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84 fokussieren: besser sein Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen sind nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) bewertet. Es wird teilweise eine Mindestverpflichtung angesetzt, d.h. ein Verpflichtungsumfang, der über die in der Vergangenheit ergebniswirksam berücksichtigten Pensionsverpflichtungen hinausgeht. Wenn kein immaterieller Vermögensgegenstand anzusetzen ist oder soweit über den Betrag des immateriellen Vermögensgegenstandes hinaus zusätzliche Verpflichtungen bestehen, wird der Betrag mit dem Eigenkapital verrechnet. Nicht realisierte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden nach den individuellen Gegebenheiten des Versorgungsplans in der Regel längstens über die restliche Dienstzeit oder die Lebenserwartung der Versorgungsberechtigten amortisiert. Sonstige Rückstellungen Rückstellungen einschließlich Umweltschutzrückstellungen, die sich aus rechtlichen Ansprüchen, behördlichen Auflagen oder auf anderer Basis ergeben, werden zu dem Zeitpunkt gebildet, zu dem es wahrscheinlich ist, dass sie entstanden sind und ihr Betrag vernünftig einschätzbar ist, d.h. eine rechtliche Verpflichtung besteht. Die Gesellschaft bildet Rückstellungen im Zusammenhang mit Umweltschutzmaßnahmen, wenn eine Inanspruchnahme wahrscheinlich erscheint und entsprechend auch geschätzt werden kann. Änderungen dieser Schätzungen werden in der Periode gebucht, in der die Änderung eintritt. Zwar kann die Gesellschaft die Auswirkung von zukünftigen Gesetzen nicht schätzen, jedoch geht der Konzern davon aus, dass die endgültige Regelung dieser Angelegenheiten keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben wird. Kosten für künftige Ausgaben für Umweltschutzmaßnahmen werden nicht auf ihren Barwert abgezinst. Die Gesellschaft weist eine Forderung bezüglich geschätzter Ansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften oder anderen fremden Dritten aus, wenn der Erhalt dieser Forderungen wahrscheinlich erscheint. Werbekosten Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung werden bei ihrer Entstehung als Aufwand gebucht. Im Berichtsjahr betrugen die Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung 6.229 Tsd. Euro verglichen mit 1.755 Tsd. Euro im Vorjahr. Die signifikante Erhöhung dieser Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Aufwendungen zurückzuführen, die im Zusammenhang mit der Ausarbeitung einer neuen Markenstrategie im Bereich Holzwerkstoffe entstanden sind. Forschungs- und Entwicklungskosten Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungskosten werden bei ihrer Entstehung als Aufwand gebucht.
konzernabschluss anhang pfleiderer ag 85 Latente Steuern Aktive und passive latente Steuern werden für sämtliche temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge gebildet (temporary-Konzept). Dabei sind die Steuersätze anzuwenden, die nach der derzeitigen Rechtslage künftig gelten werden, wenn sich die nur vorübergehenden Differenzen wahrscheinlich wieder ausgleichen werden. Die Auswirkungen von Steuergesetzesänderungen auf die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der Periode ihres In-Kraft-Tretens ergebniswirksam berücksichtigt. Aktive latente Steuern werden nur insoweit berücksichtigt, als es wahrscheinlich ist, dass die damit zusammenhängenden Steuervorteile realisiert werden. Bei der Einschätzung der Realisierbarkeit der aktiven latenten Steuern zieht die Gesellschaft in Betracht, ob die Wahrscheinlichkeit der Realisierbarkeit mehr als 50 Prozent beträgt. Gesamtergebnis (Comprehensive Income) SFAS No. 130 „Reporting Comprehensive Income“ verpflichtet die anwendenden Firmen, im Jahresabschluss eine getrennte Darstellung über das Gesamtergebnis (Comprehensive Income) und seine Bestandteile, dem Konzernergebnis nach Minderheitsanteilen (Net Income) und dem kumulierten sonstigen Gesamtergebnis (Other Comprehensive Income), zu zeigen. Das kumulierte sonstige Gesamtergebnis beinhaltet Umsätze, Aufwendungen, Gewinne und Verluste, die nicht im Konzernergebnis enthalten sind. Sowohl das kumulierte sonstige Gesamtergebnis als auch das Gesamtergebnis werden in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Gewinn (Verlust) und verwässerter Gewinn (Verlust) je Stammaktie (Earnings per Share) Der Gewinn je Stammaktie wurde gemäß SFAS No. 128 „Earnings per Share“ berechnet. SFAS No. 128 schreibt die Darstellung von Gewinn je Aktie (Earnings per Share oder EPS) für alle Gesellschaften vor, die Stammaktien ausgegeben haben. Der gewöhnliche EPS ist der Nettogewinn geteilt durch den gewichteten Durchschnitt der ausstehenden Stammaktien. Aktiengleiche Wertpapiere für eine Vergütung in Aktienoptionen können zu einer so genannten Verwässerung führen. Soweit ein verwässernder Effekt eintritt, ist das Ergebnis je Aktie differenziert darzustellen. Neue Rechnungslegungsvorschriften Im Juni 2001 hat das FASB SFAS No. 143 „Accounting for Asset Retirement Obligations“ veröffentlicht. Dieser neue Standard regelt die Bilanzierung und Berichterstattung von Verpflichtungen aus der Stilllegung oder Veräußerung von Gegenständen des Sachanlagevermögens und den damit verbundenen Stilllegungskosten. Er findet auf rechtliche Verpflichtungen aus der Stilllegung oder Veräußerung von Sachanlagen Anwendung, die durch Erwerb, Erstellung, Entwicklung und/oder die gewöhnliche Nutzung des Anlagegutes entstanden sind. Die Verbindlichkeiten sind in der Periode, in der die betreffenden Zahlungsverpflichtungen entstehen, zu ihrem Marktwert zu passivieren, sofern ein solcher adäquat geschätzt werden kann. Zugleich ist der Buchwert des zugehörigen Sachanlagevermögens um den gleichen Betrag zu erhöhen. Der zugeschriebene Betrag wird über die Restnutzungsdauer der Sachanlagegegenstände wieder abgeschrieben. Die Verbindlichkeit wird am Ende jedes Berichtszeitraums erfolgswirksam an ihren aktuellen Barwert angepasst. Ein bei Ablösung der Verpflichtung entstehender positiver
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Latente Steuern<br />
Aktive und passive latente Steuern werden für sämtliche temporären Differenzen zwischen den<br />
Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge gebildet<br />
(temporary-Konzept). Dabei sind die Steuersätze anzuwenden, die nach der derzeitigen<br />
Rechtslage künftig gelten werden, wenn sich die nur vorübergehenden Differenzen wahrscheinlich<br />
wieder ausgleichen werden. Die Auswirkungen von Steuergesetzesänderungen auf die<br />
aktiven und passiven latenten Steuern werden in der Periode ihres In-Kraft-Tretens ergebniswirksam<br />
berücksichtigt. Aktive latente Steuern werden nur insoweit berücksichtigt, als es<br />
wahrscheinlich ist, dass die damit zusammenhängenden Steuervorteile realisiert werden.<br />
Bei der Einschätzung der Realisierbarkeit der aktiven latenten Steuern zieht die Gesellschaft<br />
in Betracht, ob die Wahrscheinlichkeit der Realisierbarkeit mehr als 50 Prozent beträgt.<br />
Gesamtergebnis (Comprehensive Income)<br />
SFAS No. 130 „Reporting Comprehensive Income“ verpflichtet die anwendenden Firmen, im<br />
Jahresabschluss eine getrennte Darstellung über das Gesamtergebnis (Comprehensive Income)<br />
und seine Bestandteile, dem Konzernergebnis nach Minderheitsanteilen (Net Income) und dem<br />
kumulierten sonstigen Gesamtergebnis (Other Comprehensive Income), zu zeigen.<br />
Das kumulierte sonstige Gesamtergebnis beinhaltet Umsätze, Aufwendungen, Gewinne<br />
und Verluste, die nicht im Konzernergebnis enthalten sind. Sowohl das kumulierte sonstige Gesamtergebnis<br />
als auch das Gesamtergebnis werden in der Eigenkapitalveränderungsrechnung<br />
dargestellt.<br />
Gewinn (Verlust) und verwässerter Gewinn (Verlust) je Stammaktie<br />
(Earnings per Share)<br />
Der Gewinn je Stammaktie wurde gemäß SFAS No. 128 „Earnings per Share“ berechnet. SFAS<br />
No. 128 schreibt die Darstellung von Gewinn je Aktie (Earnings per Share oder EPS) für alle<br />
Gesellschaften vor, die Stammaktien ausgegeben haben. Der gewöhnliche EPS ist der Nettogewinn<br />
geteilt durch den gewichteten Durchschnitt der ausstehenden Stammaktien. Aktiengleiche<br />
Wertpapiere für eine Vergütung in Aktienoptionen können zu einer so genannten Verwässerung<br />
führen. Soweit ein verwässernder Effekt eintritt, ist das Ergebnis je Aktie differenziert darzustellen.<br />
Neue Rechnungslegungsvorschriften<br />
Im Juni 2001 hat das FASB SFAS No. 143 „Accounting for Asset Retirement Obligations“ veröffentlicht.<br />
Dieser neue Standard regelt die Bilanzierung und Berichterstattung von Verpflichtungen<br />
aus der Stilllegung oder Veräußerung von Gegenständen des Sachanlagevermögens und<br />
den damit verbundenen Stilllegungskosten. Er findet auf rechtliche Verpflichtungen aus der Stilllegung<br />
oder Veräußerung von Sachanlagen Anwendung, die durch Erwerb, Erstellung, Entwicklung<br />
und/oder die gewöhnliche Nutzung des Anlagegutes entstanden sind. Die Verbindlichkeiten<br />
sind in der Periode, in der die betreffenden Zahlungsverpflichtungen entstehen, zu ihrem<br />
Marktwert zu passivieren, sofern ein solcher adäquat geschätzt werden kann. Zugleich ist<br />
der Buchwert des zugehörigen Sachanlagevermögens um den gleichen Betrag zu erhöhen. Der<br />
zugeschriebene Betrag wird über die Restnutzungsdauer der Sachanlagegegenstände wieder<br />
abgeschrieben. Die Verbindlichkeit wird am Ende jedes Berichtszeitraums erfolgswirksam an<br />
ihren aktuellen Barwert angepasst. Ein bei Ablösung der Verpflichtung entstehender positiver