfz-zulassungspflichtige,<br />

selbstfahrende Arbeits maschinen<br />

gelten:<br />

Hubstapler, Gabelstapler,<br />

Geräteträger für Land- oder<br />

Forstwirtschaft.<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />

5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />

Ergänzungsmöglichkeiten<br />

Privat-RS für Selbstständige § 23 ARB - siehe Seite 15<br />

Berufs-RS für Selbstständige, RS für Firmen und Vereine § 24 ARB - siehe Seite 16<br />

Privat- und Berufs-RS für Nichtselbstständige § 25 ARB - siehe Seite 19<br />

mit SB<br />

mit SB<br />

objektohne<br />

SB<br />

ohne SB<br />

150 EUR 150 EUR art<br />

37,85<br />

52,63<br />

43,40<br />

33,24<br />

43,40<br />

43,40<br />

82,17<br />

53,55<br />

71,09<br />

58,17<br />

46,16<br />

58,17<br />

58,17<br />

113,56<br />

Direktionsanfrage<br />

34,16<br />

28,62<br />

9,23<br />

9,23<br />

35,08<br />

47,09<br />

41,54<br />

13,85<br />

13,85<br />

48,02<br />

42,05<br />

58,48<br />

48,22<br />

36,93<br />

48,22<br />

48,22<br />

91,30<br />

59,50<br />

78,99<br />

64,63<br />

51,29<br />

64,63<br />

64,63<br />

126,18<br />

Direktionsanfrage<br />

37,96<br />

31,80<br />

10,26<br />

10,26<br />

38,98<br />

52,32<br />

46,16<br />

15,39<br />

15,39<br />

53,35<br />

11<br />

12<br />

20<br />

30<br />

40<br />

50<br />

70<br />

80<br />

90<br />

100<br />

110<br />

120<br />

11


III. VERKEhRS-RS FÜR NIChTSELBSTSTÄNDIGE (FÜR ALLE AUF DEN VN UND DIE MIT-<br />

VERSIChERTEN PERSoNEN ZUGELASSENEN FAhRZEUGE) NACh § 21 A ARB <strong>2009</strong><br />

DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />

Eine Versicherung für den privaten und beruflichen Bereich ist nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht ausschließlich<br />

eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausübt. Kein Versicherungsschutz besteht für eine Interessenwahrnehmung<br />

im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.<br />

Versicherter Personenkreis<br />

VN<br />

Ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein<br />

genannter sonstiger Lebenspartner<br />

im Sinne des § 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong><br />

Minderjährige Kinder<br />

Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen<br />

oder sonstigen Lebenspartnerschaft<br />

im Sinne des § 3 Abs. 4 b) ARB<br />

<strong>2009</strong> lebende volljährige Kinder, jedoch<br />

längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem<br />

diese erstmals eine auf Dauer angelegte<br />

berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür<br />

ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

in der Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder<br />

während der Vertragsdauer auf sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem<br />

Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahr zeuges zu Lande sowie Anhängers<br />

als Mieter jedes von ihnen als Selbstfahrervermietfahr zeug zum vorübergehenden<br />

Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers<br />

berechtigte Fahrer<br />

} dieser Motorfahrzeuge<br />

berechtigte Insassen<br />

bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in ihrer Eigenschaft<br />

als Fahrer jedes Fahrzeuges, das weder ihnen gehört noch auf sie zugelassen oder<br />

auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist (Fahrer-RS)<br />

als Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer und sonstiger Teilnehmer z.B. als Reiter, Skater<br />

(Fußgänger-RS) sowie als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse von nicht zulassungspflichtigen<br />

Motorfahrzeugen zu Lande<br />

Der Versicherungsschutz umfasst nur die Wahrneh mung rechtlicher Interessen im<br />

privaten und im berufl ichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.<br />

Versicherte Leistungsarten<br />

/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Verkehrs-Steuer-RS vor Gerichten<br />

/ Verkehrs-Straf-RS / Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen<br />

/ Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS / Allgemeiner Schadenersatz-RS<br />

/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht / Allgemeiner Straf-RS<br />

/ Verwaltungs-RS in Verkehrssachen / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />

/ Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz<br />

in Verkehrssachen<br />

/ Allgemeiner RS im Vertrags- u. Sachenrecht<br />

Besondere hinweise<br />

Hat der Versicherungsnehmer ausschließlich eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aufgenommen,<br />

wandelt sich der Versicherungsschutz ab dem Eintritt dieses Umstandes in einen solchen nach § 21 Absätze 3 bis 9 ARB <strong>2009</strong> – für<br />

die auf den Versiche rungsnehmer zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen ver sehenen Fahrzeuge<br />

– um.<br />

Der VN ist innerhalb eines Monates zur Meldung der genannten Umstände verpflichtet.<br />

Der Versicherungsnehmer kann jedoch innerhalb von 6 Monaten nach der Umwandlung die Beendigung des Versicherungsschutzes<br />

nach § 21 Absatz 1 ARB <strong>2009</strong> verlangen. Verlangt er dies später als zwei Monate nach Eintritt der für die Umwandlung des Versicherungsschutzes<br />

ursächlichen Tatsachen, endet der Versicherungsschutz nach § 21 Absatz 3 ARB <strong>2009</strong> erst mit Eingang der entsprechenden<br />

Erklärung des Versicherungsnehmers.<br />

Beiträge<br />

BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />

5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />

mit SB ohne SB mit SB ohne SB<br />

Normaltarif 68,32 88,63 75,91 98,48<br />

Für Behördenbedienstete 53,55 73,86 59,50 82,07<br />

12


IV. FAhRER-RS / VERKEhRSTEILNEhMER-RS<br />

A) Für Einzelpersonen<br />

nach § 22 Absatz 1 ARB <strong>2009</strong> der Badischen Rechtsschutzversicherung AG<br />

Versicherter Personenkreis<br />

VN bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in seiner Eigenschaft als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser<br />

oder in der Luft sowie Anhängern; ferner als Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer und sonstiger Teilnehmer z.B. als Reiter,<br />

Skater (Fußgänger-RS).<br />

Versicherte Leistungsarten<br />

/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Verkehrs-Straf-RS<br />

(jedoch nicht für Ansprüche wegen / Sozialgerichts-RS in Verkehrssachen<br />

Beschädigung des benutzten Fahrzeuges) / Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS<br />

/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht / Allgemeiner Schadenersatz-RS<br />

/ Verkehrs-Steuer-RS vor Gerichten / Allgemeiner Straf-RS<br />

/ Verwaltungs-RS in Verkehrssachen / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />

/ Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz<br />

in Verkehrssachen<br />

Besondere hinweise<br />

Wird ein Motorfahrzeug zu Lande auf den VN zugelassen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen,<br />

wandelt sich der Versicherungsschutz in einen sol chen nach § 21 Absätze 3, 4, 7, 8 und 10 ARB <strong>2009</strong> um.<br />

Der Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht bezieht sich auf die Wahrnehmung recht licher Interessen im Zusammenhang mit<br />

dem Erwerb dieses Motorfahrzeuges zu Lande.<br />

Beiträge<br />

Ergänzungsmöglichkeiten<br />

Privat-RS für Selbstständige § 23 ARB - siehe Seite 15<br />

Privat- und Berufs-RS für Nichtselbstständige § 25 ARB - siehe Seite 19<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />

5-JAhRES-<br />

<strong>TARIF</strong><br />

1-JAhRES-<br />

<strong>TARIF</strong><br />

mit SB mit SB<br />

150 EUR 150 EUR<br />

Normaltarif 41,54 46,16<br />

Für Behördenbedienstete 36,93 41,03<br />

Wie Ziff. 1, Normaltarif,<br />

jedoch zum vergünstigten<br />

Beitrag für „Junge Leute“<br />

bis 28 Jahren<br />

und Senioren ab 58 37,39 41,54<br />

Für Behördenbedienstete 33,24 36,93<br />

13


B) Für Unternehmen, Behörden, Betriebe des Kraftfahrzeughandels und -handwerks, Fahrschulen und Tankstellen<br />

nach § 22 Absatz 2 ARB <strong>2009</strong> der Badischen Rechtsschutzversicherung AG<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Alle im Unternehmen, der Behörde, dem Betrieb des Kraftfahrzeughandels und -handwerks, der Fahrschule oder Tankstelle<br />

tätigen Kraftfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in ihrer Eigenschaft als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu Lande,<br />

zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger; ferner als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer, jedoch nur in Ausübung ihrer beruflichen<br />

Tätigkeit.<br />

Versicherte Leistungsarten<br />

/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Verkehrs-Straf-RS<br />

(jedoch nicht für Ansprüche wegen / Sozialgerichts-RS in Verkehrssachen<br />

Beschädigung des benutzten Fahrzeuges) / Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS<br />

/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht / Allgemeiner Schadenersatz-RS<br />

/ Verkehrs-Steuer-RS vor Gerichten / Allgemeiner Straf-RS<br />

/ Verwaltungs-RS in Verkehrssachen / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />

/ Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz<br />

in Verkehrssachen<br />

Besondere hinweise<br />

Diese Vertragsform kann nur dann abgeschlossen werden, wenn alle beschäftigten Kraft fahrer versichert werden. Neu eingestellte<br />

Kraftfahrer sind ab dem Tage ihrer Einstellung mitversichert. Der Versicherungsnehmer ist innerhalb eines Monats zur<br />

Nachmeldung verpflichtet.<br />

Beiträge<br />

Ergänzungsmöglichkeiten<br />

Verkehrs-RS § 21 Absatz 1 ARB - siehe Seite 8<br />

Verkehrs-RS § 21 Absatz 3 ARB - siehe Seite 10<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />

5-JAhRES-<br />

<strong>TARIF</strong><br />

1-JAhRES-<br />

<strong>TARIF</strong><br />

mit SB mit SB<br />

150 EUR 150 EUR<br />

Für Behördenbedienstete 25,86 28,73<br />

14


V. PRIVAT-RS FÜR SELBSTSTÄNDIGE<br />

NACh § 23 ARB <strong>2009</strong> DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />

Eine Versicherung ist nur möglich, wenn und solange der Versicherungsnehmer eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige<br />

selbstständige Tätigkeit ausübt.<br />

Versicherter Personenkreis<br />

VN<br />

Ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein<br />

genannter sonstiger Lebenspartner im<br />

Sinne des § 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong><br />

Minderjährige Kinder<br />

Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder<br />

sonstigen Lebenspartnerschaft im Sinne des<br />

§ 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong> lebende volljährige Kinder,<br />

jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese<br />

erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche<br />

Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes<br />

Entgelt erhalten.<br />

Versicherte Leistungsarten<br />

/ Allgemeiner Schadenersatz-RS / Sozialgerichts-RS<br />

/ Arbeits-RS / Disziplinar- und Standes-RS<br />

/ Allgemeiner RS im Vertrags- und Sachenrecht / Allgemeiner Straf-RS<br />

/ Allgemeiner Steuer-RS vor Gerichten / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />

/ Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht / Opfer-Rechtsschutz<br />

Besondere Hinweise<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

- im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit, auch wenn diese nur<br />

nebenberuflich ausgeübt wird;<br />

- als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines zulassungspflich tigen oder mit einem Versicherungskennzeichen<br />

zu versehenden Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers;<br />

- aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder<br />

Gebäudeteile zum Gegenstand haben;<br />

- in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten, die den VN und die mitversicherten Personen als Eigentümer und Mieter von<br />

Wohnungen und Grundstücken nach § 29 ARB <strong>2009</strong> betreffen.<br />

Ist der Versicherungsnehmer nicht mehr ausschließlich gewerblich, freiberuflich oder sonst selbstständig tätig, wandelt sich der<br />

Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Umstandes in einen solchen nach § 25 um.<br />

Beiträge<br />

Ergänzungsmöglichkeiten<br />

Verkehrs-RS § 21 Absatz 1 ARB - siehe Seite 8<br />

Verkehrs-RS § 21 Absatz 3 ARB - siehe Seite 10<br />

Fahrer-RS/Verkehrsteilnehmer-RS § 22 ARB - siehe Seite 13<br />

Berufs-RS für Selbstständige, RS für Firmen § 24 ARB - siehe Seite 16<br />

RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und<br />

Grundstücken § 29 ARB<br />

- siehe Seite 32<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />

mit SB 150 EUR<br />

5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />

je VN 135,72 150,80<br />

als Single 122,15 135,72<br />

für den privaten Bereich sowie für den beruflichen Bereich<br />

in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit<br />

15


VI. BERUFS-RS FÜR SELBSTSTÄNDIGE, REChTSSChUTZ FÜR FIRMEN (A.),<br />

BETRIEBE DES KRAFTFAhRZEUGhANDELS, -hANDWERKS,TANKSTELLEN UND<br />

FAhRSChULEN (B.) SoWIE FÜR VEREINE (C.)<br />

NACh § 24 ARB <strong>2009</strong> DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />

A. Berufs-RS für Selbstständige, RS für Firmen<br />

nach § 24 Absatz 1 a ARB <strong>2009</strong> der Badischen Rechtsschutzversicherung AG<br />

Versicherter Personenkreis<br />

VN im beruflichen Bereich für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder<br />

sonstige selbstständige Tätigkeit<br />

Arbeitnehmer des VN in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den VN<br />

Versicherte Leistungsarten<br />

/ Allgemeiner Schadenersatz-RS / Disziplinar- und Standes-RS<br />

/ Arbeits-RS / Allgemeiner Straf-RS<br />

/ Sozialgerichts-RS / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />

Besondere hinweise<br />

Der Versicherungsschutz gilt nur für die im Antrag und/oder Versicherungsschein aufge führte Betriebsart. Beitragsfrei mitversichert<br />

sind alle nicht zulassungspflichtigen Sonderfahrzeuge und alle nicht zulassungspflichtigen Arbeitsmaschinen.<br />

Der Beitrag errechnet sich aus der Bruttolohn/-gehaltssumme des Unternehmens für das letzte Geschäftsjahr, gerundet auf volle<br />

1 000 EUR.<br />

In Ansatz zu bringen sind alle Bruttobezüge, die der Lohnsteuer unterworfen sind. Liegt ein volles Geschäftsjahr noch nicht vor, so<br />

ist der Beitrag nach dem geschätzten Betrag des laufenden Geschäftsjahres zu berechnen.<br />

Der Mindestbeitrag richtet sich nach der Zahl der im Betrieb des VN beschäftigten Personen. Hierzu zählen alle regelmäßig oder<br />

vorübergehend beschäftigten Personen, auch mittätige Familienangehörige, Auszubildende, Heimarbeiter, Leiharbeiter.<br />

Nicht versicherbar ist der Firmen-Vertrags-RS (Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen<br />

und dinglichen Rechten nach § 2 d) ARB <strong>2009</strong>).<br />

Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, die räumlich, personell oder betrieblich (Einkauf, Buchhaltung u. ä.) klar voneinander<br />

getrennt sind, so ist jeder Betrieb gesondert zu ver sichern.<br />

Beiträge<br />

Berechnung der Anzahl<br />

der Beschäftigten<br />

Vollzeitbeschäftigte Person = 1<br />

Teilzeitbeschäftigte Person = 1/2<br />

Geringfügigbeschäftigte Person = 1/4<br />

Auszubildende = 1/2<br />

Achtung: Sowohl die Beschäftigtenzahl als auch die Jahresbruttolohn/-gehaltssumme sind im Antrag anzugeben.<br />

Ergänzungsmöglichkeiten<br />

Verkehrs-RS § 21 Absatz 1 ARB - siehe Seite 8<br />

Verkehrs-RS § 21 Absatz 3 ARB - siehe Seite 10<br />

Privat-RS für Selbstständige § 23 ARB - siehe Seite 15<br />

RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und<br />

Grundstücken § 29 ARB<br />

- siehe Seite 32<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

Betriebe mit ...<br />

Beschäftigten<br />

BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />

5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />

mit SB 150 EUR mit SB 150 EUR<br />

Beitragssatz<br />

in ‰<br />

der<br />

Jahresbruttolohnsumme<br />

Mindestbeitrag<br />

Beitragssatz<br />

in ‰<br />

der<br />

Jahresbruttolohnsumme<br />

Mindestbeitrag<br />

0 - 3 2,89 78,94 3,21 87,71<br />

4 - 6 2,89 157,88 3,21 175,42<br />

7 - 10 2,57 217,44 2,86 241,59<br />

11 - 20 2,12 313,91 2,36 348,79<br />

21 - 50 1,68 524,42 1,87 582,70<br />

51 - 100 1,34 1 017,91 1,50 1 131,01<br />

101 - 300 1,04 1 625,42 1,15 1 806,03<br />

301 - 500 1,04 3 720,34 1,15 4 133,71<br />

über 500 1,04 6 212, 26 1,15 6 902,51<br />

16


B. RS für Betriebe des Kraftfahrzeughandels oder -handwerks, Fahrschulen oder Tankstellen<br />

nach § 24 Abs. 4 ARB <strong>2009</strong> der Badischen Rechtsschutzversicherung AG<br />

Versicherter Personenkreis<br />

VN in seiner Eigenschaft als Inhaber des im Versicherungsschein bezeichneten Betriebes sowie -auch<br />

für den privaten Bereich- in seiner Eigenschaft als Eigentümer und Halter der auf ihn zugelassenen<br />

oder mit einem Versicherungskenn zeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhän ger<br />

und als Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft<br />

Alle Personen als berechtigte Fahrer oder Insassen der o. g., auf den Versi cherungsnehmer oder den Betrieb zugelassenen<br />

Fahrzeuge<br />

Alle im Betrieb bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versiche rungsnehmer sowie als berechtigte<br />

beschäftigten Fahrer oder Insassen der o.g. Fahrzeuge des VN sowie von Obhutsfahrzeugen des<br />

Personen Betriebes<br />

Versicherte Leistungsarten<br />

/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Verwaltungs-RS in Verkehrssachen<br />

(jedoch nicht für Ansprüche wegen / Allgemeiner Schadenersatz-RS<br />

Beschädigung eines fremden Fahrzeuges) / Allgemeiner Straf-RS<br />

/ Verkehrs-Straf-RS / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />

/ Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS / Disziplinar- und Standes-RS<br />

/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht, / Arbeits-RS<br />

jedoch beschränkt auf die Wahrnehmung<br />

rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen<br />

/ Sozialgerichts-RS<br />

Verträgen, die im Zusammenhang mit<br />

der Eigenschaft des VN als Eigentümer<br />

und Halter der auf ihn nicht nur zum<br />

vorübergehenden Eigengebrauch mit<br />

amtlichen schwarzen Kennzeichen zugelassenen<br />

Motorfahrzeuge zu Lande sowie<br />

Anhänger stehen<br />

Besondere hinweise<br />

Diese Vertragsform kann nur für Betriebe des Kraftfahrzeughandels oder -handwerks, Fahr schulen und Tankstellen abgeschlossen<br />

werden. Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, die räumlich, personell oder betrieblich (Einkauf, Buchhaltung etc.) getrennt sind,<br />

so ist jeder Betrieb gesondert zu versichern.<br />

Nicht versicherbar sind Fahrzeug- und Motorenbaubetriebe, Kfz-Mietwerkstätten, Garagen vermieter, Abschlepp-, Fuhr-, Mietwagen-<br />

und Taxiunternehmen, Kfz-Verwerter, Reifen- und Zubehörhändler sowie alle Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb auf<br />

Fahrzeuge zu Wasser oder in der Luft ausgerichtet ist.<br />

Beiträge<br />

Berechnung der Anzahl<br />

der Beschäftigten<br />

Vollzeitbeschäftigte Person = 1<br />

Teilzeitbeschäftigte Person = 1/2<br />

Geringfügigbeschäftigte Person = 1/4<br />

Auszubildende = 1/2<br />

Ergänzungsmöglichkeiten<br />

Privat-RS für Selbstständige § 23 ARB - siehe Seite 15<br />

RS für Eigentümer und Mieter von - siehe Seite 32<br />

Wohnungen und Grundstücken § 29 ARB<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />

mit SB 150 EUR<br />

5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />

Unternehmen ohne Beschäftigte<br />

Grundbeitrag<br />

Unternehmen mit Beschäftigten<br />

165,73 184,14<br />

Grundbeitrag 165,73 184,14<br />

Zuschlag je Beschäftigten 17,09 18,98<br />

Mindestzuschlag 34,16 37,96<br />

17


C. RS für Vereine nach § 24 Absatz 1 b ARB <strong>2009</strong> der Badischen Rechtsschutzversicherung AG<br />

Versicherbar sind nur eingetragene Vereine, deren Zweck weder auf einen eigenen wirt schaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf<br />

die Vertretung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mit glieder gerichtet ist.<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Verein<br />

Gesetzliche Vertreter<br />

Angestellte<br />

Vereinsmitglieder } für die Wahrnehmung von Vereinsaufgaben,<br />

die ihnen gemäß der Satzung obliegen<br />

Versicherte Leistungsarten<br />

/ Allgemeiner Schadenersatz-RS / Disziplinar- und Standes-RS<br />

/ Arbeits-RS / Allgemeiner Straf-RS<br />

/ Sozialgerichts-RS / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />

Besondere hinweise<br />

Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigen tümer, Halter, Erwerber, Mieter,<br />

Leasingnehmer und Fahrer eines zulassungspflichtigen oder mit einem Versicherungskennzeichen zu versehenden Motorfahrzeuges<br />

zu Lande, zu Was ser oder in der Luft sowie Anhängers.<br />

Der Beitrag richtet sich nach der Art des Vereins und der Gesamtzahl der aktiven und passi ven Mitglieder und der sonstigen<br />

vom Verein beschäftigten Personen.<br />

Art des Vereins<br />

Vereine ohne Vertrags-, Berufs-, Lizenzsportler oder -Trainer, und zwar:<br />

Geselligkeitsvereine, Gesang- und Musikvereine, Laienspielgruppen, wissenschaftliche und sonstige Vereine mit ideeller Tendenz,<br />

Schach-, Billard- und Kegelclubs, Sanitätsvereine, Heimat-, Trachten- und Karnevalsvereine<br />

Ballspiel-, Ruder-, Segel-, Schwimm-, Turn-, Radfahrer-, Schwerathletik-, Fecht-, Eis- und Wintersportvereine, Golf- und<br />

Reitclubs, Flugsport- und Motorsportvereine, Schützenvereine und freiwillige Feuerwehren.<br />

Beiträge<br />

Bei hier nicht aufgeführten Vereinen ist Direktionsanfrage unter Vorlage der Vereinssatzung erforderlich.<br />

Ergänzungsmöglichkeiten<br />

Verkehrs-RS § 21 Absatz 1 ARB - siehe Seite 8<br />

Verkehrs-RS § 21 Absatz 3 ARB - siehe Seite 10<br />

RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen - siehe Seite 32<br />

und Grundstücken § 29 ARB<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />

5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />

mit SB 150 EUR mit SB 150 EUR<br />

je Mindest- je Mindest-<br />

Mitglied beitrag Mitglied beitrag<br />

bis 200<br />

Mitglieder - 96,02 - 106,70<br />

über 200<br />

Mitglieder 0,49 96,02 0,55 106,70<br />

18


VII. PRIVAT- UND BERUFS-RS proSB FÜR NIChTSELBSTSTÄNDIGE<br />

NACh § 25 ARB <strong>2009</strong> DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />

Eine Versicherung ist nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht ausschließlich eine gewerbliche, freiberufliche oder<br />

sonstige selbstständige Tätigkeit ausübt.<br />

Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer der vorgenannten<br />

selbstständigen Tätig keiten.<br />

Versicherter Personenkreis<br />

VN<br />

Ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein<br />

genannter sonstiger Lebenspartner im Sinne des § 3 Abs. 4 b)<br />

ARB <strong>2009</strong><br />

Minderjährige Kinder<br />

Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen<br />

Lebenspartnerschaft im Sinne des § 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong><br />

lebende volljährige Kinder, jedoch längstens bis zu dem<br />

Zeitpunkt, an dem diese erstmals eine auf Dauer angelegte<br />

berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes<br />

Entgelt erhalten.<br />

Versicherte Leistungsarten<br />

/ Allgemeiner Schadenersatz-RS / Disziplinar- und Standes-RS<br />

/ Arbeits-RS / Allgemeiner Straf-RS<br />

/ Allgemeiner RS im Vertrags- und Sachenrecht / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />

/ Allgemeiner Steuer-RS vor Gerichten / Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts- u. Erbrecht<br />

/ Sozialgerichts-RS / Opfer-Rechtsschutz<br />

Besondere hinweise<br />

Der Gesamtumsatz des letzten Kalenderjahres ist für die auf eigene Rechnung tätigen Per sonen der Bruttoverkaufspreis, für die auf<br />

fremde Rechnung tätigen Personen die Bruttojahres provision.<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

- im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit, auch wenn diese nur nebenberuflich<br />

ausgeübt wird;<br />

- als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines zulassungspflich tigen oder mit einem Versicherungskennzeichen<br />

zu versehenden Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers;<br />

- aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder<br />

Gebäudeteile zum Gegenstand haben;<br />

- in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten, die den VN und die mitversicherten Personen als Eigentümer und Mieter<br />

von Wohnungen und Grundstücken nach § 29 ARB <strong>2009</strong> betreffen.<br />

Hat der Versicherungsnehmer ausschließlich eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aufgenommen,<br />

wandelt sich der Versicherungsschutz ab dem Eintritt dieses Umstandes in einen solchen nach § 23 um.<br />

Der Versicherungsnehmer ist innerhalb eines Monates zur Meldung der genannten Umstände verpflichtet.<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

für den privaten Bereich sowie für den beruflichen Bereich<br />

in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit<br />

19


Beiträge<br />

<strong>TARIF</strong> proSB B-<strong>TARIF</strong> N-<strong>TARIF</strong><br />

Versicherungssumme: 5 JAhRE 1 JAhR 5 JAhRE 1 JAhR<br />

500 000 EUR je RS-Fall mit SB mit SB mit SB mit SB<br />

100 000 EUR Strafkaution 150 EUR 150 EUR 150 EUR 150 EUR<br />

Privat-, Berufs-RS<br />

proSB für Nichtselbstständige § 25 102,48 113,87 102,48 113,87<br />

Single-Tarif 92,24 102,48 92,24 102,48<br />

Privat-RS proSB<br />

für Nichtselbstständige § 25 ohne Berufs-RS 63,70 70,78 63,70 70,78<br />

Single-Tarif<br />

10 % Nachlass für VN bis zur Vollendung des 25.<br />

57,33<br />

Lebensjahres.<br />

63,70 57,33 63,70<br />

10 % Nachlass für VN bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres.<br />

Ergänzungsmöglichkeiten<br />

Verkehrs-RS § 21 Absatz 1 ARB - siehe Seite 8<br />

Verkehrs-RS § 21 Absatz 3 ARB - siehe Seite 10<br />

Fahrer-RS / Verkehrsteilnehmer-RS § 22 ARB - siehe Seite 13<br />

RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und<br />

Grundstücken § 29 ARB<br />

- siehe Seite 32<br />

VII. A PRIVAT- UND BERUFS-RS proCoMFoRT<br />

NACh § 25 ARB <strong>2009</strong> DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />

Für Nichtselbstständige bieten wir diesen speziellen Versicherungsschutz an.<br />

Dieser umfasst zusätzlich zum Tarif proSB die Klausel 01 ARB <strong>2009</strong>.<br />

Beiträge<br />

<strong>TARIF</strong> proComfort B-<strong>TARIF</strong> N-<strong>TARIF</strong><br />

Versicherungssumme: 5 JAhRE 1 JAhR 5 JAhRE 1 JAhR<br />

1 000 000 EUR je RS-Fall mit SB mit SB mit SB mit SB<br />

200 000 EUR Strafkaution 150 EUR 150 EUR 150 EUR 150 EUR<br />

Privat-, Berufs-RS<br />

proComfort für Nichtselbständige § 25 215,10 239,00 251,10 279,00<br />

Single-Tarif 193,59 215,10 225,99 251,10<br />

10 % Nachlass für VN bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres.<br />

Ergänzungsmöglichkeiten<br />

Verkehrs-RS § 21 Abs. 1 ARB - s. Seite 8<br />

Verkehrs-RS § 21 Abs. 3 ARB - s. Seite 10<br />

Fahrer-RS/Verkehrsteilnehmer-RS § 22 ARB - s. Seite 13<br />

Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von<br />

Wohnungen und Grundstücken § 29 ARB<br />

- s. Seite 32<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

20


VII. B PRIVAT-RS proSENIoREN NACh § 25 ARB <strong>2009</strong> ohNE BERUFS-RS<br />

DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />

Für Rentner und Pensionäre ab dem 58. Lebensjahr bieten wir für die Zeit nach dem Berufsleben diesen speziellen Versicherungsschutz<br />

an.<br />

Dieser umfasst zusätzlich zum Tarif proSB die Klausel 02 ARB <strong>2009</strong>.<br />

Beiträge<br />

<strong>TARIF</strong> proSenioren B-<strong>TARIF</strong> N-<strong>TARIF</strong><br />

Versicherungssumme: 5 JAhRE 1 JAhR 5 JAhRE 1 JAhR<br />

500 000 EUR je RS-Fall mit SB mit SB mit SB mit SB<br />

100 000 EUR Strafkaution 150 EUR 150 EUR 150 EUR 150 EUR<br />

Privat-RS proSenioren<br />

§ 25 ohne Berufs-RS 104,20 115,78 104,20 115,78<br />

Single-Tarif 93,77 104,20 93,77 104,20<br />

Ergänzungsmöglichkeiten<br />

Verkehrs-RS § 21 Abs. 1 ARB - s. Seite 8<br />

Verkehrs-RS § 21 Abs. 3 ARB - s. Seite 10<br />

Fahrer-RS/Verkehrsteilnehmer-RS § 22 ARB - s. Seite 13<br />

Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von<br />

Wohnungen und Grundstücken § 29 ARB<br />

- s. Seite 32<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

21


VIII. PRIVAT-, BERUFS- UND VERKEhRS-REChTSSChUTZ proSB<br />

FÜR NIChTSELBSTSTÄNDIGE<br />

NACh § 26 ARB <strong>2009</strong> DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />

Eine Versicherung ist nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht ausschließlich eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige<br />

selbstständige Tätigkeit ausübt.<br />

Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer der vorgenannten<br />

selbstständigen Tätig keiten.<br />

Versicherter Personenkreis<br />

VN<br />

Ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein<br />

genannter sonstiger Lebenspartner im<br />

Sinne des § 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong><br />

Minderjährige Kinder<br />

Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder<br />

sonstigen Lebenspartnerschaft im Sinne des<br />

§ 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong> lebende volljährige Kinder,<br />

jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese<br />

erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche<br />

Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes<br />

Entgelt erhalten.<br />

Versicherte Leistungsarten<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

im privaten Bereich und im beruflichen Bereich in Ausübung einer<br />

nichtselb stständigen Tätigkeit<br />

im Verkehrs-RS in der Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei<br />

Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf sie zuge lassenen<br />

oder auf ihren Namen mit einem Versiche rungskennzeichen versehenen<br />

Motor fahr zeuges zu Lande sowie Anhängers,<br />

als Mieter jedes von ihnen als Selbst fahrervermietfahrzeug zum vorübergehen<br />

den Gebrauch gemieteten Motor fahr zeuges zu Lande sowie<br />

Anhängers,<br />

sowie als Fahrer von Fahrzeugen<br />

berechtigte Fahrer der versicherten<br />

}<br />

berechtigte Insassen Motorfahrzeuge<br />

bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in ihrer Eigenschaft als Fahrgast,<br />

Fußgänger, Radfahrer und sonstiger Teilnehmer (z.B. Reiter, Skater)<br />

/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />

/ Verkehrs-Straf-RS / Allgemeiner RS im Vertrags- und Sachenrecht<br />

/ Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS / Allgemeiner Steuer-RS vor Gerichten<br />

/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht / Disziplinar- und Standes-RS<br />

/ Verwaltungs-RS in Verkehrssachen / Arbeits-RS<br />

/ Verkehrs-Steuer-RS vor Gerichten / Sozialgerichts-RS<br />

/ Allgemeiner Schadenersatz-RS / Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts- u. Erbrecht<br />

/ Allgemeiner Straf-RS / Opfer-Rechtsschutz<br />

Besondere hinweise<br />

Der Gesamtumsatz des letzten Kalenderjahres ist für die auf eigene Rechnung tätigen Per sonen der Bruttoverkaufspreis, für die<br />

auf fremde Rechnung tätigen Personen die Bruttojahres provision.<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

- im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit, auch wenn diese nur<br />

nebenberuflich ausgeübt wird;<br />

- aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rech ten, die Grundstücke, Gebäude oder<br />

Gebäudeteile zum Gegenstand haben;<br />

- in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten, die den VN und die mitversicherten Personen als Eigentümer und Mieter<br />

von Wohnungen und Grundstücken nach § 29 ARB <strong>2009</strong> betreffen.<br />

22


Hat der Versicherungsnehmer ausschließlich eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstigeselbstständige Tätigkeit aufgenommen,<br />

wandelt sich der Versicherungsschutz ab dem Eintritt dieses Umstandes in einen solchen nach § 21 Absätze 3 bis 9 – für die<br />

auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge<br />

– und § 23 um.<br />

Der VN ist innerhalb eines Monates zur Meldung der genannten Umstände verpflichtet.<br />

Der Versicherungsnehmer kann jedoch innerhalb von 6 Monaten nach der Umwandlung die Beendigung des Versicherungsschutzes<br />

nach § 21 ARB <strong>2009</strong> verlangen. Verlangt er dies später als zwei Monate nach Eintritt der für die Umwandlung des Versicherungsschutzes<br />

ursächlichen Tatsachen, endet der Versicherungsschutz nach § 21 ARB <strong>2009</strong> erst mit Eingang der entsprechenden<br />

Erklärung des Versicherungsnehmers.<br />

Ist seit mindestens 6 Monaten kein Motorfahrzeug zu Lande und kein Anhänger mehr auf den Versicherungsnehmer, seinen<br />

mitversicherten Lebenspartner oder die mitversicherten Kinder zugelassen oder auf deren Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />

versehen, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass der Versicherungsschutz in einen solchen nach § 25 ARB<br />

<strong>2009</strong> umgewandelt wird. Eine solche Umwandlung tritt automatisch ein, wenn die gleichen Voraus setzungen vorliegen und der<br />

Versicherungsnehmer, dessen mitversicherter Lebenspartner und die in § 26 Absatz 2 a), b) ARB <strong>2009</strong> genannten Kinder zusätzlich<br />

keine Fahrerlaubnis mehr haben. Werden die für die Umwandlung des Versicherungsschutzes ursächlichen Tatsachen dem<br />

Versicherer später als zwei Monate nach ihrem Eintritt angezeigt, erfolgt die Umwandlung des Versicherungsschutzes ab Eingang<br />

der Anzeige.<br />

Beiträge<br />

<strong>TARIF</strong> proSB B-<strong>TARIF</strong> N-<strong>TARIF</strong><br />

Versicherungssumme: 5 JAhRE 1 JAhR 5 JAhRE 1 JAhR<br />

500 000 EUR je RS-Fall mit SB mit SB mit SB mit SB<br />

100 000 EUR Strafkaution 150 EUR 150 EUR 150 EUR 150 EUR<br />

Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS<br />

proSB für Nichtselbstständige § 26 116,10 129,00 144,89 161,00<br />

Single-Tarif 104,48 116,10 130,40 144,89<br />

Privat- und Verkehrs-RS proSB<br />

für Nichtselbstständige § 26 ohne Berufs-RS 90,00 100,00 108,00 120,00<br />

Single-Tarif 81,00 90,00 97,20 108,00<br />

10 % Nachlass für VN bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres.<br />

Ergänzungsmöglichkeit<br />

RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und - siehe Seite 32<br />

Grundstücken § 29 ARB<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

23


VIII. A PRIVAT-, BERUFS- UND VERKEhRS-RS proCoMFoRT<br />

FÜR NIChTSELBSTSTÄNDIGE NACh § 26 ARB <strong>2009</strong><br />

DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />

Für Nichtselbstständige bieten wir diesen speziellen Versicherungsschutz an.<br />

Dieser umfasst zusätzlich zum Tarif proSB die Klausel 01 ARB <strong>2009</strong>.<br />

Beiträge<br />

<strong>TARIF</strong> proComfort B-<strong>TARIF</strong> N-<strong>TARIF</strong><br />

Versicherungssumme: 5 JAhRE 1 JAhR 5 JAhRE 1 JAhR<br />

1 000 000 EUR je RS-Fall mit SB ohne mit SB ohne mit SB ohne mit SB ohne<br />

200 000 EUR Strafkaution 150 EUR SB 150 EUR SB 150 EUR SB 150 EUR SB<br />

Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS proComfort<br />

für Nichtselbstständige § 26 224,10 269,09 249,00 299,00 269,09 350,10 299,00 389,00<br />

Single-Tarif 201,69 242,19 224,10 269,09 242,19 315,09 269,09 350,10<br />

Privat- und Berufs-RS proComfort<br />

für Nichtselbstständige § 25 215,10 – 239,00 – 251,10 – 279,00 –<br />

Single-Tarif 193,59 – 215,10 – 225,99 – 251,10 –<br />

10 % Nachlass für VN bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres.<br />

Ergänzungsmöglichkeiten<br />

Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von - s. Seite 32<br />

Wohnungen und Grundstücken § 29 ARB<br />

VIII. B PRIVAT-, BERUFS- UND VERKEhRS-RS proSENIoREN<br />

FÜR NIChTSELBSTSTÄNDIGE NACh § 26 ARB <strong>2009</strong><br />

DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />

Für Rentner und Pensionäre ab dem 58. Lebensjahr bieten wir für die Zeit nach dem Berufsleben diesen speziellen Versicherungsschutz<br />

an.<br />

Dieser umfasst zusätzlich zum Tarif proSB die Klausel 02 ARB <strong>2009</strong>.<br />

Beiträge<br />

<strong>TARIF</strong> proSenioren B-<strong>TARIF</strong> N-<strong>TARIF</strong><br />

Versicherungssumme: 5 JAhRE 1 JAhR 5 JAhRE 1 JAhR<br />

500 000 EUR je RS-Fall mit SB mit SB mit SB mit SB<br />

100 000 EUR Strafkaution 150 EUR 150 EUR 150 EUR 150 EUR<br />

Privat- und Verkehrs-RS<br />

pro Senioren § 26 ohne Berufs-RS 135,90 151,00 153,00 170,00<br />

Single-Tarif 122,31 135,90 137,69 153,00<br />

Ergänzungsmöglichkeiten<br />

Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von - s. Seite 32<br />

Wohnungen und Grundstücken § 29 ARB<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

24


IX. LANDWIRTSChAFTS- UND VERKEhRS-REChTSSChUTZ<br />

NACh § 27 ARB <strong>2009</strong> DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />

Landwirtschafts- und Verkehrs-RS kann angeboten werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

- Der VN muss Inhaber (oder Pächter) eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes sein und muss diesen Betrieb selbst<br />

bewirtschaften.<br />

- Der VN muss mit diesem Betrieb einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder der Gartenbau-Berufsgenossenschaft<br />

angehören.<br />

- Der VN darf mit diesem Betrieb nicht der Verpflichtung zur Abgabe einer Gewerbesteuer erklärung unterliegen. Es handelt<br />

sich stets um einen Gewerbebetrieb, wenn bei dem zuständigen Finanzamt eine Gewerbesteuernummer geführt wird.<br />

- Es dürfen nicht mehr als 30 % des Jahresumsatzes durch Zukauf fremder Produkte erzielt werden.<br />

Diese Voraussetzungen gelten auch für Weinbau- und Gartenbaubetriebe sowie für Baum schulen.<br />

Handelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH etc.) und eingetragene Genossenschaften können nicht im Landwirtschafts- und<br />

Verkehrs-RS versichert werden.<br />

Zum Merkmal der Gewerbesteuerpflicht<br />

Die Abgrenzung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes von einem (mit Berufs-RS für Firmen zu versichernden) Gewerbebetrieb<br />

ist nicht leicht, weil landwirtschaftliche Unternehmen nach ihren äußeren Merkmalen oft wie Gewerbebetriebe geführt<br />

werden.<br />

Bei dem Kriterium der Gewerbesteuerpflicht beim Landwirt orientiert sich die Badische Rechtsschutzversicherung AG an den<br />

Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes und der Einkommenssteuer-Richtlinien. Dort sind in steuerrechtlicher Hinsicht die<br />

gleichen Abgrenzungsfragen zu beantworten (§§ 13, 15 EStG).<br />

Die bei Vertragsabschluss notwendige Frage nach der Gewerbesteuerpflicht (Verpflichtung zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung<br />

und ggf. Zahlungspflicht) ist dem Landwirt geläufig und die Antwort im Zweifelsfall auch belegbar.<br />

Nach steuerrechtlichen Grundsätzen ist z. B. die „intensive“ Tierzucht und Tierhaltung durchaus landwirtschaftliche Tätigkeit,<br />

wenn die Zahl der Tiere im Verhältnis zur Größe der landwirtschaft lichen Flächen, aus denen das notwendige Futter gewonnen<br />

werden könnte (nicht: muss), bestimmte Mengen nicht übersteigt (z. B. beim 10 ha-Hof: 100 Kühe oder 90 Pferde, 625 Mastschweine<br />

oder 5 000 Legehennen). Pelztiere sind nur dann landwirtschaftlicher Tierbestand, wenn die Futtermittel überwiegend<br />

vom Inhaber des Betriebes aus der landwirtschaftlichen genutzten Fläche gewonnen werden. Werden die der jeweiligen Betriebsgröße<br />

nach § 13 Ab satz 1, Nr. 1 EStG, § 13 Absatz 2 EStRL zugestandenen Vieheinheiten überschritten, so liegt stets gewerbliche<br />

Tierhaltung vor.<br />

Der Betrieb einer Gaststätte, einer Metzgerei, eines Campingplatzes oder eines Reiterhofes neben dem landwirtschaftlichen<br />

Betrieb ist in der Regel als gewerbliche Tätigkeit anzusehen. Die Gewerbesteuerpflicht des Betriebes oder Nebenbetriebes ist<br />

deshalb sorgfältig zu erfragen. Hierbei ist zu beachten, dass ein derartiger Betrieb zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung<br />

auch dann verpflichtet ist, wenn er den Freibetrag, ab dem die Zahlungs verpflichtung einsetzt, nicht ausschöpft. Die Angabe, dass<br />

eine Verpflichtung zur Zahlung von Gewerbesteuer nicht besteht, reicht daher im Antrag nicht aus.<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

25


Versicherter Personenkreis<br />

VN<br />

Mitinhaber und Altenteiler, die auf dem Hof tätig und<br />

dort wohnhaft sind, deren eheliche/eingetragene<br />

oder im Versicherungsschein genannte sonstige<br />

Lebenspartner,<br />

Minderjährige Kinder<br />

Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder<br />

sonstigen Lebenspartnerschaft im Sinne des<br />

§ 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong> lebende volljährige Kinder,<br />

jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese<br />

erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche<br />

Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes<br />

Entgelt erhalten.<br />

Alle Arbeitnehmer<br />

Versicherte Leistungsarten<br />

/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Disziplinar- und Standes-RS<br />

/ Verkehrs-Straf-RS / Arbeits-RS<br />

/ Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS / Sozialgerichts-RS<br />

/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht / Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts-<br />

/ Verwaltungs-RS in Verkehrssachen und Erbrecht<br />

/ Verkehrs-Steuer-RS vor Gerichten / Opfer-Rechtsschutz<br />

/ Allgemeiner Schadenersatz-RS / Wohnungs- und Grundstücks-RS für<br />

/ Allgemeiner Straf-RS land- oder forstwirtschaftlich genutzte<br />

/ Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile<br />

/ Allgemeiner RS im Vertrags- und Sachenrecht / Wohnungs- und Grundstücks-Steuer-RS<br />

/ Allgemeiner Steuer-RS vor Gerichten vor Gerichten für die versicherten Grundstücke,<br />

Besondere hinweise<br />

Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen<br />

Nicht zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen sind ohne Mehrbeitrag eingeschlossen.<br />

Nutzfahrzeuge<br />

Nutzfahrzeuge mit schwarzen Kennzeichen, auch die außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebes eingesetzten Fahrzeuge<br />

(z. B. im Fuhrunternehmen) sind gesondert zu versichern.<br />

VN mit mehreren land- und forstwirtschaftlichen Betrieben<br />

Hat der VN in räumlicher Nähe zueinander mehrere land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, die er selbst bewirtschaftet und<br />

die als eine wirtschaftliche Einheit anzusehen sind, so können diese Betriebe mit einem Landwirtschafts- und Verkehrs-RS<br />

versichert werden. Der Beitrag wird nach der Gesamtfläche aller Betriebe des VN berechnet. Die Anschriften und die jeweilige<br />

Größe der Betriebe sind im Antrag zu vermerken.<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

im beruflichen Bereich als Inhaber des im Versicherungsschein bezeichneten<br />

land - oder forstwirtschaftlichen Betriebes sowie im privaten Bereich<br />

und für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten,<br />

im Verkehrs-RS in der Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei<br />

Ver tragsabschluss oder während der Vertrags dauer auf sie zugelassenen<br />

oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzei chen versehenen<br />

Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers; soweit es sich nicht um Personenkraft-<br />

oder Kombi wagen, Krafträder und land- oder forstwirt schaftlich<br />

genutzte Fahrzeuge handelt, besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung<br />

rechtlicher Interessen als Eigen tümer, Halter, Erwerber, Mieter<br />

und Lea singnehmer von Fahrzeugen,<br />

als Mieter jedes von ihnen als Selbst fahrervermietfahrzeug zum vorübergehen<br />

den Gebrauch gemieteten Motor fahrzeuges zu Lande sowie Anhängers,<br />

sowie als Fahrer von Fahrzeugen<br />

berechtigte Fahrer der versicherten<br />

}<br />

berechtigte Insassen Motorfahrzeuge<br />

bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in ihrer Eigenschaft als Fahrgast,<br />

Fußgänger, Radfahrer und sonstiger Teilnehmer (z.B. Reiter, Skater)<br />

in Ausübung ihrer Tätigkeit für den versicherten Betrieb<br />

26


Mitinhaber<br />

Ist neben dem VN noch ein anderer Mitinhaber (Miteigentümer) auf dem Hof tätig und dort wohnhaft, so haben er und die in § 27<br />

Abs. 2 e) ARB <strong>2009</strong> genannten mitversicherten Personen den gleichen Versicherungsschutz wie der VN. Der Name des Mitinhabers<br />

und gegebenenfalls des sonstigen Lebenspartners ist im Antrag anzugeben.<br />

Kein Versicherungsschutz besteht bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Mitin habers (mitversicherte Person) gegenüber<br />

dem VN oder mitversicherten Personen.<br />

Altenteiler<br />

Der Altenteiler und die in § 27 Abs. 2 f) ARB <strong>2009</strong> genannten mitversicherten Personen sind im Landwirtschafts- und Verkehrs-<br />

Rechtsschutz des VN im gleichen Umfang mitversichert wie der VN selbst. Der Name des Altenteilers und gegebenenfalls des<br />

sonstigen Lebenspartners ist im Antrag anzugeben.<br />

Kein Versicherungsschutz besteht bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Altenteilers (mitversicherte Person) gegenüber<br />

dem VN oder mitversicherten Personen.<br />

Wer ist Altenteiler?<br />

Altenteiler ist der frühere Inhaber eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes, der diesen abgegeben oder gemäß § 2 Ziffer<br />

3 des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte (GAL) für einen Zeitraum von mindestens 9 Jahren nach Vollendung des 60.<br />

Lebensjahres verpachtet hat (kein Eigentumsübergang). Eine Übereignung des landwirtschaftlichen Betriebes wird zwar nicht<br />

vorausgesetzt. Voraussetzung ist jedoch, dass der bisherige Landwirt die Bewirtschaftung des Unternehmens im Rahmen eines<br />

langfristigen Pachtvertrages auf Dauer (in der Regel aus Alters- oder Krankheitsgründen) aufgibt. Er muss auf dem Hof wohnen<br />

und - wenn überhaupt - nur auf dem Hof tätig sein. Nicht mitversichert ist, wer neben einem Altersruhegeld nach GAL und Geld-/<br />

Naturalleistungen aus dem abgegebenen Betrieb zusätzliche Einkünfte aus selb stständiger oder unselbstständiger Tätigkeit<br />

bezieht. Treffen die vorgenannten Voraussetzungen auf eine als Altenteiler mitzuversichernde Person nicht zu, besteht auch kein<br />

Versicherungs schutz für den ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner und deren Kinder.<br />

RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken in der Landwirtschaft<br />

Als Zusatzrisiko zum Landwirtschafts- und Verkehrs-RS wird der RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken<br />

pauschal für die nach § 29 ARB <strong>2009</strong> versicherten Risiken übernommen. Der VN hat daher Rechtsschutz<br />

- als Eigentümer oder Verpächter/Vermieter eigenen land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes,<br />

- als Pächter/Mieter fremden land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes.<br />

Vom Versicherungsschutz umfasst werden danach alle Risiken, die mit dem land- oder forstwirt schaftlichen Betrieb des VN in<br />

Zusammenhang stehen, gleichgültig, ob sie das Hofgrundstück oder die (eigenen oder gepachteten) Äcker des VN, ob sie sein<br />

Wohnhaus oder den verpach teten Grundbesitz betreffen, sofern - das ist die wesentliche Voraussetzung - der Grundbesitz landund<br />

forstwirtschaftlich genutzt wird und mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb in wirt schaftlichem Zusammenhang steht.<br />

Ausgeschlossen vom pauschalen Versicherungsschutz gemäß § 29 ARB <strong>2009</strong><br />

sind daher alle Grundstücke, Gebäude, Wohnungen usw., also Objekte, die nach Art und Weise ihrer Nutzung mit dem landwirtschaftlichen<br />

Betrieb des VN nichts zu tun haben.<br />

Dazu gehören z. B. die Unterhaltung oder Verpachtung eines Campingplatzes auf den Wiesen des VN, der Betrieb oder die Verpachtung<br />

einer Gaststätte, einer Kiesgrube oder eines anderen Unternehmens neben dem Landwirtschaftsbetrieb, die Vermietung<br />

von Wohnungen, wenn eine Vermietung an nicht im versicherten Betrieb tätige Personen vorliegt.<br />

Ausgeschlossen ist vor allem eine Verpachtung zu nicht landwirtschaftlichen Zwecken, insbe sondere die erbbaurechtliche<br />

Verpachtung von Bauland. Solche Objekte müssen daher geson dert mit RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken<br />

versichert werden.<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

27


Beitragsberechnung<br />

Die Beitragsberechnung richtet sich nach der ha-Größe des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes<br />

a) der eigenen, selbstbewirtschafteten Flächen,<br />

b) der fremden, zum Betrieb hinzugepachteten Flächen,<br />

c) der verpachteten Flächen.<br />

Diese Gesamtfläche ist nach folgender Staffel in die Tariffläche umzurechnen:<br />

Acker-, Gemüse-, Obst- und Weinbauflächen, Baumschulen, Wiesen = 100%<br />

Wald und Park<br />

Heide, Moor, Gewässer und Ödland bleiben unberücksichtigt.<br />

= 50%<br />

Beiträge<br />

Tariffläche je ha Mindestbeitrag<br />

Ergänzungsmöglichkeit<br />

RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken<br />

§ 29 ARB, soweit außer den versicherten Objekten noch<br />

weitere Immobilien vorhanden sind - siehe Seite 32<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />

5-JAhRES-<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />

mit SB 150 EUR ohne SB mit SB 150 EUR ohne SB<br />

je ha Mindestbeitrag<br />

je ha Mindestbeitrag<br />

je ha Mindestbeitrag<br />

bis 10 ha - 168,96 - 205,89 - 187,73 - 228,77<br />

11 - 30 ha 8,31 168,96 10,15 205,89 9,23 187,73 11,28 228,77<br />

31 - 50 ha 6,46 234,05 7,85 299,14 7,18 260,05 8,72 332,38<br />

51 - 75 ha 5,53 299,14 6,93 373,47 6,15 332,38 7,70 414,96<br />

76 - 100 ha 5,08 410,86 6,46 510,57 5,64 456,51 7,18 567,30<br />

über 100 ha 4,62 474,56 5,53 602,90 5,13 527,29 6,15 669,89<br />

28


X. PRIVAT-, BERUFS- UND VERKEhRS-REChTSSChUTZ FÜR SELBSTSTÄNDIGE<br />

NACh § 28 ARB <strong>2009</strong> DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />

(MIT MAXIMAL 15 BESChÄFTIGTEN)<br />

(außer: Kfz-Gewerbe, Kfz-Handel, Tankstellen, Fahrschulen, Taxiunternehmen, Mietwagen unternehmen, Busunternehmen, Selbstfahrervermiet-Unternehmen,<br />

Personalleasing-Unter nehmen, Fuhrunternehmen, Transportunternehmen und Speditionen, Diskotheken,<br />

Containerdienste, Bewachungsunternehmen, Abschleppunternehmen, Arbeitskräftevermittler, Erdöl- und Chemieindustrieunternehmen,<br />

Gaststätten, Hotels, Reinigungsgroßbetriebe aller Art, Sprengbetriebe, Waschanlagen.)<br />

Versicherter Personenkreis (Grunddeckung)<br />

VN<br />

Ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein<br />

genannter sonstiger Lebenspartner im<br />

Sinne des § 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong><br />

Minderjährige Kinder<br />

Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder<br />

sonstigen Lebenspartnerschaft im Sinne des<br />

§ 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong> lebende volljährige Kinder,<br />

jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese<br />

erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche<br />

Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes<br />

Entgelt erhalten.<br />

Alle Arbeitnehmer<br />

Betriebsinhaber/Geschäftsführer<br />

bzw. Betrieb<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

für die im Versicherungsschein bezeich nete gewerbliche, freiberufliche<br />

oder sonstige selbstständige Tätigkeit sowie im privaten Bereich und für<br />

die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten,<br />

im Verkehrs-RS in der Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei<br />

Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf sie zugelassenen<br />

oder auf ihren Namen mit einem Versiche rungs kenn zeichen versehenen<br />

Motorfahr zeuges zu Lande sowie Anhängers,<br />

als Mieter jedes von ihnen als Selbst fahrervermietfahrzeug zum vorübergehenden<br />

Gebrauch gemieteten Motor fahrzeuges zu Lande sowie<br />

Anhängers,<br />

sowie als Fahrer von Fahrzeugen<br />

berechtigte Fahrer der versicherten<br />

}<br />

berechtigte Insassen Motorfahrzeuge<br />

bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in ihrer Eigenschaft als Fahrgast,<br />

Fußgänger, Radfahrer und sonstiger Teilnehmer (z.B. Reiter, Skater)<br />

in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den VN<br />

RS für Eigentümer und Mieter<br />

von Wohnungen und Grundstücken<br />

- für die selbstgenutzte Wohneinheit<br />

Versicherte Leistungsarten<br />

/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Allgemeiner RS im Vertrags- und Sachenrecht 1)<br />

/ Verkehrs-Straf-RS / Allgemeiner Steuer-RS vor Gerichten 1)<br />

/ Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS / Disziplinar- und Standes-RS<br />

/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht / Arbeits-RS<br />

/ Verwaltungs-RS in Verkehrssachen / Sozialgerichts-RS<br />

/ Verkehrs-Steuer-RS vor Gerichten / Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts- u. Erbrecht<br />

/ Allgemeiner Schadenersatz-RS / Wohnungs- und Grundstücks-RS 2)<br />

/ Allgemeiner Straf-RS / Wohnungs- und Grundstücksteuer-RS vor Gerichten<br />

/ Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS / Opfer-Rechtsschutz<br />

1) Der Allgemeine RS im Vertrags- und Sachenrecht und der Allgemeine Steuer-RS vor Gerichten gelten nur für den privaten Bereich<br />

und für den beruflichen Bereich in Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten.<br />

2) Der Wohnungs- und Grundstücks-RS gilt für<br />

a) die selbstbewohnte Wohneinheit des Inhabers oder Geschäftsführers (die Objektanschrift ist im Antrag anzugeben),<br />

b) das gewerblich/freiberuflich selbstgenutzte Objekt.<br />

Ist dieses gemietet/gepachtet, besteht in der Grunddeckung nur Versicherungsschutz für ein Objekt mit einer Jahresbruttomiete/pacht<br />

bis zu 40 000 EUR. Wird diese Höchst grenze überschritten, ist für den Mehrbetrag die Zusatzdeckung erforderlich (die<br />

Objekt anschrift ist im Antrag und bei gemietetem/gepachtetem Objekt auch die Jahresbrutto miete/-pacht anzugeben).<br />

29


Versicherter Personenkreis<br />

(Zusatzdeckung für Betriebsmitinhaber oder weiteren Geschäftsführer)<br />

Betriebsmitinhaber oder weiterer Geschäftsführer<br />

Ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein<br />

genannter sonstiger Lebenspartner im<br />

Sinne des § 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong><br />

Minderjährige Kinder<br />

Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder<br />

sonstigen Lebenspartnerschaft im Sinne des<br />

§ 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong> lebende volljährige Kinder,<br />

jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese<br />

erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche<br />

Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes<br />

Entgelt erhalten.<br />

Betriebsmitinhaber/weiterer<br />

Geschäfts führer<br />

Versicherte Leistungsarten<br />

/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Allgemeiner RS im Vertrags- und Sachenrecht 1)<br />

/ Verkehrs-Straf-RS / Allgemeiner Steuer-RS vor Gerichten 1)<br />

/ Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS / Disziplinar- und Standes-RS<br />

/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht / Arbeits-RS<br />

/ Verwaltungs-RS in Verkehrssachen / Sozialgerichts-RS<br />

/ Verkehrs-Steuer-RS vor Gerichten / Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts- u. Erbrecht<br />

/ Allgemeiner Schadenersatz-RS / Wohnungs- und Grundstücks-RS 2)<br />

/ Allgemeiner Straf-RS / Wohnungs- u. Grundstücks-Steuer-RS vor Gerichten<br />

/ Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS / Opfer-Rechtsschutz<br />

1) Der Allgemeine RS im Vertrags- und Sachenrecht und der Allgemeine Steuer-RS vor Gerichten gelten nur für den privaten<br />

Bereich und für den beruflichen Bereich in Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten.<br />

2) Der Wohnungs- und Grundstücks-RS gilt für die selbstbewohnte Wohneinheit des Betriebs mitinhabers oder weiteren Geschäftsführers<br />

(die Objektanschrift ist im Antrag anzugeben).<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

im privaten Bereich und im beruflichen Bereich in Ausübung einer<br />

nichtselb stständigen Tätigkeit,<br />

im Verkehrs-RS in der Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei<br />

Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf sie zugelassenen<br />

oder auf ihren Namen mit einem Versiche rungskennzeichen versehenen<br />

Motor fahr zeuges zu Lande sowie Anhängers,<br />

als Mieter jedes von ihnen als Selbst fahrervermietfahrzeug zum vorüber -<br />

gehenden Gebrauch gemieteten Motor fahrzeuges zu Lande sowie Anhängers,<br />

sowie als Fahrer von Fahrzeugen<br />

berechtigte Fahrer der versicherten<br />

}<br />

berechtigte Insassen Motorfahrzeuge<br />

bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in ihrer Eigenschaft als Fahrgast,<br />

Fußgänger, Radfahrer und sonstiger Teilnehmer (z.B. Reiter, Skater)<br />

RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken - für die<br />

selbstgenutzte Wohneinheit<br />

30


Beiträge<br />

Berechnung der Anzahl<br />

der Beschäftigten<br />

Vollzeitbeschäftigte Person = 1<br />

Teilzeitbeschäftigte Person = 1/2<br />

Geringfügigbeschäftigte Person = 1/4<br />

Auszubildende = 1/2<br />

Verändern sich die Vertragsgrundlagen (z. B. Zahl der Beschäftigten) in einer Weise, dass ein neuer Tarifbeitrag anzuwenden wäre oder<br />

erhöht sich die Jahresbruttomiete auf einen Betrag über 40 000 EUR, so ist der Vertrag umzustellen. Steigt die Zahl der Beschäftigten<br />

über 15, so kann der Vertrag nur nach vorheriger Anfrage bei der Direktion fortgeführt werden.<br />

Der VN ist verpflichtet, diese Veränderungen innerhalb eines Monats anzuzeigen.<br />

Ergänzungsmöglichkeit<br />

RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken<br />

§ 29 ARB, soweit außer den versicherten Objekten noch<br />

weitere Immobilien vorhanden sind - siehe Seite 32<br />

X. A PRIVAT-, BERUFS- UND VERKEhRS-REChTSSChUTZ FÜR ÄRZTE ETC.<br />

NACh § 28 ARB <strong>2009</strong> DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />

MIT REChTSSChUTZ IM VERTRAGSREChT NACh KLAUSEL 05<br />

(MIT MAXIMAL 10 BESChÄFTIGTEN)<br />

Versicherbar: Arztpraxen, Zahnarztpraxen,<br />

Heilpraktiker, Krankengymnasten,<br />

Psychologen, Masseure, Hebammen<br />

Beiträge<br />

Berechnung der Anzahl<br />

der Beschäftigten<br />

Vollzeitbeschäftigte Person = 1<br />

Teilzeitbeschäftigte Person = 1/2<br />

Geringfügigbeschäftigte Person = 1/4<br />

Auszubildende = 1/2<br />

Im Übrigen gelten die vorstehenden Regelungen unter X. entsprechend.<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

Betriebe mit ...Beschäftigten<br />

BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />

5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />

mit SB 150 EUR mit SB 150 EUR<br />

0 322,20 358,00<br />

1 - 3 371,70 413,00<br />

4 - 6 529,20 588,00<br />

7 - 10 712,81 792,00<br />

11 - 15 941,40 1046,00<br />

Zusatzdeckung je<br />

Betriebsmitinhaber,<br />

Geschäftsführer<br />

159,31 177,00<br />

Zusatzdeckung* 4,78 % 5,32 %<br />

Zuschlag bei mehr als mind. mind.<br />

40 000 EUR Jahresbruttomiete/pacht<br />

für das gewerblich selbstgenutzte<br />

objekt<br />

* für den 40 000 EUR übersteigenden Mehrbetrag<br />

156,03 173,37<br />

Betriebe mit ...Beschäftigten<br />

BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />

5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />

mit SB 150 EUR mit SB 150 EUR<br />

0 - 3 529,20 588,00<br />

4 - 6 799,20 888,00<br />

7 - 10 1 134,00 1 260,00<br />

31


XI. REChTSSChUTZ FÜR EIGENTÜMER UND MIETER<br />

VoN WohNUNGEN UND GRUNDSTÜCKEN NACh § 29 ARB <strong>2009</strong> DER BADISChEN<br />

REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />

Als Wohneinheit (WE) gilt eine gemietete oder vermietete sowie vom Eigentümer selbst bewohnte Wohnung oder ein Einfamilienhaus.<br />

Als gewerblich/freiberuflich genutzte Einheit gilt die Gesamtheit der Räume, die eine wirt schaftliche Einheit bilden. Wohnungen<br />

oder Einfamilienhäuser, die teilweise gewerblich/frei beruflich genutzt werden, sind als gewerblich/freiberuflich genutzte Einheiten<br />

zu tarifieren.<br />

Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlos sen, soweit diese dem Eigentümer<br />

der Wohneinheit gehören und kein separater Vertrag abge schlossen wurde.<br />

Wohnung eines Kindes am Ausbildungsort im Inland<br />

Im Inland gelegene Miet- bzw. Eigentumswohnungen, die von studierenden bzw. sich in der Schul- oder beruflichen Erstausbildung<br />

befindlichen Kindern genutzt werden, sind beitragsfrei mitversichert.<br />

Dies gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer seine selbstgenutzte Wohneinheit bei der Badischen Rechtsschutzversicherung AG<br />

versichert hat.<br />

Der Eigentümer oder Mieter/Pächter einer selbstbewohnten Wohneinheit bzw. gewerblicher Einheit kann diese nur in Verbindung<br />

mit einem der folgenden Tarifabschnitte<br />

V. Privat-RS für Selbstständige<br />

Vl. Berufs-RS für Selbstständige, RS für Firmen und Vereine<br />

VII. Privat- und Berufs-RS für Nichtselbstständige (proSB, proComfort, proSenioren)<br />

VIII. Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS für Nichtselbstständige (proSB, proComfort, proSenioren)<br />

IX. Landwirtschafts- und Verkehrs-RS<br />

X. Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS für Selbstständige<br />

versichern.<br />

Besondere hinweise<br />

Der Eigentümer, Vermieter oder Verpächter kann keine Auswahl von Einheiten, er muss vielmehr alle Einheiten seines Gebäudes<br />

oder Grundstückes innerhalb eines Vertrages versichern. Auch die vom Grundstückseigentümer selbstgenutzten Wohn- oder gewerblichen/freiberuflichen<br />

Einheiten sind beitragspflichtig. Der Eigentümer/Vermieter mehrerer Eigentumswohnungen innerhalb<br />

eines Gebäudes muss alle ihm gehörenden Einheiten versichern und muss bei Antrags aufnahme bereits im Grundbuch eingetragen<br />

sein. Soweit offensichtlich Eigennutzung/Eigen bedarf/Umwandlung beabsichtigt ist, darf RS als Eigentümer/Vermieter nicht<br />

angeboten werden.<br />

Sollen mehr als 5 Wohneinheiten versichert werden, wird um Direktionsanfrage gebeten.<br />

Versicherter Personenkreis<br />

VN jeweils in seiner im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter<br />

oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Versicherungsschein bezeichnet<br />

sind.<br />

Versicherte Leistungsarten<br />

/ Wohnungs- und Grundstücks-RS<br />

/ Wohnungs- und Grundstücks-Steuer-RS vor Gerichten<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

32


BEITRäGE<br />

A. Wohnzwecken dienende objekte<br />

1. ein Einfamilienhaus vom Eigen tümer selbst bewohnt *)<br />

2. eine Eigentumswohnung vom Eigentümer selbst bewohnt *)<br />

3. eine Wohneinheit als Mieter/Pächter oder Nutzungs berechtigter selbst<br />

bewohnt *)<br />

*) Für die vom VN selbstge nutzte Zweitwohnung und für<br />

eine von einem mitversicher ten Familienmitglied genutzte Wohnung<br />

am auswärtigen Arbeits-, Schul- oder Univer sitätsort zusätzlich<br />

Beitrag wie Erstwohnung<br />

4. Vermieter bzw. Verpächter von Wohneinheiten<br />

(auch Einliegerwohnungen)<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

% der Jahresbrutto miete/-pacht **) .....................................<br />

Für die vom Eigentümer selbst genutzte Wohneinheit in einem<br />

Mehrfamilienhaus gelten die Beiträge gem. Ziffer 2.<br />

Achtung: Bei Antragstellung ist dem Antrag eine Anlage beizufügen, aus der die<br />

Objekt anschrift und die Jah resbrutto miete/ -pacht **) jeder Wohn einheit<br />

ersichtlich sind!<br />

**) Unter Jahresbruttomiete/- pacht ist das gesamte Ent gelt laut Miet-/<br />

Pachtver trag für die Gebrauchs überlassung einschließlich etwaiger<br />

Nebenkosten (z. B. heizung, Müllabfuhr usw.) zu verstehen<br />

BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />

5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />

mit SB mit SB<br />

150 EUR 150 EUR<br />

je Einheit je Einheit<br />

36,93<br />

53,55<br />

43,86<br />

3,62 %<br />

mind.<br />

90,48<br />

41,03<br />

59,50<br />

48,73<br />

4,02 %<br />

mind.<br />

100,53<br />

33


B. Gewerblich/freiberuflich genutzte objekte<br />

1. Vom Eigentümer selbstgenutzt je angefangene 250 qm<br />

überdachte Nutzfläche ............................................................<br />

2. Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter .......................<br />

% der Jahresbruttomiete/-pacht **) .....................................<br />

3. Vermieter oder Verpächter .....................................................<br />

% der Jahresbruttomiete/-pacht ***) ...................................<br />

Achtung: Bei Antragstellung ist dem Antrag eine Anlage bei zufügen,<br />

aus der die Objekt an schrift und<br />

die Jah res bruttomiete/ pacht***) jeder Ein heit ersichtlich sind!<br />

***) Unter Jahresbruttomiete/-pacht ist das gesamte Entgelt laut<br />

Miet-/Pacht vertrag für die Ge brauchs überlassung einschließ<br />

lich etwaiger Ne ben kosten (z. B. heizung, Müllabfuhr<br />

usw.) zu ver stehen.<br />

C. Garagen und Abstellplätze<br />

(soweit nicht beitragsfrei mitversichert)<br />

1. Vermieter oder Verpächter ...............................................................<br />

2. Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter ...........<br />

D. Unbebaute Grundstücke<br />

1. Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter<br />

........................................... je angefangene 2 500 qm Fläche<br />

2. Vermieter oder Verpächter<br />

........................................... je angefangene 2 500 qm Fläche<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />

5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />

mit SB mit SB<br />

150 EUR 150 EUR<br />

je Einheit je Einheit<br />

49,86<br />

5,30 %<br />

mind.<br />

136,18<br />

5,30 %<br />

mind.<br />

136,18<br />

28,16<br />

28,16<br />

28,16<br />

28,16<br />

55,39<br />

5,88 %<br />

mind.<br />

151,32<br />

5,88 %<br />

mind.<br />

151,32<br />

31,29<br />

31,29<br />

31,29<br />

31,29<br />

34


KLAUSELN<br />

KLAUSEL 01 proComfort/<br />

KLAUSEL ZU §§ 25 UND 26 ARB <strong>2009</strong><br />

Die Versicherungssumme beträgt 1 000 000 EUR je Rechtsschutzfall.<br />

Für eine Strafkaution steht ein Darlehen bis 200 000 EUR zur Verfügung.<br />

Abweichend von § 6 Abs. 2 ARB <strong>2009</strong> besteht weltweiter Versicherungsschutz bis zu einer<br />

Versicherungssumme von 100 000 EUR.<br />

1. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht<br />

Versicherungsschutz besteht auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus<br />

schuldrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit dem Kauf und Einbau einer Küche<br />

in eine neu errichtete oder umgebaute Wohneinheit.<br />

2. Arbeits-Rechtsschutz<br />

Unabhängig von § 4 Abs 1 c) Satz 1 ARB <strong>2009</strong> besteht für den Versicherungsnehmer<br />

auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei einem in<br />

Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt, um die Aufhebung des Arbeitsvertrages mit dem<br />

Arbeitgeber außerhalb der einzuhaltenden gesetzlichen Fristen zu erreichen, und dies zu<br />

einem schriftlichen Angebot zur Aufhebung des Arbeitsvertrages (Aufhebungsvertrag)<br />

führen soll. Die Kosten-übernahme ist insoweit auf 500 EUR für einen Leistungsfall pro<br />

Kalenderjahr begrenzt.<br />

3. Sozialgerichts-Rechtsschutz<br />

Versicherungssschutz besteht auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in dem<br />

der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.<br />

4. Verwaltungs-Rechtsschutz<br />

Versicherungsschutz besteht im privaten Bereich für die Wahrnehmung rechtlicher<br />

Interessen in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten.<br />

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang<br />

- mit Angelegenheiten aus dem Asyl-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht<br />

- mit der Vergabe von Studienplätzen<br />

- aus dem Hochschulrecht<br />

ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.<br />

5. Straf-Rechtsschutz<br />

Abweichend von § 2 i) bb) ARB <strong>2009</strong> besteht auch für die Verteidigung wegen des Vorwurfes<br />

eines sonstigen Vergehens rückwirkend Versicherungsschutz, wenn rechtskräftig<br />

festgestellt wurde, dass der Versicherungsnehmer nicht vorsätzlich gehandelt hat.<br />

6. Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht<br />

Versicherungsschutz besteht auch für eine über das erste Beratungsgespräch hinausgehende<br />

Tätigkeit. Die Kostenerstattung ist hier auf einen Betrag von maximal 500 EUR<br />

begrenzt.<br />

7. Mediations-Rechtsschutz<br />

Statt der Kosten für Rat oder Auskunft trägt der Versicherer im Familien-, Lebenspartnerschafts-<br />

und Erbrecht die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation<br />

bis zu sechs Sitzungsstunden à maximal 180 EUR.<br />

Sind am Mediationsverfahren nicht versicherte Personen als Partei beteiligt, trägt der<br />

Versicherer die Kosten anteilig im Verhältnis der Versicherten zu den nichtversicherten<br />

Personen.<br />

KLAUSEL 02 proSenioren/<br />

KLAUSEL ZU §§ 25 UND 26 ARB <strong>2009</strong><br />

Dieser Rechtsschutz wurde speziell für Rentner und Pensionäre ab dem 58. Lebensjahr entwickelt.<br />

Eine Mitversicherung besteht unter den vorgenannten Voraussetzungen in diesem zusätzlichen<br />

Umfang, abweichend von §§ 25 Abs. 2, 26 Abs. 2 ARB <strong>2009</strong> nur für den ehelichen/eingetragenen<br />

oder im Versicherungsschein benannten sonstigen Lebenspartner im Sinne des<br />

§ 3 Abs. 4 b) ARB.<br />

Der Versicherungsschutz der §§ 25, 26 ARB kann für diesen Personenkreis um folgenden Umfang<br />

erweitert werden:<br />

a) Arbeits-Rechtsschutz gemäß § 2b ARB mit der Maßgabe, dass der Versicherungsschutz<br />

nur besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

- aus einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis<br />

(§ 8 Abs. 1 SGB IV),<br />

- als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichem oder pflegerischem Personal;<br />

- Streitigkeiten aus Beihilfe- und Pensionszusagen oder aus betrieblichen<br />

Altersversorgungen und beihilferechtliche Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen<br />

Dienstverhältnis;<br />

Gemäß § 4 Abs. 1 c ARB besteht hierfür eine Wartezeit von 3 Monaten ab Beginn des<br />

Versicherungsschutzes dieser Zusatzvereinbarung.<br />

b) Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen<br />

Vorsorgeverfügungen in diesem Sinne sind die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung<br />

und die Vorsorgevollmacht.<br />

Versichert ist der erste Rat oder die erste Auskunft eines in Deutschland zugelassenen<br />

Rechtsanwalts oder Notars, unabhängig von den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 ARB.<br />

Kosten werden maximal bis zu 250 EUR erstattet sobald dem Versicherer ein geeigneter<br />

Nachweis vorgelegt wird, aus der Art und Umfang der entsprechenden Tätigkeit hervorgehen.<br />

Der vereinbarte Selbstbehalt wird hierbei nicht in Abzug gebracht.<br />

c) erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Erbrecht<br />

Versicherungsschutz besteht für das Beratungsgespräch sowie für eine darüber hinausgehende<br />

Tätigkeit eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes oder Notars, die<br />

zu Erstellung eines eigenen Testaments führt. Kosten hierfür werden bis zu 250 EUR erstattet,<br />

sobald ein geeigneter Nachweis vorgelegt wird, aus der Art und Umfang der entsprechenden<br />

Tätigkeit hervorgehen. Der Eintritt des Versicherungsfalls ist nicht abhängig<br />

Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />

von einer Änderung der Rechtslage gem. § 4 Abs1 b ARB. Der vereinbarte Selbstbehalt<br />

wird hierbei nicht in Abzug gebracht.<br />

d) Rechtsschutz in Betreuungsverfahren<br />

Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmer als Betroffener<br />

im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Anordnung gem. § 1896 ff. BGB, aufgrund der<br />

für den Versicherungsnehmer ein Betreuer bestellt werden soll. Rechtsschutz besteht ab<br />

der Einleitung des Verfahrens einer Betreuungsanordnung vor einem Gericht in Deutschland.<br />

e) Mobiler Anwaltsservice<br />

Der Versicherer übernimmt pro Versicherungsfall die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder<br />

des Rechtsanwaltes für maximal drei Besuche am Wohnort des Versicherungsnehmers<br />

in Deutschland, wenn der Versicherungsnehmer nicht in der Lage ist,<br />

den Rechtsanwalt aufzusuchen und dieser in dem Landgerichtsbezirk in dem der Versicherungsnehmer<br />

wohnt, zugelassen ist. Dies gilt auch, wenn das Reiseziel innerhalb der<br />

Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder der Wohnort des Rechtsanwalts befindet.<br />

Ist der Aufenthaltsort des Versicherungsnehmers in einem Krankenhaus in Deutschland,<br />

so muss der Rechtsanwalt in dem Landgerichtsbezirk in dem das Krankenhaus liegt, zugelassen<br />

sein. In beiden Fällen muss der Besuch zur Vermeidung von Rechtsnachteilen<br />

erforderlich sein.<br />

f) Vorsorge-Arbeits-Rechtsschutz für den Fall der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit<br />

Der Versicherungsschutz umfasst zusätzlich den Vorsorge-Arbeits-Rechtsschutz. Im<br />

Falle der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit durch den Versicherungsnehmer<br />

oder seines ehelichen /eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten nichtehelichen/nicht<br />

eingetragenen Lebenspartners kann der Versicherungsschutz unter Mitversicherung<br />

der Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz gemäß § 2 b ARB <strong>2009</strong> (ohne Wartezeit)<br />

in die Tarifform proSB bzw. proComfort umgewandelt werden.<br />

KLAUSEL 05/<br />

KLAUSEL ZU §§ 24 UND 28 ARB <strong>2009</strong><br />

RECHTSSCHUTZ IM VERTRAGSRECHT<br />

a) Der Versicherungsschutz für die Ausübung der im Versicherungsschein bezeichneten gewerblichen,<br />

freiberuflichen und sonstigen selbstständigen Tätigkeit gem. §§ 24 und 28 ARB<br />

<strong>2009</strong> kann auf die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen<br />

Verträgen ausgedehnt werden, soweit er nicht in den Leistungsarten nach § 2 a), b) und<br />

c) ARB <strong>2009</strong> enthalten ist.<br />

b) Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

aus Versicherungsverträgen und aus dem Bereich des Handels vertreterrechtes.<br />

KLAUSEL 07/<br />

SONDERBEDINGUNGEN FüR DIE DIENSTREISE-RECHTSSCHUTZ-<br />

VERSICHERUNG<br />

§ 1<br />

Versicherungsschutz wird dem Versicherten in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit als Fahrer<br />

und Insasse in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln gewährt.<br />

§ 2<br />

Der Versicherungsschutz umfasst<br />

1. Schadenersatz-Rechtsschutz im Rahmen des § 2 a) ARB <strong>2009</strong><br />

2. Straf-Rechtsschutz im Rahmen des § 2 i) aa) ARB <strong>2009</strong><br />

3. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz im Rahmen des § 2 j) ARB <strong>2009</strong><br />

§ 3<br />

Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherte bei Eintritt des<br />

Rechtsschutzfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatte, zum Führen eines Fahrzeuges<br />

nicht berechtigt war oder das Fahrzeug nicht zugelassen oder nicht mit einem Versicherungskennzeichen<br />

versehen war.<br />

§ 4<br />

Im Übrigen gelten die §§ 1, 3 bis 20 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung<br />

(ARB <strong>2009</strong>).<br />

KLAUSEL 08/<br />

KLAUSEL ZU §§ 23, 25 UND 26 ARB <strong>2009</strong><br />

SINGLE-RECHTSSCHUTZ FüR ALLEINSTEHENDE/ALLEINERZIEHENDE<br />

UND UNVERHEIRATETE PERSONEN<br />

Abweichend von Ziffer (1) der §§ 23, 25 und 26 ARB <strong>2009</strong> besteht Versicherungsschutz nur für<br />

den alleinstehenden/alleinerziehenden und unver heirateten oder verheirateten aber getrennt<br />

lebenden Versicherungs nehmer.<br />

Heiratet oder führt der Versicherungsnehmer eine eingetragene Lebenspartnerschaft, erweitert<br />

sich der Versicherungsschutz von diesem Zeitpunkt an auf den Ehepartner/Lebenspartner,<br />

wenn die Heirat/Eintragung der Lebenspartnerschaft dem Versicherer innerhalb von<br />

zwei Monaten angezeigt wird. Erfolgt die Anzeige später als zwei Monate nach der Heirat bzw.<br />

Eintragung der Lebenspartnerschaft, beginnt der Versicherungsschutz für den Ehepartner/<br />

Lebenspartner erst mit dem Eingang der Anzeige beim Versicherer. Von dem Zeitpunkt der Mitversicherung<br />

an ist der im Tarif des Versicherers für den jeweiligen Versicherungsschutz von<br />

Familien geltende Beitrag zu zahlen.<br />

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer einer Änderung seiner Lebensumstände,<br />

die zur Änderung (Eheschließung, Eintragung der Lebenspartnerschaft) des Single-<br />

Tarifes führen, unverzüglich anzuzeigen.<br />

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