PDF, 1 MB - Pfleiderer AG
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8 fokussieren: besser sein<br />
Den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2002 unter Einbeziehung der Buchführung und<br />
des Lageberichts der <strong>Pfleiderer</strong> <strong>AG</strong> sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts habe ich<br />
als Vorsitzender des Aufsichtsrates, gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2002,<br />
der Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, erteilt.<br />
Im Rahmen der Prüfung der Abschlüsse, die für den Konzern erstmals nach US-GAAP erstellt wurden,<br />
lagen die Schwerpunkte auf der Bewertung der fortzuführenden und nicht-fortzuführenden Geschäftsbereiche,<br />
der Werthaltigkeit der Firmenwerte und Beteiligungen sowie der Vorräte, Forderungen und<br />
Pensionsrückstellungen.<br />
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2002 sowie der mit dem<br />
Lagebericht der <strong>Pfleiderer</strong> Aktiengesellschaft zusammengefasste Konzernlagebericht wurden von der<br />
Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand <strong>AG</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils<br />
mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand<br />
aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht und<br />
Konzernlagebericht ebenfalls geprüft. Dabei lag der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern<br />
des Aufsichtsrates rechtzeitig vor. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Prüfungsausschusses<br />
teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet.<br />
Die Prüfung des Jahresabschlusses der <strong>Pfleiderer</strong> <strong>AG</strong>, des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten<br />
Lageberichts und Konzernlageberichts durch den Aufsichtsrat hat keinen Anlass zu<br />
Beanstandungen gegeben. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers<br />
zu. Er billigt den Konzernabschluss und den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2002. Der Jahresabschluss<br />
ist damit gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt.<br />
Die Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand <strong>AG</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,<br />
prüfte auch den vom Vorstand nach § 312 Aktiengesetz erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen<br />
Unternehmen („Abhängigkeitsbericht“). Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis folgenden<br />
Bestätigungsvermerk erteilt.<br />
„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass<br />
1. die tatsächlichen Angaben des Berichtes richtig sind,<br />
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen<br />
hoch war.“<br />
Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen<br />
ebenfalls geprüft. Er hat gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstandes und<br />
das Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer keine Einwände.