28.11.2012 Aufrufe

PDF, 1 MB - Pfleiderer AG

PDF, 1 MB - Pfleiderer AG

PDF, 1 MB - Pfleiderer AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

jahresabschluss der pfleiderer ag anhang pfleiderer ag 131<br />

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um<br />

planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen und erhaltene Investitionszuschüsse angesetzt.<br />

In 2002 wurden keine Investitionszuschüsse abgesetzt.<br />

Die planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens werden überwiegend nach<br />

der degressiven Methode vorgenommen und errechnen sich auf der Grundlage von steuerlich<br />

zulässigen Nutzungsdauern. Bei der Festlegung der Nutzungsdauer von Zugängen zum Sachanlagevermögen<br />

werden die steuerlich zulässigen Nutzungsdauern aufgrund der seit dem<br />

1. Januar 2001 gültigen AfA-Tabellen des Bundesministeriums für Finanzen berücksichtigt. Die<br />

Zugänge zum beweglichen Sachanlagevermögen werden in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres<br />

mit den vollen, die Zugänge in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres mit den halben<br />

Jahresbeträgen abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben<br />

und als Abgang gezeigt. Abschreibungen nach § 254 HGB wurden im Berichtsjahr<br />

nicht vorgenommen.<br />

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden<br />

Werten angesetzt.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert<br />

bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden grundsätzlich durch Einzelwertberichtigungen, das<br />

allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt.<br />

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden zum versicherungsmathematischen<br />

Teilwert gemäß § 6a EStG unter Berücksichtigung eines Zinsfußes<br />

von 6 Prozent gebildet. Den Berechnungen werden die Sterbetafeln 1998 von Dr. Klaus<br />

Heubeck zugrunde gelegt.<br />

Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen ist<br />

allen erkennbaren Risiken in Höhe der erwarteten Inanspruchnahme angemessen und ausreichend<br />

Rechnung getragen.<br />

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!