PDF, 1 MB - Pfleiderer AG
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82 fokussieren: besser sein Geschäfts- oder Firmenwerte Geschäfts- oder Firmenwerte werden aktiviert und gemäß den Bestimmungen des SFAS No. 142 in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) einem „Impairment Test“ (Werthaltigkeitstest) unterzogen. SFAS No. 142 verlangt, dass Firmenwerte und unbegrenzt nutzbare immaterielle Vermögensgegenstände nicht länger planmäßig abgeschrieben werden, sondern bezüglich der Erfordernis einer außerplanmäßigen Abschreibung überprüft werden, wenn hierfür Anzeichen bestehen, mindestens jedoch regelmäßig einmal im Jahr. Die Abschreibungsvorschriften von SFAS No. 142 sind auf alle Firmenwerte und immateriellen Vermögensgegenstände anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2001 im Wege eines Unternehmenskaufs erworben worden sind. Für alle übrigen Geschäfts- oder Firmenwerte, die vor dem 30. Juni 2001 erworben wurden, ist gemäß SFAS No. 142 ab dem Geschäftsjahr 2002 die planmäßige Abschreibung auszusetzen. Geschäfts- oder Firmenwerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden planmäßig über die voraussichtliche Zeit ihrer Nutzung abgeschrieben. Sachanlagen Die Sachanlagen sind zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der aufgelaufenen Abschreibungen ausgewiesen. Die Abschreibungen erfolgen linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Anlagengegenstände. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der zurechenbaren Material- und Fertigungsgemeinkosten und – soweit sich die Herstellung über einen längeren Zeitraum erstreckt – Fremdkapitalzinsen während der Bauzeit. Verwaltungskosten werden nur aktiviert, sofern ein direkter Herstellungsbezug vorliegt. Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen werden als Aufwand erfasst. Abnutzbare Gegenstände werden planmäßig zeitanteilig linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter 410 Euro werden im Jahr der Anschaffung aus Wesentlichkeitsgründen analog der deutschen Bilanzierungspraxis voll abgeschrieben. Bei Verkauf oder Verschrottung scheiden die Anlagengegenstände aus dem Anlagevermögen aus; dabei entstehende Gewinne oder Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. Für die planmäßigen Abschreibungen werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt: Gebäude Jahre 20 – 25 Technische Anlagen und Maschinen 8 – 16 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 11 Einbauten in Mieträume und geleaste Sachanlagen werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer oder, wenn kürzer, über die Miet- bzw. Leasingdauer abgeschrieben. Staatliche Beihilfen und Zuschüsse Staatliche Beihilfen und Zuschüsse werden bei Zahlungseingang aktivisch von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der begünstigten Investitionen unter der Voraussetzung abgesetzt, dass die entsprechenden Investitionsbedingungen erfüllt wurden.
konzernabschluss anhang pfleiderer ag 83 Wertminderung langlebiger und immaterieller Vermögensgegenstände mit begrenzter Nutzungsdauer Langlebige und immaterielle Vermögensgegenstände werden auf Wertminderungen untersucht, wenn Ereignisse oder Änderungen eingetreten sind, die darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögensgegenstandes nicht mehr realisiert werden kann. Falls Tatsachen und Umstände darauf schließen lassen, dass eine Wertminderung vorliegt, wird der Buchwert des Vermögensgegenstandes mit den zukünftigen geschätzten, nicht abgezinsten Einnahmen verglichen. Gegebenenfalls wird eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Der Zeitwert wird basierend auf den über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes abgezinsten Einnahmeüberschüssen berechnet. Im Geschäftsjahr 2002 wurde im Konzern eine Sachanlageninventur durchgeführt. Aufgrund von Inventurdifferenzen und mangelnder Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen wurden Aufwendungen für Anlagenabgänge und Verschrottungen von 1.358 Tsd. Euro berücksichtigt. Leasing Leasing-Transaktionen sind entweder als „capital lease“ oder als „operate lease“ zu klassifizieren. Transaktionen, bei denen eines der Kriterien des SFAS No. 13 zutrifft, werden im Konzern als „capital lease“ behandelt. Dementsprechend ist das Leasingobjekt einschließlich der korrespondierenden Verbindlichkeit im Konzern (Leasingnehmer) zu bilanzieren. SFAS No. 13 beinhaltet folgende Kriterien: – Der Leasingvertrag beinhaltet die Übertragung des Leasingobjektes am Ende der Laufzeit auf den Leasingnehmer. – Das Bestehen einer günstigen Kaufpreisoption zum Erwerb des Leasinggutes liegt deutlich unterhalb des Verkehrswertes. – Die Laufzeit des Leasingvertrages entspricht mindestens 75 Prozent der geschätzten, gewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes. – Der Barwert der künftigen Mindestleasingraten bei Abschluss des Vertrages entspricht mindestens 90 Prozent des Verkehrswertes des Leasingobjektes. Alle übrigen Leasingvereinbarungen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt, sind als „operate lease“ zu behandeln mit der Folge, dass die Leasingzahlungen bei Anfall aufwandswirksam werden. Vergütung in Aktienoptionen Die Gesellschaft bilanziert ihre gewährten Aktienoptionen nach der „intrinsic value based method“ (Bewertung zum inneren Wert) entsprechend Accounting Principles Board Opinion No. 25 „Accounting for Stock Issued to Employees“ (Bilanzierung von an Mitarbeiter ausgegebenen Aktien), (APB No. 25) und einschlägigen Auslegungen. Gemäß APB No. 25 wird der Personalaufwand in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ausgabe der Option und dem Ausübungspreis des gewährten Bezugsrechtes ausgewiesen. Zu den Proforma-Offenlegungen gemäß Statement of Financial Accounting Standards 121 (SFAS No. 123 Accounting for Stock Based Compensation (Bilanzierung von Vergütung auf Aktienbasis)) verweisen wir auf Abschnitt IV, Ziffer 18.
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Wertminderung langlebiger und immaterieller Vermögensgegenstände mit<br />
begrenzter Nutzungsdauer<br />
Langlebige und immaterielle Vermögensgegenstände werden auf Wertminderungen untersucht,<br />
wenn Ereignisse oder Änderungen eingetreten sind, die darauf hindeuten, dass der Buchwert<br />
eines Vermögensgegenstandes nicht mehr realisiert werden kann. Falls Tatsachen und Umstände<br />
darauf schließen lassen, dass eine Wertminderung vorliegt, wird der Buchwert des Vermögensgegenstandes<br />
mit den zukünftigen geschätzten, nicht abgezinsten Einnahmen verglichen.<br />
Gegebenenfalls wird eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.<br />
Der Zeitwert wird basierend auf den über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes<br />
abgezinsten Einnahmeüberschüssen berechnet.<br />
Im Geschäftsjahr 2002 wurde im Konzern eine Sachanlageninventur durchgeführt. Aufgrund<br />
von Inventurdifferenzen und mangelnder Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen<br />
wurden Aufwendungen für Anlagenabgänge und Verschrottungen von 1.358 Tsd. Euro berücksichtigt.<br />
Leasing<br />
Leasing-Transaktionen sind entweder als „capital lease“ oder als „operate lease“ zu klassifizieren.<br />
Transaktionen, bei denen eines der Kriterien des SFAS No. 13 zutrifft, werden im Konzern<br />
als „capital lease“ behandelt. Dementsprechend ist das Leasingobjekt einschließlich der<br />
korrespondierenden Verbindlichkeit im Konzern (Leasingnehmer) zu bilanzieren.<br />
SFAS No. 13 beinhaltet folgende Kriterien:<br />
– Der Leasingvertrag beinhaltet die Übertragung des Leasingobjektes am Ende der Laufzeit<br />
auf den Leasingnehmer.<br />
– Das Bestehen einer günstigen Kaufpreisoption zum Erwerb des Leasinggutes liegt deutlich<br />
unterhalb des Verkehrswertes.<br />
– Die Laufzeit des Leasingvertrages entspricht mindestens 75 Prozent der geschätzten,<br />
gewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes.<br />
– Der Barwert der künftigen Mindestleasingraten bei Abschluss des Vertrages entspricht<br />
mindestens 90 Prozent des Verkehrswertes des Leasingobjektes.<br />
Alle übrigen Leasingvereinbarungen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt, sind als<br />
„operate lease“ zu behandeln mit der Folge, dass die Leasingzahlungen bei Anfall aufwandswirksam<br />
werden.<br />
Vergütung in Aktienoptionen<br />
Die Gesellschaft bilanziert ihre gewährten Aktienoptionen nach der „intrinsic value based<br />
method“ (Bewertung zum inneren Wert) entsprechend Accounting Principles Board Opinion<br />
No. 25 „Accounting for Stock Issued to Employees“ (Bilanzierung von an Mitarbeiter ausgegebenen<br />
Aktien), (APB No. 25) und einschlägigen Auslegungen. Gemäß APB No. 25 wird der<br />
Personalaufwand in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Börsenkurs der Aktien der<br />
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ausgabe der Option und dem Ausübungspreis des gewährten<br />
Bezugsrechtes ausgewiesen. Zu den Proforma-Offenlegungen gemäß Statement of Financial<br />
Accounting Standards 121 (SFAS No. 123 Accounting for Stock Based Compensation (Bilanzierung<br />
von Vergütung auf Aktienbasis)) verweisen wir auf Abschnitt IV, Ziffer 18.