TARIF 2009
TARIF 2009
TARIF 2009
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TA.F619 08.09 Tarif Rechtsschutz<br />
<strong>TARIF</strong> <strong>2009</strong><br />
für die Rechtsschutzversicherung<br />
nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB <strong>2009</strong>)<br />
der Badischen Rechtsschutzversicherung AG (gültig ab 01.10.<strong>2009</strong>).<br />
Dieser Tarif ist Eigentum des Versicherers und nur für Mitarbeiter bestimmt.<br />
Badische Rechtsschutzversicherung AG<br />
Durlacher Allee 56 / 76131 Karlsruhe // Telefon 0721 660-1840 // Telefax 0721 660-1688 // E-Mail ksc@bgv.de // www.badische-rechtsschutz.de
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Seite(n)<br />
Allgemeine Tarifbestimmungen 3 - 7<br />
Verkehrs-RS (§ 21 Abs. 1 ARB <strong>2009</strong>) 8 - 9<br />
Verkehrs-RS (§ 21 Abs. 3 ARB <strong>2009</strong>) 10 - 11<br />
Verkehrs-RS für Nichtselbstständige (für alle auf den VN und<br />
die mitversicherten Personen zugelassenen Fahrzeuge)<br />
(§ 21 a ARB <strong>2009</strong>) 12<br />
Fahrer-RS/Verkehrsteilnehmer-RS (§ 22 ARB <strong>2009</strong>) 13 - 14<br />
Privat-RS für Selbstständige (§ 23 ARB <strong>2009</strong>) 15<br />
Berufs-RS für Selbstständige/Firmen-RS<br />
(§ 24 Abs. 1 a ARB <strong>2009</strong>) 16<br />
RS für Betriebe des Kfz-Handels/<br />
Fahrschulen/Tankstellen (§ 24 Abs. 4 ARB <strong>2009</strong>) 17<br />
Vereins-RS (§ 24 Abs. 1 b ARB <strong>2009</strong>) 18<br />
Privat- und Berufs-RS für Nichtselbstständige<br />
(§ 25 ARB <strong>2009</strong>)<br />
- proSB<br />
- proComfort<br />
- proSenioren<br />
19 - 21<br />
Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS für Nichtselbstständige<br />
(§ 26 ARB <strong>2009</strong>)<br />
- proSB<br />
- proComfort<br />
- proSenioren<br />
22 - 24<br />
Landwirtschafts- und Verkehrs-RS<br />
(§ 27 ARB <strong>2009</strong>) 25 - 28<br />
Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS<br />
für Selbstständige (§ 28 ARB <strong>2009</strong>) 29 - 31<br />
Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS für Ärzte<br />
(§ 28 ARB <strong>2009</strong>) 31<br />
RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen<br />
und Grundstücken (§ 29 ARB <strong>2009</strong>) 32 - 34<br />
Klauseln 35
ALLGEMEINE <strong>TARIF</strong>BESTIMMUNGEN<br />
Versicherungssumme/Strafkaution<br />
Den Beiträgen liegt im Tarif proComfort eine Versicherungssumme von 1 000 000 EUR und in allen anderen Tarifen von<br />
500 000 EUR je Rechtsschutzfall zugrunde.<br />
Für die Bereitstellung der Kaution (Darlehen) gemäß § 5 Absatz 5 b ARB <strong>2009</strong> gilt im Tarif proComfort ein Höchstbetrag von 200 000 EUR<br />
und in allen anderen Tarifen von 100 000 EUR.<br />
Geltungsbereich<br />
(1) Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den<br />
Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder<br />
zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde.<br />
(2) Bei Rechtsschutzfällen außerhalb des Geltungsbereiches nach Abs. 1, die dort während eines längstens dreimonatigen dauernden<br />
Aufenthaltes eintreten, trägt der Versicherer abweichend von § 5 die Kosten des vom Versicherungsnehmer beauftragten ausländischen<br />
Rechtsanwaltes bis zum dreifachen Betrag, wie er sich bei entsprechender Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes<br />
(RVG) ergeben würde, höchstens jedoch 50 000 EUR (Tarif proComfort 100 000 EUR).<br />
Bei Internet-Rechtsschutzfällen (§ 2 Buchstabe d ARB <strong>2009</strong>) beträgt die Höchstgrenze der zu tragenden Kosten 50 000 EUR (Tarif<br />
proComfort 100 000 EUR).<br />
Es besteht kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen<br />
Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.<br />
Versicherungsdauer<br />
Die Versicherungsdauer beträgt 1 Jahr bis 5 Jahre.<br />
Wartezeit<br />
3 Monate Wartezeit: - Arbeits-Rechtsschutz<br />
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz<br />
Auf die Wartezeit wird verzichtet, wenn das Risiko anderweitig versichert war und im unmittel baren Anschluss an die Vorversicherung<br />
übernommen wird.<br />
Keine Wartezeit: - Schadenersatz-Rechtsschutz<br />
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht<br />
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten<br />
- Verwaltungs-Rechtsschutz<br />
- Sozialgerichts-Rechtsschutz<br />
- Straf-Rechtsschutz<br />
- Opfer-Rechtsschutz<br />
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz<br />
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz<br />
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht<br />
Beiträge<br />
Die Beiträge des Tarifes sind Jahresbeiträge. Sie werden mit Versicherungsteuer (Brutto) von z. Zt. 19 % ausgewiesen.<br />
Nebengebühren werden nicht erhoben.<br />
Zahlungsweise<br />
Die Beiträge sind im Voraus zu zahlen. Bei halbjährlicher Zahlungsweise wird ein Zuschlag von 3 %, bei vierteljährlicher Zahlungsweise<br />
ein Zuschlag von 5 % berechnet.<br />
Erläuterungen<br />
RS = Rechtsschutz<br />
SB = Selbstbeteiligung<br />
VN = Versicherungsnehmer<br />
Vers. = Versicherung<br />
ARB <strong>2009</strong> = ARB <strong>2009</strong> der Badischen Rechtsschutzversicherung AG<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
3
Deckungen/Produktbausteine<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
4 N . . . . = Normaltarif. (Die Beiträge des Tarifes gelten für die Tarifgruppe N, es sei denn, ein spezieller Beitrag ist für<br />
die Tarifgruppe B ausgewiesen.)<br />
4NB = proSB - 4NC = proComfort - 4NS = proSenioren<br />
4 B . . . . = Tarif für Behördenbedienstete.<br />
Für die Anwendung dieser Tarifgruppe gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen Tarifes für die Kraftfahrtversicherung.<br />
Wenn für Risiken des Verkehrs-Rechtsschutzes, auf die die Tarifgruppe B anwendbar<br />
ist, kein besonderer Beitrag genannt ist, wird auf den Beitrag der Tarifgruppe N ein<br />
Rabatt von 10 % eingeräumt (ausgenommen Zweiräder).<br />
4BB = proSB – 4BC = proComfort – 4BS = proSenioren<br />
Rabatte<br />
Mengenrabatt bei Verkehrs-RS § 21 Abs. 1 ARB <strong>2009</strong><br />
Verkehrs-RS § 21 Abs. 3 ARB <strong>2009</strong> (Fahrzeug-RS)<br />
Fahrer-RS für Unternehmen § 22 Abs. 2 ARB <strong>2009</strong><br />
BRUTTo BRUTTo<br />
MIT VERS.-STEUER MIT VERS.-STEUER<br />
1-JAhRES<strong>TARIF</strong> MENGENRABATT 5-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />
mit SB ohne SB mit SB ohne SB<br />
472 667 10 % 425 600<br />
975 1 293 15 % 877 1 163<br />
1 405 1 990 20 % 1 265 1 791<br />
2 431 3 324 25 % 2 188 2 991<br />
Bestandsrabatt bei Verkehrs-RS § 21 Abs. 1 ARB <strong>2009</strong><br />
Fahrer-RS für Unternehmen § 22 Abs. 2 ARB <strong>2009</strong><br />
Voraussetzung ist, dass mindestens 5 Motorfahrzeuge oder 5 Fahrer versichert werden. Der Bestandsrabatt<br />
beträgt 10 %. Bei Berechnung des Bestandsrabat tes ist von dem Beitrag nach Abzug des Mengenrabattes<br />
auszugehen.<br />
Single-Tarif<br />
für alleinstehende/alleinerziehende und unverheiratete oder getrennt lebende Versicherungsnehmer (ggf. mit Kindern), bei<br />
// Privat-, Berufs-, und Verkehrs-RS proComfort für Nichtselbstständige § 26 ARB <strong>2009</strong> mit Klausel 08 und Klausel 01<br />
// Privat-, Berufs-, und Verkehrs-RS proSB für Nichtselbstständige § 26 ARB <strong>2009</strong> mit Klausel 08, auch ohne Berufs-RS<br />
// Privat- und Verkehrs-RS proSenioren für Nichtselbstständige § 26 ARB <strong>2009</strong> mit Klausel 08 und Klausel 02<br />
// Privat- und Berufs-RS proComfort für Nichtselbstständige § 25 ARB <strong>2009</strong> mit Klausel 08 und Klausel 01<br />
// Privat- und Berufs-RS proSB für Nichtselbstständige § 25 ARB <strong>2009</strong> mit Klausel 08, auch ohne Berufs-RS<br />
// Privat-RS proSenioren für Nichtselbstständige § 25 ARB <strong>2009</strong> mit Klausel 08 und Klausel 02<br />
Heiratet oder führt der Versicherungsnehmer eine eingetragene Lebenspartnerschaft, erweitert sich der Versicherungsschutz von diesem<br />
Zeitpunkt an auf den Ehepartner/Lebenspartner, wenn die Heirat/Eintragung der Lebenspartnerschaft dem Versicherer innerhalb von zwei<br />
Monaten angezeigt wird. Erfolgt die Anzeige später als zwei Monate nach der Heirat bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft, beginnt<br />
der Versicherungsschutz für den Ehepartner/Lebenspartner erst mit dem Eingang der Anzeige beim Versicherer. Von dem Zeitpunkt der<br />
Mitversicherung an ist der im Tarif des Versicherers für den jeweiligen Versicherungsschutz von Familien geltende Beitrag zu zahlen.<br />
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer einer Änderung seiner Lebensumstände, die zur Änderung (Eheschließung,<br />
Eintragung der Lebenspartnerschaft) des Single-Tarifes führen, unverzüglich anzuzeigen.<br />
Personen unter 28 Jahre<br />
Für Personen bis zum 28. Lebensjahr wird bei den §§ 25 und 26 ARB proSB und proComfort ein Nachlass von 10 % gewährt. Der Nachlass<br />
entfällt mit der auf die Vollendung des 28. Lebensjahres folgenden Hauptfälligkeit des Vertrages.<br />
4
Tarif proComfort für §§ 25, 26 ARB <strong>2009</strong> (Klausel 01)<br />
Für Nichtselbstständige bieten wir diesen speziellen Versicherungsschutz an.<br />
Dieser Versicherungsschutz umfasst zusätzlich zum Tarif proSB nach §§ 25 und 26 ARB <strong>2009</strong>:<br />
// Versicherungssumme in Höhe von insgesamt 1 000 000 EUR je Rechtsschutzfall. Für eine Strafkaution steht ein Darlehen bis insgesamt<br />
200 000 EUR zur Verfügung.<br />
// Weltweiter Versicherungsschutz mit einer Versicherungssumme von 100 000 EUR.<br />
// Im Vertrags- und Sachenrecht besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen<br />
Verträgen im Zusammenhang mit dem Kauf und Einbau einer Küche in eine neu errichtete oder umgebaute Wohneinheit.<br />
// Im Sozialgerichts-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in dem der Klage<br />
vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.<br />
// Verwaltungs-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im privaten Bereich in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten<br />
vor deutschen Verwaltungsgerichten.<br />
// Im Straf-Rechtsschutz besteht auch für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines sonstigen Vergehens rückwirkend Versicherungsschutz,<br />
wenn rechtskräftig festgestellt wurde, dass der Versicherungsnehmer nicht vorsätzlich gehandelt hat.<br />
// Im Arbeits-Rechtsschutz besteht für den Versicherungsnehmer auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />
um die Aufhebung des Arbeitsvertrages mit dem Arbeitgeber außerhalb der einzuhaltenden gesetzlichen Fristen zu erreichen, und<br />
dies zu einem schriftlichen Angebot zur Aufhebung des Arbeitsvertrages (Aufhebungsvertrag) führen soll.<br />
Die Kostenübernahme ist insoweit auf 500 EUR für einen Leistungsfall pro Kalenderjahr begrenzt.<br />
// Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht besteht Versicherungsschutz auch für eine über das<br />
erste Beratungsgespräch hinausgehende Tätigkeit.<br />
Die Kostenerstattung ist hier auf einen Betrag von maximal 500 EUR begrenzt.<br />
// Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Statt der Kosten für Rat oder Auskunft übernimmt der<br />
Versicherer die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation für bis zu sechs Sitzungsstunden à maximal 180 EUR.<br />
Premium-Service für proComfort Kunden im Privaten Lebensbereich<br />
Serviceleistungen im Bereich der Rechtsberatung.<br />
Unabhängig von der versicherten Leistung,<br />
a) kann der Versicherungsnehmer in eigenen Rechtsangelegenheiten unabhängig vom Eintritt eines Rechtsschutzfalles auch im nichtversicherten<br />
Bereich einen telefonischen Rat oder eine telefonische Empfehlung eines von der Badischen Rechtsschutzversicherung<br />
AG ausgewählten Rechtsanwaltes einholen. Die Vermittlung dieser Beratung erfolgt ausschließlich über die Badische Rechtsschutzversicherung<br />
AG. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.<br />
b) stellt der Versicherer via Internet über das Kundenportal der BGV I Badischen Versicherungen eine schriftliche Online-Rechtsberatung<br />
in allen versicherten Angelegenheiten und Rechtsgebieten zur Verfügung. Im Rahmen dieser Online-Rechtsberatung erhält der<br />
Versicherungsnehmer durch kompetente und unabhängige Rechtsanwälte eine erste schnelle schriftliche Einschätzung des rechtlichen<br />
Problems und eine Beurteilung der Erfolgsaussichten für eine Weiterverfolgung der möglichen Ansprüche bzw. eine konkrete<br />
Hilfestellung für die weitere Vorgehensweise. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.<br />
c) kann der Versicherungsnehmer den Online-Formularservice mit vielen Standarddokumenten nutzen und via Internet über das Kundenportal<br />
der BGV I Badischen Versicherungen umfangreiche Mustervorlagen downloaden und so selbständig individuelle Verträge<br />
oder Erklärungen gestalten.<br />
Tarif proSB nach §§ 25, 26 ARB <strong>2009</strong><br />
Für Nichtselbstständige bieten wir diesen Grund-Versicherungsschutz an.<br />
Dieser Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß nach §§ 25 bzw. 26 ARB <strong>2009</strong>.<br />
Tarif proSenioren für §§ 25, 26 ARB <strong>2009</strong> (Klausel 02)<br />
Für Rentner und Pensionäre ab dem 58. Lebensjahr bieten wir für die Zeit nach dem Berufsleben diesen speziellen Versicherungsschutz<br />
an. Die Zusatzleistungen gemäß Klausel 02 gelten ab dem 58. Lebensjahr auch für den Ehegatten bzw. den mitzuversichernden Lebenspartner,<br />
wenn dieser nicht mehr berufstätig ist. Die Zusatzleistung gilt nicht für evtl. noch mitversicherte Kinder. Dieser Versicherungsschutz<br />
umfasst zusätzlich zum Tarif proSB nach §§ 25 und 26 ARB <strong>2009</strong>:<br />
// Im Arbeits-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz aus einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis, als Arbeitgeber<br />
von hauswirtschaftlichem oder pflegerischem Personal; sowie bei Streitigkeiten aus Beihilfe- und Pensionszusagen oder aus betrieblichen<br />
Altersversorgungen und beihilferechtliche Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis;<br />
// Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen (Vorsorgeverfügungen = Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht).<br />
Versichert ist der erste Rat oder die erste Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts oder Notars. Kosten<br />
werden maximal bis zu 250 EUR erstattet. Der vereinbarte Selbstbehalt wird hierbei nicht in Abzug gebracht.<br />
// Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Erbrecht: Versicherungsschutz besteht für das Beratungsgespräch sowie für eine darüber<br />
hinausgehende Tätigkeit eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes oder Notars, die zu Erstellung eines eigenen Testaments<br />
führt. Kosten hierfür werden bis zu 250 EUR erstattet. Der vereinbarte Selbstbehalt wird hierbei nicht in Abzug gebracht.<br />
// Rechtsschutz in Betreuungsverfahren für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers als Betroffener im<br />
unmittelbaren Zusammenhang mit einer Anordnung gem. § 1896 ff. BGB, aufgrund derer für den Versicherungsnehmer ein Betreuer<br />
bestellt werden soll.<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
5
Tarif proSenioren für §§ 25, 26 ARB <strong>2009</strong> (Klausel 02)<br />
// Mobiler Anwaltsservice für maximal drei Besuche des Rechtsanwaltes am Wohnort des Versicherungsnehmers in Deutschland,<br />
wenn der Versicherungsnehmer nicht in der Lage ist, den Rechtsanwalt aufzusuchen und dieser in dem Landgerichtsbezirk in dem der<br />
Versicherungsnehmer wohnt, zugelassen ist.<br />
// Vorsorge-Arbeits-Rechtsschutz, für den Fall, der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit (Wartezeitwegfall).<br />
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung nach § 29 ARB – Wohnung eines Kindes am Ausbildungsort im Inland<br />
// Im Inland gelegene Miet- bzw. Eigentumswohnungen, die von studierenden bzw. sich in der Schul- oder beruflichen Erstausbildung<br />
befindlichen Kindern genutzt werden, sind beitragsfrei mitversichert.<br />
Dies gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer seine selbstgenutzte Wohneinheit bei der Badischen Rechtsschutzversicherung AG<br />
versichert hat.<br />
Zusatzleistungen für alle Versicherungsformen<br />
// Exklusiver Service im Schadenfall: Der Versicherungsnehmer genießt die Vorteile der kostenlosen telefonischen Rechtsberatung im<br />
Versicherungsfall durch unabhängige, kompetente Rechtsanwälte. Dieser Service ist beitragsfrei mitversichert.<br />
// Wegfall des Selbstbehalts, wenn der Rechtsschutzfall mit der Erstberatung abgeschlossen wurde.<br />
// Vereinbaren Sie einen Selbstbehalt von 150 EUR! Sichern Sie dem Versicherungsnehmer so einen niedrigeren Beitrag und der Selbstbehalt<br />
vermindert sich nach jedem schadenfreien Jahr um 50 EUR. Nach drei schadenfreien Jahren reduziert sich der Selbstbehalt<br />
dann auf NULL Euro. Bei einer Schadenzahlung wird der Selbstbehalt auf den ursprünglich vereinbarten Betrag zurückgesetzt.<br />
Beitragsanpassung<br />
Verträge mit Beiträgen nach diesem Tarif unterliegen der Beitragsanpassung gemäß § 10 ARB <strong>2009</strong>.<br />
Nichtehelicher Lebenspartner<br />
Die Mitversicherung eines nichtehelichen (auch gleichgeschlechtlichen) Lebenspartners ist nur dann möglich, wenn folgende Voraussetzungen<br />
vorliegen:<br />
1. Sowohl der Antragsteller als auch der mitzuversichernde nichteheliche Lebenspartner dürfen nicht verheiratet sein.<br />
2. Beide müssen in häuslicher Gemeinschaft leben. Voraussetzung hierfür ist eine gemeinschaftliche Lebensführung sowie die Erfassung<br />
im Melderegister unter der gleichen Anschrift.<br />
Mitversicherung von Kindern<br />
Zu den mitversicherten Kindern zählen nicht nur die leiblichen Kinder, sondern auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder, für die der VN oder<br />
die mitversicherte Person sorgeberechtigt ist.<br />
Die Mitversicherung der unverheirateten, volljährigen Kinder endet automatisch:<br />
a) mit Verheiratung oder<br />
b) mit dem Zeitpunkt, an dem diese erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes<br />
Entgelt erhalten.<br />
Beitragsanpassung<br />
Verträge mit Beiträgen nach diesem Tarif unterliegen der Beitragsanpassung gemäß § 10 ARB <strong>2009</strong>.<br />
Begriffsbestimmungen für Art und Verwendung von Kraftfahrzeugen<br />
Fahrzeug Ein Fahrzeug im Sinne der ARB <strong>2009</strong> ist ein zulassungspflichtiges oder mit einem Ver siche rungs kennzeichen<br />
zu versehendes Motorfahrzeug zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie<br />
Anhänger.<br />
Personenkraftwagen sind als Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen zugelassene Kraft fahrzeuge mit Ausnahme<br />
von Mietwagen, Kraftdroschken und Selbstfahrer vermietfahrzeugen.<br />
Selbstfahrer- sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet<br />
vermietfahrzeuge werden.<br />
Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen<br />
(einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind.<br />
Campingfahrzeuge sind als sonstige Kraftfahrzeuge/Wohnwagen zugelassene Kraftfahrzeuge.<br />
bzw. Wohnmobile<br />
Krafträder mit sind a) Fahrräder mit Hilfsmotor (Hubraum nicht mehr als 50 ccm, Geschwin digkeit nicht über<br />
Versicherungs- 50 km/h);<br />
zeichen b) Kleinkrafträder (Geschwindigkeit nicht über 60 km/h).<br />
Krafträder mit amt- sind alle übrigen Krafträder (auch Kleinkrafträder über 60 km/h).<br />
lichen Zulassungskennzeichen<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
6
Annahmerichtlinien<br />
1. Rechtsschutzversicherungsverträge dürfen nur auf der Grundlage und unter Beachtung des Tarifes, der ARB <strong>2009</strong>, der gegebenenfalls<br />
vereinbarten Sonderbedingungen und Klauseln sowie den nachfolgenden Richtlinien für die Auslese und Antragsaufnahme<br />
vermittelt bzw. aufgenommen werden.<br />
1.1 Bei der Antragsaufnahme dürfen nur die von der Badischen Rechtsschutzversicherung AG bzw. dem BGV zur Verfügung gestellten<br />
Antragsformulare auf Kraftfahrt-/Rechtsschutzversicherung verwendet werden. Im Übrigen gelten die Antragsformulare der Badischen<br />
Rechtsschutzversicherung AG.<br />
1.2 Mündliche Zusagen über den Antragsinhalt und die besonderen Bedingungen und Risikobeschrei bungen hinaus dürfen nicht gemacht<br />
werden.<br />
1.3 Alle Anträge sind unverzüglich der Badischen Rechtsschutzversicherung AG zuzuleiten.<br />
1.4 Unerwünscht ist die Vermittlung von Anträgen<br />
- für Risiken mit wesentlichen oder zahlreichen Vorschäden,<br />
- für Risiken, die von anderen Versicherungsunternehmen abgelehnt oder aufgehoben bzw. gekündigt worden sind,<br />
- von Versicherungsnehmern, deren Verhältnisse in persönlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht nicht einwandfrei sind,<br />
- für Risiken, die bereits bei einem anderen Rechtsschutzversicherer zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns versichert sind.<br />
Der Antragsteller ist daher vor Antragsaufnahme nach weiteren Rechtsschutzversicherungen, die bestehen oder bestanden haben,<br />
zu befragen. Gegebenenfalls ist der Versicherungsschein einzusenden.<br />
1.5 Es dürfen keine Anträge von Minderjährigen angenommen werden.<br />
2. Antragsannahme/Beginn des Versicherungsschutzes<br />
2.1 Versicherungsverträge beginnen im Falle der Annahme des Vertrages ab Antragseingang beim Versicherer.<br />
2.2 Wird ein früherer Beginn gewünscht, ist dies nur durch Erteilung von vorläufiger Deckungszusage möglich. Der Beginn darf nicht vor<br />
Tag und Uhrzeit der Antragsaufnahme liegen. Vorläufige Deckung dürfen jedoch nur die dazu ermächtigten Mitarbeiter erteilen und<br />
auf dem Antrag vermerken.<br />
2.3 Wird Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt gewünscht, so darf der Vertragsbeginn nur auf einen Termin innerhalb eines<br />
Jahres nach Antragstellung gelegt werden, d. h. über ein Jahr hin aus vordatierte Verträge können nicht angenommen werden.<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
7
I. VERKEhRS-RS NACh § 21 ABS. 1 ARB <strong>2009</strong><br />
DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />
Versicherter Personenkreis<br />
VN in der Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der<br />
Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versiche rungskennzeichen<br />
versehenen Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers<br />
VN als Mieter jedes von ihm als Selbstfahrervermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten<br />
Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers<br />
berechtigte Fahrer<br />
berechtigte Insassen<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
} dieser Motorfahrzeuge<br />
VN bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in der Eigenschaft<br />
als Fahrer jedes Fahrzeuges, das weder ihm gehört noch auf ihn zugelassen oder auf seinen<br />
Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist (Fahrer-RS)<br />
als Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer und sonstiger Teilnehmer (z.B. Reiter, Skater)<br />
Fahrer-RS und Fußgänger-RS gelten nur für natürliche Personen. Ist VN eine juristische Person (Firma), so muss anstelle des VN<br />
eine Person im Antrag namentlich benannt werden, für die der Versicherungsschutz gelten soll.<br />
Versicherte Leistungsarten<br />
/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Verkehrs-Steuer-RS vor Gerichten<br />
/ Verkehrs-Straf-RS / Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen<br />
/ Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS / Allgemeiner Schadenersatz-RS<br />
/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht / Allgemeiner Straf-RS<br />
/ Verwaltungs-RS in Verkehrssachen / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />
/ Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz<br />
in Verkehrssachen<br />
Besondere hinweise<br />
Versicherungsschutz nach § 21 Absatz 1 ARB <strong>2009</strong> besteht für den VN im privaten und beruflichen Bereich in Ausübung nichtselbstständiger<br />
Tätigkeiten sowie auch gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeiten.<br />
Verkehrs-RS gemäß § 21 Absatz 1 ARB <strong>2009</strong> kann nur abgeschlossen werden, wenn der Antrag steller sein einziges Fahrzeug oder<br />
alle Fahrzeuge versichert. Der Beitrag ist für jedes Fahr zeug zu berechnen. Neu hinzukommende Fahrzeuge sind ab Zulassung<br />
mitversichert. Der VN ist verpflichtet, neu hinzukommende Fahrzeuge innerhalb eines Monates zu melden. Die dem geänderten<br />
Fahrzeugbestand entsprechende Beitragsberechnung erfolgt ab Beginn der folgen den Versicherungsperiode.<br />
8
Beiträge<br />
1. Zweiräder mit<br />
Versicherungskennzeichen<br />
2. Zweiräder mit amtlichen<br />
Zulassungskennzeichen<br />
3. PKW, Kombi bis 9 Sitze,<br />
Campingfahrzeuge, Wohnmobile<br />
Für Behördenbedienstete (Tarifgruppe B)<br />
4. Nutzfahrzeuge bis 2 t Nutzlast<br />
(Lieferwagen, LKW bis 2 t)<br />
5. Nutzfahrzeuge<br />
über 2 bis 4 t Nutzlast<br />
6. Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast<br />
und Sattelzugmaschinen<br />
(mit Aufliegern)<br />
7. Kraftomnibusse über 9 Sitze<br />
8. Zugmaschinen<br />
(nicht Sattelzug maschinen)<br />
mit amtlichen schwarzen Kennzeichen<br />
9. Zugmaschinen<br />
(nicht Sattelzug maschinen)<br />
mit amtlichen grünen oder steuerfreien<br />
schwarzen Kennzeichen<br />
10. Anhänger für LKW und PKW<br />
(auch Auflieger und Wohnwagen)<br />
Beitragsfrei eingeschlossen,<br />
wenn mindestens 5 Motorfahrzeuge<br />
versichert sind.<br />
11. Motorisierte Spezialfahrzeuge<br />
für Versehrte (ohne PKW)<br />
12. Kfz-zulassungspflichtige,<br />
selbstfahrende Sonderfahrzeuge<br />
und Arbeitsmaschinen<br />
Als Sonderfahrzeuge gelten:<br />
Abschleppwagen, Ausstellungswagen, Bagger,<br />
Elektro-Güterfahrzeuge, Elektro-Karren, Erd-Arbeitsmaschinen,<br />
Fernmeldewagen, Feuerwehrmannschafts-/-gerätewagen,<br />
Funkwagen, Kanalreinigungswagen,<br />
Kranwagen, Krankenwagen, Lader, Leichenwagen,<br />
Messwagen, Milch-Sammeltankwagen, Müllwagen, Schlammsaugwagen,<br />
Straßenbaumaschinen, Straßenreinigungs maschinen,<br />
Tieflader, Verkaufswagen, Werkstattwagen.<br />
Nicht als Sonderfahrzeuge gelten:<br />
Betontransportmischer, Kraftfahrzeug-<br />
Transporter, Kraftstoff-Kesselwagen,<br />
Milch-Tank wagen, Tankwagen,<br />
Turm wagen.<br />
Diese Fahrzeuge werden als Nutzfahrzeuge<br />
tarifiert.<br />
Als Kfz-zulassungspflichtige,<br />
selbstfahrende Arbeits maschinen<br />
gelten:<br />
Hubstapler, Gabelstapler,<br />
Geräteträger für Land- oder<br />
Forstwirtschaft.<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />
5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />
Ergänzungsmöglichkeiten<br />
Privat-RS für Selbstständige § 23 ARB - siehe Seite 15<br />
Berufs-RS für Selbstständige, RS für Firmen und Vereine § 24 ARB - siehe Seite 16<br />
Privat- und Berufs-RS für Nichtselbstständige § 25 ARB - siehe Seite 19<br />
mit SB<br />
mit SB<br />
objektohne<br />
SB<br />
ohne SB<br />
150 EUR 150 EUR art<br />
37,85<br />
52,63<br />
43,40<br />
33,24<br />
43,40<br />
43,40<br />
82,17<br />
53,55<br />
71,09<br />
58,17<br />
46,16<br />
58,17<br />
58,17<br />
113,56<br />
Direktionsanfrage<br />
34,16<br />
28,62<br />
9,23<br />
9,23<br />
35,08<br />
47,09<br />
41,54<br />
13,85<br />
13,85<br />
48,02<br />
42,05<br />
58,48<br />
48,22<br />
36,93<br />
48,22<br />
48,22<br />
91,30<br />
59,50<br />
78,99<br />
64,63<br />
51,29<br />
64,63<br />
64,63<br />
126,18<br />
Direktionsanfrage<br />
37,96<br />
31,80<br />
10,26<br />
10,26<br />
38,98<br />
52,32<br />
46,16<br />
15,39<br />
15,39<br />
53,35<br />
11<br />
12<br />
20<br />
30<br />
40<br />
50<br />
70<br />
80<br />
90<br />
100<br />
110<br />
120<br />
9
II. VERKEhRS-RS NACh § 21 ABS. 3 ARB <strong>2009</strong><br />
DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />
Versicherter Personenkreis<br />
VN in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter der/des im Versicherungsschein bezeichneten<br />
Motorfahrzeuge(s) zu Lande sowie Anhänger(s)<br />
VN als Mieter jedes von ihm als Selbstfahrervermietfahrzeug zum vorüber gehenden Gebrauch gemieteten<br />
Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers<br />
berechtigte Fahrer<br />
berechtigte Insassen<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
} dieser Motorfahrzeuge<br />
VN bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in der Eigenschaft<br />
als Fahrer jedes Fahrzeuges, das weder ihm gehört noch auf ihn zuge lassen oder auf seinen Namen mit<br />
einem Versicherungskennzeichen versehen ist (Fahrer-RS)<br />
als Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer und sonstiger Teilnehmer (z.B. Reiter, Skater)<br />
Fahrer-RS und Fußgänger-RS gelten nur für natürliche Personen. Ist VN eine juristische Person (Firma), so muss anstelle des VN<br />
eine Person im Antrag namentlich benannt werden, für die der Versicherungsschutz gelten soll.<br />
VERSIChERTE LEISTUNGSARTEN<br />
/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Verkehrs-Steuer-RS vor Gerichten<br />
/ Verkehrs-Straf-RS / Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen<br />
/ Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS / Allgemeiner Schadenersatz-RS<br />
/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht / Allgemeiner Straf-RS<br />
/ Verwaltungs-RS in Verkehrssachen / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />
/ Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz<br />
in Verkehrssachen<br />
Besondere hinweise<br />
Versicherungsschutz nach § 21 Absatz 3, 10 ARB <strong>2009</strong> besteht für den VN im privaten und berufl ichen Bereich in Ausübung<br />
nichtselbstständiger Tätigkeiten sowie auch gewerblicher, freiberufl icher oder sonstiger selbstständiger Tätig keiten.<br />
Verkehrs-RS gemäß § 21 Absatz 3 ARB <strong>2009</strong> ist dann abzuschließen, wenn außer dem zu versi chernden Fahrzeug noch andere<br />
Fahrzeuge vorhanden sind, die nicht versichert werden sollen oder für die bereits bei einer anderen Gesellschaft eine<br />
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung gemäß § 21 (3)<br />
besteht. Es ist nicht erforderlich, dass die zu versichernden Fahrzeuge auf den VN zugelassen oder auf seinen Namen mit einem<br />
Versicherungskennzeichen versehen sind.<br />
Die amtlichen Kennzeichen der zu versichernden Fahrzeuge sind im Antrag anzugeben. Ein tretende Änderungen, wie Fahrzeugwechsel,<br />
müssen vom VN sofort gemeldet werden. Neu hin zukommende Fahrzeuge können zusätzlich versichert werden.<br />
Der Beitrag ist für jedes versicherte Fahrzeug zu berechnen.<br />
10
Beiträge<br />
1. Zweiräder mit<br />
Versicherungskennzeichen<br />
2. Zweiräder mit amtlichen<br />
Zulassungskennzeichen<br />
3. PKW, Kombi bis 9 Sitze,<br />
Campingfahrzeuge, Wohnmobile<br />
Für Behördenbedienstete (Tarifgruppe B)<br />
4. Nutzfahrzeuge bis 2 t Nutzlast<br />
(Lieferwagen, LKW bis 2 t)<br />
5. Nutzfahrzeuge<br />
über 2 bis 4 t Nutzlast<br />
6. Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast<br />
und Sattelzugmaschinen<br />
(mit Aufliegern)<br />
7. Kraftomnibusse über 9 Sitze<br />
8. Zugmaschinen<br />
(nicht Sattelzug maschinen)<br />
mit amtlichen schwarzen Kennzeichen<br />
9. Zugmaschinen<br />
(nicht Sattelzug maschinen)<br />
mit amtlichen grünen oder steuerfreien<br />
schwarzen Kennzeichen<br />
10. Anhänger für LKW und PKW<br />
(auch Auflieger und Wohnwagen)<br />
Beitragsfrei eingeschlossen,<br />
wenn mindestens 5 Motorfahrzeuge<br />
versichert sind.<br />
11. Motorisierte Spezialfahrzeuge<br />
für Versehrte (ohne PKW)<br />
12. Kfz-zulassungspflichtige,<br />
selbstfahrende Sonderfahrzeuge<br />
und Arbeitsmaschinen<br />
Als Sonderfahrzeuge gelten:<br />
Abschleppwagen, Ausstellungswagen, Bagger, Elektro-Güter fahrzeuge,<br />
Elektro-Karren, Erd-Arbeitsmaschinen, Fernmeldewagen, Feuerwehrmannschafts-/-gerätewagen,<br />
Funkwagen, Kanalreinigungswagen, Kranwagen,<br />
Krankenwagen, Lader, Leichenwagen, Messwagen, Milch-Sammeltankwagen,<br />
Müllwagen, Schlammsaugwagen, Straßenbaumaschinen, Straßenreinigungsmaschinen,<br />
Tieflader, Verkaufswagen, Werkstattwagen.<br />
Nicht als Sonderfahrzeuge gelten<br />
Betontransportmischer, Kraftfahrzeug-Transporter,<br />
Kraftstoff-Kesselwagen, Milch-Tank wagen, Tankwagen,<br />
Turm wagen.<br />
Diese Fahrzeuge werden als Nutzfahrzeuge<br />
tarifiert.<br />
Als Kfz-zulassungspflichtige,<br />
selbstfahrende Arbeits maschinen<br />
gelten:<br />
Hubstapler, Gabelstapler,<br />
Geräteträger für Land- oder<br />
Forstwirtschaft.<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />
5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />
Ergänzungsmöglichkeiten<br />
Privat-RS für Selbstständige § 23 ARB - siehe Seite 15<br />
Berufs-RS für Selbstständige, RS für Firmen und Vereine § 24 ARB - siehe Seite 16<br />
Privat- und Berufs-RS für Nichtselbstständige § 25 ARB - siehe Seite 19<br />
mit SB<br />
mit SB<br />
objektohne<br />
SB<br />
ohne SB<br />
150 EUR 150 EUR art<br />
37,85<br />
52,63<br />
43,40<br />
33,24<br />
43,40<br />
43,40<br />
82,17<br />
53,55<br />
71,09<br />
58,17<br />
46,16<br />
58,17<br />
58,17<br />
113,56<br />
Direktionsanfrage<br />
34,16<br />
28,62<br />
9,23<br />
9,23<br />
35,08<br />
47,09<br />
41,54<br />
13,85<br />
13,85<br />
48,02<br />
42,05<br />
58,48<br />
48,22<br />
36,93<br />
48,22<br />
48,22<br />
91,30<br />
59,50<br />
78,99<br />
64,63<br />
51,29<br />
64,63<br />
64,63<br />
126,18<br />
Direktionsanfrage<br />
37,96<br />
31,80<br />
10,26<br />
10,26<br />
38,98<br />
52,32<br />
46,16<br />
15,39<br />
15,39<br />
53,35<br />
11<br />
12<br />
20<br />
30<br />
40<br />
50<br />
70<br />
80<br />
90<br />
100<br />
110<br />
120<br />
11
III. VERKEhRS-RS FÜR NIChTSELBSTSTÄNDIGE (FÜR ALLE AUF DEN VN UND DIE MIT-<br />
VERSIChERTEN PERSoNEN ZUGELASSENEN FAhRZEUGE) NACh § 21 A ARB <strong>2009</strong><br />
DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />
Eine Versicherung für den privaten und beruflichen Bereich ist nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht ausschließlich<br />
eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausübt. Kein Versicherungsschutz besteht für eine Interessenwahrnehmung<br />
im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.<br />
Versicherter Personenkreis<br />
VN<br />
Ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein<br />
genannter sonstiger Lebenspartner<br />
im Sinne des § 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong><br />
Minderjährige Kinder<br />
Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen<br />
oder sonstigen Lebenspartnerschaft<br />
im Sinne des § 3 Abs. 4 b) ARB<br />
<strong>2009</strong> lebende volljährige Kinder, jedoch<br />
längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem<br />
diese erstmals eine auf Dauer angelegte<br />
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür<br />
ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
in der Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder<br />
während der Vertragsdauer auf sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem<br />
Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahr zeuges zu Lande sowie Anhängers<br />
als Mieter jedes von ihnen als Selbstfahrervermietfahr zeug zum vorübergehenden<br />
Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers<br />
berechtigte Fahrer<br />
} dieser Motorfahrzeuge<br />
berechtigte Insassen<br />
bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in ihrer Eigenschaft<br />
als Fahrer jedes Fahrzeuges, das weder ihnen gehört noch auf sie zugelassen oder<br />
auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist (Fahrer-RS)<br />
als Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer und sonstiger Teilnehmer z.B. als Reiter, Skater<br />
(Fußgänger-RS) sowie als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse von nicht zulassungspflichtigen<br />
Motorfahrzeugen zu Lande<br />
Der Versicherungsschutz umfasst nur die Wahrneh mung rechtlicher Interessen im<br />
privaten und im berufl ichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.<br />
Versicherte Leistungsarten<br />
/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Verkehrs-Steuer-RS vor Gerichten<br />
/ Verkehrs-Straf-RS / Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen<br />
/ Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS / Allgemeiner Schadenersatz-RS<br />
/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht / Allgemeiner Straf-RS<br />
/ Verwaltungs-RS in Verkehrssachen / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />
/ Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz<br />
in Verkehrssachen<br />
/ Allgemeiner RS im Vertrags- u. Sachenrecht<br />
Besondere hinweise<br />
Hat der Versicherungsnehmer ausschließlich eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aufgenommen,<br />
wandelt sich der Versicherungsschutz ab dem Eintritt dieses Umstandes in einen solchen nach § 21 Absätze 3 bis 9 ARB <strong>2009</strong> – für<br />
die auf den Versiche rungsnehmer zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen ver sehenen Fahrzeuge<br />
– um.<br />
Der VN ist innerhalb eines Monates zur Meldung der genannten Umstände verpflichtet.<br />
Der Versicherungsnehmer kann jedoch innerhalb von 6 Monaten nach der Umwandlung die Beendigung des Versicherungsschutzes<br />
nach § 21 Absatz 1 ARB <strong>2009</strong> verlangen. Verlangt er dies später als zwei Monate nach Eintritt der für die Umwandlung des Versicherungsschutzes<br />
ursächlichen Tatsachen, endet der Versicherungsschutz nach § 21 Absatz 3 ARB <strong>2009</strong> erst mit Eingang der entsprechenden<br />
Erklärung des Versicherungsnehmers.<br />
Beiträge<br />
BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />
5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />
mit SB ohne SB mit SB ohne SB<br />
Normaltarif 68,32 88,63 75,91 98,48<br />
Für Behördenbedienstete 53,55 73,86 59,50 82,07<br />
12
IV. FAhRER-RS / VERKEhRSTEILNEhMER-RS<br />
A) Für Einzelpersonen<br />
nach § 22 Absatz 1 ARB <strong>2009</strong> der Badischen Rechtsschutzversicherung AG<br />
Versicherter Personenkreis<br />
VN bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in seiner Eigenschaft als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser<br />
oder in der Luft sowie Anhängern; ferner als Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer und sonstiger Teilnehmer z.B. als Reiter,<br />
Skater (Fußgänger-RS).<br />
Versicherte Leistungsarten<br />
/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Verkehrs-Straf-RS<br />
(jedoch nicht für Ansprüche wegen / Sozialgerichts-RS in Verkehrssachen<br />
Beschädigung des benutzten Fahrzeuges) / Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS<br />
/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht / Allgemeiner Schadenersatz-RS<br />
/ Verkehrs-Steuer-RS vor Gerichten / Allgemeiner Straf-RS<br />
/ Verwaltungs-RS in Verkehrssachen / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />
/ Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz<br />
in Verkehrssachen<br />
Besondere hinweise<br />
Wird ein Motorfahrzeug zu Lande auf den VN zugelassen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen,<br />
wandelt sich der Versicherungsschutz in einen sol chen nach § 21 Absätze 3, 4, 7, 8 und 10 ARB <strong>2009</strong> um.<br />
Der Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht bezieht sich auf die Wahrnehmung recht licher Interessen im Zusammenhang mit<br />
dem Erwerb dieses Motorfahrzeuges zu Lande.<br />
Beiträge<br />
Ergänzungsmöglichkeiten<br />
Privat-RS für Selbstständige § 23 ARB - siehe Seite 15<br />
Privat- und Berufs-RS für Nichtselbstständige § 25 ARB - siehe Seite 19<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />
5-JAhRES-<br />
<strong>TARIF</strong><br />
1-JAhRES-<br />
<strong>TARIF</strong><br />
mit SB mit SB<br />
150 EUR 150 EUR<br />
Normaltarif 41,54 46,16<br />
Für Behördenbedienstete 36,93 41,03<br />
Wie Ziff. 1, Normaltarif,<br />
jedoch zum vergünstigten<br />
Beitrag für „Junge Leute“<br />
bis 28 Jahren<br />
und Senioren ab 58 37,39 41,54<br />
Für Behördenbedienstete 33,24 36,93<br />
13
B) Für Unternehmen, Behörden, Betriebe des Kraftfahrzeughandels und -handwerks, Fahrschulen und Tankstellen<br />
nach § 22 Absatz 2 ARB <strong>2009</strong> der Badischen Rechtsschutzversicherung AG<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Alle im Unternehmen, der Behörde, dem Betrieb des Kraftfahrzeughandels und -handwerks, der Fahrschule oder Tankstelle<br />
tätigen Kraftfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in ihrer Eigenschaft als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu Lande,<br />
zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger; ferner als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer, jedoch nur in Ausübung ihrer beruflichen<br />
Tätigkeit.<br />
Versicherte Leistungsarten<br />
/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Verkehrs-Straf-RS<br />
(jedoch nicht für Ansprüche wegen / Sozialgerichts-RS in Verkehrssachen<br />
Beschädigung des benutzten Fahrzeuges) / Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS<br />
/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht / Allgemeiner Schadenersatz-RS<br />
/ Verkehrs-Steuer-RS vor Gerichten / Allgemeiner Straf-RS<br />
/ Verwaltungs-RS in Verkehrssachen / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />
/ Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz<br />
in Verkehrssachen<br />
Besondere hinweise<br />
Diese Vertragsform kann nur dann abgeschlossen werden, wenn alle beschäftigten Kraft fahrer versichert werden. Neu eingestellte<br />
Kraftfahrer sind ab dem Tage ihrer Einstellung mitversichert. Der Versicherungsnehmer ist innerhalb eines Monats zur<br />
Nachmeldung verpflichtet.<br />
Beiträge<br />
Ergänzungsmöglichkeiten<br />
Verkehrs-RS § 21 Absatz 1 ARB - siehe Seite 8<br />
Verkehrs-RS § 21 Absatz 3 ARB - siehe Seite 10<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />
5-JAhRES-<br />
<strong>TARIF</strong><br />
1-JAhRES-<br />
<strong>TARIF</strong><br />
mit SB mit SB<br />
150 EUR 150 EUR<br />
Für Behördenbedienstete 25,86 28,73<br />
14
V. PRIVAT-RS FÜR SELBSTSTÄNDIGE<br />
NACh § 23 ARB <strong>2009</strong> DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />
Eine Versicherung ist nur möglich, wenn und solange der Versicherungsnehmer eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige<br />
selbstständige Tätigkeit ausübt.<br />
Versicherter Personenkreis<br />
VN<br />
Ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein<br />
genannter sonstiger Lebenspartner im<br />
Sinne des § 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong><br />
Minderjährige Kinder<br />
Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder<br />
sonstigen Lebenspartnerschaft im Sinne des<br />
§ 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong> lebende volljährige Kinder,<br />
jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese<br />
erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche<br />
Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes<br />
Entgelt erhalten.<br />
Versicherte Leistungsarten<br />
/ Allgemeiner Schadenersatz-RS / Sozialgerichts-RS<br />
/ Arbeits-RS / Disziplinar- und Standes-RS<br />
/ Allgemeiner RS im Vertrags- und Sachenrecht / Allgemeiner Straf-RS<br />
/ Allgemeiner Steuer-RS vor Gerichten / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />
/ Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht / Opfer-Rechtsschutz<br />
Besondere Hinweise<br />
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />
- im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit, auch wenn diese nur<br />
nebenberuflich ausgeübt wird;<br />
- als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines zulassungspflich tigen oder mit einem Versicherungskennzeichen<br />
zu versehenden Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers;<br />
- aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder<br />
Gebäudeteile zum Gegenstand haben;<br />
- in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten, die den VN und die mitversicherten Personen als Eigentümer und Mieter von<br />
Wohnungen und Grundstücken nach § 29 ARB <strong>2009</strong> betreffen.<br />
Ist der Versicherungsnehmer nicht mehr ausschließlich gewerblich, freiberuflich oder sonst selbstständig tätig, wandelt sich der<br />
Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Umstandes in einen solchen nach § 25 um.<br />
Beiträge<br />
Ergänzungsmöglichkeiten<br />
Verkehrs-RS § 21 Absatz 1 ARB - siehe Seite 8<br />
Verkehrs-RS § 21 Absatz 3 ARB - siehe Seite 10<br />
Fahrer-RS/Verkehrsteilnehmer-RS § 22 ARB - siehe Seite 13<br />
Berufs-RS für Selbstständige, RS für Firmen § 24 ARB - siehe Seite 16<br />
RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und<br />
Grundstücken § 29 ARB<br />
- siehe Seite 32<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />
mit SB 150 EUR<br />
5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />
je VN 135,72 150,80<br />
als Single 122,15 135,72<br />
für den privaten Bereich sowie für den beruflichen Bereich<br />
in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit<br />
15
VI. BERUFS-RS FÜR SELBSTSTÄNDIGE, REChTSSChUTZ FÜR FIRMEN (A.),<br />
BETRIEBE DES KRAFTFAhRZEUGhANDELS, -hANDWERKS,TANKSTELLEN UND<br />
FAhRSChULEN (B.) SoWIE FÜR VEREINE (C.)<br />
NACh § 24 ARB <strong>2009</strong> DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />
A. Berufs-RS für Selbstständige, RS für Firmen<br />
nach § 24 Absatz 1 a ARB <strong>2009</strong> der Badischen Rechtsschutzversicherung AG<br />
Versicherter Personenkreis<br />
VN im beruflichen Bereich für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder<br />
sonstige selbstständige Tätigkeit<br />
Arbeitnehmer des VN in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den VN<br />
Versicherte Leistungsarten<br />
/ Allgemeiner Schadenersatz-RS / Disziplinar- und Standes-RS<br />
/ Arbeits-RS / Allgemeiner Straf-RS<br />
/ Sozialgerichts-RS / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />
Besondere hinweise<br />
Der Versicherungsschutz gilt nur für die im Antrag und/oder Versicherungsschein aufge führte Betriebsart. Beitragsfrei mitversichert<br />
sind alle nicht zulassungspflichtigen Sonderfahrzeuge und alle nicht zulassungspflichtigen Arbeitsmaschinen.<br />
Der Beitrag errechnet sich aus der Bruttolohn/-gehaltssumme des Unternehmens für das letzte Geschäftsjahr, gerundet auf volle<br />
1 000 EUR.<br />
In Ansatz zu bringen sind alle Bruttobezüge, die der Lohnsteuer unterworfen sind. Liegt ein volles Geschäftsjahr noch nicht vor, so<br />
ist der Beitrag nach dem geschätzten Betrag des laufenden Geschäftsjahres zu berechnen.<br />
Der Mindestbeitrag richtet sich nach der Zahl der im Betrieb des VN beschäftigten Personen. Hierzu zählen alle regelmäßig oder<br />
vorübergehend beschäftigten Personen, auch mittätige Familienangehörige, Auszubildende, Heimarbeiter, Leiharbeiter.<br />
Nicht versicherbar ist der Firmen-Vertrags-RS (Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen<br />
und dinglichen Rechten nach § 2 d) ARB <strong>2009</strong>).<br />
Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, die räumlich, personell oder betrieblich (Einkauf, Buchhaltung u. ä.) klar voneinander<br />
getrennt sind, so ist jeder Betrieb gesondert zu ver sichern.<br />
Beiträge<br />
Berechnung der Anzahl<br />
der Beschäftigten<br />
Vollzeitbeschäftigte Person = 1<br />
Teilzeitbeschäftigte Person = 1/2<br />
Geringfügigbeschäftigte Person = 1/4<br />
Auszubildende = 1/2<br />
Achtung: Sowohl die Beschäftigtenzahl als auch die Jahresbruttolohn/-gehaltssumme sind im Antrag anzugeben.<br />
Ergänzungsmöglichkeiten<br />
Verkehrs-RS § 21 Absatz 1 ARB - siehe Seite 8<br />
Verkehrs-RS § 21 Absatz 3 ARB - siehe Seite 10<br />
Privat-RS für Selbstständige § 23 ARB - siehe Seite 15<br />
RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und<br />
Grundstücken § 29 ARB<br />
- siehe Seite 32<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
Betriebe mit ...<br />
Beschäftigten<br />
BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />
5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />
mit SB 150 EUR mit SB 150 EUR<br />
Beitragssatz<br />
in ‰<br />
der<br />
Jahresbruttolohnsumme<br />
Mindestbeitrag<br />
Beitragssatz<br />
in ‰<br />
der<br />
Jahresbruttolohnsumme<br />
Mindestbeitrag<br />
0 - 3 2,89 78,94 3,21 87,71<br />
4 - 6 2,89 157,88 3,21 175,42<br />
7 - 10 2,57 217,44 2,86 241,59<br />
11 - 20 2,12 313,91 2,36 348,79<br />
21 - 50 1,68 524,42 1,87 582,70<br />
51 - 100 1,34 1 017,91 1,50 1 131,01<br />
101 - 300 1,04 1 625,42 1,15 1 806,03<br />
301 - 500 1,04 3 720,34 1,15 4 133,71<br />
über 500 1,04 6 212, 26 1,15 6 902,51<br />
16
B. RS für Betriebe des Kraftfahrzeughandels oder -handwerks, Fahrschulen oder Tankstellen<br />
nach § 24 Abs. 4 ARB <strong>2009</strong> der Badischen Rechtsschutzversicherung AG<br />
Versicherter Personenkreis<br />
VN in seiner Eigenschaft als Inhaber des im Versicherungsschein bezeichneten Betriebes sowie -auch<br />
für den privaten Bereich- in seiner Eigenschaft als Eigentümer und Halter der auf ihn zugelassenen<br />
oder mit einem Versicherungskenn zeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhän ger<br />
und als Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft<br />
Alle Personen als berechtigte Fahrer oder Insassen der o. g., auf den Versi cherungsnehmer oder den Betrieb zugelassenen<br />
Fahrzeuge<br />
Alle im Betrieb bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versiche rungsnehmer sowie als berechtigte<br />
beschäftigten Fahrer oder Insassen der o.g. Fahrzeuge des VN sowie von Obhutsfahrzeugen des<br />
Personen Betriebes<br />
Versicherte Leistungsarten<br />
/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Verwaltungs-RS in Verkehrssachen<br />
(jedoch nicht für Ansprüche wegen / Allgemeiner Schadenersatz-RS<br />
Beschädigung eines fremden Fahrzeuges) / Allgemeiner Straf-RS<br />
/ Verkehrs-Straf-RS / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />
/ Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS / Disziplinar- und Standes-RS<br />
/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht, / Arbeits-RS<br />
jedoch beschränkt auf die Wahrnehmung<br />
rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen<br />
/ Sozialgerichts-RS<br />
Verträgen, die im Zusammenhang mit<br />
der Eigenschaft des VN als Eigentümer<br />
und Halter der auf ihn nicht nur zum<br />
vorübergehenden Eigengebrauch mit<br />
amtlichen schwarzen Kennzeichen zugelassenen<br />
Motorfahrzeuge zu Lande sowie<br />
Anhänger stehen<br />
Besondere hinweise<br />
Diese Vertragsform kann nur für Betriebe des Kraftfahrzeughandels oder -handwerks, Fahr schulen und Tankstellen abgeschlossen<br />
werden. Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, die räumlich, personell oder betrieblich (Einkauf, Buchhaltung etc.) getrennt sind,<br />
so ist jeder Betrieb gesondert zu versichern.<br />
Nicht versicherbar sind Fahrzeug- und Motorenbaubetriebe, Kfz-Mietwerkstätten, Garagen vermieter, Abschlepp-, Fuhr-, Mietwagen-<br />
und Taxiunternehmen, Kfz-Verwerter, Reifen- und Zubehörhändler sowie alle Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb auf<br />
Fahrzeuge zu Wasser oder in der Luft ausgerichtet ist.<br />
Beiträge<br />
Berechnung der Anzahl<br />
der Beschäftigten<br />
Vollzeitbeschäftigte Person = 1<br />
Teilzeitbeschäftigte Person = 1/2<br />
Geringfügigbeschäftigte Person = 1/4<br />
Auszubildende = 1/2<br />
Ergänzungsmöglichkeiten<br />
Privat-RS für Selbstständige § 23 ARB - siehe Seite 15<br />
RS für Eigentümer und Mieter von - siehe Seite 32<br />
Wohnungen und Grundstücken § 29 ARB<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />
mit SB 150 EUR<br />
5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />
Unternehmen ohne Beschäftigte<br />
Grundbeitrag<br />
Unternehmen mit Beschäftigten<br />
165,73 184,14<br />
Grundbeitrag 165,73 184,14<br />
Zuschlag je Beschäftigten 17,09 18,98<br />
Mindestzuschlag 34,16 37,96<br />
17
C. RS für Vereine nach § 24 Absatz 1 b ARB <strong>2009</strong> der Badischen Rechtsschutzversicherung AG<br />
Versicherbar sind nur eingetragene Vereine, deren Zweck weder auf einen eigenen wirt schaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf<br />
die Vertretung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mit glieder gerichtet ist.<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Verein<br />
Gesetzliche Vertreter<br />
Angestellte<br />
Vereinsmitglieder } für die Wahrnehmung von Vereinsaufgaben,<br />
die ihnen gemäß der Satzung obliegen<br />
Versicherte Leistungsarten<br />
/ Allgemeiner Schadenersatz-RS / Disziplinar- und Standes-RS<br />
/ Arbeits-RS / Allgemeiner Straf-RS<br />
/ Sozialgerichts-RS / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />
Besondere hinweise<br />
Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigen tümer, Halter, Erwerber, Mieter,<br />
Leasingnehmer und Fahrer eines zulassungspflichtigen oder mit einem Versicherungskennzeichen zu versehenden Motorfahrzeuges<br />
zu Lande, zu Was ser oder in der Luft sowie Anhängers.<br />
Der Beitrag richtet sich nach der Art des Vereins und der Gesamtzahl der aktiven und passi ven Mitglieder und der sonstigen<br />
vom Verein beschäftigten Personen.<br />
Art des Vereins<br />
Vereine ohne Vertrags-, Berufs-, Lizenzsportler oder -Trainer, und zwar:<br />
Geselligkeitsvereine, Gesang- und Musikvereine, Laienspielgruppen, wissenschaftliche und sonstige Vereine mit ideeller Tendenz,<br />
Schach-, Billard- und Kegelclubs, Sanitätsvereine, Heimat-, Trachten- und Karnevalsvereine<br />
Ballspiel-, Ruder-, Segel-, Schwimm-, Turn-, Radfahrer-, Schwerathletik-, Fecht-, Eis- und Wintersportvereine, Golf- und<br />
Reitclubs, Flugsport- und Motorsportvereine, Schützenvereine und freiwillige Feuerwehren.<br />
Beiträge<br />
Bei hier nicht aufgeführten Vereinen ist Direktionsanfrage unter Vorlage der Vereinssatzung erforderlich.<br />
Ergänzungsmöglichkeiten<br />
Verkehrs-RS § 21 Absatz 1 ARB - siehe Seite 8<br />
Verkehrs-RS § 21 Absatz 3 ARB - siehe Seite 10<br />
RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen - siehe Seite 32<br />
und Grundstücken § 29 ARB<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />
5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />
mit SB 150 EUR mit SB 150 EUR<br />
je Mindest- je Mindest-<br />
Mitglied beitrag Mitglied beitrag<br />
bis 200<br />
Mitglieder - 96,02 - 106,70<br />
über 200<br />
Mitglieder 0,49 96,02 0,55 106,70<br />
18
VII. PRIVAT- UND BERUFS-RS proSB FÜR NIChTSELBSTSTÄNDIGE<br />
NACh § 25 ARB <strong>2009</strong> DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />
Eine Versicherung ist nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht ausschließlich eine gewerbliche, freiberufliche oder<br />
sonstige selbstständige Tätigkeit ausübt.<br />
Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer der vorgenannten<br />
selbstständigen Tätig keiten.<br />
Versicherter Personenkreis<br />
VN<br />
Ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein<br />
genannter sonstiger Lebenspartner im Sinne des § 3 Abs. 4 b)<br />
ARB <strong>2009</strong><br />
Minderjährige Kinder<br />
Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen<br />
Lebenspartnerschaft im Sinne des § 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong><br />
lebende volljährige Kinder, jedoch längstens bis zu dem<br />
Zeitpunkt, an dem diese erstmals eine auf Dauer angelegte<br />
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes<br />
Entgelt erhalten.<br />
Versicherte Leistungsarten<br />
/ Allgemeiner Schadenersatz-RS / Disziplinar- und Standes-RS<br />
/ Arbeits-RS / Allgemeiner Straf-RS<br />
/ Allgemeiner RS im Vertrags- und Sachenrecht / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />
/ Allgemeiner Steuer-RS vor Gerichten / Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts- u. Erbrecht<br />
/ Sozialgerichts-RS / Opfer-Rechtsschutz<br />
Besondere hinweise<br />
Der Gesamtumsatz des letzten Kalenderjahres ist für die auf eigene Rechnung tätigen Per sonen der Bruttoverkaufspreis, für die auf<br />
fremde Rechnung tätigen Personen die Bruttojahres provision.<br />
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />
- im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit, auch wenn diese nur nebenberuflich<br />
ausgeübt wird;<br />
- als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines zulassungspflich tigen oder mit einem Versicherungskennzeichen<br />
zu versehenden Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers;<br />
- aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder<br />
Gebäudeteile zum Gegenstand haben;<br />
- in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten, die den VN und die mitversicherten Personen als Eigentümer und Mieter<br />
von Wohnungen und Grundstücken nach § 29 ARB <strong>2009</strong> betreffen.<br />
Hat der Versicherungsnehmer ausschließlich eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aufgenommen,<br />
wandelt sich der Versicherungsschutz ab dem Eintritt dieses Umstandes in einen solchen nach § 23 um.<br />
Der Versicherungsnehmer ist innerhalb eines Monates zur Meldung der genannten Umstände verpflichtet.<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
für den privaten Bereich sowie für den beruflichen Bereich<br />
in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit<br />
19
Beiträge<br />
<strong>TARIF</strong> proSB B-<strong>TARIF</strong> N-<strong>TARIF</strong><br />
Versicherungssumme: 5 JAhRE 1 JAhR 5 JAhRE 1 JAhR<br />
500 000 EUR je RS-Fall mit SB mit SB mit SB mit SB<br />
100 000 EUR Strafkaution 150 EUR 150 EUR 150 EUR 150 EUR<br />
Privat-, Berufs-RS<br />
proSB für Nichtselbstständige § 25 102,48 113,87 102,48 113,87<br />
Single-Tarif 92,24 102,48 92,24 102,48<br />
Privat-RS proSB<br />
für Nichtselbstständige § 25 ohne Berufs-RS 63,70 70,78 63,70 70,78<br />
Single-Tarif<br />
10 % Nachlass für VN bis zur Vollendung des 25.<br />
57,33<br />
Lebensjahres.<br />
63,70 57,33 63,70<br />
10 % Nachlass für VN bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres.<br />
Ergänzungsmöglichkeiten<br />
Verkehrs-RS § 21 Absatz 1 ARB - siehe Seite 8<br />
Verkehrs-RS § 21 Absatz 3 ARB - siehe Seite 10<br />
Fahrer-RS / Verkehrsteilnehmer-RS § 22 ARB - siehe Seite 13<br />
RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und<br />
Grundstücken § 29 ARB<br />
- siehe Seite 32<br />
VII. A PRIVAT- UND BERUFS-RS proCoMFoRT<br />
NACh § 25 ARB <strong>2009</strong> DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />
Für Nichtselbstständige bieten wir diesen speziellen Versicherungsschutz an.<br />
Dieser umfasst zusätzlich zum Tarif proSB die Klausel 01 ARB <strong>2009</strong>.<br />
Beiträge<br />
<strong>TARIF</strong> proComfort B-<strong>TARIF</strong> N-<strong>TARIF</strong><br />
Versicherungssumme: 5 JAhRE 1 JAhR 5 JAhRE 1 JAhR<br />
1 000 000 EUR je RS-Fall mit SB mit SB mit SB mit SB<br />
200 000 EUR Strafkaution 150 EUR 150 EUR 150 EUR 150 EUR<br />
Privat-, Berufs-RS<br />
proComfort für Nichtselbständige § 25 215,10 239,00 251,10 279,00<br />
Single-Tarif 193,59 215,10 225,99 251,10<br />
10 % Nachlass für VN bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres.<br />
Ergänzungsmöglichkeiten<br />
Verkehrs-RS § 21 Abs. 1 ARB - s. Seite 8<br />
Verkehrs-RS § 21 Abs. 3 ARB - s. Seite 10<br />
Fahrer-RS/Verkehrsteilnehmer-RS § 22 ARB - s. Seite 13<br />
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von<br />
Wohnungen und Grundstücken § 29 ARB<br />
- s. Seite 32<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
20
VII. B PRIVAT-RS proSENIoREN NACh § 25 ARB <strong>2009</strong> ohNE BERUFS-RS<br />
DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />
Für Rentner und Pensionäre ab dem 58. Lebensjahr bieten wir für die Zeit nach dem Berufsleben diesen speziellen Versicherungsschutz<br />
an.<br />
Dieser umfasst zusätzlich zum Tarif proSB die Klausel 02 ARB <strong>2009</strong>.<br />
Beiträge<br />
<strong>TARIF</strong> proSenioren B-<strong>TARIF</strong> N-<strong>TARIF</strong><br />
Versicherungssumme: 5 JAhRE 1 JAhR 5 JAhRE 1 JAhR<br />
500 000 EUR je RS-Fall mit SB mit SB mit SB mit SB<br />
100 000 EUR Strafkaution 150 EUR 150 EUR 150 EUR 150 EUR<br />
Privat-RS proSenioren<br />
§ 25 ohne Berufs-RS 104,20 115,78 104,20 115,78<br />
Single-Tarif 93,77 104,20 93,77 104,20<br />
Ergänzungsmöglichkeiten<br />
Verkehrs-RS § 21 Abs. 1 ARB - s. Seite 8<br />
Verkehrs-RS § 21 Abs. 3 ARB - s. Seite 10<br />
Fahrer-RS/Verkehrsteilnehmer-RS § 22 ARB - s. Seite 13<br />
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von<br />
Wohnungen und Grundstücken § 29 ARB<br />
- s. Seite 32<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
21
VIII. PRIVAT-, BERUFS- UND VERKEhRS-REChTSSChUTZ proSB<br />
FÜR NIChTSELBSTSTÄNDIGE<br />
NACh § 26 ARB <strong>2009</strong> DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />
Eine Versicherung ist nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht ausschließlich eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige<br />
selbstständige Tätigkeit ausübt.<br />
Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer der vorgenannten<br />
selbstständigen Tätig keiten.<br />
Versicherter Personenkreis<br />
VN<br />
Ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein<br />
genannter sonstiger Lebenspartner im<br />
Sinne des § 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong><br />
Minderjährige Kinder<br />
Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder<br />
sonstigen Lebenspartnerschaft im Sinne des<br />
§ 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong> lebende volljährige Kinder,<br />
jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese<br />
erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche<br />
Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes<br />
Entgelt erhalten.<br />
Versicherte Leistungsarten<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
im privaten Bereich und im beruflichen Bereich in Ausübung einer<br />
nichtselb stständigen Tätigkeit<br />
im Verkehrs-RS in der Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei<br />
Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf sie zuge lassenen<br />
oder auf ihren Namen mit einem Versiche rungskennzeichen versehenen<br />
Motor fahr zeuges zu Lande sowie Anhängers,<br />
als Mieter jedes von ihnen als Selbst fahrervermietfahrzeug zum vorübergehen<br />
den Gebrauch gemieteten Motor fahr zeuges zu Lande sowie<br />
Anhängers,<br />
sowie als Fahrer von Fahrzeugen<br />
berechtigte Fahrer der versicherten<br />
}<br />
berechtigte Insassen Motorfahrzeuge<br />
bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in ihrer Eigenschaft als Fahrgast,<br />
Fußgänger, Radfahrer und sonstiger Teilnehmer (z.B. Reiter, Skater)<br />
/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS<br />
/ Verkehrs-Straf-RS / Allgemeiner RS im Vertrags- und Sachenrecht<br />
/ Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS / Allgemeiner Steuer-RS vor Gerichten<br />
/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht / Disziplinar- und Standes-RS<br />
/ Verwaltungs-RS in Verkehrssachen / Arbeits-RS<br />
/ Verkehrs-Steuer-RS vor Gerichten / Sozialgerichts-RS<br />
/ Allgemeiner Schadenersatz-RS / Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts- u. Erbrecht<br />
/ Allgemeiner Straf-RS / Opfer-Rechtsschutz<br />
Besondere hinweise<br />
Der Gesamtumsatz des letzten Kalenderjahres ist für die auf eigene Rechnung tätigen Per sonen der Bruttoverkaufspreis, für die<br />
auf fremde Rechnung tätigen Personen die Bruttojahres provision.<br />
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />
- im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit, auch wenn diese nur<br />
nebenberuflich ausgeübt wird;<br />
- aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rech ten, die Grundstücke, Gebäude oder<br />
Gebäudeteile zum Gegenstand haben;<br />
- in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten, die den VN und die mitversicherten Personen als Eigentümer und Mieter<br />
von Wohnungen und Grundstücken nach § 29 ARB <strong>2009</strong> betreffen.<br />
22
Hat der Versicherungsnehmer ausschließlich eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstigeselbstständige Tätigkeit aufgenommen,<br />
wandelt sich der Versicherungsschutz ab dem Eintritt dieses Umstandes in einen solchen nach § 21 Absätze 3 bis 9 – für die<br />
auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge<br />
– und § 23 um.<br />
Der VN ist innerhalb eines Monates zur Meldung der genannten Umstände verpflichtet.<br />
Der Versicherungsnehmer kann jedoch innerhalb von 6 Monaten nach der Umwandlung die Beendigung des Versicherungsschutzes<br />
nach § 21 ARB <strong>2009</strong> verlangen. Verlangt er dies später als zwei Monate nach Eintritt der für die Umwandlung des Versicherungsschutzes<br />
ursächlichen Tatsachen, endet der Versicherungsschutz nach § 21 ARB <strong>2009</strong> erst mit Eingang der entsprechenden<br />
Erklärung des Versicherungsnehmers.<br />
Ist seit mindestens 6 Monaten kein Motorfahrzeug zu Lande und kein Anhänger mehr auf den Versicherungsnehmer, seinen<br />
mitversicherten Lebenspartner oder die mitversicherten Kinder zugelassen oder auf deren Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />
versehen, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass der Versicherungsschutz in einen solchen nach § 25 ARB<br />
<strong>2009</strong> umgewandelt wird. Eine solche Umwandlung tritt automatisch ein, wenn die gleichen Voraus setzungen vorliegen und der<br />
Versicherungsnehmer, dessen mitversicherter Lebenspartner und die in § 26 Absatz 2 a), b) ARB <strong>2009</strong> genannten Kinder zusätzlich<br />
keine Fahrerlaubnis mehr haben. Werden die für die Umwandlung des Versicherungsschutzes ursächlichen Tatsachen dem<br />
Versicherer später als zwei Monate nach ihrem Eintritt angezeigt, erfolgt die Umwandlung des Versicherungsschutzes ab Eingang<br />
der Anzeige.<br />
Beiträge<br />
<strong>TARIF</strong> proSB B-<strong>TARIF</strong> N-<strong>TARIF</strong><br />
Versicherungssumme: 5 JAhRE 1 JAhR 5 JAhRE 1 JAhR<br />
500 000 EUR je RS-Fall mit SB mit SB mit SB mit SB<br />
100 000 EUR Strafkaution 150 EUR 150 EUR 150 EUR 150 EUR<br />
Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS<br />
proSB für Nichtselbstständige § 26 116,10 129,00 144,89 161,00<br />
Single-Tarif 104,48 116,10 130,40 144,89<br />
Privat- und Verkehrs-RS proSB<br />
für Nichtselbstständige § 26 ohne Berufs-RS 90,00 100,00 108,00 120,00<br />
Single-Tarif 81,00 90,00 97,20 108,00<br />
10 % Nachlass für VN bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres.<br />
Ergänzungsmöglichkeit<br />
RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und - siehe Seite 32<br />
Grundstücken § 29 ARB<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
23
VIII. A PRIVAT-, BERUFS- UND VERKEhRS-RS proCoMFoRT<br />
FÜR NIChTSELBSTSTÄNDIGE NACh § 26 ARB <strong>2009</strong><br />
DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />
Für Nichtselbstständige bieten wir diesen speziellen Versicherungsschutz an.<br />
Dieser umfasst zusätzlich zum Tarif proSB die Klausel 01 ARB <strong>2009</strong>.<br />
Beiträge<br />
<strong>TARIF</strong> proComfort B-<strong>TARIF</strong> N-<strong>TARIF</strong><br />
Versicherungssumme: 5 JAhRE 1 JAhR 5 JAhRE 1 JAhR<br />
1 000 000 EUR je RS-Fall mit SB ohne mit SB ohne mit SB ohne mit SB ohne<br />
200 000 EUR Strafkaution 150 EUR SB 150 EUR SB 150 EUR SB 150 EUR SB<br />
Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS proComfort<br />
für Nichtselbstständige § 26 224,10 269,09 249,00 299,00 269,09 350,10 299,00 389,00<br />
Single-Tarif 201,69 242,19 224,10 269,09 242,19 315,09 269,09 350,10<br />
Privat- und Berufs-RS proComfort<br />
für Nichtselbstständige § 25 215,10 – 239,00 – 251,10 – 279,00 –<br />
Single-Tarif 193,59 – 215,10 – 225,99 – 251,10 –<br />
10 % Nachlass für VN bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres.<br />
Ergänzungsmöglichkeiten<br />
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von - s. Seite 32<br />
Wohnungen und Grundstücken § 29 ARB<br />
VIII. B PRIVAT-, BERUFS- UND VERKEhRS-RS proSENIoREN<br />
FÜR NIChTSELBSTSTÄNDIGE NACh § 26 ARB <strong>2009</strong><br />
DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />
Für Rentner und Pensionäre ab dem 58. Lebensjahr bieten wir für die Zeit nach dem Berufsleben diesen speziellen Versicherungsschutz<br />
an.<br />
Dieser umfasst zusätzlich zum Tarif proSB die Klausel 02 ARB <strong>2009</strong>.<br />
Beiträge<br />
<strong>TARIF</strong> proSenioren B-<strong>TARIF</strong> N-<strong>TARIF</strong><br />
Versicherungssumme: 5 JAhRE 1 JAhR 5 JAhRE 1 JAhR<br />
500 000 EUR je RS-Fall mit SB mit SB mit SB mit SB<br />
100 000 EUR Strafkaution 150 EUR 150 EUR 150 EUR 150 EUR<br />
Privat- und Verkehrs-RS<br />
pro Senioren § 26 ohne Berufs-RS 135,90 151,00 153,00 170,00<br />
Single-Tarif 122,31 135,90 137,69 153,00<br />
Ergänzungsmöglichkeiten<br />
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von - s. Seite 32<br />
Wohnungen und Grundstücken § 29 ARB<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
24
IX. LANDWIRTSChAFTS- UND VERKEhRS-REChTSSChUTZ<br />
NACh § 27 ARB <strong>2009</strong> DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />
Landwirtschafts- und Verkehrs-RS kann angeboten werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
- Der VN muss Inhaber (oder Pächter) eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes sein und muss diesen Betrieb selbst<br />
bewirtschaften.<br />
- Der VN muss mit diesem Betrieb einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder der Gartenbau-Berufsgenossenschaft<br />
angehören.<br />
- Der VN darf mit diesem Betrieb nicht der Verpflichtung zur Abgabe einer Gewerbesteuer erklärung unterliegen. Es handelt<br />
sich stets um einen Gewerbebetrieb, wenn bei dem zuständigen Finanzamt eine Gewerbesteuernummer geführt wird.<br />
- Es dürfen nicht mehr als 30 % des Jahresumsatzes durch Zukauf fremder Produkte erzielt werden.<br />
Diese Voraussetzungen gelten auch für Weinbau- und Gartenbaubetriebe sowie für Baum schulen.<br />
Handelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH etc.) und eingetragene Genossenschaften können nicht im Landwirtschafts- und<br />
Verkehrs-RS versichert werden.<br />
Zum Merkmal der Gewerbesteuerpflicht<br />
Die Abgrenzung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes von einem (mit Berufs-RS für Firmen zu versichernden) Gewerbebetrieb<br />
ist nicht leicht, weil landwirtschaftliche Unternehmen nach ihren äußeren Merkmalen oft wie Gewerbebetriebe geführt<br />
werden.<br />
Bei dem Kriterium der Gewerbesteuerpflicht beim Landwirt orientiert sich die Badische Rechtsschutzversicherung AG an den<br />
Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes und der Einkommenssteuer-Richtlinien. Dort sind in steuerrechtlicher Hinsicht die<br />
gleichen Abgrenzungsfragen zu beantworten (§§ 13, 15 EStG).<br />
Die bei Vertragsabschluss notwendige Frage nach der Gewerbesteuerpflicht (Verpflichtung zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung<br />
und ggf. Zahlungspflicht) ist dem Landwirt geläufig und die Antwort im Zweifelsfall auch belegbar.<br />
Nach steuerrechtlichen Grundsätzen ist z. B. die „intensive“ Tierzucht und Tierhaltung durchaus landwirtschaftliche Tätigkeit,<br />
wenn die Zahl der Tiere im Verhältnis zur Größe der landwirtschaft lichen Flächen, aus denen das notwendige Futter gewonnen<br />
werden könnte (nicht: muss), bestimmte Mengen nicht übersteigt (z. B. beim 10 ha-Hof: 100 Kühe oder 90 Pferde, 625 Mastschweine<br />
oder 5 000 Legehennen). Pelztiere sind nur dann landwirtschaftlicher Tierbestand, wenn die Futtermittel überwiegend<br />
vom Inhaber des Betriebes aus der landwirtschaftlichen genutzten Fläche gewonnen werden. Werden die der jeweiligen Betriebsgröße<br />
nach § 13 Ab satz 1, Nr. 1 EStG, § 13 Absatz 2 EStRL zugestandenen Vieheinheiten überschritten, so liegt stets gewerbliche<br />
Tierhaltung vor.<br />
Der Betrieb einer Gaststätte, einer Metzgerei, eines Campingplatzes oder eines Reiterhofes neben dem landwirtschaftlichen<br />
Betrieb ist in der Regel als gewerbliche Tätigkeit anzusehen. Die Gewerbesteuerpflicht des Betriebes oder Nebenbetriebes ist<br />
deshalb sorgfältig zu erfragen. Hierbei ist zu beachten, dass ein derartiger Betrieb zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung<br />
auch dann verpflichtet ist, wenn er den Freibetrag, ab dem die Zahlungs verpflichtung einsetzt, nicht ausschöpft. Die Angabe, dass<br />
eine Verpflichtung zur Zahlung von Gewerbesteuer nicht besteht, reicht daher im Antrag nicht aus.<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
25
Versicherter Personenkreis<br />
VN<br />
Mitinhaber und Altenteiler, die auf dem Hof tätig und<br />
dort wohnhaft sind, deren eheliche/eingetragene<br />
oder im Versicherungsschein genannte sonstige<br />
Lebenspartner,<br />
Minderjährige Kinder<br />
Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder<br />
sonstigen Lebenspartnerschaft im Sinne des<br />
§ 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong> lebende volljährige Kinder,<br />
jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese<br />
erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche<br />
Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes<br />
Entgelt erhalten.<br />
Alle Arbeitnehmer<br />
Versicherte Leistungsarten<br />
/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Disziplinar- und Standes-RS<br />
/ Verkehrs-Straf-RS / Arbeits-RS<br />
/ Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS / Sozialgerichts-RS<br />
/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht / Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts-<br />
/ Verwaltungs-RS in Verkehrssachen und Erbrecht<br />
/ Verkehrs-Steuer-RS vor Gerichten / Opfer-Rechtsschutz<br />
/ Allgemeiner Schadenersatz-RS / Wohnungs- und Grundstücks-RS für<br />
/ Allgemeiner Straf-RS land- oder forstwirtschaftlich genutzte<br />
/ Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile<br />
/ Allgemeiner RS im Vertrags- und Sachenrecht / Wohnungs- und Grundstücks-Steuer-RS<br />
/ Allgemeiner Steuer-RS vor Gerichten vor Gerichten für die versicherten Grundstücke,<br />
Besondere hinweise<br />
Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen<br />
Nicht zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen sind ohne Mehrbeitrag eingeschlossen.<br />
Nutzfahrzeuge<br />
Nutzfahrzeuge mit schwarzen Kennzeichen, auch die außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebes eingesetzten Fahrzeuge<br />
(z. B. im Fuhrunternehmen) sind gesondert zu versichern.<br />
VN mit mehreren land- und forstwirtschaftlichen Betrieben<br />
Hat der VN in räumlicher Nähe zueinander mehrere land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, die er selbst bewirtschaftet und<br />
die als eine wirtschaftliche Einheit anzusehen sind, so können diese Betriebe mit einem Landwirtschafts- und Verkehrs-RS<br />
versichert werden. Der Beitrag wird nach der Gesamtfläche aller Betriebe des VN berechnet. Die Anschriften und die jeweilige<br />
Größe der Betriebe sind im Antrag zu vermerken.<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
im beruflichen Bereich als Inhaber des im Versicherungsschein bezeichneten<br />
land - oder forstwirtschaftlichen Betriebes sowie im privaten Bereich<br />
und für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten,<br />
im Verkehrs-RS in der Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei<br />
Ver tragsabschluss oder während der Vertrags dauer auf sie zugelassenen<br />
oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzei chen versehenen<br />
Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers; soweit es sich nicht um Personenkraft-<br />
oder Kombi wagen, Krafträder und land- oder forstwirt schaftlich<br />
genutzte Fahrzeuge handelt, besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung<br />
rechtlicher Interessen als Eigen tümer, Halter, Erwerber, Mieter<br />
und Lea singnehmer von Fahrzeugen,<br />
als Mieter jedes von ihnen als Selbst fahrervermietfahrzeug zum vorübergehen<br />
den Gebrauch gemieteten Motor fahrzeuges zu Lande sowie Anhängers,<br />
sowie als Fahrer von Fahrzeugen<br />
berechtigte Fahrer der versicherten<br />
}<br />
berechtigte Insassen Motorfahrzeuge<br />
bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in ihrer Eigenschaft als Fahrgast,<br />
Fußgänger, Radfahrer und sonstiger Teilnehmer (z.B. Reiter, Skater)<br />
in Ausübung ihrer Tätigkeit für den versicherten Betrieb<br />
26
Mitinhaber<br />
Ist neben dem VN noch ein anderer Mitinhaber (Miteigentümer) auf dem Hof tätig und dort wohnhaft, so haben er und die in § 27<br />
Abs. 2 e) ARB <strong>2009</strong> genannten mitversicherten Personen den gleichen Versicherungsschutz wie der VN. Der Name des Mitinhabers<br />
und gegebenenfalls des sonstigen Lebenspartners ist im Antrag anzugeben.<br />
Kein Versicherungsschutz besteht bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Mitin habers (mitversicherte Person) gegenüber<br />
dem VN oder mitversicherten Personen.<br />
Altenteiler<br />
Der Altenteiler und die in § 27 Abs. 2 f) ARB <strong>2009</strong> genannten mitversicherten Personen sind im Landwirtschafts- und Verkehrs-<br />
Rechtsschutz des VN im gleichen Umfang mitversichert wie der VN selbst. Der Name des Altenteilers und gegebenenfalls des<br />
sonstigen Lebenspartners ist im Antrag anzugeben.<br />
Kein Versicherungsschutz besteht bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Altenteilers (mitversicherte Person) gegenüber<br />
dem VN oder mitversicherten Personen.<br />
Wer ist Altenteiler?<br />
Altenteiler ist der frühere Inhaber eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes, der diesen abgegeben oder gemäß § 2 Ziffer<br />
3 des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte (GAL) für einen Zeitraum von mindestens 9 Jahren nach Vollendung des 60.<br />
Lebensjahres verpachtet hat (kein Eigentumsübergang). Eine Übereignung des landwirtschaftlichen Betriebes wird zwar nicht<br />
vorausgesetzt. Voraussetzung ist jedoch, dass der bisherige Landwirt die Bewirtschaftung des Unternehmens im Rahmen eines<br />
langfristigen Pachtvertrages auf Dauer (in der Regel aus Alters- oder Krankheitsgründen) aufgibt. Er muss auf dem Hof wohnen<br />
und - wenn überhaupt - nur auf dem Hof tätig sein. Nicht mitversichert ist, wer neben einem Altersruhegeld nach GAL und Geld-/<br />
Naturalleistungen aus dem abgegebenen Betrieb zusätzliche Einkünfte aus selb stständiger oder unselbstständiger Tätigkeit<br />
bezieht. Treffen die vorgenannten Voraussetzungen auf eine als Altenteiler mitzuversichernde Person nicht zu, besteht auch kein<br />
Versicherungs schutz für den ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner und deren Kinder.<br />
RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken in der Landwirtschaft<br />
Als Zusatzrisiko zum Landwirtschafts- und Verkehrs-RS wird der RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken<br />
pauschal für die nach § 29 ARB <strong>2009</strong> versicherten Risiken übernommen. Der VN hat daher Rechtsschutz<br />
- als Eigentümer oder Verpächter/Vermieter eigenen land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes,<br />
- als Pächter/Mieter fremden land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes.<br />
Vom Versicherungsschutz umfasst werden danach alle Risiken, die mit dem land- oder forstwirt schaftlichen Betrieb des VN in<br />
Zusammenhang stehen, gleichgültig, ob sie das Hofgrundstück oder die (eigenen oder gepachteten) Äcker des VN, ob sie sein<br />
Wohnhaus oder den verpach teten Grundbesitz betreffen, sofern - das ist die wesentliche Voraussetzung - der Grundbesitz landund<br />
forstwirtschaftlich genutzt wird und mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb in wirt schaftlichem Zusammenhang steht.<br />
Ausgeschlossen vom pauschalen Versicherungsschutz gemäß § 29 ARB <strong>2009</strong><br />
sind daher alle Grundstücke, Gebäude, Wohnungen usw., also Objekte, die nach Art und Weise ihrer Nutzung mit dem landwirtschaftlichen<br />
Betrieb des VN nichts zu tun haben.<br />
Dazu gehören z. B. die Unterhaltung oder Verpachtung eines Campingplatzes auf den Wiesen des VN, der Betrieb oder die Verpachtung<br />
einer Gaststätte, einer Kiesgrube oder eines anderen Unternehmens neben dem Landwirtschaftsbetrieb, die Vermietung<br />
von Wohnungen, wenn eine Vermietung an nicht im versicherten Betrieb tätige Personen vorliegt.<br />
Ausgeschlossen ist vor allem eine Verpachtung zu nicht landwirtschaftlichen Zwecken, insbe sondere die erbbaurechtliche<br />
Verpachtung von Bauland. Solche Objekte müssen daher geson dert mit RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken<br />
versichert werden.<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
27
Beitragsberechnung<br />
Die Beitragsberechnung richtet sich nach der ha-Größe des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes<br />
a) der eigenen, selbstbewirtschafteten Flächen,<br />
b) der fremden, zum Betrieb hinzugepachteten Flächen,<br />
c) der verpachteten Flächen.<br />
Diese Gesamtfläche ist nach folgender Staffel in die Tariffläche umzurechnen:<br />
Acker-, Gemüse-, Obst- und Weinbauflächen, Baumschulen, Wiesen = 100%<br />
Wald und Park<br />
Heide, Moor, Gewässer und Ödland bleiben unberücksichtigt.<br />
= 50%<br />
Beiträge<br />
Tariffläche je ha Mindestbeitrag<br />
Ergänzungsmöglichkeit<br />
RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken<br />
§ 29 ARB, soweit außer den versicherten Objekten noch<br />
weitere Immobilien vorhanden sind - siehe Seite 32<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />
5-JAhRES-<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />
mit SB 150 EUR ohne SB mit SB 150 EUR ohne SB<br />
je ha Mindestbeitrag<br />
je ha Mindestbeitrag<br />
je ha Mindestbeitrag<br />
bis 10 ha - 168,96 - 205,89 - 187,73 - 228,77<br />
11 - 30 ha 8,31 168,96 10,15 205,89 9,23 187,73 11,28 228,77<br />
31 - 50 ha 6,46 234,05 7,85 299,14 7,18 260,05 8,72 332,38<br />
51 - 75 ha 5,53 299,14 6,93 373,47 6,15 332,38 7,70 414,96<br />
76 - 100 ha 5,08 410,86 6,46 510,57 5,64 456,51 7,18 567,30<br />
über 100 ha 4,62 474,56 5,53 602,90 5,13 527,29 6,15 669,89<br />
28
X. PRIVAT-, BERUFS- UND VERKEhRS-REChTSSChUTZ FÜR SELBSTSTÄNDIGE<br />
NACh § 28 ARB <strong>2009</strong> DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />
(MIT MAXIMAL 15 BESChÄFTIGTEN)<br />
(außer: Kfz-Gewerbe, Kfz-Handel, Tankstellen, Fahrschulen, Taxiunternehmen, Mietwagen unternehmen, Busunternehmen, Selbstfahrervermiet-Unternehmen,<br />
Personalleasing-Unter nehmen, Fuhrunternehmen, Transportunternehmen und Speditionen, Diskotheken,<br />
Containerdienste, Bewachungsunternehmen, Abschleppunternehmen, Arbeitskräftevermittler, Erdöl- und Chemieindustrieunternehmen,<br />
Gaststätten, Hotels, Reinigungsgroßbetriebe aller Art, Sprengbetriebe, Waschanlagen.)<br />
Versicherter Personenkreis (Grunddeckung)<br />
VN<br />
Ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein<br />
genannter sonstiger Lebenspartner im<br />
Sinne des § 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong><br />
Minderjährige Kinder<br />
Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder<br />
sonstigen Lebenspartnerschaft im Sinne des<br />
§ 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong> lebende volljährige Kinder,<br />
jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese<br />
erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche<br />
Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes<br />
Entgelt erhalten.<br />
Alle Arbeitnehmer<br />
Betriebsinhaber/Geschäftsführer<br />
bzw. Betrieb<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
für die im Versicherungsschein bezeich nete gewerbliche, freiberufliche<br />
oder sonstige selbstständige Tätigkeit sowie im privaten Bereich und für<br />
die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten,<br />
im Verkehrs-RS in der Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei<br />
Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf sie zugelassenen<br />
oder auf ihren Namen mit einem Versiche rungs kenn zeichen versehenen<br />
Motorfahr zeuges zu Lande sowie Anhängers,<br />
als Mieter jedes von ihnen als Selbst fahrervermietfahrzeug zum vorübergehenden<br />
Gebrauch gemieteten Motor fahrzeuges zu Lande sowie<br />
Anhängers,<br />
sowie als Fahrer von Fahrzeugen<br />
berechtigte Fahrer der versicherten<br />
}<br />
berechtigte Insassen Motorfahrzeuge<br />
bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in ihrer Eigenschaft als Fahrgast,<br />
Fußgänger, Radfahrer und sonstiger Teilnehmer (z.B. Reiter, Skater)<br />
in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den VN<br />
RS für Eigentümer und Mieter<br />
von Wohnungen und Grundstücken<br />
- für die selbstgenutzte Wohneinheit<br />
Versicherte Leistungsarten<br />
/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Allgemeiner RS im Vertrags- und Sachenrecht 1)<br />
/ Verkehrs-Straf-RS / Allgemeiner Steuer-RS vor Gerichten 1)<br />
/ Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS / Disziplinar- und Standes-RS<br />
/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht / Arbeits-RS<br />
/ Verwaltungs-RS in Verkehrssachen / Sozialgerichts-RS<br />
/ Verkehrs-Steuer-RS vor Gerichten / Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts- u. Erbrecht<br />
/ Allgemeiner Schadenersatz-RS / Wohnungs- und Grundstücks-RS 2)<br />
/ Allgemeiner Straf-RS / Wohnungs- und Grundstücksteuer-RS vor Gerichten<br />
/ Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS / Opfer-Rechtsschutz<br />
1) Der Allgemeine RS im Vertrags- und Sachenrecht und der Allgemeine Steuer-RS vor Gerichten gelten nur für den privaten Bereich<br />
und für den beruflichen Bereich in Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten.<br />
2) Der Wohnungs- und Grundstücks-RS gilt für<br />
a) die selbstbewohnte Wohneinheit des Inhabers oder Geschäftsführers (die Objektanschrift ist im Antrag anzugeben),<br />
b) das gewerblich/freiberuflich selbstgenutzte Objekt.<br />
Ist dieses gemietet/gepachtet, besteht in der Grunddeckung nur Versicherungsschutz für ein Objekt mit einer Jahresbruttomiete/pacht<br />
bis zu 40 000 EUR. Wird diese Höchst grenze überschritten, ist für den Mehrbetrag die Zusatzdeckung erforderlich (die<br />
Objekt anschrift ist im Antrag und bei gemietetem/gepachtetem Objekt auch die Jahresbrutto miete/-pacht anzugeben).<br />
29
Versicherter Personenkreis<br />
(Zusatzdeckung für Betriebsmitinhaber oder weiteren Geschäftsführer)<br />
Betriebsmitinhaber oder weiterer Geschäftsführer<br />
Ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein<br />
genannter sonstiger Lebenspartner im<br />
Sinne des § 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong><br />
Minderjährige Kinder<br />
Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder<br />
sonstigen Lebenspartnerschaft im Sinne des<br />
§ 3 Abs. 4 b) ARB <strong>2009</strong> lebende volljährige Kinder,<br />
jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese<br />
erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche<br />
Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes<br />
Entgelt erhalten.<br />
Betriebsmitinhaber/weiterer<br />
Geschäfts führer<br />
Versicherte Leistungsarten<br />
/ Verkehrs-Schadenersatz-RS / Allgemeiner RS im Vertrags- und Sachenrecht 1)<br />
/ Verkehrs-Straf-RS / Allgemeiner Steuer-RS vor Gerichten 1)<br />
/ Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-RS / Disziplinar- und Standes-RS<br />
/ Verkehrs-RS im Vertrags- und Sachenrecht / Arbeits-RS<br />
/ Verwaltungs-RS in Verkehrssachen / Sozialgerichts-RS<br />
/ Verkehrs-Steuer-RS vor Gerichten / Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts- u. Erbrecht<br />
/ Allgemeiner Schadenersatz-RS / Wohnungs- und Grundstücks-RS 2)<br />
/ Allgemeiner Straf-RS / Wohnungs- u. Grundstücks-Steuer-RS vor Gerichten<br />
/ Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS / Opfer-Rechtsschutz<br />
1) Der Allgemeine RS im Vertrags- und Sachenrecht und der Allgemeine Steuer-RS vor Gerichten gelten nur für den privaten<br />
Bereich und für den beruflichen Bereich in Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten.<br />
2) Der Wohnungs- und Grundstücks-RS gilt für die selbstbewohnte Wohneinheit des Betriebs mitinhabers oder weiteren Geschäftsführers<br />
(die Objektanschrift ist im Antrag anzugeben).<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
im privaten Bereich und im beruflichen Bereich in Ausübung einer<br />
nichtselb stständigen Tätigkeit,<br />
im Verkehrs-RS in der Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei<br />
Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf sie zugelassenen<br />
oder auf ihren Namen mit einem Versiche rungskennzeichen versehenen<br />
Motor fahr zeuges zu Lande sowie Anhängers,<br />
als Mieter jedes von ihnen als Selbst fahrervermietfahrzeug zum vorüber -<br />
gehenden Gebrauch gemieteten Motor fahrzeuges zu Lande sowie Anhängers,<br />
sowie als Fahrer von Fahrzeugen<br />
berechtigte Fahrer der versicherten<br />
}<br />
berechtigte Insassen Motorfahrzeuge<br />
bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in ihrer Eigenschaft als Fahrgast,<br />
Fußgänger, Radfahrer und sonstiger Teilnehmer (z.B. Reiter, Skater)<br />
RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken - für die<br />
selbstgenutzte Wohneinheit<br />
30
Beiträge<br />
Berechnung der Anzahl<br />
der Beschäftigten<br />
Vollzeitbeschäftigte Person = 1<br />
Teilzeitbeschäftigte Person = 1/2<br />
Geringfügigbeschäftigte Person = 1/4<br />
Auszubildende = 1/2<br />
Verändern sich die Vertragsgrundlagen (z. B. Zahl der Beschäftigten) in einer Weise, dass ein neuer Tarifbeitrag anzuwenden wäre oder<br />
erhöht sich die Jahresbruttomiete auf einen Betrag über 40 000 EUR, so ist der Vertrag umzustellen. Steigt die Zahl der Beschäftigten<br />
über 15, so kann der Vertrag nur nach vorheriger Anfrage bei der Direktion fortgeführt werden.<br />
Der VN ist verpflichtet, diese Veränderungen innerhalb eines Monats anzuzeigen.<br />
Ergänzungsmöglichkeit<br />
RS für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken<br />
§ 29 ARB, soweit außer den versicherten Objekten noch<br />
weitere Immobilien vorhanden sind - siehe Seite 32<br />
X. A PRIVAT-, BERUFS- UND VERKEhRS-REChTSSChUTZ FÜR ÄRZTE ETC.<br />
NACh § 28 ARB <strong>2009</strong> DER BADISChEN REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />
MIT REChTSSChUTZ IM VERTRAGSREChT NACh KLAUSEL 05<br />
(MIT MAXIMAL 10 BESChÄFTIGTEN)<br />
Versicherbar: Arztpraxen, Zahnarztpraxen,<br />
Heilpraktiker, Krankengymnasten,<br />
Psychologen, Masseure, Hebammen<br />
Beiträge<br />
Berechnung der Anzahl<br />
der Beschäftigten<br />
Vollzeitbeschäftigte Person = 1<br />
Teilzeitbeschäftigte Person = 1/2<br />
Geringfügigbeschäftigte Person = 1/4<br />
Auszubildende = 1/2<br />
Im Übrigen gelten die vorstehenden Regelungen unter X. entsprechend.<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
Betriebe mit ...Beschäftigten<br />
BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />
5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />
mit SB 150 EUR mit SB 150 EUR<br />
0 322,20 358,00<br />
1 - 3 371,70 413,00<br />
4 - 6 529,20 588,00<br />
7 - 10 712,81 792,00<br />
11 - 15 941,40 1046,00<br />
Zusatzdeckung je<br />
Betriebsmitinhaber,<br />
Geschäftsführer<br />
159,31 177,00<br />
Zusatzdeckung* 4,78 % 5,32 %<br />
Zuschlag bei mehr als mind. mind.<br />
40 000 EUR Jahresbruttomiete/pacht<br />
für das gewerblich selbstgenutzte<br />
objekt<br />
* für den 40 000 EUR übersteigenden Mehrbetrag<br />
156,03 173,37<br />
Betriebe mit ...Beschäftigten<br />
BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />
5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />
mit SB 150 EUR mit SB 150 EUR<br />
0 - 3 529,20 588,00<br />
4 - 6 799,20 888,00<br />
7 - 10 1 134,00 1 260,00<br />
31
XI. REChTSSChUTZ FÜR EIGENTÜMER UND MIETER<br />
VoN WohNUNGEN UND GRUNDSTÜCKEN NACh § 29 ARB <strong>2009</strong> DER BADISChEN<br />
REChTSSChUTZVERSIChERUNG AG<br />
Als Wohneinheit (WE) gilt eine gemietete oder vermietete sowie vom Eigentümer selbst bewohnte Wohnung oder ein Einfamilienhaus.<br />
Als gewerblich/freiberuflich genutzte Einheit gilt die Gesamtheit der Räume, die eine wirt schaftliche Einheit bilden. Wohnungen<br />
oder Einfamilienhäuser, die teilweise gewerblich/frei beruflich genutzt werden, sind als gewerblich/freiberuflich genutzte Einheiten<br />
zu tarifieren.<br />
Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlos sen, soweit diese dem Eigentümer<br />
der Wohneinheit gehören und kein separater Vertrag abge schlossen wurde.<br />
Wohnung eines Kindes am Ausbildungsort im Inland<br />
Im Inland gelegene Miet- bzw. Eigentumswohnungen, die von studierenden bzw. sich in der Schul- oder beruflichen Erstausbildung<br />
befindlichen Kindern genutzt werden, sind beitragsfrei mitversichert.<br />
Dies gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer seine selbstgenutzte Wohneinheit bei der Badischen Rechtsschutzversicherung AG<br />
versichert hat.<br />
Der Eigentümer oder Mieter/Pächter einer selbstbewohnten Wohneinheit bzw. gewerblicher Einheit kann diese nur in Verbindung<br />
mit einem der folgenden Tarifabschnitte<br />
V. Privat-RS für Selbstständige<br />
Vl. Berufs-RS für Selbstständige, RS für Firmen und Vereine<br />
VII. Privat- und Berufs-RS für Nichtselbstständige (proSB, proComfort, proSenioren)<br />
VIII. Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS für Nichtselbstständige (proSB, proComfort, proSenioren)<br />
IX. Landwirtschafts- und Verkehrs-RS<br />
X. Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS für Selbstständige<br />
versichern.<br />
Besondere hinweise<br />
Der Eigentümer, Vermieter oder Verpächter kann keine Auswahl von Einheiten, er muss vielmehr alle Einheiten seines Gebäudes<br />
oder Grundstückes innerhalb eines Vertrages versichern. Auch die vom Grundstückseigentümer selbstgenutzten Wohn- oder gewerblichen/freiberuflichen<br />
Einheiten sind beitragspflichtig. Der Eigentümer/Vermieter mehrerer Eigentumswohnungen innerhalb<br />
eines Gebäudes muss alle ihm gehörenden Einheiten versichern und muss bei Antrags aufnahme bereits im Grundbuch eingetragen<br />
sein. Soweit offensichtlich Eigennutzung/Eigen bedarf/Umwandlung beabsichtigt ist, darf RS als Eigentümer/Vermieter nicht<br />
angeboten werden.<br />
Sollen mehr als 5 Wohneinheiten versichert werden, wird um Direktionsanfrage gebeten.<br />
Versicherter Personenkreis<br />
VN jeweils in seiner im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter<br />
oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Versicherungsschein bezeichnet<br />
sind.<br />
Versicherte Leistungsarten<br />
/ Wohnungs- und Grundstücks-RS<br />
/ Wohnungs- und Grundstücks-Steuer-RS vor Gerichten<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
32
BEITRäGE<br />
A. Wohnzwecken dienende objekte<br />
1. ein Einfamilienhaus vom Eigen tümer selbst bewohnt *)<br />
2. eine Eigentumswohnung vom Eigentümer selbst bewohnt *)<br />
3. eine Wohneinheit als Mieter/Pächter oder Nutzungs berechtigter selbst<br />
bewohnt *)<br />
*) Für die vom VN selbstge nutzte Zweitwohnung und für<br />
eine von einem mitversicher ten Familienmitglied genutzte Wohnung<br />
am auswärtigen Arbeits-, Schul- oder Univer sitätsort zusätzlich<br />
Beitrag wie Erstwohnung<br />
4. Vermieter bzw. Verpächter von Wohneinheiten<br />
(auch Einliegerwohnungen)<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
% der Jahresbrutto miete/-pacht **) .....................................<br />
Für die vom Eigentümer selbst genutzte Wohneinheit in einem<br />
Mehrfamilienhaus gelten die Beiträge gem. Ziffer 2.<br />
Achtung: Bei Antragstellung ist dem Antrag eine Anlage beizufügen, aus der die<br />
Objekt anschrift und die Jah resbrutto miete/ -pacht **) jeder Wohn einheit<br />
ersichtlich sind!<br />
**) Unter Jahresbruttomiete/- pacht ist das gesamte Ent gelt laut Miet-/<br />
Pachtver trag für die Gebrauchs überlassung einschließlich etwaiger<br />
Nebenkosten (z. B. heizung, Müllabfuhr usw.) zu verstehen<br />
BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />
5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />
mit SB mit SB<br />
150 EUR 150 EUR<br />
je Einheit je Einheit<br />
36,93<br />
53,55<br />
43,86<br />
3,62 %<br />
mind.<br />
90,48<br />
41,03<br />
59,50<br />
48,73<br />
4,02 %<br />
mind.<br />
100,53<br />
33
B. Gewerblich/freiberuflich genutzte objekte<br />
1. Vom Eigentümer selbstgenutzt je angefangene 250 qm<br />
überdachte Nutzfläche ............................................................<br />
2. Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter .......................<br />
% der Jahresbruttomiete/-pacht **) .....................................<br />
3. Vermieter oder Verpächter .....................................................<br />
% der Jahresbruttomiete/-pacht ***) ...................................<br />
Achtung: Bei Antragstellung ist dem Antrag eine Anlage bei zufügen,<br />
aus der die Objekt an schrift und<br />
die Jah res bruttomiete/ pacht***) jeder Ein heit ersichtlich sind!<br />
***) Unter Jahresbruttomiete/-pacht ist das gesamte Entgelt laut<br />
Miet-/Pacht vertrag für die Ge brauchs überlassung einschließ<br />
lich etwaiger Ne ben kosten (z. B. heizung, Müllabfuhr<br />
usw.) zu ver stehen.<br />
C. Garagen und Abstellplätze<br />
(soweit nicht beitragsfrei mitversichert)<br />
1. Vermieter oder Verpächter ...............................................................<br />
2. Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter ...........<br />
D. Unbebaute Grundstücke<br />
1. Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter<br />
........................................... je angefangene 2 500 qm Fläche<br />
2. Vermieter oder Verpächter<br />
........................................... je angefangene 2 500 qm Fläche<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
BRUTTo MIT VERS.-STEUER<br />
5-JAhRES<strong>TARIF</strong> 1-JAhRES<strong>TARIF</strong><br />
mit SB mit SB<br />
150 EUR 150 EUR<br />
je Einheit je Einheit<br />
49,86<br />
5,30 %<br />
mind.<br />
136,18<br />
5,30 %<br />
mind.<br />
136,18<br />
28,16<br />
28,16<br />
28,16<br />
28,16<br />
55,39<br />
5,88 %<br />
mind.<br />
151,32<br />
5,88 %<br />
mind.<br />
151,32<br />
31,29<br />
31,29<br />
31,29<br />
31,29<br />
34
KLAUSELN<br />
KLAUSEL 01 proComfort/<br />
KLAUSEL ZU §§ 25 UND 26 ARB <strong>2009</strong><br />
Die Versicherungssumme beträgt 1 000 000 EUR je Rechtsschutzfall.<br />
Für eine Strafkaution steht ein Darlehen bis 200 000 EUR zur Verfügung.<br />
Abweichend von § 6 Abs. 2 ARB <strong>2009</strong> besteht weltweiter Versicherungsschutz bis zu einer<br />
Versicherungssumme von 100 000 EUR.<br />
1. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht<br />
Versicherungsschutz besteht auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus<br />
schuldrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit dem Kauf und Einbau einer Küche<br />
in eine neu errichtete oder umgebaute Wohneinheit.<br />
2. Arbeits-Rechtsschutz<br />
Unabhängig von § 4 Abs 1 c) Satz 1 ARB <strong>2009</strong> besteht für den Versicherungsnehmer<br />
auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei einem in<br />
Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt, um die Aufhebung des Arbeitsvertrages mit dem<br />
Arbeitgeber außerhalb der einzuhaltenden gesetzlichen Fristen zu erreichen, und dies zu<br />
einem schriftlichen Angebot zur Aufhebung des Arbeitsvertrages (Aufhebungsvertrag)<br />
führen soll. Die Kosten-übernahme ist insoweit auf 500 EUR für einen Leistungsfall pro<br />
Kalenderjahr begrenzt.<br />
3. Sozialgerichts-Rechtsschutz<br />
Versicherungssschutz besteht auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in dem<br />
der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.<br />
4. Verwaltungs-Rechtsschutz<br />
Versicherungsschutz besteht im privaten Bereich für die Wahrnehmung rechtlicher<br />
Interessen in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten.<br />
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang<br />
- mit Angelegenheiten aus dem Asyl-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht<br />
- mit der Vergabe von Studienplätzen<br />
- aus dem Hochschulrecht<br />
ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.<br />
5. Straf-Rechtsschutz<br />
Abweichend von § 2 i) bb) ARB <strong>2009</strong> besteht auch für die Verteidigung wegen des Vorwurfes<br />
eines sonstigen Vergehens rückwirkend Versicherungsschutz, wenn rechtskräftig<br />
festgestellt wurde, dass der Versicherungsnehmer nicht vorsätzlich gehandelt hat.<br />
6. Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht<br />
Versicherungsschutz besteht auch für eine über das erste Beratungsgespräch hinausgehende<br />
Tätigkeit. Die Kostenerstattung ist hier auf einen Betrag von maximal 500 EUR<br />
begrenzt.<br />
7. Mediations-Rechtsschutz<br />
Statt der Kosten für Rat oder Auskunft trägt der Versicherer im Familien-, Lebenspartnerschafts-<br />
und Erbrecht die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation<br />
bis zu sechs Sitzungsstunden à maximal 180 EUR.<br />
Sind am Mediationsverfahren nicht versicherte Personen als Partei beteiligt, trägt der<br />
Versicherer die Kosten anteilig im Verhältnis der Versicherten zu den nichtversicherten<br />
Personen.<br />
KLAUSEL 02 proSenioren/<br />
KLAUSEL ZU §§ 25 UND 26 ARB <strong>2009</strong><br />
Dieser Rechtsschutz wurde speziell für Rentner und Pensionäre ab dem 58. Lebensjahr entwickelt.<br />
Eine Mitversicherung besteht unter den vorgenannten Voraussetzungen in diesem zusätzlichen<br />
Umfang, abweichend von §§ 25 Abs. 2, 26 Abs. 2 ARB <strong>2009</strong> nur für den ehelichen/eingetragenen<br />
oder im Versicherungsschein benannten sonstigen Lebenspartner im Sinne des<br />
§ 3 Abs. 4 b) ARB.<br />
Der Versicherungsschutz der §§ 25, 26 ARB kann für diesen Personenkreis um folgenden Umfang<br />
erweitert werden:<br />
a) Arbeits-Rechtsschutz gemäß § 2b ARB mit der Maßgabe, dass der Versicherungsschutz<br />
nur besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />
- aus einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis<br />
(§ 8 Abs. 1 SGB IV),<br />
- als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichem oder pflegerischem Personal;<br />
- Streitigkeiten aus Beihilfe- und Pensionszusagen oder aus betrieblichen<br />
Altersversorgungen und beihilferechtliche Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen<br />
Dienstverhältnis;<br />
Gemäß § 4 Abs. 1 c ARB besteht hierfür eine Wartezeit von 3 Monaten ab Beginn des<br />
Versicherungsschutzes dieser Zusatzvereinbarung.<br />
b) Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen<br />
Vorsorgeverfügungen in diesem Sinne sind die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung<br />
und die Vorsorgevollmacht.<br />
Versichert ist der erste Rat oder die erste Auskunft eines in Deutschland zugelassenen<br />
Rechtsanwalts oder Notars, unabhängig von den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 ARB.<br />
Kosten werden maximal bis zu 250 EUR erstattet sobald dem Versicherer ein geeigneter<br />
Nachweis vorgelegt wird, aus der Art und Umfang der entsprechenden Tätigkeit hervorgehen.<br />
Der vereinbarte Selbstbehalt wird hierbei nicht in Abzug gebracht.<br />
c) erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Erbrecht<br />
Versicherungsschutz besteht für das Beratungsgespräch sowie für eine darüber hinausgehende<br />
Tätigkeit eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes oder Notars, die<br />
zu Erstellung eines eigenen Testaments führt. Kosten hierfür werden bis zu 250 EUR erstattet,<br />
sobald ein geeigneter Nachweis vorgelegt wird, aus der Art und Umfang der entsprechenden<br />
Tätigkeit hervorgehen. Der Eintritt des Versicherungsfalls ist nicht abhängig<br />
Rechtsschutz-Tarif/Gültig ab 01.10.<strong>2009</strong><br />
von einer Änderung der Rechtslage gem. § 4 Abs1 b ARB. Der vereinbarte Selbstbehalt<br />
wird hierbei nicht in Abzug gebracht.<br />
d) Rechtsschutz in Betreuungsverfahren<br />
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmer als Betroffener<br />
im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Anordnung gem. § 1896 ff. BGB, aufgrund der<br />
für den Versicherungsnehmer ein Betreuer bestellt werden soll. Rechtsschutz besteht ab<br />
der Einleitung des Verfahrens einer Betreuungsanordnung vor einem Gericht in Deutschland.<br />
e) Mobiler Anwaltsservice<br />
Der Versicherer übernimmt pro Versicherungsfall die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder<br />
des Rechtsanwaltes für maximal drei Besuche am Wohnort des Versicherungsnehmers<br />
in Deutschland, wenn der Versicherungsnehmer nicht in der Lage ist,<br />
den Rechtsanwalt aufzusuchen und dieser in dem Landgerichtsbezirk in dem der Versicherungsnehmer<br />
wohnt, zugelassen ist. Dies gilt auch, wenn das Reiseziel innerhalb der<br />
Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder der Wohnort des Rechtsanwalts befindet.<br />
Ist der Aufenthaltsort des Versicherungsnehmers in einem Krankenhaus in Deutschland,<br />
so muss der Rechtsanwalt in dem Landgerichtsbezirk in dem das Krankenhaus liegt, zugelassen<br />
sein. In beiden Fällen muss der Besuch zur Vermeidung von Rechtsnachteilen<br />
erforderlich sein.<br />
f) Vorsorge-Arbeits-Rechtsschutz für den Fall der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit<br />
Der Versicherungsschutz umfasst zusätzlich den Vorsorge-Arbeits-Rechtsschutz. Im<br />
Falle der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit durch den Versicherungsnehmer<br />
oder seines ehelichen /eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten nichtehelichen/nicht<br />
eingetragenen Lebenspartners kann der Versicherungsschutz unter Mitversicherung<br />
der Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz gemäß § 2 b ARB <strong>2009</strong> (ohne Wartezeit)<br />
in die Tarifform proSB bzw. proComfort umgewandelt werden.<br />
KLAUSEL 05/<br />
KLAUSEL ZU §§ 24 UND 28 ARB <strong>2009</strong><br />
RECHTSSCHUTZ IM VERTRAGSRECHT<br />
a) Der Versicherungsschutz für die Ausübung der im Versicherungsschein bezeichneten gewerblichen,<br />
freiberuflichen und sonstigen selbstständigen Tätigkeit gem. §§ 24 und 28 ARB<br />
<strong>2009</strong> kann auf die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen<br />
Verträgen ausgedehnt werden, soweit er nicht in den Leistungsarten nach § 2 a), b) und<br />
c) ARB <strong>2009</strong> enthalten ist.<br />
b) Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />
aus Versicherungsverträgen und aus dem Bereich des Handels vertreterrechtes.<br />
KLAUSEL 07/<br />
SONDERBEDINGUNGEN FüR DIE DIENSTREISE-RECHTSSCHUTZ-<br />
VERSICHERUNG<br />
§ 1<br />
Versicherungsschutz wird dem Versicherten in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit als Fahrer<br />
und Insasse in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln gewährt.<br />
§ 2<br />
Der Versicherungsschutz umfasst<br />
1. Schadenersatz-Rechtsschutz im Rahmen des § 2 a) ARB <strong>2009</strong><br />
2. Straf-Rechtsschutz im Rahmen des § 2 i) aa) ARB <strong>2009</strong><br />
3. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz im Rahmen des § 2 j) ARB <strong>2009</strong><br />
§ 3<br />
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherte bei Eintritt des<br />
Rechtsschutzfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatte, zum Führen eines Fahrzeuges<br />
nicht berechtigt war oder das Fahrzeug nicht zugelassen oder nicht mit einem Versicherungskennzeichen<br />
versehen war.<br />
§ 4<br />
Im Übrigen gelten die §§ 1, 3 bis 20 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung<br />
(ARB <strong>2009</strong>).<br />
KLAUSEL 08/<br />
KLAUSEL ZU §§ 23, 25 UND 26 ARB <strong>2009</strong><br />
SINGLE-RECHTSSCHUTZ FüR ALLEINSTEHENDE/ALLEINERZIEHENDE<br />
UND UNVERHEIRATETE PERSONEN<br />
Abweichend von Ziffer (1) der §§ 23, 25 und 26 ARB <strong>2009</strong> besteht Versicherungsschutz nur für<br />
den alleinstehenden/alleinerziehenden und unver heirateten oder verheirateten aber getrennt<br />
lebenden Versicherungs nehmer.<br />
Heiratet oder führt der Versicherungsnehmer eine eingetragene Lebenspartnerschaft, erweitert<br />
sich der Versicherungsschutz von diesem Zeitpunkt an auf den Ehepartner/Lebenspartner,<br />
wenn die Heirat/Eintragung der Lebenspartnerschaft dem Versicherer innerhalb von<br />
zwei Monaten angezeigt wird. Erfolgt die Anzeige später als zwei Monate nach der Heirat bzw.<br />
Eintragung der Lebenspartnerschaft, beginnt der Versicherungsschutz für den Ehepartner/<br />
Lebenspartner erst mit dem Eingang der Anzeige beim Versicherer. Von dem Zeitpunkt der Mitversicherung<br />
an ist der im Tarif des Versicherers für den jeweiligen Versicherungsschutz von<br />
Familien geltende Beitrag zu zahlen.<br />
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer einer Änderung seiner Lebensumstände,<br />
die zur Änderung (Eheschließung, Eintragung der Lebenspartnerschaft) des Single-<br />
Tarifes führen, unverzüglich anzuzeigen.<br />
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