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PDF, 1 MB - Pfleiderer AG

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3. Wertpapiere des Anlage- und<br />

Umlaufvermögens<br />

4. Derivative Finanzinstrumente<br />

5. Kosten der Kapitalbeschaffung<br />

6. Aktienoptionen<br />

(Stock Options)<br />

7. Währungsumrechnung<br />

konzernabschluss anhang pfleiderer ag 115<br />

Wertpapiere sind nach HGB zu fortgeführten Anschaffungskosten oder einem niedrigeren beizulegenden<br />

Wert am Bilanzstichtag anzusetzen. Nach US-GAAP erfolgt die Wertpapierbewertung<br />

gemäß SFAS No. 115 in Abhängigkeit von der Zuordnung auf bestimmte Kategorien. Jederzeit<br />

veräußerbare Wertpapiere (available for sale), d.h. Wertpapiere, die weder den zu Handelszwecken<br />

gehaltenen Investitionen angehören noch bis zur Endfälligkeit gehalten werden,<br />

werden zum Marktwert am Bilanzstichtag bewertet. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden<br />

dabei grundsätzlich unmittelbar in das Eigenkapital eingestellt. Falls unrealisierte Verluste nicht<br />

nur vorübergehend vorliegen, findet eine Abschreibung statt, die in der Folge auch nicht durch<br />

eine erfolgswirksame Zuschreibung rückgängig gemacht werden darf.<br />

Nach HGB gibt es keine verbindliche Vorgehensweise zur Bilanzierung und Bewertung derivativer<br />

Finanzinstrumente, so dass die Bewertung unter Berücksichtigung des Anschaffungskosten-,<br />

Realisations- und Imparitätsprinzips erfolgt.<br />

Im Gegensatz dazu sind nach US-GAAP alle originären und derivativen Finanzinstrumente<br />

stets mit dem Marktwert anzusetzen. Unter bestimmten restriktiven Bedingungen liegt nach<br />

US-GAAP ein bilanziell zu berücksichtigender Sicherungszusammenhang vor, der dazu führt, dass<br />

Marktwertschwankungen von zu Sicherungszwecken eingesetzten Finanzinstrumenten nicht unmittelbar<br />

zu Aufwand bzw. Ertrag werden, sondern zeitweilig im Eigenkapital abgegrenzt werden.<br />

Die Kriterien für einen bilanziellen Sicherungszusammenhang hängen von der Art der gesicherten<br />

Position und der zur Sicherung verwendeten Finanzinstrumente ab. Sofern die Voraussetzungen<br />

für einen bilanziellen Sicherungszusammenhang nicht erfüllt sind, werden Wertschwankungen<br />

von Derivaten in der Periode ihres Anfalls als Aufwand bzw. Ertrag berücksichtigt.<br />

Kosten der Kapitalbeschaffung sind nach deutschem Recht als Aufwand zu verrechnen und<br />

dürfen nicht mit dem Mittelzufluss aus Kapitalerhöhungen verrechnet werden. Nach US-GAAP<br />

werden Kosten der Beschaffung von Eigenkapital, z.B. Emissionskosten im Rahmen eines<br />

Börsengangs, abzüglich der Wirkung ihrer steuerlichen Abzugsfähigkeit, vom Bruttobetrag der<br />

aufgenommenen Mittel abgezogen und mindern damit die Kapitalrücklage.<br />

Für die bilanzielle Behandlung der Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter hat sich in<br />

Deutschland bislang noch keine vorherrschende Meinung gebildet. Nach US-GAAP werden Stock<br />

Options im Wesentlichen in APB No. 25 und SFAS No. 123 behandelt. In APB No. 25 wird die<br />

Behandlung der Stock Options nach dem inneren Wert (intrinsic value) und in SFAS No. 123<br />

nach dem beizulegenden Wert (fair value) vorgenommen. Die Gesellschaft wendet bei der Bilanzierung<br />

der Stock Options APB No. 25 an, wonach sich der zu bilanzierende innere Wert aus dem<br />

Unterschied zwischen dem Ausübungspreis und dem höheren aktuellen Aktienkurs ermittelt.<br />

Während nach HGB nicht kursgesicherte Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten<br />

zum Anschaffungskurs oder zum jeweiligen ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag bewertet<br />

werden, sind nach US-GAAP gemäß SFAS No. 52 alle Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten<br />

zum Bilanzstichtagskurs umzurechnen mit der Konsequenz, dass auch unrealisierte<br />

Kursgewinne ergebniswirksam werden.

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