PDF, 1 MB - Pfleiderer AG
PDF, 1 MB - Pfleiderer AG
PDF, 1 MB - Pfleiderer AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
konzernabschluss anhang pfleiderer ag 87<br />
Im Dezember 2002 hat das FASB SFAS No. 148 „Accounting for Stock-Based Compensation<br />
– Transition and Disclosure“ veröffentlicht. SFAS No. 148 ändert FASB Statement No. 123<br />
„Accounting for Stock-Based Compensation“ und bietet Alternativen an zum Wechsel zu der<br />
Fair Value-Methode nach SFAS No. 123. Des Weiteren ändert SFAS No. 148 die erforderlichen<br />
Anhangsangaben von SFAS No. 123 und APB Opinion No. 28 „Interim Financial Reporting“.<br />
Demnach müssen in der Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
die Auswirkungen der gewählten Bilanzierung (nach APB No. 25 oder SFAS<br />
No. 123) in Bezug auf Mitarbeiter-Bezugsrechte auf das Ergebnis und Ergebnis pro Aktie sowohl<br />
in Jahres- als auch in Quartalsberichten angegeben werden. SFAS No. 148 verpflichtet die<br />
Unternehmen nicht dazu, nach der Fair Value-Methode gemäß SFAS No. 123 zu bilanzieren.<br />
Allerdings sind die Anhangsangaben gemäß SFAS No. 148 von allen Unternehmen zu machen,<br />
unabhängig davon, ob die Gesellschaft nach APB No. 25 oder SFAS No. 123 bilanziert. SFAS<br />
No. 148 ist auf nach dem 15. Dezember 2002 endende Geschäftsjahre anzuwenden. Die<br />
Gesellschaft bilanziert weiterhin nach APB No. 25, die in SFAS No. 148 geforderten Anhangsangaben<br />
wurden im vorliegenden Konzernabschluss abgebildet.<br />
Im November 2002 hat das FASB Interpretation No. 45 „Guarantor’s Accounting and<br />
Disclosure Requirements for Guarantees, Including Indirect Guarantees of Indebtedness of<br />
Others“ veröffentlicht. Die Interpretation wird die momentan gängige Praxis der Bilanzierung<br />
und Anhangsangaben für Bürgschaften und Garantien wesentlich verändern. Bürgschaften und<br />
Garantien, die die in der Interpretation beschriebenen Charakteristiken aufweisen und nicht<br />
unter eine der aufgeführten Ausnahmen fallen, müssen zum Zeitwert bilanziert werden. Bisher<br />
muss eine Verbindlichkeit nur dann bilanziert werden, wenn ein Verlust wahrscheinlich erscheint<br />
und geschätzt werden kann (entsprechend FASB Statement No. 5 „Accounting for<br />
Contingencies“). Außerdem verlangt die Interpretation wesentliche Anhangsangaben für praktisch<br />
alle Bürgschaften und Garantien, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme<br />
als gering einzustufen ist. Die Bilanzierungsvorschriften der Interpretation No. 45 sind<br />
prospektiv auf Garantien und Bürgschaften anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2002<br />
gegeben oder geändert werden, unabhängig vom Geschäftsjahr des Ausstellers der Bürgschaft<br />
oder Garantie. Die Vorschriften für Anhangsangaben müssen auf nach dem 15. Dezember<br />
2002 endende Geschäftsjahre angewandt werden. <strong>Pfleiderer</strong> hat die entsprechenden Anhangsangaben<br />
gemacht (siehe Abschnitt VII, Ziffer 1). Die eventuellen Auswirkungen der Bilanzierungsvorschriften<br />
von Garantien gemäß FASB Interpretation No. 45 konnten noch nicht abschließend<br />
berechnet werden.