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PDF, 1 MB - Pfleiderer AG

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8 fokussieren: besser sein<br />

Den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2002 unter Einbeziehung der Buchführung und<br />

des Lageberichts der <strong>Pfleiderer</strong> <strong>AG</strong> sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts habe ich<br />

als Vorsitzender des Aufsichtsrates, gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2002,<br />

der Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, erteilt.<br />

Im Rahmen der Prüfung der Abschlüsse, die für den Konzern erstmals nach US-GAAP erstellt wurden,<br />

lagen die Schwerpunkte auf der Bewertung der fortzuführenden und nicht-fortzuführenden Geschäftsbereiche,<br />

der Werthaltigkeit der Firmenwerte und Beteiligungen sowie der Vorräte, Forderungen und<br />

Pensionsrückstellungen.<br />

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2002 sowie der mit dem<br />

Lagebericht der <strong>Pfleiderer</strong> Aktiengesellschaft zusammengefasste Konzernlagebericht wurden von der<br />

Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand <strong>AG</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils<br />

mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand<br />

aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht und<br />

Konzernlagebericht ebenfalls geprüft. Dabei lag der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern<br />

des Aufsichtsrates rechtzeitig vor. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Prüfungsausschusses<br />

teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet.<br />

Die Prüfung des Jahresabschlusses der <strong>Pfleiderer</strong> <strong>AG</strong>, des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten<br />

Lageberichts und Konzernlageberichts durch den Aufsichtsrat hat keinen Anlass zu<br />

Beanstandungen gegeben. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers<br />

zu. Er billigt den Konzernabschluss und den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2002. Der Jahresabschluss<br />

ist damit gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt.<br />

Die Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand <strong>AG</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,<br />

prüfte auch den vom Vorstand nach § 312 Aktiengesetz erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen<br />

Unternehmen („Abhängigkeitsbericht“). Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis folgenden<br />

Bestätigungsvermerk erteilt.<br />

„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass<br />

1. die tatsächlichen Angaben des Berichtes richtig sind,<br />

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen<br />

hoch war.“<br />

Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen<br />

ebenfalls geprüft. Er hat gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstandes und<br />

das Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer keine Einwände.

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